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Bankrecht - Bankenaufsicht
BVerwG - VG Frankfurt/Main
22.04.2009
8 C2.09
Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben; Inland; Dritte; physische Präsenz; Zweigstelle; Zweigniederlassung; Teilakt; grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr; Korrespondenzdienstleistung; Telekommunikation; Internet
1. Das Kreditgeschäft ist auch ohne gleichzeitiges Betreiben des Einlagengeschäfts ein Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.
2. Das Betreiben eines Bankgeschäfts i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG umfasst nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte.
3. Im Inland wird ein Bankgeschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch betrieben, wenn ein Kreditinstitut bankgeschäftliche Leistungen dort ohne eigene physische Präsenz im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erbringt.
GG Art. 20 Abs. 3, Art. 25, Art. 103 Abs. 2
KWG §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 32 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 5, 37 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1 Nr. 2
GwG § 16 Abs. 2 Nr. 2
AWG § §1 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 2
WpHG § 31 Abs. 10, § 35 Abs. 2
EG Art. 49 f., Art. 56 f.
Richtlinie 2006/48/EG
GATS Art. VI Abs. 1
GATS Art. XIV
Aktenzeichen: 8C2.09 Paragraphen: GGArt.20 GGArt.25 GGArt.103 KWG§1 KWG§32 KWG§37 WpHG§31 Datum: 2009-04-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=26079 Bankrecht - Bankenaufsicht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
05.11.2008
6 A 713/08
Abwicklung der Geschäfte; Eigengeschäft; Einstellung des Geschäftsbetriebs; Finanzdienstleistung; Finanzdienstleistungsinstitut; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR); Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung Finanzportfolioverwaltung
1. Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts verwaltet ihr Gesellschaftsvermögen als eigenes Vermögen; für den Begriff der Finanzportfolioverwaltung fehlt es an einem Handeln "für andere" (Änderung der Rechtsprechung im Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193).
2. Eine Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung gem. § 19 Abs. 2 VwVG kann mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden.
KWG § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3
KWG § 1 Abs. 1a S. 3
KWG § 2 Abs. 6 Nr. 14
KWG § 37 Abs. 1 S. 1
VwVG § 19 Abs. 2
Aktenzeichen: 6A713/08 Paragraphen: KWG§1 KWG§2 KWG§37 VwVG§19 Datum: 2008-11-05 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=24895 Bankrecht - Bankenaufsicht
BVerwG - Hessischer VGH - VG Frankfurt
27.02.2008
6 C 11.07
6 C 12.07
Bankgeschäft; Finanzdienstleistung; Finanzkommissionsgeschäft; Finanzportfolioverwaltung; Finanzinstrument; Indexzertifikat; Effektengeschäft; Vermögensverwaltung; Investmentgeschäft
Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen
und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikats ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft.
KWG § 1
KWG § 32
KWG § 37
Aktenzeichen: 6C11.07 6C12.07 Paragraphen: KWG§1 KWG§32 KWG§37 Datum: 2008-02-27 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=23668 Bankrecht - Bankenaufsicht Sonstiges
BVerwG - Hessicher VGH - VG Frankfurt
06.11.2006
6 B 82.06
Abberufung; Belehrung; Geschäftsleiter; Hinweis; Verwarnung
Es ist zulässig und unter dem Aspekt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter Umständen geboten, vor einer der Abberufung des Geschäftsleiters eines Kreditinstituts zwingend vorausgehenden Verwarnung als mildere Maßnahmen Hinweise oder Belehrungen
auszusprechen.
KWG § 36 Abs. 2
Aktenzeichen: 6B82.06 Paragraphen: KWG§36 Datum: 2006-11-06 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19595 Bankrecht - Bankenaufsicht
BVerwG - VG Frankfurt
13.09.2006
6 C 10.06
Bemessungsgrundlage, Bilanzsumme, Ertrag, Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzdienstleistungsinstitute, Kostenumlage, Kreditinstitute, Rückwirkung, Sonderabgabe
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (nunmehr: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) war berechtigt, für die Jahre 1999 und 2000 von den seiner Aufsicht unterstehenden Finanzdienstleistungsinstituten eine Kostenumlage zu erheben. Der Umlagebetrag durfte für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute getrennt nach den jeweils
für deren Beaufsichtigung aufgewendeten Personalkosten ermittelt und auch nach unterschiedlichen, den Geschäftsumfang abbildenden Kennzahlen, nämlich bei Kreditinstituten nach der Bilanzsumme, bei Finanzdienstleistungsinstituten nach dem Ertrag, verteilt werden.
KWG § 51
UmlVKF
Aktenzeichen: 6C10.06 Paragraphen: KWG§51 Datum: 2006-09-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19399 Bankrecht - Bankenaufsicht
VG Frankfurt
22.6.2006
1 G 1738/06
Finanzdienstleistungsaufsicht; Zahlungsverbot
1. § 46 Abs. 1 KWG ermächtigt auch zur einstweiligen Verhängung eines Zahlungsverbotes.
2. § 46 Abs. 1 KWG ermächtigt nur zu vorläufigen Maßnahmen. Maßnahmen sind nicht vorläufig, wenn sie zu irreversiblen Ergebnissen führen. Ein Zahlungsverbot führt dann nicht zu irreversiblen Ergebnissen, wenn es unter den Vorbehalt der Genehmigung im Einzelfall gestellt wird, so dass durch Genehmigungen solcher Art irreversibler Schaden für das Institut
abgewendet werden kann.
KWG § 46
KWG § 46 a
Aktenzeichen: 1G1738/06 Paragraphen: KWG§46 KWG§46a Datum: 2006-06-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19453 Bankrecht - Bankenaufsicht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
31.05.2006
6 UE 3256/05
Abberufung, Duldungspflicht, interne Revision, Missbilligung, Prüfung, Verwarnung
Verwarnung eines Geschäftsleiters
1. Eine Verwarnung gemäß § 36 Abs. 2 KWG ist ein Verwaltungsakt.
2. Eine nachhaltige Störung einer angeordneten Prüfung stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Duldungspflicht des Instituts und seiner Organe dar und kann eine Verwarnung rechtfertigen. Die Bankenaufsicht muss sich insoweit nicht auf die Möglichkeit des Erlasses weiterer Anordnungen oder der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen verweisen
lassen.
3. Im Rahmen der Ermessensausübung muss die Bankenaufsicht ggf. auch die Möglichkeit einer bloßen formlosen Missbilligung in Betracht ziehen.
KWG § 25a Abs. 1
KWG § 36 Abs. 2
KWG § 44 Abs. 1 Aktenzeichen: 6UE3256/05 Paragraphen: KWG§25a KWG§36 KWG§44 Datum: 2006-05-31 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18776 Bankrecht - Bankenaufsicht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
26.04.2006
6 UZ 2822/05
Abfindung, Abwickler, Abwicklungsanordnung, Auszahlung, Erledigung, Verfahrensmangel
1. Eine Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG begründet eine öffentlich-rechtliche Rückzahlungsverpflichtung, die nicht vertraglich beseitigt werden kann.
2 . Ist ein Abwickler bestellt worden, obliegt allein diesem die Abwicklung durch Auszahlung der eingezahlten Gelder der Anleger. Eine anderweitige Abfindung der Anleger durch das Unternehmen mittels Umschichtung von Gesellschaftsbeteiligungen greift unzulässigerweise
in die Befugnisse des Abwicklers ein und führt nicht zur Erfüllung der Abwicklungsanordnung.
BGB § 134
KWG § 37 Abs. 1
VwGO § 86 Abs. 1 Aktenzeichen: 6UZ2822/05 Paragraphen: BGB§134 KWG§37 VwGO§86 Datum: 2006-04-26 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18777 Bankrecht - Bankenaufsicht Sonstiges
Hessischer VGH - VG Frankfurt
14.02.2006
6 TG 1447/05
Anleger, Anlegerschutz, Bankgeschäft, Eigengeschäft, Eigenhandel, Finanzdienstleistung, Finanzinstrument, Finanzkommissionsgeschäft, Handel, Kommanditeinlage, Kommanditgesellschaft, Publikumsgesellschaft, Treugeber, Treuhandkommanditist, Treuhänder Kapitalanlage durch Publikumskommanditgesellschaften
1. Wenn eine Kommanditgesellschaft Kommanditeinlagen, die von einem Treuhandkommanditisten gehalten werden, entsprechend einer von den Treugebern gewählten Form in Finanzinstrumenten anlegt, so handelt es sich dabei grundsätzlich um ein nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KWG.
2. Derartige Geschäfte sind nur ausnahmsweise als solche für fremde Rechnung anzusehen, wenn den Treugebern keine ausreichenden Mitspracherechte bei der Tätigkeit der Kommanditgesellschaft zustehen.
BGB § 738 Abs. 1 S. 1
HGB §§ 105 Abs. 3, 124 Abs. 1, 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 161 Abs. 2
InvG §§ 1 S. 2, 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 S. 1, 7 Abs. 2
KWG §§ 1, 32, 37 Abs. 1 S. 1, 49
RL 93/22/EWG über Wertpapierdienstl. Anh Abschn A Nr 1 Aktenzeichen: 6TG1447/05 Paragraphen: BGB§738 HGB§105 HGB§124 HGB§131 HGB§161 InvG§1 InvG§2 InvG§6 InvG§7 KWG§1 KWG§32 KWG§37 KWG§49 93/22/EWG Datum: 2006-02-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=17540 Bankrecht - Bankenaufsicht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
23.03.2005
6 TG 3675/04
Abwickler, Abwicklung, Bankgeschäft, Bestimmtheit
Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte
bestimmt, wenn das Ziel der Abwicklung für das betroffene Unternehmen deutlich wird. Es ist nicht geboten, dass die Behörde selbst die Auswahl unter verschiedenen Abwicklungsmodalitäten
trifft.
2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn die Behörde einen Abwickler bestellt hat. Das Unternehmen kann in diesem Fall den Erlass behördlicher Weisungen an den Abwickler zu den Modalitäten der Abwicklung beantragen.
KWG § 37
VwVfG § 37 Abs. 1 Aktenzeichen: 6TG3675/04 Paragraphen: KWG§37 Datum: 2005-03-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=14555
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