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Erschließungsrecht Kommunalrecht - Satzungsrecht Erschließungsanlage Satzung Erschließung
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
14.12.2004
2 S 191/03
Satzung, Amtsblatt, gemeinsames, öffentliche Bekanntmachung, gebietsbezogener Artzuschlag, grundstücksbezogener Artzuschlag, Bebauungszusammenhang, planmäßiger Ausbau, historische Ortsstraße, unselbständiges Anhängsel einer historischen Ortsstraße, endgültige Herstellung
1. § 4 Abs. 3 GemO und § 1 DVO GemO hindern selbständige Gemeinden nicht daran, Bekanntmachungen in einem gemeinsam herausgegebenen Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.
2. Die aus § 131 Abs. 3 BauGB folgende Verpflichtung, alle Grundstücke mit einem gebietsbezogenen Artzuschlag zu belegen, besteht für unbeplante Gebiete nur insoweit, als diese ihrer Struktur nach beplanten Gewerbe- und Industriegebieten vergleichbar sind (st.Rspr., vgl. etwa BVerwGE 106, 147; ferner Senatsurteil vom 12.6.1997 - 2 S 902/97 -).
3. Eine rechtliche Verpflichtung zur Anordnung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags besteht nicht (wie oben 2).
4. Zu den Voraussetzungen einer vorhandenen Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG/§ 242 Abs. 1 BauGB im württembergischen Landesteil und eines unselbständigen Bestandteils einer historischen Ortsstraße.
BauGB §§ 131 Abs. 3, 133 , 34 Abs. 1, 125 Abs. 2, 242 Abs. 1
GemO § 4 Abs. 3
DVO GemO § 1 Aktenzeichen: 2S191/03 Paragraphen: BauGB§131 BauGB§133 BauGB§34 BauGB§242 GemO§4 DVOGemO§1 Datum: 2004-12-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5233 Kommunalrecht Gebühren- und Abgabenrecht - Satzungsrecht Hundesteuer Satzung
OVG NRW - VG Düsseldorf
25.11.2004
14 A 2973/02
1. Wird in einer kommunalen Satzung auf die Regelungen eines anderen Normgebers "in der jeweils geltenden Fassung" verwiesen (dynamische Fremdverweisung), verstößt das gegen das Übertragungsverbot des § 41 Abs. 1 Buchst. f) GO NRW, wenn weder aus der verweisenden Norm selbst, noch aus der Struktur der Regelungen, auf die verwiesen wird, eine für den Rat erkennbare Begrenzung der potentiellen Rückwirkungen von Änderungen der Bezugsregelung gewonnen werden kann.
2. Eine kommunale Hundesteuersatzung, die zur Bestimmung von als gefährlich bewerteten Hunden, für deren Halten eine erhöhte Hundesteuer erhoben wird, ohne eigene Regelung auf die Rassenliste der Anlage 1 der Landeshundeverordnung NRW vom 30.6.2000 "in der jeweils geltenden Fassung" verwies, verstieß gegen § 41 Abs. 1 Buchst. f) GO NRW und war
insoweit unwirksam.
GO NRW § 41 Abs. 1 Buchst. f) Anlage 1 zur LHV NRW Aktenzeichen: 14A2973/02 Paragraphen: GONRW§41 Datum: 2004-11-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5228 Kommunalrecht - Satzungsrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
11.11.2004
2 M 528/04
Satzung, Veröffentlichung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsorgan, alternatives, Veröffentlichungsorgan, alternatives, Verkündungsblatt, alternatives, Verkündungshinweis, Amtsblatt
keine "Alternativ-"Veröffentlichung in mehreren Amtsblättern möglich
1. Die Bestimmung einer Hauptsatzung, wonach Satzungen der Gemeinde entweder im Amtsblatt des Landkreises oder im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft bekannt gemacht werden sollen, entspricht nicht rechtsstaatlichen Anforderungen und ist nichtig.
2. Es reicht auch nicht aus, wenn in dem einen Verkündungsblatt auf die konkrete Veröffentlichung im anderen Verkündungsblatt hingewiesen wird.
LSA-GO § 6 II 2 Aktenzeichen: 2M528/04 Paragraphen: LSA-GO§6 Datum: 2004-11-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6376 Gebühren- und Abgabenrecht Kommunalrecht Verbandsrecht - Satzung Satzungsrecht
OVG Sachsen-Anhalt
09.10.2003
1 K 459/01
Bekanntgabe, Ausfertigung, Umlauf, Verbandssatzung : Änderung, Genehmigung, Hinweis : Auflagen, Einrichtung, Maßstab, Aufwand, Oberflächenentwässerung, Abwasserabgabe, Verrechnung, Aufwandsüberschreitung, Ausschreibung
Beitragsrecht
1. Eine Bekanntmachungsregelung, die eine Verkündung durch Umlauf vorsieht, ist unwirksam, weil nicht ersichtlich ist, wann der Bekanntmachungsvorgang abgeschlossen ist.
2. Ein längerer Zeitablauf (hier: 3 Jahre) zwischen dem Satzungsbeschluss und der (wirksamen) Bekanntgabe rechtfertigt nicht die Annahme, der Rechtsetzungswille des Satzungsgebers sei entfallen. Anderes gilt nur, wenn der Satzungsgeber eine weitere Satzung
beschließt, die den Regelungsgehalt der unveröffentlichten Satzung vollständig ablöst.
3. § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA verlangt nur, dass die Einrichtung, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden, wirksam bestimmt ist. Dazu genügt eine entsprechende Regelung in der Abgabensatzung. Formvorschriften, nach denen die Abgabensatzung nur die abgabenrechtlichen folgen aus der Abwasserbeseitigungssatzung ziehen dürfe, enthält das Gesetz nicht.
4. Wird die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser in einen Kanal erhoben, so sind jedenfalls bei den kalkulatorischen Kosten, insbesondere den Abschreibungen und Rückstellungen für Reparaturleistungen an den Kanälen, Abzüge für das mit dem Kanal zugleich abfließende Oberflächenwasser vorzunehmen.
5. Verrechnet ein Zweckverband die an das Land zu zahlende Abwasserabgabe mit Investitionen in Kläranlagen, so darf sie die festgesetzte Abgabe nicht als Aufwand für die Kanalbenutzung
einstellen.
6. Ein in der Satzung bestimmter Gebührensatz ist nur unwirksam, wenn feststeht, dass er im Ergebnis gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt.
a) Beruht die Bestimmung des Gebührensatzes nicht auf einer Kalkulation, so rechtfertigt dies mangels besonderer Verfahrensbestimmungen in der Gemeindeordnung nicht die Schlussfolgerung, der Gebührensatz sei unwirksam.
b) Setzt sich ein Zweckverband über gemeindehaushaltsrechtliche Vorgaben hinweg und vergibt er die Ausführung eines Werks ohne die erforderliche vorherige Ausschreibung, so bedeutet dies nicht zugleich, dass die Vergabe tatsächlich zu vermeidbaren Mehrkosten
geführt hätte.
LSA-GO § 2 II S 2
LSA-GKG §§ 8 II Nr 4, 14 II S 2, 2 I S 2, 5 I S 1
LSA-AGAbwAG §§ 6 I S 1, 7 I Aktenzeichen: 1K459/01 Paragraphen: LSA-GO§2 LSA-GKG§8 LSA-GKG§14 LSA-GKG§2 LSA-GKG§5 LSA-AGAbwAG§6 LSA-AGAbwAG§7 Datum: 2003-10-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7712
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