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Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
11.4.2019
3 C 8.16
Aufnahme des Eisenbahnbetriebes; Bereitschaft zur Betriebsaufnahme; Betriebspflicht; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsleistungen; Fahrten mit Draisinen; Geschäftsführer; Netze des Regionalverkehrs; Pflichten zur Zugangsgewährung; Unternehmensgenehmigung; Widerruf der Genehmigung; Zugangsgewährung; Zuverlässigkeit; für die Führung der Geschäfte bestellte Person; prüffähiger Antrag; öffentliche Eisenbahnen;
Widerruf der Genehmigung für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Unzuverlässigkeit
Die einer öffentlichen Eisenbahn gemäß § 6 AEG erteilte Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur verpflichtet den Inhaber der Genehmigung, alles Erforderliche zu tun, um den Betrieb der Infrastruktur aufnehmen zu können (hier Stellung eines prüffähigen
Antrags auf Erteilung einer Betriebsaufnahmeerlaubnis nach § 7f AEG).
AEG 2013 § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2,
AEG § 7c Abs. 1, § 7f Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1
LVwG § 112 Abs. 1, § 117
VwVfG § 43 Abs. 1, § 49
EBZugV § 1 Abs. 1
Aktenzeichen: 3C8.16 Paragraphen: Datum: 2019-04-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22180 Verkehrswegerecht Prozeßrecht - Straßenbaurecht Planfeststellung Rechtsmittel Klagebefugnis
BVerwG
10.4.2019
9 A 22.18
Abwägungsgebot; Ausschöpfungsgrad; Ausstrahlungsbereich; Auswirkungsbereich; Baugebiet; Bebauungsplan; Bewohner; Daueraufenthalt von Menschen; Feinstaub; Gemeindegebiet; Grenzwert; Hintergrundbelastung; Klagebefugnis; Konfliktbewältigung; Luftreinhalteplanung; Luftschadstoffbelastung; Luftschadstoffberechnung; Lärmbeeinträchtigung; Lärmermittlung; Lärmsanierung; Lärmschutz; Lärmzuwachs; Messpunkt; Prognosehorizont; Referenzpunkt; Stickstoffdioxid; erhebliche Beeinträchtigung; kommunale Einrichtung;
kommunale Planungshoheit; städtebauliche Ordnung; Änderungsplanung;
6-streifiger Ausbau der A 46 in Wuppertal
1. Eine Gemeinde ist nicht befugt, die Luftreinhalteinteressen ihrer Bewohner gerichtlich geltend zu machen; ihre Rügebefugnis umfasst nicht den Belang der Luftreinhaltung ohne Bezug zu einer kommunalen Rechtsposition.
2. Lärm- oder Luftschadstoffbelastungen eines Vorhabens, die auf eine außerhalb des Planfeststellungsabschnitts, aber im Ausstrahlungsbereich des Vorhabens gelegene gemeindliche Einrichtung einwirken, sind im Rahmen der allgemeinen planerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG zu berücksichtigen.
3. Die erhebliche Beeinträchtigung einer gemeindlichen Einrichtung kommt in Betracht, wenn an der Einrichtung vorhabenbedingt die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden.
GG Art. 28 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 1
39. BImSchV §§ 3, 4, 5
FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 9A22.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22183 Verkehrswegerecht Prozeßrecht - Fernstraßen Straßenbaurecht Planfeststellung Rechtsmittel Klagebefugnis
BVerwG
10.4.2019
9 A 24.18
Anstoßwirkung; Auslegungsbekanntmachung; Ausübungsbefugnis; Beschlusskompetenz; Beteiligungsfähigkeit; Einfamilienhaus; Fahrstreifen; Galerie; Gemeinschaftseigentum; Grenzwert; Grenzwertüberschreitung; Grobanalyse; Individualanspruch; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutz; Lärmschutzkonzept; Lärmschutzkonzeption; Lärmschutzwand; Lärmvorsorge; Prozessführungsbefugnis; Rechtsausübung; Rechtsbehelfsbelehrung; Schutzbedürftigkeit; Schutzfall; Schutzniveau; Schutzzweck; Sondereigentum; Straßenkörper; Tunnel; Ummarkierung; Vergemeinschaftung; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Vollschutz; Vorbelastung; Vorhabenziel; Wohneinheit; Wohnung; Wohnungseigentümergemeinschaft; aktive Lärmschutzmaßnahme; bauliche Erweiterung; durchgehender Fahrstreifen; gemeinschaftsbezogene
Rechte; offenporiger Asphalt; schädliche Umwelteinwirkung;
6-streifiger Ausbau der A 46 in Wuppertal
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist prozessführungsbefugt für die Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte in Ansehung eines Planfeststellungsbeschlusses, wenn ihr diese Rechte durch Beschluss der Eigentümer zur Ausübung übertragen wurden.
2. Eine bauliche Erweiterung einer Straße um einen durchgehenden Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 16. BImSchV liegt vor, wenn auf der gesamten Länge des Vorhabens ein bisher nicht den konstruktiven Anforderungen für einen Fahrstreifen entsprechender Standstreifen durch bauliche Maßnahmen ertüchtigt wird.
3. Die Führung einer Straße in einem Tunnel kann eine aktive Lärmschutzmaßnahme im Sinne des § 41 BImSchG darstellen, wenn der Überdeckelung neben dem Lärmschutz keine weitere Funktion zukommt und die konkreten Vorhabenziele davon unberührt bleiben (Bestätigung
von BVerwG, Urteil vom 23. November 2001 - 4 A 46.99 - LKV 2002, 275).
VwGO § 61 Nr. 1
VwVfG § 46, § 75 Abs. 1a
UmwRG § 4 Abs. 1a Satz 1
UVPG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1a Nr. 5
WEG § 10 Abs. 6 Satz 3, § 10 Abs. 6 Satz 5
BImSchG § 3 Abs. 1, § 41
16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
FStrG § 1 Abs. 4
Aktenzeichen: 9A24.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22184 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Straßenbaurecht
OVG Schleswig - VG Schleswig
5.4.2019
4 MB 22/19
Straßen- und Wegerecht
Die Antragsteller begehren im Wege der einstweiligen Anordnung die Untersagung einer Abweichung von den Vorgaben des B-Plans beim Ausbau des ….
BauGB § 1 Abs 7, § 123 Abs 2, § 125 Abs 2, § 9 Abs 1 Nr 11
StrWG SH § 10 Abs 1
Aktenzeichen: 4MB22/19 Paragraphen: Datum: 2019-04-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21832 Verkehrswegerecht - Straßenrecht
OVG Saarland - VG Saarland
2.4.2019
2 D 305/18
Umbenennung einer Straße und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft
Die Straßenbenennung dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat insgesamt eine ordnungsrechtliche Funktion. Es handelt sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommune. Bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Umbenennung hat die Gemeinde daher einen weiten Gestaltungsspielraum. Auch wenn die Gemeinde mit der Straßenbenennung
eine Ehrung von einem ihrer Bürger oder ihrer Bürgerinnen verbindet, ändert dies nichts daran, dass die Straßenbenennung nur im öffentlichen Interesse erfolgt (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 2.3.2010 - 8 BV 08.3320 -).(Rn.6)
KSVG SL § 23
VwGO § 42 Abs 2
Aktenzeichen: 2D305/18 Paragraphen: Datum: 2019-04-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21829 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung
BVerwG
28.2.2019
3 A 5.16
Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes; Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz; Bereitstellungsflächen; Bleßbergtunnel; Bündelung von Notausgängen; Einsatzkonzept; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Eisenbahntunnel; Gefahrenabwehr; Goldbergtunnel; Größe eines Rettungsplatzes; Klagebefugnis; Masserbergtunnel; Mindestfläche;
Notausgang; Planergänzung; Planänderung; Rettungskonzept; Rettungsplatz; Rettungsstollen; Sicherheitsanforderungen; Spruchreife; Stellflächen; Tunnelbasiseinheiten; Tunnelportal; Zufahrt zum Rettungsplatz; wehrfähige Rechtsposition;
Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen
Ein Land kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung seiner Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz wesentlich erschwert wird.
AEG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 18
EBO § 2 Abs. 1
VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5
ThürBKG § 7
Verordnung (EU) Nr. 1303/2014
Aktenzeichen: 3A5.16 Paragraphen: Datum: 2019-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22095 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht
BVerwG
28.2.2019
3 A 4.16
Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes; Bereitstellungsflächen; Bleßbergtunnel; Bündelung von Notausgängen; Einsatzkonzept; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Eisenbahntunnel; Gefahrenabwehr; Goldbergtunnel; Größe eines Rettungsplatzes;
Klagebefugnis; Landkreis; Mindestfläche; Notausgang; Planergänzung; Planänderung; Rettungskonzept; Rettungsplatz; Rettungsstollen; Selbstverwaltungsrecht; Sicherheitsanforderungen; Spruchreife; Stellflächen; Tunnelbasiseinheiten; Tunnelportal; Zufahrt zum Rettungsplatz; wehrfähige Rechtsposition; überörtlicher Brandschutz;
Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen
Ein Landkreis kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung eigener Aufgaben im Brandschutz wesentlich erschwert wird.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 2
AEG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 18
EBO § 2 Abs. 1
VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5
ThürBKG § 2 Abs. 2, § 6
Verordnung (EU) Nr. 1303/2014
Aktenzeichen: 3A4.16 Paragraphen: Datum: 2019-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22133 Verkehrswegerecht - Luftverkehrsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
19.2.2019
6 N 62.18
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten; Divergenz; Darlegungsanforderungen; Anfechtungsklage; Zulässigkeit; Recht auf Mitwirkung einer Naturschutzvereinigung an einem Verfahren zur Erteilung einer Befreiung; Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle; Europäisches Vogelschutzgebiet; Beschränkung der maximalen Flughöhe und des Flugsektors; Widerspruch; Einjahresfrist; Kenntnis bzw. Kennenkönnen von der Entscheidung ; Zurechnung der Kenntnis durch entscheidungsbefugte Vereinsorgane ; Pufferzone um das Schutzgebiet; Fachliche Stellungnahmen und Studien
Zur Frage der Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle in der Nähe eines Europäischen Vogelschutzgebietes
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 4
UmwRG 2013 § 2 Abs 3 S 1
LuftVO § 21b Abs 1 Nr 6
Aktenzeichen: 6N62.18 Paragraphen: Datum: 2019-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21562 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
31.1.2019
3 A 436/16
1. Zweck der in § 11 AEG getroffenen Regelungen zur Betriebspflicht ist es, Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, an denen ein Interesse der Allgemeinheit besteht, möglichst zu erhalten.
2. Die Betriebspflicht des § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG schließt auch die Verpflichtung ein, die Befahrbarkeit einer wegen Unterhaltungsstau technisch stillgelegten Strecke wiederherzustellen.
3. Der aufgrund einer Kreuzungsvereinbarung zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung verpflichtete Straßenbaulastträger trägt das Risiko, dass das Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach deren Fertigstellung möglicherweise nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG die Stilllegung der Strecke beantragen wird, sollte ihm ein wirtschaftlich sinnvoller Streckenbetrieb nicht möglich sein.
VwGO § 43
VwVfG § 54 S 1, § 59 Abs 1
EBKrG § 5
AEG § 11 Abs 1
Aktenzeichen: 3A436/16 Paragraphen: Datum: 2019-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21692 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Widmung
VG Stuttgart
18.1.2019
2 K 2241/17
1. Die Widmung einer öffentlichen Straße durch förmliches Verfahren nach § 5 Abs. 6 StrG erfordert auch nach altem Recht (§ 5 Abs. 6 StrG 1974) die Zustimmung des Eigentümers oder des sonst zur Nutzung dinglich Berechtigten, wenn der Träger der Straßenbaulast den Besitz nicht durch Vertrag, durch Einweisung nach § 37 Abs. 1 Landesenteignungsgesetz
oder in einem sonstigen gesetzlich geregelten Verfahren erlangt hat.
2. Zu den Voraussetzungen der Zustimmung zur Widmung einer öffentlichen Straße durch schlüssiges Verhalten.
3. Zur Frage der Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Vorverfahren wegen nur beratender Tätigkeit.
Aktenzeichen: 2K2241/17 Paragraphen: Datum: 2019-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22655
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