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Verbandsrecht - Zweckverband Satzung Sonstiges Aufsicht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
18.11.2003
2 M 380/03
Verbandsgründung, wirksamem, Zweckverband, Gründung, wirksame, Feststellung, Rechtsgrundlage, Rücknahme, Jahresfrist, Fristbeginn, Fristauslösung, Anhörung, Entscheidungsmaterial, vollständiges
Feststellung, dass ein Zweckverband wirksam gegründet worden ist, kann als rechtswirdrig zurückgenommen werden
1.Für die Feststellung der Kommunalaufsicht durch Verwaltungsakt, ein Zweckverband sei wirksam gegründet worden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
2.Der deshalb rechtswidrige Feststellungs-Verwaltungsakt kann nach den Regeln des § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden.
3.Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die für die Rücknahme-Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. Ist eine Anhörung verfügt, so kommt es nicht darauf an, ob die Stellungnahme noch maßgebliche Gesichtspunkte tatsächlich enthält, sondern es reicht aus, dass sie sie hatte enthalten
können.
LSA-VwVfG § 48 I 2
LSA-VwVfG § 48 IV 1
LSA-GKG § 8a Aktenzeichen: 2M380/03 Paragraphen: LSA-VwVfG§48 LSA-GKG§8a Datum: 2003-11-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6786 Verbandsrecht - Zweckverband Satzung
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
18.11.2003
2 M 352/03
Verbandsgründung, wirksame, Zweckverband, Gründung, wirksame, Feststellung, Rechtsgrundlage, Rücknahme, Jahresfrist, Fristbeginn, Fristauslösung, Anhörung, Entscheidungsmaterial, vollständiges
Feststellung, dass ein Zweckverband wirksam gegründet worden ist, kann als rechtswidrig zurückgenommen werden
1.Für die Feststellung der Kommunalaufsicht durch Verwaltungsakt, ein Zweckverband sei wirksam gegründet worden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
2.Der deshalb rechtswidrige Feststellungs-Verwaltungsakt kann nach den Regeln des § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden.
3.Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die für die Rücknahme-Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. Ist eine Anhörung verfügt, so kommt es nicht darauf an, ob die Stellungnahme noch maßgebliche Gesichtspunkte tatsächlich enthält, sondern es reicht aus, dass sie sie hatte enthalten
können.
LSA-VwVfG § 48 I 2
LSA-VwVfG § 48 IV 1
LSA-GKG § 8a Aktenzeichen: 2M352/03 Paragraphen: LSA-VwVfG§48 LSA-GKG§8a Datum: 2003-11-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6845 Verbandsrecht - Zweckverband Sonstiges
Thüringer OVG - VG Gera
15.10.2003
4 EO 551/03
Zweckverband, Gemeinde, Ausgleichsanspruch, Vollzugsinteresse, Finanzbedarf, Prüfungsmaßstab, Verwaltungsakt, Befugnis, Ermächtigung, Überordnung, Umlage, Rückabwicklung, Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen
Gebietskörperschaften
Die Rückabwicklung gegenseitiger Rechte und Pflichten verschiedener Hoheitsträger aus einem fehlgeschlagenen Vertragsverhältnis (hier: Mitgliedschaft einer Gemeinde in einem Zweckverband) kann nicht einseitig durch Verwaltungsakt erfolgen, sofern hierfür keine normative Ermächtigungsgrundlage besteht. Eine derartige Ermächtigungsgrundlage ergibt sich weder aus § 37 ThürKGG noch aus § 41 Abs. 5 ThürKGG.
VwGO § 80 Abs 5 S 1
VwGO § 80 Abs 2 S 1 Nr 4
ThürKGG § 37
ThürKGG § 41 Abs 5 Aktenzeichen: 4EO551/03 Paragraphen: VwGO§80 ThorKGG§37 ThürKGG§41 Datum: 2003-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3004 Verbandsrecht Normenkontrolle - Zweckverband Zulässigkeit
Thüringer OVG
01.10.2002
4 N 771/01
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften, Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften
Normenkontrolle, Ausschluss, Zweckverband, Verbandssatzung, Mangel, Gründung, Existenz, Bekanntmachung, Satzung, Amtsblatt, Aufsichtsbehörde, Formanforderung, zwingend, Ordnungsvorschrift, Landkreis, Hauptsatzung, Zeitung, Bezugsmöglichkeit, Bezugsbedingung,
Druckerzeugnis, eigenständig,
1. Die Zulässigkeit einer Normenkontrollklage gegen eine Zweckverbandssatzung wird nicht durch die Neuregelung von § 38 Abs. 5 Satz 2 - 4 ThürKGG ausgeschlossen oder eingeschränkt.
2. Sofern der Landrat bzw. das Landratsamt zuständige Aufsichtsbehörde eines Zweckverbandes ist, ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1
ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat bzw. das Landratsamt organisatorisch angesiedelt ist.
3. Unterhält der Landkreis nach seiner Hauptsatzung ein Amtsblatt, hängt die Wirksamkeit der darin enthaltenen Bekanntmachungen - also auch der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 ThürKGG - davon ab, ob das Amtsblatt den zwingenden Formanforderungen des § 2 Abs. 1 ThürBekVO entspricht.
4. Zur Angabe der Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen im Amtsblatt sowie zur Ausgestaltung eines Amtsblattes als eigenständiges Druckerzeugnis.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig
VwGO § 47
ThürKGG §§ 19 Abs1; 12 Abs 1 Satz 2; 38 Abs 5; 44 Abs 1 Satz 1 Nr 3
ThürKO § 129 Abs 1 Satz 2 Nr 1
ThürBekVO §§ 1 Abs 3; § 2 Abs 1; § 5 Satz 1
VerkündungsG § 4 Abs 1 Aktenzeichen: 4N771/01 Paragraphen: VwGO§47 ThürKGG§19 ThürKGG§12 ThürKGG§38 ThürKGG§44 ThürKO§129 ThürBekVO§1 VerkündungsG§4 Datum: 2002-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1626 Verbandsrecht - Zweckverband
Hess. VGH
28. November 2001
5 UE 1390/99
Kommunaler Zweckverband, Erstattung von Aufwendungen, Umlage
Die Regelungen über die Deckung des Finanzbedarfes eines Zweckverbandes in §§ 19 und
20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - KGG - sind so auszulegen, dass
damit die Aufbringung der Finanzmittel eines Zweckverbandes abschließend geregelt sind.
Das Gesetz sieht neben der Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen keine weiteren
Möglichkeiten der Ablastung bzw. Weitergabe von Aufwendungen eines Zweckverbandes
vor.
KGG §§ 18, 19 Aktenzeichen: 5UE1390/99 Paragraphen: KGG§18 KGG§19 Datum: 2001-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=404
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