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Haftrecht - Haftbedingungen Besuchsrecht
BVerfG
23.10.2006
2 BvR 1797/06
Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen
Aktenzeichen: 2BvR1797/06 Paragraphen: Datum: 2006-10-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2585 Haftrecht - Haftbedingungen
OLG Celle - LG Hannover
17.03.2006
1 Ws 42/06 (StrVollz)
Das Verkürzen von Besuchs und Aufschlusszeiten infolge der von der Anstaltsleitung durchgeführten Umsetzung des einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzepts verstößt nicht gegen die Regelungen zum Widerruf begünstigender Verwaltungsakte.
StVollzG § 14 Abs 2
VwVfg § 49 Abs 2 Aktenzeichen: 1Ws42/06 Paragraphen: StVollzG§14 VwVfG§94 Datum: 2006-03-17 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2391 Haftrecht - Haftentschädigung Haftbedingungen Rechtsmittel
OLG Naumburg - LG Stendal
30.01.2006
2 W 25/05
1. Die Gemeinschaftsunterbringung in einer Haftzelle, die dem einzelnen Gefangenen lediglich eine Bodenfläche von ca. 4 qm bietet und die selbst bei der Benutzung der Toilette seine Intimsphäre nicht wahrt, genügt nicht den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung.
2. Das zumindest fahrlässige Versäumnis des Inhaftierten, sich an den gemäß § 126 StPO zuständigen Richter zu wenden, um ihn zu veranlassen, die nach den Vorschriften der StPO erforderlichen Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen, schließt gemäß § 839 Abs. 3 BGB eine etwaige Ersatzpflicht des Landes aus.
3. Die Garantie des Art. 5 EMRK bezieht sich nur auf die Freiheitsentziehung als solche, nicht auf die Modalitäten des Vollzugs der Untersuchungs- oder Strafhaft; zudem greift der Einwand des § 839 Abs. 3 BGB auch gegenüber einem Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK.
4. Eine rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Modalitäten der Unterbringung entfaltet für den auf diese Modalitäten der Unterbringung gestützten Amtshaftungsprozess Bindungswirkung.
StPO § 126
BGB § 839
EMRK Art. 5 Aktenzeichen: 2W25/05 Paragraphen: StPO§126 BGB§839 EMRKArt.5 Datum: 2006-01-30 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2490 Haftrecht - Strafvollzug Haftbedingungen
OLG Karlsruhe
09.11.2005
2 Ws 106/05
1. Zu Begriff und Funktionen einer Lockerungsmaßnahme im Maßregelvollzug.
2. Zur gerichtlichen Überprüfung der Verweigerung der staatsanwaltlichen Zustimmung zu einer Lockerungsmaßnahme.
StVollzG § 138
UBG Baden-Württemberg §§ 15, 11 Aktenzeichen: 2Ws106/05 Paragraphen: StVollzG§138 Datum: 2005-11-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2269 Haftrecht - Haftbedingungen Strafvollzug
BGH - OLG Naumburg
11.10.2005
5 ARs (Vollz) 54/05
Bei der Entscheidung über einen Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) in einem nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes umgebauten Einzelbauwerk einer aus mehreren Bauwerken bestehenden – vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erbauten – Justizvollzugsanstalt ist auf den Gesamtzustand der Justizvollzugsanstalt abzustellen mit der Folge, dass § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG auf die gesamte Justizvollzugsanstalt weiter anzuwenden ist.
StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1
StVollzG § 201 Nr. 3 Satz 1 Aktenzeichen: 5ARs/Vollz)54/05 Paragraphen: StVollG§18 StVollzG§201 Datum: 2005-10-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2246 Haftrecht - Haftbedingungen Haftentschädigung
LG Kleve
26.08.2005
182 Vollz 2/05
Mehrfachbelegung von Hafträumen
Eine langfristige Unterbringung von 3 Verurteilten in einem 18 qm großen Raum ist im Maßregelvollzug des § 63 StGB unzulässig.
MRVG NRW § 2
StVollzG § 144 Aktenzeichen: 182Vollz2/05 Paragraphen: StVollG§144 MRVGNRW§2 Datum: 2005-08-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2189 Haftrecht - Strafvollzug Haftbedingungen Sonstiges
Kammergericht - LG Berlin
15.08.2005
9 W 39/05
Zur Geldentschädigung bei gemeinsamer Unterbringung von Häftlingen in einem kleinen Haftraum ohne bauliche und optische Abtrennung der Toilette.
ZPO § 114
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
BGB § 839
GG Art. 34
MRK Art. 5 Abs. 5
StrEG § 7 Abs. 3 Aktenzeichen: 9W39/05 Paragraphen: ZPO§114 ZPO§127 BGB§839 GGArt.34 MRKArt.5 StrEG§7 Datum: 2005-08-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2180 Haftrecht - Sicherheit/Kontrolle Haftbedingungen
Kammergericht - LG Berlin
22.07.2005
5 Ws 178/05 Vollz
Genehmigung der Spielkonsole "Sony Playstation 2"
1. Obergerichtlich ist geklärt, daß das Recht des Strafgefangenen, in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitgestaltung zu besitzen (§ 70 Abs. 1 StVollzG), gesetzlichen Einschränkungen unterliegt. Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG besteht dieses Recht unter anderem dann nicht, wenn der Besitz, die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstandes die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden würde. Eine solche Gefährdung kann ohne Verfassungsverstoß allein wegen der grundsätzlich
gegebenen Eignung eines Gegenstandes für eine sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendung angenommen werden, sofern konkrete Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen zeitlichen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können. Daher kann bereits die einem Gegenstand allgemein innewohnende Gefährlichkeit ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließen, ohne daß in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen.
2. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen ganz überwiegend anerkannt, daß der Spielkonsole "Sony Playstation 2" eine solche generell-abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung von Vollzugsanstalten innewohnt, die eine Aushändigung an die Gefangenen ausschließt. Die Gefährdung liegt darin, daß das Gerät dem Gefangenen die Möglichkeit eröffnet, auf der funktional mit der Festplatte eines Personalcomputers vergleichbaren - jedoch leichter auswechselbaren - Memory-Card (Speicherkarte) unkontrollierbar Daten unerlaubten oder vollzugswidrigen Inhalts zu speichern und mit anderen Insassen
auszutauschen oder sie aus der Anstalt heraus in die Außenwelt gelangen zu lassen. Darüber hinaus kann mit der Spielkonsole unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons oder eines Modems - jeweils leicht einschmuggelbare Gegenstände - Zugang zum Internet verschafft werden, wodurch beispielsweise sicherheitsrelevante Informationen an Außenstehende weitergegeben werden könnten. (Leitsatz der Redaktion)
StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2
StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. Aktenzeichen: 5Ws178/05 Paragraphen: StVollzG§70 Datum: 2005-07-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2163 Haftrecht - Post/BRiefe Sonstiges Haftbedingungen
OLG Hamburg - LG Hamburg
20.06.05
3 Vollz(Ws) 44/05
Die Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten ist im Strafvollzug zu Abrechnungszwecken zulässig.
StVollzG § 32
TKG §§ 96, 97 Aktenzeichen: 3Vollz(WS)44/05 Paragraphen: StVollzG§32 TKG§96 TKG§97 Datum: 2005-06-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1997 Haftrecht - Strafvollzug Haftbedingungen Untersuchungshaft
OLG Hamburg
10.06.2005
3 Vollz (Ws) 41/05
Unzulässige Haftbedingungen in Untersuchungshaft.
StVollzG § 2
StVollzG § 3
StVollzG § 121 Abs. 2 Satz 2 Aktenzeichen: StVollzG§2 StVollzG§3 StVollzG§121 Paragraphen: Datum: 2005-06-10 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1986
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