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Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
OLG Frankfurt
14.06.2007
WpÜG 1/07
Die Pflicht zur Veröffentlichung eines im Enforcementverfahren festgestellten Fehlers bezieht sich nur auf diesen Fehler selbst und die wesentlichen Teile der Begründung der Fehlerfeststellung. Eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Anordnung der zusätzlichen Veröffentlichung von Art und Umfang der durchgeführten Prüfung, die zu der Feststellung des Fehlers geführt hat, ist nicht gegeben.
Das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung eines im Enforcementverfahren festgestellten Rechnungslegungsfehlers entfällt nur im Ausnahmefall, wenn es sich aus der Sicht der Kapitalmarktteilnehmer und deren Interesse an einer korrekten Information um einen offensichtlich unwesentlichen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften handelt. Das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung eines festgestellten Fehlers der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht wird nicht bereits durch die Publizierung der folgenden Quartalsergebnisse oder des Folgeabschlusses beseitigt.
Die mögliche negative Beeinflussung des Aktienkurses ist eine typische und bewusst eingesetzte Folge der Fehlerveröffentlichung und reicht für ein Absehen von deren Anordnung nach § 37q Abs. 2 Satz 3 WpHG zum Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens vor Schaden nicht aus.
WpHG §§ 37q Abs. 2, 37t Abs. 2, 37u Abs. 2
WpÜG §§ 50 Abs. 3 Nr. 2, 50 Nr. 3
Aktenzeichen: WpÜG1/07 Paragraphen: WpHG§37q WpHG§37t WpHG§37U WpÜG§50 Datum: 2007-06-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=22012 Bankrecht - Darlehnsrecht Wertpapierrecht
BGH
Pressemitteilung
24. April 2007
XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines Fondsfinanzierungsdarlehens nach § 3 HWiG
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Rechtsfrage der Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung eines finanzierten Fondserwerbs zu entscheiden.
Die Klägerin und ihr Ehemann waren im Jahr 1994 von einem Vermittler in ihrer Wohnung überredet worden, Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds zu erwerben und diesen Erwerb durch ein Darlehen des beklagten Kreditinstituts zu finanzieren. Eine Belehrung über ihr Recht zum Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) wurde ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrages nicht erteilt. Im Jahr 2000 widerriefen sie den Darlehensvertrag nach § 1 HWiG und nahmen das beklagte Kreditinstitut auf Rückzahlung der auf das Darlehen geleisteten Zahlungen sowie auf Feststellung, dass ihm keine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag zustehen, Zug um Zug gegen Abtretung der finanzierten Fondsanteile in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben, aber die erzielten Steuervorteile von 6.913,64 € anspruchsmindernd berücksichtigt und insoweit die Klage abgewiesen. Die vom Berufungsgsricht zugelassene Revision der Klägerin, mit der sie sich gegen die anspruchsmindernde Berücksichtigung der Steuervorteile gewandt hat, hatte keinen Erfolg.
Unter Änderung der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527, 1529, vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, WM 2004, 2491, 2494 und vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547, 546) hat der XI. Zivilsenat entschieden, dass es bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG bildet (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 167, 252, 256 Tz. 12), mit dem Sinn und Zweck des § 3 HWiG nicht zu vereinbaren ist, wenn der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte. Es entspricht daher der Billigkeit, dass unverfallbare und nicht anderweitig erzielbare Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des schadensersatzrechtlichen Rechtsgedankens der Vorteilsausgleichung mindern.
Urteil vom 24. April 2007 – XI ZR 17/06
OLG Bamberg – Urteil vom 21. Dezember 2005 – 3 U 235/04
LG Schweinfurt – Urteil vom 25. November 2004 – 12 O 151/04
Karlsruhe, den 24. April 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Aktenzeichen: XIZR17/06 Paragraphen: HWiG§3 Datum: 2007-04-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=20791 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
13.02.2007
11 U 40/06 (Kart)
1. Die Deutsche Börse kann einer Bank nicht untersagen, mit auf den DAX bezogenen Optionsscheinen zu handeln.
2. Eine Bank verhält sich beim Handel mit DAX-bezogenen Optionsscheinen nicht wettbewerbswidrig, weil hierduch nicht der DAX oder ein sonstiger Index zum Zwecke der Rufausbeutung übernommen wird. Es handelt sich vielmehr um eine zulässige Bezugnahme auf eine veröffentlichte und frei zugängliche Information.
3. Dabei darf in sachlicher und beschreibender Form auch darauf hingewiesen werden, dass Bezugsgröße der Wertpapiere der DAX ist. Nicht gestattet ist dagegen eine Verwendung des Begriffs DAX im Sinne einer Marke.
MarkenG §§ 14, 23
UWG §§ 2, 3, 4
Aktenzeichen: 11U40/06 Paragraphen: MarkenG§14 MarkenG§23 UWG§2 UWG§3 UWG§4 Datum: 2007-02-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=20952 Bankrecht - Wertpapierrecht Steuerrecht
BFH - FG Münster
13.12.2006
VIII R 79/03
Steuerbare Kapitalerträge aus der Einlösung von DAX-Zertifikaten bei Endfälligkeit Erträge aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alternative 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 4 EStG steuerpflichtig.
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Aktenzeichen: VIIIR79/03 Paragraphen: EStG§20 Datum: 2006-12-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=20054 Bankrecht - Wertpapierrecht
BFH - Niedersächsisches FG
13.12.2006
VIII R 6/05
Kursgewinne aus Down-Rating-Anleihen
Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar.
EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2
Aktenzeichen: VIIIR6/05 Paragraphen: EStG§20 Datum: 2006-12-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=20704 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
OLG Hamburg - LG Hamburg
19.7.2006
5 U 10/06
In einer sogenannten „ad-hoc“-Mitteilung nach § 15 WpHG kann eine Wettbewerbshandlung im Sinne von § 3 UWG und eine Werbung im Sinne von § 5 UWG jedenfalls dann gesehen werden, wenn der mitgeteilte Inhalt nicht vollen Umfanges den Tatsachen entspricht und irreführend ist.
UWG §§ 3, 5, 8
WpHG § 15 Aktenzeichen: 5U10/06 Paragraphen: UWG§3 UWG§5 UWG§8 WpHG§15 Datum: 2006-07-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18372 Bankrecht - Schadensrecht Haftungsrecht Wertpapierrecht
OLG München
10.04.2006
21 U 5051/05
Der Kläger verlangt mit seiner Klage Schadensersatz. Er möchte von der Beklagten so gestellt werden, wie er stünde, wenn er sich nicht - über die Beklagte als Treuhandkommanditistin - an der C... Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH & Co Z... Medienbeteiligungs KG (künftig: C... II) bzw. an der C... Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH & Co V... Medienbeteiligungs KG (künftig: C... IV) beteiligt hätte.
Aktenzeichen: 21U5051/05 Paragraphen: Datum: 2006-04-10 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=18235 Bankrecht - Wertpapierrecht Wertpapierhandelsrecht
BGH . OLG Naumburg - LG Halle
19.1.2006
III ZR 105/05
a) Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das ohne die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis tätig ist, unterliegen nicht der Verjährung
nach § 37a WpHG.
b) Ein Unternehmen, das sich auf den Eintritt der Verjährung nach § 37a WpHG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass es ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und nicht zu den Unternehmen im Sinn des § 2a WpHG gehört, die nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten.
WpHG § 2 Abs. 4, §§ 2a, 37a
KWG § 32 Abs. 1 Aktenzeichen: IIIZR105/05 Paragraphen: WpHG§2 WpHG§2a WpHG§37a KWG§32 Datum: 2006-01-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16684 Bankrecht - Wertpapierrecht Anlageberatung Aufklärungsrecht
BGH - OLG Celle - LG Lüneburg
23.11.2004
XI ZR 137/03
a) Aus einem Wertpapierdepotvertrag folgt keine Pflicht der Bank zu vollumfänglicher Betreuung und laufender Beratung.
b) Die Bank ist aus Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte zur vollständigen und unmißverständlichen Weiterleitung der in den "Wertpapier-Mitteilungen" veröffentlichten Informationen verpflichtet, die für den Depotinhaber wichtig sind.
c) Eine Bank ist grundsätzlich nicht zum Hinweis auf die Konsequenzen und die wirtschaftliche Bedeutung der vollständig und unmißverständlich weitergeleiteten Informationen verpflichtet (Klarstellung zu BGHZ 151, 5).
BGB § 666
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (1995) Nr. 16 Aktenzeichen: XIZR137/03 Paragraphen: BGB§666 Datum: 2005-11-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=12225 Bankrecht - Aufklärungsrecht Anlageberatung Wertpapierrecht
BGH - OLG Düsseldorf - LG Kleve
22.11.2005
XI ZR 76/05
Wenn eine Wertpapierhandelsbank Optionsgeschäfte vermittelt, bei denen hohe Aufschläge auf die Börsenpreise eine realistische Gewinnchance des Anlegers von vornherein ausschließen, unterliegt sie wie die außerhalb des Bankgewerbes stehenden gewerblichen Vermittler solcher Geschäfte einer gesteigerten schriftlichen Aufklärungspflicht.
BGB §§ 276 Fb, 826 Ga Aktenzeichen: XIZR76/05 Paragraphen: BGB§276 BGB§826 Datum: 2005-11-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16212
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