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Wettbewerbsrecht - Lebensmittelwerbung
OLG Hamburg - LG Hamburg
19.5.2005
3 U 172/04
Die Angabe "Dinkel-Grünkern-Brot" ist nicht irreführend, wenn auf der Verpackung unmittelbar darunter deutlich der (inhaltlich zutreffende) Hinweis steht: "Brotbackmischung mit Weizen, Dinkel & Grünkern". Der Verkehr erwartet hier keine Mischung aus 90 % Dinkelerzeugnissen.
Ziffer 1.6.1 der Leitsätze betrifft die Angabe "Dinkelbrot" nur als "Brotgrundsorte" und nicht eine Getreidemischung mit einer abweichenden Bezeichnung.
UWG § 5
LFGB § 11 (Leitsätze Deutsches Lebensmittelbuch für Brot- und Feinbackwaren ) Aktenzeichen: 3U172/04 Paragraphen: UWG§5 LFBG§11 Datum: 2005-05-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=17804 Wettbewerbsrecht - Lebensmittelwerbung Sonstiges
LG Köln
28 O 289/04
23.06.2004
Gen-Milch
Auch Tatsachenbehauptungen sind durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz geschützt, weil und soweit sie die Voraussetzungen der Bildung von Meinungen sind, die Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistet. Sofern eine Äußerung, in
der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung von dem Grundrecht geschützt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe und verfälschte. Danach werden von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch Tatsachen erfaßt, die der Meinungsbildung dienen
können. Es würden in diesem Fall von Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz grundsätzlich auch unwahre Tatsachenäußerungen geschützt. Unwahre Tatsachenäußerungen fielen erst aus dem Schutzbereich heraus, wenn die Unwahrheit dem Äußernden bekannt sei oder bereits zum Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststehe. Dabei reiche es nicht, daß erst eine
spätere Beweisaufnahme die Unrichtigkeit der Äußerung ergebe. Für den Äußernden müsse vielmehr im Zeitpunkt der Äußerung eine zumutbare Möglichkeit bestehen, die Unwahrheit zu erkennen. Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag den geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung. (Leitsatz der Redaktion)
GG Art. 5 Aktenzeichen: 28O289/04 Paragraphen: GGArt.5 Datum: 2004-06-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10748 Wettbewerbsrecht - Lebensmittelwerbung
BGH - OLG München - LG München II
13.5.2004
I ZR 261/01
Honigwein
Nach dem Zweck des § 2 Abs. 1 LMBG ist ein Stoff, der einem Lebensmittel beigefügt wird, nicht als Zusatzstoff anzusehen, wenn er nach allgemeiner Verkehrsauffassung zweifelsfrei ein gebräuchliches, "normales" Lebensmittel ist, das regelmäßig dazu bestimmt ist, als solches verzehrt zu werden. Zu beurteilen ist dies nach einer auf den Stoff als solchen bezogenen Betrachtungsweise.
UWG § 1;
LMBG § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 i.V. mit Nr. 1 Buchst. a Aktenzeichen: IZR261/01 Paragraphen: UWG§1 LMBG§2 LMBG§11 Datum: 2004-05-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10294 Wettbewerbsrecht - Lebensmittelwerbung
OLG Hamburg
3.3.2004
5 U 102/03
Naschkatze
1. Nimmt ein Hersteller für sein Produkt die Verwendung bestimmter Zutaten in Anspruch und legt ein Wettbewerber zum Beweis des Gegenteils wissenschaftliche Analyseergebnisse vor, kann sich der Angegriffene nicht darauf beschränken, die Validität der Untersuchungsmethoden in Zweifel zu ziehen, sondern muss den festgestellten Ergebnissen eigenen
substanziierten Sachvortrag entgegensetzen.
2. Die als Bestandteil der „Leitsätze“ 2002“ in das Deutsche Lebensmittelbuch aufgenommenen „Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse“ bilden die in § 17 Abs. 1 Nr. 2.b. LMBG zu Grunde zu legende „Verkehrsauffassung“ zutreffend ab und sollen diese nicht erst zukunftsorientiert gestalten.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen für ein Produkt die Bezeichnung „Vanillesoße“ verwendet werden darf.
LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5,
UWG §§ 1, 3 Aktenzeichen: 5U102/03 Paragraphen: LMBG§17 UWG§1 UWG§3 Datum: 2004-03-03 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10345 Wettbewerbsrecht - Irreführende Angaben Lebensmittelwerbung
OLG Oldenburg - LG Oldenburg
18.09.2003
1 U 15/03
1. Wird in der Werbung oder bei Vertrieb von Produkten gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts verstoßen die dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen oder den Verbraucher vor Irreführung schützen sollen, liegt darin regelmäßig auch ein wettbewerbswidriges
Verhalten.
2. Für das in § 8 Nr. 2 LMBG enthaltene Verbot, keine Stoffe als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, deren Verzehr geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu schädigen, ist auf die normale, nach der Verkehrsanschauung und der Vorstellung der Verbraucher anzunehmende
bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts abzustellen; für diese sind insbesondere auch Angaben des Herstellers oder Händlers, etwa in der Werbung oder beim Verkauf, von Bedeutung. Fernliegende Gefahren, die sich aus einer bestimmungswidrigen Verwendung oder aus einem übermäßigen Verzehr (bzw. einer Überdosierung) des Stoffes ergeben, bleiben dagegen außer Betracht.
UWG § 1 Aktenzeichen: 1U15/03 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2003-09-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=8770 Wettbewerbsrecht - Lebensmittelwerbung
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
23.08.2001
3 U 97/01
1. Die Werbung (hier: durch Wiedergabe von Äußerungen Dritter) für ein Streichfett mit cholesterinsenkender Wirkung ist unzulässig, wenn sie sich auf die durch des Lebensmittel erfolgende Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht. Bei einem Werbehinweis auf die erzielte "deutliche" Senkung des Cholesteringehalts ist der Krankheitsbezug gegeben (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 LMBG).
Weder die Etikettierungs-Richtlinie 79/112/EWG noch die Diät-Rahmenrichtlinie 89/398/EWG stehen dem Verbot entgegen. Der Umstand, dass der Hersteller des Streichfetts wegen einer Entscheidung der EU-Kommission gehalten ist, auf die cholesterinsenkende Bestimmung
des Lebensmittels auch in der Werbung hinzuweisen, rechtfertigt die beanstandete Angabe zur "deutlichen" Senkung nicht.
2. Es besteht aber insoweit kein generelles Werbeverbot. Nicht jede werbliche Wiedergabe von Äußerungen Dritter, die das beworbene Streichfett anwenden, ist eine nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 (oder Nr. 1) LMBG unzulässige Lebensmittelwerbung mit Krankheitsbezug.
LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4;
UWG §§ 1, 13 Abs. 2 Nr. 2;
EU-Richtlinien 79/112/EWG und 89/398/EWG Aktenzeichen: 3U97/01 Paragraphen: LMBG§18 UWG§1 UWG§13 79/112/EWG 89/398/EWG Datum: 2001-08-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4741 Wettbewerbsrecht - Arzneimittelwerbung Lebensmittelwerbung Unzulässige Werbung
OLG Hamburg
28.11.2002
3 U 124/02
1. Wird zur cholesterinspiegelsenkenden Wirkung einer Diät-Halbfettmargarine im Zusammenhang mit einem "Internationalen Ernährungskongreß" auf "aktuelle Studien" und auf Empfehlungen von "Experten" Bezug genommen, so handelt es sich um Werbung mit einem
Hinweis auf "ärztliche Gutachten und auf "ärztliche Empfehlungen".
Ob § 18 Abs. 1 Nr. 2 gemäß den Vorschriften des EG-Rechts dahin auszulegen ist, daß die Bestimmung nur anwendbar ist, wenn zugleich die Voraussetzungen von Nr. 1 gegeben sind, bleibt offen.
2. Jedenfalls liegen irreführende Aussagen vor, wenn es tatsächlich um ( rein ) ernährungswissenschaftliche Stellungnahmen handelt.
LMBG § 18 Abs. 1 Nr.2, Nr. 5 b Aktenzeichen: 3U124/02 Paragraphen: LMBG§18 Datum: 0000-00-00 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10137
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