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Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
OLG Dresden - LG Dresden
17.5.2004
6 U 2010/03
Die Kosten wegen einer Zurückweisung der Berufung gemäß. § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos gewordenen Anschlussberufung hat der Anschlussberufungskläger zu tragen.
ZPO § 522 Aktenzeichen: 6U2010/03 Paragraphen: ZPO§522 Datum: 2004-05-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9699 Berufsrecht Insolvenzrecht Rechtsmittelrecht - Titel/Berufsbezeichnung Sonstiges Insolvenzverwalter Kostenrecht Beschwerde
BGH - LG Zweibrücken - AG Zweibrücken
6.5.2004
IX ZB 349/02
Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt im Beschwerdeverfahren, auch nach Aufhebung und Zurückverweisung.
ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1
Wer sich mit falschem Diplomtitel unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikation in strafbarer Weise die Bestellung zum Insolvenzverwalter erschleicht, ist von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen.
InsO § 63 Abs. 1
Ein Insolvenzverwalter, dem ein Anspruch auf Vergütung nach § 63 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann einen Bereicherungsanspruch nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 64 InsO geltend machen.
BGB § 812
InsO § 63 Abs. 1, § 64 Aktenzeichen: IXZB349/02 Paragraphen: BGB§812 InsO§63 InsO§64 BGB§812 ZPO§577 Datum: 2004-05-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9788 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Auswertiger Anwalt
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
6.5.2004
I ZB 27/03
Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren
Beauftragt eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Berufungsverfahren, sind die dadurch entstehenden Reisekosten erstattungsfähig, wenn die Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich
ist. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in zweiter Instanz nach denselben Grundsätzen wie in erster Instanz.
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: IZB27/03 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2004-05-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10030 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Verhandlungsgebühr Sonstiges
OLG Schleswig - LG Kiel
10.2.2004
9 W 163/03
Anwaltsgebühren, Verhandlungsgebühr, Berufung Zurückweisung der durch Beschluss,
Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Keine Verhandlungsgebühr (analog § 35 BRAGO) bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 ZPO Abs. 2 ZPO für den Anwalt des Berufungsbeklagten, wenn dieser – ohne eigenständige Berufungserwiderung – lediglich unter Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen die Beschlusszurückweisung angeregt hat.
BRAGO § 35
ZPO § 522 Aktenzeichen: 9W163/03 Paragraphen: BRAGO§35 ZPO§522 Datum: 2004-02-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9432 Kostenrecht rechtsmittelrecht - Streitwert Kostenrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
20.1.2004
X ZR 167/02
Für den Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt es auf einen lediglich hilfsweise, etwa für ein Zurückbehaltungsrecht, geltend gemachten Gegenanspruch des revisionsführenden Beklagten grundsätzlich nicht an.
EGZPO § 26 Nr. 8 Aktenzeichen: XZR167/02 Paragraphen: EGZPO§26 Datum: 2004-01-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8798 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Streiwert
OLG Celle - LG Hannover
28.11.2003
14 U 199/03
Legt die Partei, die im 1. Rechtszug obsiegt hat, Berufung ein, ist der Streitwert auf 600,01 Euro festzusetzen.
ZPO § 3 Aktenzeichen: 14U199/03 Paragraphen: ZPO§3 Datum: 2003-11-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8139 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Streitwert
BGH - OLG Nürnberg - LG Ansbach
25.11.2003
VI ZR 418/02
Sind mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so beläuft sich der Wert der mit der angestrebten Revision aller verurteilten Beklagten geltend zu machenden Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO maximal auf den (einfachen) Betrag der Verurteilung. Der Verurteilungsbetrag ist nicht mit der Anzahl der verurteilten Beklagten zu vervielfältigen.
ZPO §§ 2, 3, 5
EGZPO § 26 Nr. 8 Aktenzeichen: VIZR418/02 Paragraphen: ZPO§2 ZPO§3 ZPO§5 EGZPO§26 Datum: 2003-11-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8268 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel
25.11.2003
4 U 72/03
Keine Ermäßigung des Streitwerts des Berufungsverfahrens bei lediglich im Kosteninteresse erfolgter Einschränkung des Rechtsmittelantrags
Die Einschränkung des Rechtsmittelantrags ist bei der Streitwertberechnung im Rechtsmittelverfahren gem. § 14 Abs. 1 GKG nicht wertmindernd zu berücksichtigen, wenn sie offensichtlich nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist.
GKG § 14 Aktenzeichen: 4U72/03 Paragraphen: GKG§14 Datum: 2003-11-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8326 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
30.10.2003
8 W 459/03
Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs.2 ZPO, in dem eine Berufung durch einstimmigen Beschluss des Spruchkörpers mangels Erfolgsaussicht ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, löst keine "schriftliche" Verhandlungsgebühr nach § 35 BRAGO aus.
BRAGO § 35
ZPO 522 Abs. 2 Aktenzeichen: 8W459/03 Paragraphen: BRAGO§35 ZPO§522 Datum: 2003-10-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8089 Kostenrecht Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Gerichtskosten
Kammergericht
16.10.2003
1 AR 6/03
Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs.2 ZPO
Nr. 1226 KV zu § 14 Abs. 1 GKG ist nicht verfassungswidrig, soweit für den Beschluss über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs.2 ZPO die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist.
GKG KV Nr. 1226 zu § 11 Abs.1 GKG
ZPO § 522 Abs. 2 Aktenzeichen: 1AR6/03 Paragraphen: GKG§11 ZPO§522 Datum: 2003-10-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9680
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