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Lohn/Besoldung - Zulagen Sonstiges
OVG Hamburg - VG Hamburg
12.2.2010
1 Bf 394/08
Kürzung der Bundesbankzulage
Die Bundesrepublik Deutschland war nicht nach Art. 105 Abs. 4 EGV verpflichtet, die europäische Zentralbank vor der Kürzung der Bundesbankzulage anzuhören.
Aktenzeichen: 1Bf394/08 Paragraphen: EGVArt.105 Datum: 2010-02-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14708 Lohn/Besoldung - Zulagen Sonstiges
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
26.03.2009
2 C 1.08
Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung einer
"Polizeizulage"
Die "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B steht innerhalb des Steuerfahndungsdienstes auch den mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfern zu. Auf den Umfang ihrer Eingriffsbefugnisse kommt es nicht an.
AO § 208 Abs. 1
AO § 399 Abs. 1
AO § 399 Abs. 2
AO § 404
BBesG § 42
Aktenzeichen: 2C1.08 Paragraphen: AO§208 AO§399 AO§404 BBesG§42 Datum: 2009-03-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13971 Lohn/Besoldung - Schichtdienst Zulagen
OVG Hamburg - VG Hamburg
29.2.2008
1 Bf 369/05
Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells
Ein Anspruch auf anteilige Wechselschichtzulage gemäß § 20 Abs. 1 EZulV besteht auch dann über den gesamten Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend § 6 Abs. 1 BBesG, wenn im Rahmen des Sabbatjahrmodells Wechselschichtdienste zwar während der Tätigkeitsphasen stets, während der Freistellungsphase aber überhaupt nicht geleistet werden.
Aktenzeichen: 1Bf369/05 Paragraphen: EZulV§20 Datum: 2008-02-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12635 Lohn/Besoldung - Schichtdienst Zulagen
OVG NRW - VG Düsseldorf
18.02.2008
6 A 4820/05
Schichtdienst im Sinne des § 20 Abs. 2 EZulV setzt voraus, dass die Zeitabschnitte, in denen der betroffene Beamte zu unterschiedlichen Arbeitszeiten Dienst leistet, hinsichtlich ihrer Länge nicht derart voneinander abweichen, dass mit dem Arbeitszeitwechsel bei wertender Betrachtung keine nennenswerten negativen Folgen für den Beamten verbunden sind.
EZulV § 20 Abs. 2
Aktenzeichen: 6A4820/05 Paragraphen: EZulV§20 Datum: 2008-02-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12339 Lohn/Besoldung - Zulagen
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
26.9.2007
4 S 2465/06
Den Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage eröffnende "andere dienstliche Gründe" im Sinne des § 13 Abs. 2 BBesG können auch dann gegeben sein, wenn wegen dauernder innerdienstlicher Spannungen ohne grobes Verschulden des betroffenen Beamten eine Situation eingetreten ist, in der ein dienstliches Bedürfnis für seine Versetzung besteht und er selbst seine Versetzung und Rückernennung beantragt hat.
Aktenzeichen: 4S2465/06 Paragraphen: Datum: 2007-09-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11451 Lohn/Besoldung - Zulagen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
04.09.2007
4 B 13.06
Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; summarischer Funktionsbezug; Prägung; Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Fahndungshelfer der Berliner Steuerfahndung haben Anspruch auf die Zulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.
BBesG § 42 Abs. 1
AO § 208 Abs. 1 Satz 1
AO § 404
BBesO A/B Vorbemerkung Nr. 9
Aktenzeichen: 4B13.06 Paragraphen: BBesG§42 AO§208 AO§404 Datum: 2007-09-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12320 Lohn/Besoldung - Zulagen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
04.09.2007
4 B 1.07
Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes; summarischer Funktionsbezug; Prägung; Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Fahndungshelfer der Berliner Steuerfahndung haben Anspruch auf die Zulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.
BBesG § 42 Abs. 1
AO § 208 Abs. 1 Satz 1
AO § 404
BBesO A/B Vorbemerkung Nr. 9
Aktenzeichen: 4B1.07 Paragraphen: BBesG§42 AO§208 AO§404 Datum: 2007-09-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12403 Lohn/Besoldung - Bereitschaftsdienst Zulagen
OVG Schleswig - VG Schleswig
19.07.2007
3 LB 16/06
Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; ungünstige Dienstzeit; Erschwerniszulage
BBesG § 47
EZuLV § 3
Aktenzeichen: 3LB16/06 Paragraphen: BBesG§47 EZuLV§3 Datum: 2007-07-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11781 Lohn/Besoldung - Zulagen
OVG NRW - VG Gelsenkirchen
20.06.2007
21 A 2702/06
Ein Polizeibeamter des gehobenen Dienstes, der andere Bedienstete nach einem von ihm selbst erstellten Konzept an neue Computerprogramme heranführt, ist nicht mit der methodischen Vermittlung überwiegend theoretischen Wissens befasst. Für die überwiegend praktische Ausbildungstätigkeit steht ihm die Lehrzulage nach § 44 Abs. 1 und 3 BBesG, §§ 1 und 2 LehrzulV-NRW nicht zu.
BBesG § 44 Abs. 1
BBesG § 44 Abs. 3
LehrzulV-NRW § 1
LehrzulV-NRW § 2
Aktenzeichen: 21A2702/06 Paragraphen: BBesG§44 LehrzulV-NRW§1 LehrzulV-NRW§2 Datum: 2007-06-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11028 Lohn/Besoldung - Zulagen Sonstiges
LAG München - ArbG München
10.05.2007
2 Sa 1253/06
Auslandszuschlag - eingetragene Lebenspartnerschaft - Benachteiligung - sexuelle Identität
Ein Angestellter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen Anspruch auf den Auslandszuschlag wie ein verheirateter Angestellter.
1. § 55 Abs 2 BBesG ist nicht entsprechend auf eingetragene Lebenspartnerschaften anwendbar, denn der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, Bestimmungen des BBesG, die sich auf das Bestehen einer Ehe beziehen, sinngemäß auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.
2. § 55 Abs 2 BBesG stellt keine unzulässige Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Identität i.S.d. §§ 7 Abs 1 und 2, 3 Abs 2 AGG dar, denn die unterschiedliche Behandlung knüpft nicht an die Homosexualität oder die Heterosexualität an, sondern an den Familienstand "verheiratet".
3. § 55 Abs 2 BBesG enthält keine Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften, sondern lediglich eine zulässige Begünstigung der Ehe.
4. EGRL 78/2000 enthält keine Verpflichtung, Vergütungsbestandteile, die verheirateten Beschäftigten gewährt werden, auch den Beschäftigten zukommen zu lassen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
5. Der Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keine Verpflichtung, alle erdenklichen Leistungen zu gewähren.
BBesG § 55 Abs 2 S 1
AGG § 3 Abs 1
AGG § 3 Abs 2
AGG § 7 Abs 1
AGG § 7 Abs 2
Aktenzeichen: 2Sa1253/06 Paragraphen: AGG§3 AGG§7 Datum: 2007-05-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11239
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