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Ordnungsrecht - Waffenrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
6.3.2017
11 S 66.16
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Einschuss eines Fensters mit Kleinkalibergewehr; Schüsse mit Luftdruckwaffe auf Außenwand des Nachbarn
WaffG § 1 Abs 1, § 5 Abs 2 Nr 1a, § 5 Abs 2 Nr 1a, § 45 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 11S66.16 Paragraphen: Datum: 2017-03-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20391 Ordnungsrecht - Jagdrecht Waffenrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
1.2.2017
11 LA 297/16
Erteilung eines Jagdscheins
Auf die Fristen, die für die Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis maßgeblich sind, kommt es bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 WaffG nicht an. Das Führungszeugnis hat einen anderen Zweck als die unbeschränkte Auskunft aus dem Register, die nur in den in § 41 BZRG geregelten Ausnahmen abweichend vom Inhalt des Führungszeugnisses erteilt wird.
BJagdG § 17 Abs 1 S 2
BZRG § 41 Abs 1 Nr 9, § 51 Abs 1, § 52 Abs 1 Nr 4
WaffG § 5 Abs 2 Nr 1a, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 11LA297/16 Paragraphen: Datum: 2017-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20174 Ordnungsrecht - Waffenrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Augsburg
17.11.2016
6 C 36.15
Kleiner Waffenschein; Widerruf; Erledigung auf andere Weise; Verzicht; Dispositionsbefugnis; entgegenstehende öffentliche Interessen; Nationales Waffenregister; Bundeszentralregister; Eintragung; Anlass der Speicherung; lückenlose Informationsgrundlage; persönliche
Eignung; fachärztliches/fachpsychologisches Zeugnis; Vermutung der Nichteignung.
Verzicht auf Kleinen Waffenschein nach Einleitung eines Widerrufsverfahrens Hat die zuständige Waffenbehörde aufgrund von Anhaltspunkten für den Wegfall der erforderlichen Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen
Erlaubnis bereits ein Widerrufsverfahren eingeleitet, ist ein wirksamer Verzicht auf die Erlaubnis und damit ihre Erledigung auf sonstige Weise ausgeschlossen.
BayVwVfG Art. 43 Abs. 2
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, §§ 5, 6, 10 Abs. 4, § 41 Abs. 1, §§ 43a, 45 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4,
WaffG § 46 Abs. 1
NWRG §§ 3, 4, 10 Nr. 1, § 18
BZRG § 10 Abs. 1 Nr. 3
Aktenzeichen: 6C36.15 Paragraphen: Datum: 2016-11-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20152 Ordnungsrecht - Waffenrecht
BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg
19.9.2016
6 B 38.16
Waffenbesitzkarte; Erwerbs- und Besitzberechtigung für Schusswaffen; allgemeines Bedürfnis für das sportliche Schießen; Erforderlichkeit des Waffenbesitzes; Verbot des Waffenhortens; erlaubnisfreier Schusswaffenerwerb von Sportschützen.
Das Verbot des Waffenhortens nach § 8 Nr. 2 WaffG gilt auch für den Besitz von Schusswaffen, die Sportschützen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG ohne vorherige Erlaubnis erwerben dürfen.
WaffG § 8 Nr. 2, § 14 Abs. 2 und 4
Aktenzeichen: 6B38.16 Paragraphen: WaffG§8 WaffG§14 Datum: 2016-09-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19984 Ordnungsrecht - Polizeirecht Waffenrecht
VG Freiburg
15.9.2016
7 K 3106/16
Durchsuchungsanordnung zwecks Sicherstellung konkret benannter Waffen bzw. zwecks Feststellung des Besitzes sicherzustellender Waffen
1. Eine Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der waffenrechtlichen Sicherstellung gemäß § 6 LVwVG i.V.m. § 46 Abs. 3 WaffG darf nur ergehen, wenn die sicherzustellenden Waffen konkret benannt sind.
2. Muss hingegen zunächst im Wege der Durchsuchung nachgeforscht werden, ob der Pflichtige überhaupt (noch) sicherzustellende Waffen besitzt, bedarf es einer Durchsuchungsanordnung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 PolG, über die gemäß § 31 Abs. 5 PolG die Amtsgericht zu entscheiden haben.
Aktenzeichen: 7K3106/16 Paragraphen: Datum: 2016-09-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19997 Ordnungsrecht - Waffenrecht Jagdrecht
OVG Lüneburg - VG Lünebueg
22.3.2016
11 ME 35/16
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins - vorläufiger Rechtsschutz
1. Der Transport einer Waffe nebst Munition sowie ihre Aufbewahrung in einem Kraftfahrzeug durch einen Waffenbesitzkarten- und Jagdscheininhaber setzen voraus, dass ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Jagdausübung besteht, der Transport und die
Aufbewahrung diesem Zweck dienen und der Zusammenhang hiermit nicht wesentlich unterbrochen wird.
2. Das Mitführen einer Waffe nebst Munition während einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille kann die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen.
AWaffV § 13 Abs 11
WaffG § 12 Abs 3 Nr 2, § 13 Abs 1 Nr 1, § 36, § 4 Abs 1 Nr 2, § 45 Abs 2 S 1, § 5 Abs 1 Nr 2b
Aktenzeichen: 11ME35/16 Paragraphen: Datum: 2016-03-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19714 Ordnungsrecht - Waffenrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Arnsberg
7.3.2016
6 C 60.14
Waffenbesitzkarte; waffenrechtliches Bedürfnis von Jägern; Besitzverbot für jagdrechtlich verbotene Schusswaffen; Verbot der Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen; Gebot der Waidgerechtigkeit; waffenrechtliches Gebot der Risikominimierung; Berner Konvention;
Blankettnorm als Straftatbestand; Bestimmtheitsgebot.
1. Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf.
2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.
GG Art. 103 Abs. 2
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 52 Abs. 3 Nr. 2
BJagdG § 1 Abs. 1 und Abs. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c
Aktenzeichen: 6C60.14 Paragraphen: WaffG§4 WaffG§8 WaffG§13 WaffG§20 Datum: 2016-03-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19513 Ordnungsrecht - Waffenrecht
VG Osnabrück
8.2.2016
6 B 56/15
Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem gewaltbereiten, zu den OMCG zählenden Rockerclub
VwGO § 80 Abs 5
WaffG § 10 Abs 1 S 1, § 10 Abs 4 S 4, § 45 Abs 1, § 45 Abs 2 S 1, § 5 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 6B56/15 Paragraphen: Datum: 2016-02-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19610 Ordnungsrecht - Waffenrecht Jagdrecht
VG Lüneburg
4.2.2016
6 B 165/15
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Trunkenheitsfahrt mit Waffe
BJagdG § 17 Abs 1, § 18 Abs 1
WaffG § 45 Abs 2 S 1, § 45 Abs 5, § 46 Abs 2, § 5 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 6B165/15 Paragraphen: Datum: 2016-02-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19605 Ordnungsrecht - Waffenrecht
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
27.1.2016
6 C 36.14
Gemeinsame Waffenbesitzkarte; gemeinschaftlicher Waffenbesitz mehrerer Personen; waffenrechtliches Bedürfnis; Bedürfnis von Jägern; Geeignetheit einer Schusswaffe; Erbenbesitz an Schusswaffen; Besitzberechtigung bedürfnisloser Erben; umfassendes Benutzungsverbot
für Erbwaffen; Blockierpflicht; Entsperrung aus besonderem Anlass; Gefahr der Umgehung der Blockierpflicht.
1. Die Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte setzt voraus, dass mehrere Personen Mitbesitz an ein- und derselben Schusswaffe haben und jede Person einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für den Schusswaffenbesitz hat.
2. Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis darf keine Besitzerlaubnis für Schusswaffen erteilt werden, die einem generellen Benutzungsverbot unterliegen.
3. Schusswaffen im berechtigten Besitz von Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis unterliegen einem umfassenden, durch die Blockierpflicht gesicherten Benutzungsverbot. Dies schließt berechtigten Mitbesitz von Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis aus.
WaffG § 4 Abs. 1, §§ 8, 13 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 2
Aktenzeichen: 6C36.14 Paragraphen: WaffG§4 WaffG§8 WaffG§13 WaffG§20 Datum: 2016-01-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19510
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