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VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung
VK Sachsen-Anhalt
3.6.2015
3 VK LSA 24/15
1. Kann ein in bestimmten Leistungsbereichen präqualifizierter Bieter für anfallende Steinmetzarbeiten keine Eintragung in die Handwerksrolle vorweisen und setzt die Betreibung des Gewerks dringend eine Meisterbefähigung oder vergleichbare Qualifikation voraus, muss der Bieter für den Nachweis der notwendigen Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Leistung Steinmetzarbeiten bereits bei Abgabe des Angebots einen Nachunternehmer benennen.
2. Im Angebot fehlende, zwingende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nicht nachgeholt werden.
VOB/A 2012 § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 5, § 16 Abs. 1, 2
Aktenzeichen: 3VKLSA24/15 Paragraphen: VOB/A§2 VOB/(A§13 VOB/A§16 Datum: 2015-06-03 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2265 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Eignung Bieter
VK Bund
15.5.2015
VK 1-32/15
1. Soll ein Tiefenverdichtungsverfahren mittels Rütteldruckverdichtung erfolgen, darf der Auftraggeber bei der Wertung berücksichtigen, ob bereits Aufträge mittels Rütteldruckverfahren ausgeführt wurden.
2. Referenzmaßnahmen, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem weiteren Unternehmen durchgeführt wurden, kann die Eignung eines Bieters, der sich nunmehr nicht in Bietergemeinschaft, sondern als Einzelbieter bewirbt, nur für die Leistungen belegen, die das jeweilige ARGE-Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat.
3. Nach Beendigung einer ARGE und der Beteiligung nur einzelner ihrer ehemaligen Mitglieder an einer anderen Ausschreibung kann die "Gesamtsumme der Eignung" der ARGE dem einzelnen Mitglied nicht vollumfänglich zugerechnet werden.
VOB/A 2012 § 16 EG Abs. 2
Aktenzeichen: VK1-32/15 Paragraphen: VOB/A§16 Datum: 2015-05-15 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2260 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Eignung
VgK Nordbayern
11.5.2015
21.VK-3194-10/15
1. Ein Unternehmen, das geforderte Erklärungen nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Form vorlegt, hat seine Eignung nicht nachgewiesen.
2. Nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 1 VOB/A 2012 hat der öffentliche Auftraggeber die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter zu prüfen. Für die Prüfung gibt § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2012 dem Auftraggeber das Recht, bestimmte Angaben zu verlangen, die Aufschluss über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geben können.
3. Die durch § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2012 errichtete Markteintrittshürde für Newcomer ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass der Auftrag nur an ein Unternehmen vergeben wird, das auch tatsächlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
VOB/A 2012 § 6 EG Abs. 3 Nr. 1, 2
Aktenzeichen: 21.VK-3194-10/15 Paragraphen: VOB/A§6 Datum: 2015-05-11 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2239 VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung
VK Südbayern
27.4.2015
Z3-3-3194-1-09-02/15
1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen und zwar - zum einen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben enthält (formale Eignungsprüfung) - zum anderen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung).
2. Eignungsnachweise, die bereits den formellen Anforderungen der Vergabebekanntma-chung nicht genügen, dürfen auch bei der materiellen Eignungsprüfung nicht berücksich-tigt werden.
3. Ein formal unzureichender, aber unter Umständen materiell ausreichender Eignungs-nachweis darf nicht in einer Gesamtschau mit einem formal ausreichenden, aber materiell ungeeigneten Eignungsnachweis zur Bejahung der Eignung herangezogen werden.
4. Der Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 / § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen. Eine Nachreichung anderer, geeigneter Nachweise scheidet damit aus.
GWB § 97 Abs. 4
VOL/A 2009 § 2 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 2, 5
Aktenzeichen: Z3-3-3194-1-09-02/15 Paragraphen: GWB§97 VOL/A§2 VOL/A§16 Datum: 2015-04-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2276 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Eignung
OLG Frankfurt
16.2.2015
11 Verg 11/14
1. Ein an einer versteckten - missverständlich bezeichneten - Stelle vorhandener Link ist nicht dazu geeignet, als Bestandteil der Bekanntmachung hinreichend transparent die Eignungsanforderungen
wiederzugeben.
2. Der Auftraggeber kann den Nachweis von Referenzen auch dergestalt erheben, dass die Bieter Referenzgeber benennen müssen und sicherzustellen haben, dass die benannten Referenzgeber in der Lage sind, vom Auftraggeber vorformulierte Fragen zu beantworten.
3. Weist der Auftraggeber unmissverständlich darauf hin, dass "unvollständig abgegebene Referenzen nicht nachgebessert werden (können)", führen fehlende und nicht vollständige Referenzen zu einem Ausschluss des Angebots.
GWB § 107 Abs. 3 Nr. 2; § 118 Abs. 1
Richtlinie 2004/18/EG Art. 44 Abs. 2 Satz 1
VOL/A 2009 § 7 EG Abs. 3, 5, §§ 9 EG, 15 EG, 19 EG Abs. 3 a
Aktenzeichen: 11Verg11/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-16 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2218 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Eignung
VK Sachsen
21.11.2014
1/SVK/035-14
1. Bei der Frage, welche Eignungsanforderungen durch den Auftraggeber wirksam gefordert worden sind, ist auf die Vergabebekanntmachung abzustellen.
2. Die Anforderungen des Auftraggebers an die Eignungsnachweise müssen eindeutig und erschöpfend formuliert sein. Insoweit ist es nicht ausreichend, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung lediglich ein Gesetzeszitat angibt, welches die gemeinte Norm zudem falsch zitiert.
VOB/A § 12 EG Abs. 2 Nr. 2, § 16 EG Abs. 2 Nr. 1
Aktenzeichen: 1/SVK/035-14 Paragraphen: Datum: 2014-11-21 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2240 VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung
VgK Niedersachsen
21.1.2014
VgK-45/2013
Anforderung an den Eignungsnachweis
Aktenzeichen: VgK-45/2013 Paragraphen: Datum: 2014-01-21 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2136 VOB/A-VOL/A - Bieter Angebot Eignung
VK Bund
13.12.2013
VK 1-109/13
Die Forderung nach einem Umsatz von mindestens 24 Mio. Euro in den letzten drei Geschäftsjahren - und damit eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 8 Mio. Euro - ist in Anbetracht eines zu erwartenden Auftragswerts von ca. 6 Mio. Euro nicht unverhältnismäßig.
GWB § 97 Abs. 4
VOB/A 2012 § 12 EG Abs. 2 Nr. 2, § 16 EG Abs. 2 Nr. 1
Aktenzeichen: VK1-109/13 Paragraphen: GWB§97 VOB/A§12 VOB/A§16 Datum: 2013-12-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2147 VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung
VK Bund
5.12.2013
VK 2-106/13
1. Die SektVO regelt die Eignungsprüfung nur unvollständig. Nach § 20 Abs. 1 SektVO wählt der Auftragnehmer die Unternehmen anhand objektiver Kriterien aus, die allen interessierten Unternehmen zugänglich sein müssen. Der Auftraggeber darf somit jeden Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue verlangen, der durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der SektVO bereits in der Bekanntmachung alle Eignungsnachweise aufführen. In den Vergabeunterlagen darf der Auftraggeber weder zusätzliche noch andere als die in der Bekanntmachung
mitgeteilten Eignungskriterien fordern. Folglich dürfen in den Vergabeunterlagen die bekannt gemachten Eignungskriterien lediglich konkretisiert werden.
3. Erhebliche Preisschwankungen sind auf dem Markt für IT-Dienstleistungen branchenüblich. Liegt das Angebot eines Bieters preislich im Mittelfeld der abgegebenen Angeboten und oberhalb der Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber, indiziert das die
grundsätzliche Angemessenheit des Preises indiziert.
SektVO § 16 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 27
Aktenzeichen: VK 2-106/13 Paragraphen: SektVO§20 Datum: 2013-12-05 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2129 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Rügepflicht Eignung Angebotswertung
OLG Naumburg
29.10.2013
2 Verg 3/13
Abwasserdruckleitung
1. Hat ein Bieter zeitlich vor dem Erlass einer Entscheidung der Vergabestelle, die er für rechtswidrig erachtet, konkrete Beanstandungen in Form einer Rüge erhoben, so stellt dies noch keine wirksame Rüge i.S. von § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB dar, kann aber dazu führen, dass jede seiner Äußerungen nach Erlass der Entscheidung, die als Aufrechterhaltung der vorher erhobenen Beanstandungen und Bekräftigung des ultimativen Charakters seines
Hinweises auf vermeintliche Vergaberechtsverstöße erscheinen, für eine ordnungsgemäße Rüge genügt.
2. Beschränkt sich die von der Vergabestelle verwendete Bezeichnung des von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweises in der Vergabebekanntmachung auf "Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt GW 302 in der Gruppe GN2 "Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren",
obwohl nach dem Arbeitsblatt in dieser Gruppe Zertifizierungen mit den unterschiedlichen Belastungsgraden A (bis zu 400 kN Rückzugskraft) und B (über 400 kN) erfolgen, so ist durch Auslegung der Vergabebekanntmachung nach dem objektiven Empfängerhorizont
eines fachkundigen Bieters, der die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, zu ermitteln, welcher Eignungsnachweis - Gruppe GN2 A oder Gruppe GN2 B - gefordert worden ist. Der wirkliche Wille des Auftraggebers und der Inhalt der Vergabeunterlagen sind insoweit unerheblich.
3. Nachprüfung der - nach ergänzender Sachaufklärung vom Auftraggeber vorgenommenen - formellen und inhaltlichen Bewertung eines vom Bieter vorgelegten Eignungsnachweises (hier: Gütezeichen RAL 961 Gruppe AK1), der nach seinem Wortlaut lediglich ein rechtlich selbständiges konzernverbundenes Unternehmen des Bieters als zertifiziertes Unternehmen ausweist.
Aktenzeichen: 2Verg3/13 Paragraphen: Datum: 2013-10-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2124
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