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Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht Grundlastenrecht Sonstiges
KG Berlin
12.3.2019
1 W 56/19
Ist für die namentlich bezeichneten Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft im Jahr 2002 aufgrund des notariellen Schuldanerkenntnisses eines Wohnungseigentümers eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen worden, hat die nachfolgende Anerkennung
der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an der rechtlichen Zuordnung der Sicherungshypothek nichts geändert. Eine Unrichtigkeit des Grundbuchs kann in diesem Fall auch nicht durch einen im Jahr 2018 erfolgten Nachtragsvermerk gemäß § 44 a BeurkG, wonach Gläubigerin der Forderung die Wohnungseigentümergemeinschaft
sein soll, nachgewiesen werden. (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 – 1 W 195-196/13 – FGPrax 2014, 4 = GE 2013, 1593 = MDR 2013, 1391 = NotBZ 2013, 470).
GBO § 13, § 19, § 22
BeurkG § 44a
WEG § 10
Aktenzeichen: 1W56/19 Paragraphen: Datum: 2019-03-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38663 Grundstücksrecht WEG-Recht - Sondereigentum Grundbuchrecht Grundlastenrecht
BGH - OLG Schlewig - AG Oldenburg
17.1.2019
V ZB 81/18
1. Ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten einer der Sondereigentumseinheiten mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, die ihrem Inhalt nach nur an dem ganzen Grundstück bestellt werden kann; der Eintragung der Dienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch der herrschenden Sondereigentumseinheit bedarf es hierfür nicht.
2. Das Fehlen des nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerks führt nicht zur Unwirksamkeit der Belastung des nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit.
3. Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung
der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG, Beschluss vom 27. April 1995 - 2Z BR 31/95, MittBayNot 1995, 288).
BGB § 1018
GBO § 22 Abs 1 S 1, § 53 Abs 1 S 2
WEGVfg § 4 Abs 1
Aktenzeichen: VZB81/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38646 Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht Sonstiges
KG Berlin
11.9.2018
1 W 233/18
1. Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 S. 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist.
2. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist.
GBO § 29
WEG § 24 Abs 6 S 2, § 26 Abs 3
Aktenzeichen: 1W233/18 Paragraphen: Datum: 2018-09-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38085 WEG-Recht - Grundbuchrecht Vorkaufsrecht
BGH - LG Frankenthal - AG Ludwigshafen
6.4.2016
VIII ZR 143/15
1. Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (im Anschluss an BGH, Urteile vom 2. März 2000, III ZR 65/99, NJW 2000, 1645 unter 1 a; vom 29. März 2011, VI ZR 117/10, aaO Rn. 8; vom 17. Oktober 2012, XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722 Rn. 13). Dies bedeutet aber nicht, dass eine Stufenklage nach § 254 ZPO nur dann zulässig ist, wenn durch die in der ersten Stufe geltend
gemachte Auskunft alle Informationen zu erlangen sind, die für die Bezifferung des in einer weiteren Stufe verfolgten Leistungsanspruchs notwendig sind.
1a. Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29. März 2006, VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. November 2013, V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5). Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung (§ 8 WEG) bereits notariell beurkundet worden ist, hindert das Entstehen des Vorkaufsrechts nach dieser Alternative nicht, weil die Teilung erst mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam wird.
2b. Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und das zukünftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht besteht daher nach dieser Alternative nicht, wenn die Absicht, Wohnungseigentum zu begründen, schon vor der Überlassung der
vermieteten Wohnräume an den Mieter gefasst worden und sich nach außen hinreichend manifestiert hat, etwa durch die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung (§ 8 WEG).
ZPO § 254
BGB § 577 Abs 1 S 1 Alt 1, § 577 Abs 1 S 1 Alt 2
WEG § 8
Aktenzeichen: VIIIZR143/15 Paragraphen: ZPO§254 BGB§577 WEG§8 Datum: 2016-04-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36120 Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht Sonstiges
KG Berlin
8.12.2015
1 W 518/15
Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt.
GBO § 13, § 19
BauGB § 22, § 172 Abs 1 S 4
WEG § 8
Aktenzeichen: 1W518/15 Paragraphen: BauGB§22 BauGB§172 WEG§8 GBO§13 GBO§19 Datum: 2015-12-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35810 Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht
KG Berlin
29.9.2015
1 W 10/15
Auf Antrag und Bewilligung eines Eigentümers kann zu Lasten seines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden, die sie berechtigt, eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz zu errichten, zu haben und dauernd zu belassen.
WEG § 10
GBO § 13, § 19
Aktenzeichen: 1W10/15 Paragraphen: WEG§10 GBO§13 GBO§19 Datum: 2015-09-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35612 Grundstücksrecht WEG-Recht - Sondereigentum Teilungserklärung Grundbuchrecht
KG Berlin
2.7.2015
1 W 558/14
Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.
WEG § 5, § 7, § 10
GBO § 19
Aktenzeichen: 1W558/14 Paragraphen: WEG§5 WEG§7 WEG§10 GBO§19 Datum: 2015-07-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35450 Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
Kammergericht
17.2.2015
1 W 370/14
Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.
WEG § 4, § 10
BGB § 135
GBO § 18 Abs 1 S 1, § 19
Aktenzeichen: 1W370/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34804 Grundstücksrecht WEG-Recht - Grundbuchrecht
Kammergericht - AG Charlottenburg
23.4.2013
1 W 343/12
Bei der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum ist der Eintragungsbewilligung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen, um dem Grundbuchamt die Prüfung zu erleichtern, dass die umgewandelte Eigentumseinheit die Anforderungen an Wohnungseigentum erfüllt.
WEG § 1, § 3, § 7, § 10
Aktenzeichen: 1W343/12 Paragraphen: WEG§1 WEG§3 WEG§7 WEG§10 Datum: 2013-04-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33229 WEG-Recht - Grundbuchrecht Sonstiges
OLG Düsseldorf - AG Geldern
22.3.2013
3 Wx 240/12
Der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks (hier: Auflassungsanspruch hinsichtlich eines Teils des Gesamtgrundstücks) kann nur von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich erfüllt werden; deshalb kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an
einem Wohnungseigentum alleine nicht in Betracht.
GBO § 18, § 19, § 20
BGB § 873, § 888
Aktenzeichen: 3Wx240/12 Paragraphen: GBO§18 GBO§19 GBO§20 BGB§873 BGB§888 Datum: 2013-03-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32703
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