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Vollstreckungsrecht Bürgschaftsrecht - Aufhebung Einstellung Schaden Prozeßbürgschaft
BGH - Kammergericht - LG Berlin
16.3.2004
XI ZR 335/02
a) Stellt der Drittwiderspruchskläger dem Gläubiger zur Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine pfandgleiche Sicherheit (Prozeßbürgschaft), so liegt dem regelmäßig ein selbständiges Garantieversprechen des Inhalts zugrunde, im Falle der Klageabweisung
für einen sog. "Aufhebungsschaden" aufzukommen.
b) Übernimmt die Bank zunächst für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung eine Prozeßbürgschaft und wird die Bürgschaftssumme später wegen der Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme erhöht, so liegt darin eine stillschweigende und nach § 350 HGB formfreie Änderung des Sicherungszwecks.
BGB § 765
ZPO § 771 Aktenzeichen: XIZR335/02 Paragraphen: BGB§765 ZPO§771 Datum: 2004-03-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9188 Schadensrecht Vollstreckungsrecht - Schadenersatz Sonstiges Vollstreckungsmaßnahmen
BGH
11.5.1999
IX ZR 423/97
Eine Partei ist nicht analog § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO schadensersatzpflichtig, wenn sie aus einem formell rechtskräftigen Urteil vollstreckt, das wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist.
ZPO § 717 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: IXZR423/97 Paragraphen: ZPO§717 Datum: 1999-05-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2106 Vollstreckungsrecht - Arrest Schaden Sonstiges
BGH
22.03.1990
IX ZR 23/89
Verlangt der Schuldner nach ungerechtfertigter Anordnung eines Arrests Schadensersatz gem. § 945 ZPO und wendet der Gläubiger Mitverschulden des Schuldners ein, ist bei einer Minderung der Schadensersatzpflicht nach § 254 BGB die mit der Vorschrift des § 945 ZPO bezweckte Risikoverteilung besonders zu beachten und zu prüfen, ob auch in dem Verhalten des Gläubigers ein Verschulden liegt.
ZPO § 945;
BGB § 254 Aktenzeichen: IXZR23/89 Paragraphen: ZPO§945 BGB§254 Datum: 1990-03-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3184
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