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Bankrecht - Wertpapierhandelsrecht Verjährung
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
02.08.2006
23 U 287/05
Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadensersatzansprüche (aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB bzw. c.i.c) und auch – hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise – auch deliktische Ansprüche (aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 31 WpHG) erfasst. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 23U287/05 Paragraphen: WpHG§37a Datum: 2006-08-02 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18714 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
OLG Hamburg - LG Hamburg
19.7.2006
5 U 10/06
In einer sogenannten „ad-hoc“-Mitteilung nach § 15 WpHG kann eine Wettbewerbshandlung im Sinne von § 3 UWG und eine Werbung im Sinne von § 5 UWG jedenfalls dann gesehen werden, wenn der mitgeteilte Inhalt nicht vollen Umfanges den Tatsachen entspricht und irreführend ist.
UWG §§ 3, 5, 8
WpHG § 15 Aktenzeichen: 5U10/06 Paragraphen: UWG§3 UWG§5 UWG§8 WpHG§15 Datum: 2006-07-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18372 Bankrecht - Börsenrecht Wertpapierhandelsrecht
VG Frankfurt
18.5.2006
1 E 3049/05
Stimmrechtsmitteilung
WpHG § 21
WpHG § 22 Aktenzeichen: 1E3049/05 Paragraphen: WpHG§21 WpHG§22 Datum: 2006-05-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19265 Bankrecht - Wertpapierhandelsrecht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
03.05.2006
6 UE 2623/04
Aktie, Eigengeschäft, Emittent, Führungsperson, Informationelles Selbstbestimmungsrecht, Insiderhandel, Kapitalmarkttransparenz, Mitteilung, Namensnennung, Persönlichkeitsrecht, Veröffentlichung
Veröffentlichung von Eigengeschäften
Es stellt keinen unzulässigen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar, dass Mitteilungen einer Führungsperson und deren nahen Angehörigen über Eigengeschäfte mit Aktien des eigenen Unternehmens durch den Emittenten unter Namensnennung zu veröffentlichen sind.
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
WpAIV § 12 Nr. 2
WpHG a.F. § 15 Abs. 2
WpHG n.F. § 15 Abs. 4 Aktenzeichen: 6UE2623/04 Paragraphen: GGArt.1 GGArt.2 WpHG§15 WpAIV§12 Datum: 2006-05-03 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18000 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
BGH . OLG Naumburg - LG Halle
19.1.2006
III ZR 105/05
a) Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das ohne die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis tätig ist, unterliegen nicht der Verjährung
nach § 37a WpHG.
b) Ein Unternehmen, das sich auf den Eintritt der Verjährung nach § 37a WpHG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass es ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und nicht zu den Unternehmen im Sinn des § 2a WpHG gehört, die nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten.
WpHG § 2 Abs. 4, §§ 2a, 37a
KWG § 32 Abs. 1 Aktenzeichen: IIIZR105/05 Paragraphen: WpHG§2 WpHG§2a WpHG§37a KWG§32 Datum: 2006-01-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16684 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
OLG München - LG München I
27.04.2005
7 U 2792/04
1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden
Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen.
2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt.
3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.
WpÜG § 29 Abs. 2
WpÜG § 30
WpÜG § 35 Abs. 1
WpÜG § 38 Aktenzeichen: 7U2792/04 Paragraphen: WpÜG§29 WpÜG§30 WpÜG§35 WpÜG§38 Datum: 2005-04-27 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13489 Bankrecht - Haftungsrecht Börsenrecht Aufklärungsrecht Anlageberatung Wertpapierhandelsrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
27.04.2005
23 U 71/04
Schaden; Wertpapiere; Risiko
Wenn in Fällen risikoreicher Papiere der Kunde über die für ihn objektiv relevanten Risiken nicht aufgeklärt wird, ist der Schaden immer schon im Moment des Erwerbes der Papiere entstanden, selbst wenn der Börsenkurs diese Risiken reflektiert, und nicht erst dann, wenn sich das Risiko realisiert, auf das nicht hingewiesen worden ist
BGB §§ 202, 203, 204, 294
WpHG § 37 a Aktenzeichen: 23U71/04 Paragraphen: BGB§202 BGB3203 BGB§204 BGB§294 WpHG§37a Datum: 2005-04-27 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=14177 Bankrecht - Haftungsrecht Wertpapierhandelsrecht Haftungsrecht Verjährung Anlageberatung Aufklärungsrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
08.03.2005
XI ZR 170/04
a) Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.
b) Die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässig begangenen Informationspflichtverletzung beruhen. Für Ansprüche aus vorsätzlich falscher Anlageberatung verbleibt es bei der deliktischen Regelverjährung.
c) Die zur Berufshaftung von Rechtsanwälten entwickelten Grundsätze der Sekundärverjährung sind auf die Haftung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus fehlerhafter Anlageberatung
nicht übertragbar.
WpHG § 37 a Aktenzeichen: XIZR170/04 Paragraphen: WpHG§37a Datum: 2005-03-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13450 Bankrecht - Aufklärungsrecht Anlageberatung Haftungsrecht Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
08.03.2005
XI ZR 170/04
a) Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.
b) Die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässig begangenen Informationspflichtverletzung beruhen. Für Ansprüche aus vorsätzlich falscher Anlageberatung verbleibt es bei der deliktischen Regelverjährung.
c) Die zur Berufshaftung von Rechtsanwälten entwickelten Grundsätze der Sekundärverjährung sind auf die Haftung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus fehlerhafter Anlageberatung
nicht übertragbar.
WpHG § 37 a Aktenzeichen: XIZR170/04 Paragraphen: WpHG§37a Datum: 2005-03-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13519 Bankrecht - Haftungsrecht Wertpapierhandelsrecht Verjährung
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
23.02.2005
I-15 U 106/04
Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus positiver Vertragsverletzung eines Geschäftsbesorgungs- oder Beratungsvertrags der Parteien nach § 37a WpHG. (Leitsatz der Redaktion)
WpHG §§ 2, 31, 32, 37a
StBerG § 68 a.F.
StGB § 263 Aktenzeichen: I-15U106/04 Paragraphen: WpHG§2 WpHG§31 WpHG§32 WpHG§37a StBerG§68 StGB§263 Datum: 2005-02-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13059
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