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Normenkontrolle - Antragsbefugnis
BVerwG - OVG Schleswig
30.8.2013
9 BN 2.13
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Betroffenheit; Übernachtungssteuer; Beherbergungsgast.
Ein Beherbergungsgast ist nicht antragsbefugt (§ 47 Abs. 2 VwGO) für ein Normenkontrollverfahren gegen eine Steuersatzung, mit der eine Gemeinde als indirekte Aufwandsteuer eine Übernachtungssteuer von den Beherbergungsunternehmen in der Erwartung erhebt, dass diese sie auf die Gäste abwälzen.
GG Art. 105 Abs. 2a
VwGO § 47 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1
Aktenzeichen: 9BN2.13 Paragraphen: Datum: 2013-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17963 Normenkontrolle - Antragsbefugnis
OVG Lüneburg
30.7.2013
12 MN 300/12
Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbandes für einen Normenkontrolleilantrag gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm
Eine Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines Normenkontrolleilantrags gegen die Ausweisung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm ergibt sich weder aus dem nationalen Recht noch dem Europarecht oder dem Aarhus-Übereinkommen.
AarhusÜbk Art 9 Abs 3, Art 9 Abs 2
EGRL 42/2001
EURL 92/2011Art 11 Abs 1
EWGRL 337/85Art 10a, Art 11 Abs 1, Art 10a
VwGO § 47 Abs 6, § 47 Abs 2, § 47 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 12MN300/12 Paragraphen: Datum: 2013-07-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17819 Normenkontrolle - Anträge Fristen
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt
22.7.2013
7 BN 1.13
Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer Rechtsvorschrift; Funktionslosigkeit; Bebauungsplan.
Jedenfalls für Normenkontrollanträge nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gilt die Antragsfrist von einem Jahr nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift auch dann, wenn der Antragsteller geltend macht, die Rechtsvorschrift sei erst nach ihrer Bekanntmachung infolge einer
Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse rechtswidrig geworden (S. 4 f.).
VwGO § 47 Abs. 1 und 2
GG Art. 19 Abs. 4
Aktenzeichen: 7BN1.13 Paragraphen: VwGO§47 GGArt.19 Datum: 2013-07-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17844 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
VGH Baden-Württemberg
3.7.2013
8 S 907/13
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.
Aktenzeichen: 8S907/13 Paragraphen: Datum: 2013-07-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17826 Normenkontrolle - Antragsbefugnis
OVG NRW
24.4.2013
7 D 24/12.NE
1. Der Insolvenzverwalter ist als Partei kraft Amtes gemäß § 47 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 1 InsO zur Verfügung über das Vermögen (hier der Bodengesellschaft) und somit auch zur Antragserhebung im eigenen Namen befugt.
2. Zur Begründetheit eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan, dessen auf § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB gestützte textliche Festsetzung zum passiven Lärmschutz wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit unwirksam ist.
3. Ein Ausschluss bestimmter Nutzungsarten gemäß § 1 Abs 5 BauNVO ist nur wirksam, wenn er im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich und durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist. Einzelfallbezogen liegt hier der Festsetzung des Einzelhandelsausschlusses im Gewerbegebiet kein
schlüssiges städtebauliches Konzept zugrunde.
BauGB § 1 Abs 3, § 9 Abs 1 Nr 24
VwGO § 47 Abs 2
InsO § 80 Abs 1
BauNVO § 1 Abs 5
Aktenzeichen: 7D24/12 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§9 BauNVO§1 InsO§80 Datum: 2013-04-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17821 Normenkontrolle - Antragsbefugnis
BVerwG - VGH baden-Württemberg
18.4.2013
5 CN 1.12
Antragsbefugnis; abstrakte Normenkontrolle; Eigentumsgarantie und Sozialwohnungen; Gerichtsbarkeitsklausel; inzidente Prüfung; Landesrecht; Miethöhesatzung; Normenkontrolle, abstrakte -; Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche -; Normenkontrolle, inzidente -; Verwaltungsrechtsweg; Wohnungsbauförderung; Wohnraumförderung.
Ein Oberverwaltungsgericht entscheidet bei einer abstrakten Normenkontrolle schon dann „im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit“ im Sinne von § 47 Abs. 1 VwGO, wenn sich im Einzelfall verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg
gegeben und in denen die angegriffene Norm inzident zu prüfen ist.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
VwGO § 40 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 § 144 Abs. 3 Satz 1
LWoFG § 19 Abs. 2, § 26 Abs. 1, § 32 Abs. 3 Satz 3, § 33 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 5CN1.12 Paragraphen: Datum: 2013-04-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17689 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Antragsbefugnis Normenkontrollverfahren Flächennutzungsplan
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
31.1.2013
4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen;
Konzentrationszone; Ausweisung an anderer Stelle; Ausschlusszone; Ausschlusswirkung; Bindungswirkung; Bebauungsplan; vergleichbare Funktion; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Willensentscheidung der Gemeinde; „Abgrabungskonzentrationszonen“;
Vorfrage; inzidente Prüfung; Höhenbegrenzung; öffentlicher Belang; „nachvollziehende“ Abwägung.
1. Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.
2. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung.
3. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 4CN1.12 Paragraphen: Datum: 2013-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17608 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
OVG NRW
12.12.2012
10 D 85/10.NE
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Tanzschul- und Veranstaltungscenter
1. Der Wille des Rates, einen bisher nicht bestandskräftig legalisierten emissionsträchtigen Diskotheken- und Veranstaltungsbetrieb mangels vergleichbarer Angebote im Stadtgebiet
unmittelbar neben vorhandener Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern, stellt für sich genommen keinen städtebaulichen Grund von besonderem Gewicht dar, der eine Ausnahme vom Trennungsgrundsatz und damit eine Zurückstellung immissionsschutzrechtlicher Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BauR 2012, 1351) rechtfertigen könnte.
2. Eine Lärmprognose, die Umstände zugrunde legt, deren Eintritt weder hinreichend sicher noch hinreichend wahrscheinlich ist und auch nicht durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden kann, ist ungeeignet, dem Rat eine ausreichend zuverlässige Abschätzung der von den im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen auf die umliegende Wohnbebauung ausgehenden Lärmimmissionen zu ermöglichen.
BauGB § 1 Abs 3, § 1 Abs 7, § 8 Abs 2, § 12 Abs 1 S 1, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 10D85/10 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§8 BauGB312 BauGB§214 Datum: 2012-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17662 Normenkontrolle - Antragsbefugnis
BVerwG - OVG NRW
19.11.2012
4 BN 15/12
Die Rechtsprechung des Senats, wonach die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag, mit dem sich der Eigentümer eines im Gebiet eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücks gegen eine Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft, regelmäßig gegeben ist (Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44), trägt dem Umstand Rechnung, dass ihn selbst Festsetzungen, die ihn im Vergleich zur bisherigen Rechtslage begünstigen, zugleich in der baulichen Nutzung beschränken und für ihn nachteilig sein können.
Aktenzeichen: 4BN15712 Paragraphen: Datum: 2012-11-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17476 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Rechtsschutzinteresse
VGH Baden-Württemberg
15.11.2011
8 S 1044/09
Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan bei Veräußerung des Grundstücks
In einem gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren, das der Antragsteller nach der während des Verfahrens erfolgten Veräußerung seines Grundstückes gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Einverständnis des Erwerbers fortführt, kann das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Begründung verneint werden,
es fehle an einem fortbestehenden Eigeninteresse des Grundstücksveräußerers am Ausgang des Verfahrens, wenn das Interesse des Erwerbers nicht zweifelhaft ist.
VwGO § 47 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 8S1044/09 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2012-11-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16416
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