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Vergabeverfahrensrecht - Nachprüfungsverfahren Sonstiges
OLG Schleswig
26.9.2019
54 Verg 4/19
Vergabenachprüfungsverfahren: Rubrumsberichtigung bei Inanspruchnahme einer im fremden Namen handelnden Vergabestelle
Bei Inanspruchnahme einer für die Vergabekammer offensichtlich im fremden Namen handelnden Vergabestelle als Antragsgegnerin eines Nachprüfungsverfahrens, ist eine Rubrumsberichtigung auf den von der Vergabestelle vertretenen Auftraggeber jedenfalls dann
vorzunehmen, wenn die Vergabestelle die Interessen des Auftraggebers in dem Nachprüfungsverfahren auch in der Sache vertreten hat.(Rn.49)
GWB § 163 Abs 1, § 168 Abs 1, § 168 Abs 3
Aktenzeichen: 54Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2454 Vergabeverfahrensrecht - Beiladung
OLG München
28.8.2019
Verg 10/19
Verg 11/19
1. Für eine Beiladung ist nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags kein Raum.
2. Nachteilige rechtliche Beurteilungen der Vergabekammer in den Gründen eines (Kosten-) Beschlusses in Bezug auf Leistungen eines Vertragspartners der Vergabestelle (hier: technische Vorgaben einer Vergabeplattform) begründen für diesen weder eine Beschwerdebefugnis noch einen Anspruch auf Beiladung zum Nachprüfungsverfahren.
3. Die Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen Kosten- und Gebührenbeschluss der Vergabekammer erfordert keine mündliche Verhandlung.
GWB § 97 Abs 6, § 162
MRK Art 6 Abs 1
Aktenzeichen: Verg10/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-28 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2444 Vergabeverfahrensrecht - Nachprüfungsverfahren Sonstiges
Vergabekammer Münster
19.7.2019
VK 2 - 13/19
In dem Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe von Erhebungs- und Anpassungsleistungen für die Umstellung von L- auf H-Gas.
Vergabeverfahren nach der SektVO: Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Konzernunternehmen
1. Die SektVO räumt den Sektorenauftraggebern für die Festlegung von Eignungskriterien einen größeren Handlungsspielraum ein als die VgV, weshalb grundsätzlich keine Bedenken dagegen bestehen, wenn die Vorlage eines Nachweises über die Betriebshaftpflicht als Anforderung für die Eignung an die Teilnehmer eines Teilnahmewettbewerbs gerichtet wird.(Rn.59)(Rn.60)
2. Bei einem Konzernunternehmen, das sich als Einzelbieter am Vergabeverfahren beteiligt, erfüllt eine Versicherungsbestätigung nicht die Anforderungen an den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, wenn darin eine Tochtergesellschaft des Mutterkonzerns als Versicherungsnehmer genannt ist und eine Mitversicherung des Bieterunternehmens nicht ersichtlich ist.(Rn.63)
3. Die in der Praxis gängige Vorgehensweise, dass bei Konzernen gewöhnlich die Muttergesellschaft Versicherungsverträge abschließt und die Tochtergesellschaften hierin als weitere Versicherungsnehmer aufnimmt, kann den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht ersetzen.(Rn.64)
SektVO § 46
GWB § 122 Abs 4, § 142
Aktenzeichen: VK2-13/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-19 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2441 Vergabeverfahrensrecht - Kosten Prozeßrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
4.7.2019
10 OA 74/19
Vergaberechtliche Auswahlentscheidung betreffend Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte - Gegenstandswertfestsetzung
1. § 50 Abs. 2 GKG findet auf eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte im so genannten Unterschwellenbereich keine Anwendung.
2. Es erscheint sachgerecht, die Bemessung des Gegenstandswertes an Ziffer 21.5 Streitwertkatalog 2013 auszurichten, nach der als Streitwert für die nach § 45 SGB VIII erforderliche Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung der Jahresgewinn aus dem Betrieb, mindestens 15.000 EUR anzusetzen ist. Wird eine Gewinnungserzielungsabsicht nicht
verfolgt, greift der dort festgelegte Mindestwert ein.
GKG § 50 Abs 2, § 52, § 53
RVG § 23 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 10OA74/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-04 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2424 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
OLG Schleswig
13.6.2019
54 Verg 2/19
Rügeobliegenheit
Es besteht keine (fristgebundene) Rügeobliegenheit, wenn der Bieter erst im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens von einem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt; das gilt insbesondere dann, wenn der Bieter - etwa aufgrund der Akteneinsicht - erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens einen Vergabeverstoß erkennt. Er ist dann (danach) gehalten, den so erkannten Vergabeverstoß unverzüglich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 54Verg2/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2440 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Bieter Nachprüfungsverfahren
Thüringer OLG
12.6.2019
2 Verg 1/18
Gemäß § 168 Abs. 1 S. 1 GWB ist Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Beachtung der Bieterrechte i.S.v. § 97 Abs. 6 GWB durch den Auftraggeber. Dem Vergaberecht nicht zugehörige oder dessen Anwendung vorgelagerte Fragen insbesondere aus anderen Rechtsgebieten sind daher in diesem grundsätzlich nicht zu prüfen. Anderes gilt nur bei Vorliegen einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm. Dies ist hinsichtlich des Kommunalwirtschaftsrechts anerkannt nicht aber hinsichtlich des Kommunalverfassungsrechts. Die Frage der Kommunalrechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses entzieht sich daher der Beurteilung durch den Senat. Ebenfalls kein Bieterrecht folgt aus § 8a Abs. 3 PBefG. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 2Verg1/18 Paragraphen: Datum: 2019-06-12 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2422 Vergabeverfahrensrecht - Nachprüfungsverfahren Auftragswert Auftzragswertschätzung
Vergabekammer Ansbach
4.6.2019
RMF-SG21-3194-4-16
Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Schätzung des Auftragswertes Lieferung und Montage von Infusionszubehör
1. Gemäß § 3 Abs. 1 VgV ist für die Schätzung des Auftragswertes der voraussichtliche Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer, aber einschließlich etwaiger Optionen oder Vertragsverlängerungen, festzustellen. Hieraus ergibt sich, dass in die Schätzung auch Bedarfspositionen einzubeziehen sind. Diese sind Optionen im vorstehen-den Sinne.(Rn.64)
2. Der Auftraggeber muss eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert erstellen oder erstellen lassen. Diese Prognose zielt darauf ab festzustellen, zu welchem Preis die nachgefragte Leistung voraussichtlich beschafft werden kann. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist somit jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung der relevanten Marktsegmente und im Einklang mit der Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaf-fung der vergabegegenständlichen Sache veranschlagen würde.(Rn.69)
3. Der Nachprüfungsantrag ist nicht deshalb zulässig, weil die Bekanntmachung den Hinweis enthält, dass die Vergabekammer Nordbayern für die Überprüfung der Vergabeentscheidung zuständig sei. Eine falsche Angabe kann keine Zuständigkeit der Vergabekammer begründen.(Rn.72)
VgV § 3 Abs 1
GWB § 97 Abs 6
Aktenzeichen: RMF-SG21-3194-4-16 Paragraphen: Datum: 2019-06-04 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2432 Vergabeverfahrensrecht - Prozeßrecht Verfahren
KG Berlin
27.5.2019
Verg 4/19
1. Die Stellung des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in § 173 GWB ist nicht an die Einhaltung einer Antragsfrist geknüpft
2. Zur Frage der Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer durch den Vergabesenat und Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer gemäß § 178 GWB wegen fehlerhaft unterbliebener Beiladung von Bietern im Verfahren vor der Vergabekammer.
3. Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen “Originalteil” zum Einsatz kamen.
GWB § 173
Aktenzeichen: Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2418 Vergabeverfahrensrecht - Prozeßrecht Fristen
KG Berlin
27.5.2019
Verg 4/19
1. Die Stellung des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in § 173 GWB ist nicht an die Einhaltung einer Antragsfrist geknüpft
2. Zur Frage der Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer durch den Vergabesenat und Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer gemäß § 178 GWB wegen fehler-haft unterbliebener Beiladung von Bietern im Verfahren vor der Vergabekammer.
3. Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen “Origi-nalteil” zum Einsatz kamen.
GWB § 173
Aktenzeichen: Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2425 Vergabeverfahrensrecht - Nachprüfungsverfahren Auftragswert Auftzragswertschätzung
Vergabekammer Münster
27.5.2019
VK 2 - 06/09
Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an eine Auftragswertschätzung; Änderung von Zuschlagskriterien während eines Vergabeverfahrens
1. Eine Auftragswertschätzung ist ordnungsgemäß, wenn der öffentliche Auftraggeber Methoden angewendet hat, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (vgl. BGH, 29. November 2016, X ZR 122/14).(Rn.70)
2. Die Schätzung nach § 3 Abs. 1 VgV soll die Gesamtvergütung für alle vorgesehenen Leistungen ermitteln.(Rn.72)Dabei muss der Auftraggeber die vorgesehenen Leistungen in der gewünschten Qualität für die Schätzung zu Grunde legen, gerade wenn letztere für den Zuschlag eine bedeutende Rolle spielt.(Rn.77)
3. Eine Änderung von Zuschlagskriterien während eines laufenden Vergabeverfahrens ist an sehr enge Voraussetzungen gebunden, weil dadurch die allgemeinen Wettbewerbsgrundsätze auf Transparenz und Gleichbehandlung im Sinne von § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB beeinträchtigt sein können. Das gilt zumindest für die Unternehmen, die bereits einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und somit dem Auftraggeber bekannt sind. Bei Änderungen im Vergabeverfahren, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, sind nicht nur die teilnehmenden Bieter zu informieren, sondern durch eine erneute Auftragsbekanntmachung auch andere interessierte Unternehmen.(Rn.113)(Rn.114)
VgV § 3 Abs 1
GWB § 97 Abs 1, § 97 Abs 2
Aktenzeichen: VK2-06/09 Paragraphen: Datum: 2019-05-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2434
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