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Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BAG - LAG Köln
16.10.2008
7 AZN 427/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter - Besetzungsverstoß
Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.
ArbGG § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 1
ArbGG § 31 Abs 1
ArbGG § 39 S 1
ZPO § 547 Nr 1
Aktenzeichen: 7AZN427/08 Paragraphen: ArbGG§72 ArbGG§31 ArbGG§39 ZPO§547 Datum: 2008-10-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6764 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Nichtzulassungsbeschwerde Gericht
BAG - LAG Köln
16.10.2008
7 AZN 427/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter - Besetzungsverstoß
Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.
Aktenzeichen: 7AN427/08 Paragraphen: Datum: 2008-10-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6809 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BAG
26.06.2008
6 AZN 1161/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör
1. Durch das Übergehen eines gestellten Urlaubsabgeltungsantrags verletzt das Landesarbeitsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, denn das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis
zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.
2. Hat das Gericht einen übergangenen Antrag auch nicht in den Tatbestand seines unvollständigen Urteils aufgenommen, muss einer Urteilsergänzung nach § 321 ZPO eine Berichtigung des Tatbestands nach § 320 ZPO vorangehen.
3. Mit dem Ablauf der Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit sie Gegenstand des übergangenen Antrags gewesen ist. Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann allenfalls noch in der zweiten Instanz durch Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozessstoffs (noch) in der Berufungsinstanz anhängig ist.
ArbGG § 72a
ZPO §§ 321, 320, 314, 139
Aktenzeichen: 6AZN1161/07 Paragraphen: ArbGG§72a ZPO§321 ZPO§314 ZPO§139 Datum: 2008-06-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6549 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Prozeßparteien Beschwerde
LAG Baden-Württemberg - ArbG Pforzheim
17.6.2008
18 Ta 6/08
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschwerde gegen Rubrumsberichtigung
Ein Beschluss, mit dem das Arbeitsgericht dem Antrag des Klägers auf Berichtigung des Beklagtenrubrums entspricht, kann nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine gleichwohl erhobene Beschwerde gegen den Beschluss ist nicht statthaft.
Aktenzeichen: 18Ta6/08 Paragraphen: Datum: 2008-06-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6816 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BAG
20.05.2008
9 AZN 1258/07
Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage
1. Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG bedarf die Geltendmachung des Zulassungsgrundes der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einer schlüssigen und substantiierten Darlegung des entscheidungserheblichen Verstoßes gegen das Recht, sich zur Sache zu äußern.
2. Daran mangelt es, wenn der fachkundig vertretene Beschwerdeführer eine unzureichende Information durch das Gericht rügt, er aber selbst in zumutbarer Weise durch Nachfragen oder Beweisanträge die fehlende Information durch das Gericht hätte veranlassen können.
ArbGG § 72 Abs 2 Nr 3
ArbGG § 72a Abs 3 S 2 Nr 3
GG Art 103 Abs 1
ZPO § 139
Aktenzeichen: 9AZN1258/07 Paragraphen: ArbGG§72 ArbGG§72a GGArt.103 ZPO§139 Datum: 2008-05-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6538 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde Fristen
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
8.5.2008
1 ABR 56/06
Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde
Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es einer eigenständigen Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist auch dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen des § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO bzw. des § 94 Abs. 2 ArbGG entspricht. Hierfür genügt gem. § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
Aktenzeichen: 1ABR56/06 Paragraphen: ArbGG§72 ZPO§551 ArbGG§94 Datum: 2008-05-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6500 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BAG - LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
20.03.2008
8 AZN 1062/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - faires Verfahren
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern. Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt erkennen kann, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann. Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte. Es verletzt darüber hinaus bei der Gewährung
rechtlichen Gehörs die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebote des Vertrauensschutzes sowie des fairen Verfahrens, wenn es entgegen einem zuvor gegebenen Hinweis auf tragende rechtliche Gesichtspunkte abstellt, für die die Möglichkeit weiteren Vortrags angekündigt worden war. (Leitsatz der Redaktion)
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 103 Abs. 1
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 2. Alt.
ArbGG § 72a Abs. 1
Aktenzeichen: 8AZN1062/07 Paragraphen: GGArt.2 GGArt.20 GGArt.103 ArbGG§72 ArbGG§72a Datum: 2008-03-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6424 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BAG - LAG Baden-Württemberg - ArbG Mannheim
19.02.2008
9 AZN 777/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Sitzungsöffentlichkeit
Bei öffentlicher Verhandlung muss das Gericht dafür sorgen, dass jedermann bei der Sitzung anwesend sein kann. Das wird regelmäßig dadurch gewährleistet, dass das Gerichtsgebäude während der Sitzungsdauer durchgehend geöffnet ist. Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist jedoch auch dann gewahrt, wenn zwar die Eingangstür zum Gerichtsgebäude geschlossen ist, Zuhörer sich aber mithilfe einer Klingel Einlass verschaffen können. (Leitsatz der Redaktion)
ArbGG § 52
ArbGG § 64
ArbGG § 72
ArbGG § 72a
ZPO § 165
ZPO § 547
Aktenzeichen: 9AZN777/07 Paragraphen: ArbGG§52 ArbGG§64 ArbGG§72 ArbGG§72a ZPO§165 ZPO§547 Datum: 2008-02-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6378 Rechtsmittelrecht - Beschwerde
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Frankfurt/Oder
29.05.2007
17 Ta (Kost) 6014/07
unzulässige Beschwerde - Abhilfebefugnis
Das erstinstanzliche Gericht ist gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, einer unzulässigen Beschwerde abzuhelfen.
ZPO § 572 Abs. 1
Aktenzeichen: 17Ta(Koat)6014/07 Paragraphen: ZPO§572 Datum: 2007-05-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5798 Rechtsmittelrecht - Beschwerde
BAG - LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Magdeburg
23.01.2007
9 AZN 792/06
Grundsatzbeschwerde
Der Beschwerdeführer hat die nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG von ihm darzulegende entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig so konkret zu formulieren, dass sie mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann; das schließt im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus. Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft.
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
ArbGG § 72a Abs. 1
ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
BAT § 13
TVöD § 3
Aktenzeichen: 9AZN792/06 Paragraphen: ArbGG§72 ArbGG§72a BAT§13 TVöD§3 Datum: 2007-01-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5530
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