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Altersversorgung - Betriebsrenten Sonstiges
ArbG Berlin
6.11.2015
28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer Individualrente
1. Setzt eine formularvertraglich zugesagte Invaliditätsrente zur Vermeidung des Simultanbezuges auf Arbeitsvergütung und Betriebsrente neben dem Eintritt einer Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI voraus, dass der Anspruchsteller "aus diesem Grunde aus den Diensten der Firma ausgeschieden" ist, so spricht im Lichte heutiger Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB angesichts regelmäßiger Bewilligung bloßer Zeitrenten (§ 102 Abs. 2 SGB VI ) vieles dafür, dass unter besagtem "Ausscheiden" nicht zwangsläufig die Vollbeendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen ist, vielmehr sein Ausscheiden aus dem aktiven Beschäftigungsgeschehen unter Ruhendstellung des Arbeitsverhältnisses genügt.
2. Soweit eine Auslegung der Rentenklausel im vorerwähnten Sinne ausscheidet, erwiese sie sich regelmäßig nicht nur wegen unangemessener Benachteiligung der Zielperson als unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie verstieße zugleich gegen die einschlägigen Gebote zur Gleichbehandlung (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG), solange kein sachgerechter Gesichtspunkt die Ungleichbehandlung von Arbeitspersonen im ruhenden mit solchen im vollendeten Arbeitsverhältnis rechtfertigt.
BGB § 307 Abs 1 S 1, § 133, § 157
SGB VI § 102 Abs 2 S 1
BetrAVG § 1b Abs 1 S 4
Aktenzeichen: 28Ca10279/15 Paragraphen: BGB§307 BGB§133 BGB§157 Datum: 2015-11-06 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9360 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
BAG
14.7.2015
3 AZR 252/14
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft
Aktenzeichen: 3AZR252/14 Paragraphen: Datum: 2015-07-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9182 Altersversorgung - Betriebsrenten
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
12.2.2015
7 Sa 69/14
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung - Berücksichtigung von Zulagen - Auslegung Versorgungszusage - Tarifautonomie
1. Die einzelfallbezogene Auslegung einer Versorgungszusage ergibt, dass nur die Grundvergütung, der Ortszuschlag und die tarifliche Stellenzulage versorgungsfähig sind.
2. Die Tarifvertragsparteien dürfen aufgrund ihrer Tarifautonomie die vertraglich differenzierten Vergütungsbestandteile aufgreifen und eine allgemeine, nicht versorgungsfähige Zulage einführen.
Aktenzeichen: 7Sa69/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9081 Altersversorgung - Haftungsrecht Betriebsrenten
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Stralsund
11.2.2015
3 Sa 107/14
Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus
Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.
AltTZG § 8a
SGB IV § 7e
GmbHG § 13, § 43
Aktenzeichen: 3Sa107/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9086 Altersversorgung - Betriebsrenten
LAG Düsseldorf - ArbG Düsseldorf
11.2.2015
12 Sa 1160/14
Betriebsrente - vertragliche Unverfallbarkeit - Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf Treuhandvermögen
1. Ein Mitarbeitertrust, der mit einem dafür gebildeten Treuhandvermögen für die Betriebsrentenansprüche der ehemaligen Arbeitnehmer haftet, kann bei einer Verurteilung verlangen, dass ihm vorbehalten bleibt, seine Haftung auf das Treuhandvermögen zu beschränken.
BGB § 133, § 157
BetrAVG § 1b, § 30f Abs 1
ZPO § 286
Aktenzeichen: 12Sa1160/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9105 Altersversorgung - Betriebsrenten
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
26.1.2015
16 U 56/14
Zum Berechnungsdurchgriff im Vertragskonzern bei Anpassung der Betriebsrenten im Rahmen des § 16 BetrAVG
1. Für die Anpassung von Versorgungsbezügen ist im Rahmen des § 16 BetrAVG zunächst die wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin entscheidend. Für einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des herrschenden Unternehmens genügt es nicht, dass zwischen der Versorgungsschuldnerin und dem herrschenden Unternehmen
ein Beherrschungsvertrag besteht. Hierfür bedarf es weiterer Voraussetzungen. Es muss sich insbesondere eine konzerntypische Gefahr tatsächlich nachteilig auf die Vermögensverhältnisse des Versorgungsschuldners ausgewirkt haben.
2. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird.
BetrAVG § 16
Aktenzeichen: 16U56/14 Paragraphen: BetrAVG§16 Datum: 2015-01-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9022 Altersversorgung - Beamtenversorgung Betriebsrenten
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Mainz
12.3.2014
8 C 27.12
Altersversorgung; Äquivalenzprinzip; Anwartschaft; Ausgleichsfonds; Beitrag; Beitragsbemessung; Beitragsbemessungsgrundlage; Contractual Trust Arrangement; CTA; Direktzusage; Glättungsverfahren; Gleichbehandlung; Grundsatz des sozialen Ausgleichs; Missverhältnis;
Pensionsfonds, Pensionsfondszusage; Sicherungsabrede; soziales Sicherungssystem; Teilwert; Sozialstaatsgebot; Ungleichbehandlung; Unterstützungskassenzusage; Verhältnismäßigkeit; Verlustrücklage; Vorteilsgerechtigkeit; unmittelbare Versorgungszusage.
1. Die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG geregelte beitragsrechtliche Gleichbehandlung von ungesicherten Direktzusagen mit Direktzusagen, die durch ein Contractual Trust Arrangement gesichert sind, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die gesetzliche Insolvenzsicherungsbeitragspflicht gemäß § 10 Abs. 1 bis 3 BetrAVG ist mit Art. 102, 106 AEUV vereinbar.
3. Die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung (§ 14 BetrAVG), die durch die Wirtschaftskrise bedingte sprunghafte Erhöhung des Insolvenzsicherungsbeitragssatzes im Jahr 2009 durch die Anwendung des (sog.) Glättungsverfahrens nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG und nicht stattdessen oder zusätzlich durch einen Rückgriff auf den Ausgleichsfonds gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 BetrAVG abzufangen, war ermessensfehlerfrei.
GG Art. 2 Abs. 1; Art. 3 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 14 Abs. 1
AEUV Art. 56, 101, 102, 106
BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2; § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3, 5 und 6;
BetrAVG § 10 Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4; § 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3
VAG § 37
VwVfG § 40
Aktenzeichen: 8C27.12 Paragraphen: Datum: 2014-03-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8950 Altersversorgung - Betriebsrenten
BAG - LAG Berlin-BRandenburg - ArbG Berlin
10.12.2013
3 AZR 595/12
Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen
Aktenzeichen: 3AZR595/12 Paragraphen: Datum: 2013-12-10 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8872 Altersversorgung - Betriebsrenten
BAG - LAG Düsseldorf
26.3.2013
3 AZR 68/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags
Aktenzeichen: 3AZR68/11 Paragraphen: Datum: 2013-03-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8744 Altersversorgung - Betriebsrenten
LAG Köln - ArbG Köln
6.12.2012
11 Sa 864/11
Betriebliche Altersversorgung
§ 1 Abs. 1 BetrAVG
Aktenzeichen: 11Sa864/11 Paragraphen: BetrAVG§1 Datum: 2012-12-06 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8420
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