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Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
BGH - OLG Schleswig - LG Itzehoe
7.7.2016
I ZR 30/15
1. Übermittelt der Immobilienmakler einem Kaufinteressenten ein Exposé, das ein eindeutiges Provisionsverlangen enthält, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags. Dieses Angebot nimmt der Kaufinteressent bereits an, wenn er den Makler um die Vereinbarung eines Besichtigungstermins bittet. Der Vertragsschluss erfolgt in einem derartigen Fall nicht erst, wenn der Kaufinteressent den Besichtigungstermin mit dem Makler wahrnimmt.
2. Ist die Übersendung des Exposés per E-Mail erfolgt und hat der Kaufinteressent den Besichtigungstermin fernmündlich vereinbart, ist der Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen. Für auf diese Weise
zustande gekommene Maklerverträge bestand nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB aF ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts, wenn der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems abgeschlossen wurde.
3. Ein Immobilienmakler nutzt ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem, wenn er auf einem Onlinemarktplatz (hier: "ImmobilienScout24") von ihm
vertriebene Immobilien bewirbt, den Kontakt zu seinen Kunden auf elektronischem oder telefonischem Weg herstellt und der Vertrag in dieser Weise zustande kommt. Es kommt nicht darauf an, dass die Durchführung eines solchen Maklervertrags nicht auf elektronischem
Wege erfolgt.
4. Das Widerrufsrecht bei vor dem 13. Juni 2014 im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Maklerverträgen erlischt mit Ablauf des 27. Juni 2015, wenn der Makler den Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht belehrt hat.
5. Hat der Makler den Verbraucher nicht darauf hingewiesen, dass er nach einem erklärten Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen zu leisten habe, steht ihm hierfür kein Wertersatzanspruch gemäß § 312e Abs. 2 BGB aF zu.
BGB § 312b Abs 1 S 1 aF, § 312b Abs 2 aF, § 312b Abs 3 Nr 4 aF, § 312d Abs 1 S 1 aF,
BGB § 312e Abs 2 aF Aktenzeichen: IZR30/15 Paragraphen: BGB§312b BGB§312d Datum: 2016-07-07 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=36719 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
12.5.2016
I ZR 5/15
1. Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden.
2. Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb nicht verpflichtet, die Maklerprovision in der vereinbarten Höhe nach § 464 Abs. 2 BGB zu erstatten, besteht für den Vorkaufsberechtigten auch keine Verpflichtung, eine auf die übliche Höhe reduzierte Maklerprovision zu zahlen.
BGB § 464 Abs 2, § 655
Aktenzeichen: IZR5/15 Paragraphen: BGB§464 BGB§655 Datum: 2016-05-12 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=36392 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OLG München - LG München I
25.1.2016
7 U 2730/15
Provisionsansprüche aus einem Maklervertrag: Beweislast des Maklers für Vertragsschluss bei Annahme eines Fremdgeschäfts und mehreren möglichen Vertretenen
1. Um Provisionsansprüche aus einem Maklervertrag geltend machen zu können, muss der Anspruchsteller beweisen, dass der Anspruchsgegner Vertragspartner des Maklervertrages geworden ist. In dem Fall, dass ein Eigengeschäft ausscheidet, sondern vielmehr feststeht, dass ein Fremdgeschäft vorliegt, sind für die Frage, für wen von mehreren möglichen Vertretenen der Vertreter gehandelt hat, die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (Anschluss BGH, 1. März 2011, II ZR 16/10, MDR 2011, 676).
2. Allein die Erbringung von Dienstleistungen, die - sofern ein Maklervertrag abgeschlossen wurde - typischerweise von einem Makler erbracht werden, belegt nicht, dass ein Maklervertrag abgeschlossen wurde.
BGB § 164 Abs 1 S 2, § 652 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 7U2730/15 Paragraphen: BGB§164 BGB§652 Datum: 2016-01-25 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=36634 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
17.12.2015
I ZR 172/14
Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht.
Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die
ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.
BGB § 652
Aktenzeichen: IZR172/14 Paragraphen: BGB§652 Datum: 2015-12-17 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=36109 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OLG Schleswig - LG Itzehohe
22.1.2015
16 U 89/14
Anwendbarkeit von § 312b Abs. 1 S. 1 BGB auf Immobilienmaklerverträge
1. Das vom Fernabsatzrecht bezweckte Widerrufsrecht passt für den Immobilienmaklervertrag nicht. Der Maklervertrag ist von vornherein kein selbständiger wechselseitig zu erfüllender Vertrag, sondern lediglich Dienstleistungs-Annex zu einem Vertrag, der planmäßig
niemals allein unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln und ohne eingehende Begutachtung der Ware abgeschlossen wird.
2. Der Betrieb eines Immobilienmaklers erscheint typischerweise auch nicht als ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.
BGB § 312b Abs 1 S 1, § 312d, § 346, § 355, § 357 aF
Aktenzeichen: 16U89/14 Paragraphen: BGB§312b BGB§312d BGB§346 BGB§355 BGB§357 Datum: 2015-01-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=34787 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
25.9.2014
7 PA 29/14
Erteilung einer Maklererlaubnis - Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung
GewO § 34c Abs 1 S 1 Nr 1a, § 34c Abs 2
InsO § 287a, § 291
Aktenzeichen: 7PA29/14 Paragraphen: GewO§34c Datum: 2014-09-25 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=34535 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
BGH - OLG Hamm - LG Bielefeld
6.2.2014
III ZR 131/13
Zur wirtschaftlichen Kongruenz des vom Makler nachgewiesenen zum abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag bei erheblichen Preisnachlässen (hier: mehr als 50%).
BGB § 652 Abs 1
Aktenzeichen: IIIZR131/13 Paragraphen: BGB§652 Datum: 2014-02-06 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=33854 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OLG Koblenz - LG Koblenz
13.5.2013
3 U 412/13
Abschluss eines Maklervertrages
BGB § 652
Aktenzeichen: 3U412/13 Paragraphen: BGB§652 Datum: 2013-05-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32983 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OLG Hamm - LG Bielefeld
21.3.2013
18 U 133/12
1. Bei einem für den Maklerkunden preisgünstigeren Erwerb liegt in der Regel eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen mit dem zustande gekommenen Kaufvertrag vor.
2. Die Berufung des Maklerkunden in solchen Fällen auf eine fehlende Identität beider Verträge widerspricht regelmäßig dem Grundsatz von Treu und Glauben.
3. Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
BGB § 307 Abs 2 Nr 1, § 652 Abs 1 S 1 Alt 1
Aktenzeichen: 18U133/12 Paragraphen: BGB§307 BGB§652 Datum: 2013-03-21 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32977 Wirtschaftsrecht - Maklerrecht
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
12.3.2013
17 U 175/12
Eigene beratungsvertragliche Haftung des Vermittlers einer Immobilienanlage
Aktenzeichen: 17U175/12 Paragraphen: Datum: 2013-03-12 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32463
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