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Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Verbraucherschutz
OLG Hamburg
24.3.2003
5 W 39/01
Es verstößt gegen § 1 UWG, wenn ein Autovermieter die Anlockwirkung einer wettbewerbswidrigen Werbung – kostenlose Nutzung eines Mercedes Sportcoupe für ein Wochenende gegen Abgabe der Kundenkarte eines bestimmten Wettbewerbers – dadurch ausnutzt, dass er nachfragenden Kunden ein modifiziertes Angebot unterbreitet.
§ 1 UWG Aktenzeichen: 5W39/01 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2003-03-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=5975 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Verbraucherschutz unlauterer Wettbewerb
OLG Celle
20.02.2003
13 U 209/02
Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, sind wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG, wenn sie mit einer Belästigung des Kunden verbunden sind, die nach den Anschauungen des durchschnittlichen, verständigen Verkehrsteilnehmers das noch tragbare Maß überschreiten. Hierzu zählt das unaufgeforderte Ansprechen von Kunden vor dem Geschäft eines Mitbewerbers jedenfalls dann, wenn damit nach den Umständen des Falles eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Kunden verbunden ist.
§ 1 UWG Aktenzeichen: 13U209/02 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2003-02-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=6145 Wettbewerbsrecht - Unlauterer Wettbewerb Sonstiges Verbraucherschutz
OLG Celle
19.12.2002
13 U 156/02
Es wäre eine Überspannung der Pflicht zu unlauterem Wettbewerbshandeln, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber auch dann nach der strengsten Gesetzesauslegung
und Einzelfallbeurteilung zu richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als zulässig bewerten (BGH, GRUR 2002, 269, 270 - SportwettenGenehmigung ). Entsprechendes kann nach Ansicht des Senats bei einer nicht eindeutigen Gesetzeslage dann gelten, wenn Gerichte die Strafbarkeit für entsprechende Fälle verneint haben und die Staatsanwaltschaft sowie die zuständigen Verwaltungsbehörden von dem Wettbewerbshandeln des Gewerbetreibenden seit längerem in Kenntnis gesetzt sind und weder einschreiten noch zu erkennen geben, dass sie das Wettbewerbshandeln für strafbar halten.
§ 1 UWG Aktenzeichen: 13U156/02 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2002-12-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=6144 Wettbewerbsrecht - Gebrauchsinformationen Verbraucherschutz
4.7.2002
I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Die einem Verbraucher mit dem Zusatz, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "nicht jedoch, bevor die auf Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung vom Auftraggeber abgegeben wurde", erteilte Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.
UWG § 1
BGB § 355 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: IZR55/00 Paragraphen: BGB§355 UWG§1 Datum: 2002-07-04 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3998
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