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Vertragsrecht Haftungsrecht - KfZ-Verträge Zugesicherte Eigenschaft Prospekthaftung
OLG Düsseldorf - LG Duisburg
07.09.2005
I-3 U 8/04
Da demnach weder ein Hinweis im Prospekt auf eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch die angebotene Ausrüstung des Fahrzeugs vorlag noch das Phänomen einer Verringerung der Höchstgeschwindigkeit durch größere Reifen als allgemein bekannt gelten kann, wäre ein Mangel im Rechtssinne und mit Blick hierauf ein Rücktrittsgrund gegeben,
wenn die erzielbare Höchstgeschwindigkeit (mit 225er Reifen) von der im Verkaufsprospekt für das entsprechende Modell angegebenen Höchstgeschwindigkeit (202 km/h) nach unten erheblich abwiche. Als erheblich ist in diesem Zusammenhang eine Abweichung anzusehen, die um mehr als 5 % von den Angaben im Prospekt zum Nachteil des Käufers abweicht. Ein rechtlich relevanter Mangel läge demnach vor, wenn das Fahrzeug mit 225er Reifen unter den im Verkaufsprospekt angegebenen Bedingungen (also auf der Straße - nicht Laufband! -, kein übermäßiger Wind, gerade Strecke, Gewicht (ohne Fahrer)plus 200 kg Zuladung." unter Berücksichtigung etwaigen Sonderzubehörs etc.) weniger als 202 km/h - 5 % = 191,9 km/h laufen würde. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: I-3U8/04 Paragraphen: Datum: 2005-09-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15295 Vertragsrecht - Zugesicherte Eigenschaft Gewährleistung/Garantie
BGH - LG Berlin
16.03.2005
VIII ZR 130/04
1. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 ist die Unterscheidung zwischen einem Fehler der verkauften Sache im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB a.F. und der Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB a.F. entfallen. Es kommt nunmehr in erster Linie darauf
an, ob die Sache bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist entscheidend, ob sich die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst, ob sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist
und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 BGB). Fehlt es hieran, so ist die Sache mangelhaft; die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach § 437 BGB. Übernimmt der Verkäufer zusätzlich eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB, haftet er auch ohne Verschulden auf Schadensersatz; auf einen Haftungsausschluß kann er
sich nicht berufen (§ 444 BGB).
2. Nach neuem Recht entspricht die Garantie mithin eher der Eigenschaftszusicherung gemäß § 459 Abs. 2 BGB a.F.. Daraus folgt, daß die zu § 459 Abs. 2 a.F. BGB entwickelten Kriterien für das Vorliegen einer Zusicherung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts
allenfalls für die Frage herangezogen werden können, ob eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 434 Abs. 1 Satz 1, 459 Aktenzeichen: VIIIZR130/04 Paragraphen: BGB§434 BGB§459 Datum: 2005-03-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13698 Vertragsrecht - KfZ-Verträge Zugesicherte Eigenschaft
Kammergericht - LG Berlin
26.08.2004
12 U 172/03
Die Angaben des Tachometerstandes (Kilometerstand) eines gebrauchten PKW in einer privaten Kleinanzeige, die der Einleitung von Kaufverhandlungen dient, ist keine rechtlich verbindliche Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung; entsprechendes gilt, wenn in das Kaufvertragsformular unter "Beschreibung: Km-Stand" die vom Tacho abgelesene Zahl eingetragen wird.
BGB § 138 Abs. 2 Aktenzeichen: 12U172/03 Paragraphen: BGB§138 Datum: 2004-08-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11400 Vertragsrecht Wettbewerbsrecht - Allgemeines Vertragsrecht Zugesicherte Eigenschaft Werbung
Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel
06.06.2003
14 U 110/02
Vertragliche Haftung nach Zeitungsanzeige
Angaben in einer nicht gewerblichen Zeitungsanzeige sollen in aller Regel den angepriesenen Kaufgegenstand lediglich beschreiben und stellen daher keine Zusicherungen im Sinne des § 463 BGB a.F. dar.
§§ 459 I, 463 BGB a.F. Aktenzeichen: 14U110/02 Paragraphen: BGB§459 BGB§463 Datum: 2003-06-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8407 Vertragsrecht Computerrecht - Hardware Werkvertragsrecht Zugesicherte Eigenschaft Leistungsstörungen
OLG Köln
07.03.2003
19 U 142/02
1. Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache im Falle der unberechtigten Verwendung einer sog. „CE-Kennzeichnung“.
2. Ein Käufer und zugleich weiterverarbeitender Betrieb von Hardwareartikeln (hier: Computergehäuse mit eingebauten Netzteilen) genügt seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 HGB nicht, wenn er von 840 gelieferten Netzteilen nicht eines zum
Zwecke der stichprobenartigen Kontrolle öffnet. Weisen die gelieferten Netzteile allesamt grobe handwerkliche Verarbeitungsmängel auf, welche bei einem Öffnen für einen Fachmann
ohne weiteres erkennbar gewesen wären, trifft den Käufer ein anspruchausschließendes Mitverschulden, wenn er die Teile zu fertigen Computern weiterverarbeitet, diese ausliefert und erst danach vom Verkäufer unter dem Gesichtspunkt des Fehlens einer angeblich zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache (mangelnde elektromagnetische Verträglichkeit der Netzteile) Schadensersatz verlangt.
nicht rechtskräftig
BGB a.F. §§ 459 Abs. 2, 463
BGB § 254
HGB § 377 Aktenzeichen: 19U142/02 Paragraphen: BGB§459 BGB§463 BGB§254 HGB§377 Datum: 2003-03-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7094 Vertragsrecht - Gewährleistung/Garantie KfZ-Verträge Zugesicherte Eigenschaft
OLG Braunschweig
4.2.2003
8 W 83/02
Mangelhaft gelieferter Gebraucht-PKW. Unverhältnismäßige Kosten für die Nachlieferung eines PKW
1. Allein aus dem Umstand, dass die Beklagte womöglich kein Fahrzeug mehr im Bestand hat, das den vertragsgemäßen Ausstattungsumfang aufweist, folgt noch keine Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB.
2. Unmöglichkeit der Leistungspflicht kann nur eintreten, wenn der Verkäufer eine mangelfreie Sache der geschuldeten Art nicht beschaffen kann.
3. Die Bezugnahme des Gesetzes auf den „Wert der Sache in mangelfreiem Zustand“ (§ 439 Abs. 3 Satz 2 BGB) macht deutlich, dass sich die Unverhältnismäßigkeit der Kosten nicht etwa nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, wie dass das Landgericht angenommen hat, sondern zum objektiven Wert der Sache bestimmt. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 275, 439 Aktenzeichen: 8W83/02 Paragraphen: BGB§275 BGB§439 Datum: 2003-02-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5495 Vertragsrecht - KfZ-Verträge Leistungsstörungen Zugesicherte Eigenschaft Sonstiges
Saarländisches OLG
10.12.2002
4 U 178/02
Zum arglistigen Verschweigens eines KFZ-Vorschadens.
Falsche Angaben des Verkäufers „ins Blaue hinein“ begründen nach ständiger Rechtsprechung den Arglistvorwurf im Sinne von § 463 Satz 2 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
§ 463 Satz 2 BGB (a.F.)
§ 5 EGBGB Art. 229 Aktenzeichen: 4U178/02 Paragraphen: BGB§463 EGBGB§5 Datum: 2002-12-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6075 Vertragsrecht - Zugesicherte Eigenschaft
OLG Karlsruhe
29.5.2002
9 U 133/01
Zur Frage der Zusicherung einer Eigenschaft beim Verkauf eines Oldtimers aufgrund des Fahrzeugbeschreibungsblattes.
§§ 443, 459 Abs. 2 BGB a. F. Aktenzeichen: 9U133/01 Paragraphen: BGB§443 BGB§459 Datum: 2002-05-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3749 Vertragsrecht Prozeßrecht - Zugesicherte Eigenschaft Urteil
OLG Karlsruhe
29.05.2002
9 U 165/01
1. Zur Frage der Gewährleistung für die Zusicherung beim Verkauf eines Neufahrzeugs als uneingeschränkt zum Betrieb mit Biodiesel geeignet, wenn nach vom Hersteller später mitgeteilter Unzulässigkeit der Verwendung von Biodiesel diese Angabe zwar zurückgenommen,
verbleibende Zweifel aber nicht ausgeräumt werden.
2. Zur Aufnahme der Berechnung der Gebrauchsvorteile in den Urteilstenor.
§§ 459,462, 347 BGB a. F. Aktenzeichen: 9U165/01 Paragraphen: BGB§459 BGB§462 BGB§347 Datum: 2002-05-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3753 Vertragsrecht - Zugesicherte Eigenschaft
OLG Celle
29.11.2001
11 U 24/01
Fehlen des Merkmals „schadstoffarm“ als Fehler beim Neuwagenkauf. Einzelne Probleme der Rückabwicklung
§§ 459, 462 BGB Aktenzeichen: 11U24/01 Paragraphen: BGB§459 BGB§462 Datum: 2001-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3407
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