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Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG München
26.10.2005
12 B 03.1222
Unterhaltsvorschussgesetz, Höchstleistungsdauer, keine Anrechnung von Zeiten, für die Leistungen zurückgezahlt sind Zeiträume, in denen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Unrecht gewährt
worden sind, werden nicht auf die Höchstleistungsdauer nach § 3 UVG angerechnet, wenn die Leistungen zurückgezahlt worden sind.
UVG § 3 Aktenzeichen: 12B03.1222 Paragraphen: UVG§3 Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7786 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
18.08.2005
2 LA 1286/04
Barunterhalt, Mietbeihilfe, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvereinbarung, Zivildienst
Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Haben Eltern ihrem unterhaltsberechtigtem Kind eine ihnen gehörende Wohnung vor der Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst vermietet, so steht dies einem Anspruch auf Mietbeihilfe nach § 7a USG grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Wehrpflichtige/Zivildienstleistende den Mietzins (und die Nebenkosten) nur aus dem ihm von seinen
Eltern zur Verfügung gestellten Barunterhalt hatte bestreiten können.
USG 7a Aktenzeichen: 2LA1286/04 Paragraphen: USG§7 Datum: 2005-08-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6779 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Schleswig
02.06.2005
5 C 24.04
Ledig, Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht -; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; Unterhaltsvorschuss, kein - für Kinder, die bei einem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil leben
Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 2
LPartG (F. 2001) §§ 1 ff. Aktenzeichen: 5C24.04 Paragraphen: UVG§1 LPartG§1 Datum: 2005-06-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6654 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Lüneburg
24.02.2005
5 C 17.04
Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -; Unterhaltszahlung, kostenfreie Bereitstellung von Unterkunft, keine -; Unterkunft, kostenfreie Bereitstellung von -, als
Die Tilgung von Verbindlichkeiten für ein Familieneigenheim, in dem die unterhaltsvorschussberechtigten Kinder mietzinsfrei wohnen, durch den barunterhaltsverpflichteten Elternteil ist keine "Unterhaltszahlung" im Sinne des § 2 Abs. 3 UVG, die anteilig auf die Unterhaltsleistung
angerechnet werden darf.
UVG § 1 Abs. 1
UVG § 2 Abs. 3 Aktenzeichen: 5C17.04 Paragraphen: UVG§1 UVG§2 Datum: 2005-02-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5914 Gesundheit- und Fürsorge Familienrecht - Unterhaltsrecht Sozialhilferecht
Thüringer OVG - VG Gera
30.11.2004
1 KO 867/01
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Einkommensgrenze; Regelsatz; Sozialhilfe; Bemessungsgrenze; Einkünfte; Zuflussprinzip; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Hilfsbedürftigkeit; Nachrang; Leistungsfähigkeit; Unterhaltsbedarf; Unterhaltsleitlinien; Rundfunkgebührenstaatsvertrag;
Verfassungsmäßigkeit
1. Ob sog. realisierbare Unterhaltsansprüche als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und damit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Thüringer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anzusehen sind, ist zweifelhaft. Von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in diesem Sinne kann jedenfalls nur dann ausgegangen werden, wenn
er auch der Höhe nach zweifelsfrei feststeht und dementsprechend ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann.
2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen um eine Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei.
RGebStV § 6
ThürBefrVO § 1 Ab. 1 Nr. 7
BSHG §§ 2 Abs. 1, 11, 76 Abs. 1
BGB § 1601 ff
VwGO § 188 S. 2 Aktenzeichen: 1KO867/01 Paragraphen: RGebStV§6 ThürBefrVO§1 BSHG§2 BGB§1601 VwGO§188 Datum: 2004-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5944 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
02.08.2004
4 S 399/03
Versorgungsausgleich, Kürzung der Versorgung, Unterhaltsvergleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Freistellungsvereinbarung
Ein Anspruch auf Unterhalt im Sinne von § 5 Abs. 1 VAHRG ist nicht gegeben, wenn in einem Unterhaltsvergleich die geschiedene Ehefrau gegenüber ihrem früheren Ehemann auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, dieser sich aber verpflichtet, seine frühere Ehefrau von Ansprüchen der gemeinsamen Kinder auf Ausbildungsunterhalt freizustellen.
VAHRG § 5 Abs. 1
BeamtVG § 57 Abs. 1
BGB §§ 1569 ff., 1585c, 1601 ff. Aktenzeichen: 4S399/03 Paragraphen: VAHRG§5 BeamtVG§57 BGB§1569 BGB§1585c BGB§1601 Datum: 2004-08-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4498 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
01.07.2004
10 UZ 1802/03
"Aufteilung" von Kindern, Ausbleiben von Unterhalt, Sorgerechtsentscheidung, Unterhaltsvorschuss
1. Es liegt kein Ausbleiben von Unterhaltsleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 a UnterhaltsvorschussG vor, wenn Eltern zwei Kinder bei ihrer Scheidung dergestalt unter sich "aufgeteilt" haben, dass jeder Elternteil das Sorgerecht für eines der Kinder erhält und auch
tatsächlich dieses Kindes vollständig unterhält.
2. Dies gilt auch, wenn bei mehreren Kindern der Elternteil, der Unterhaltsvorschuss begehrt, nur für ein Kind sorgeberechtigt ist und die anderen Kinder bei dem anderen Elternteil verbleiben.
3. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn der eine Elternteil leistungsunfähig wird.
4. Die genannten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die "Aufteilung" der Kinder nicht durch Übereinkunft der Eltern erfolgt, sondern weil ein Elternteil die Kinder ins Ausland verbringt und dort behält und die dadurch eingetretene faktische "Aufteilung" der Kinder durch eine entsprechende Sorgerechtsentscheidung bekräftigt wird.
UVG § 1 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 3 a Aktenzeichen: 10UZ1802/03 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2004-07-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5076 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Rheinland-Pfalz
12.03.2004
10 A 11872/03
Versorgungsbezüge, Kürzung der Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Härtefallregelung, Härtefall, Rentenanwartschaft, Unterhalt, nachehelicher Unterhalt, Anspruch auf Unterhalt, Unterhaltsvertrag, Kapitalabfindung, Abfindungsvertrag, Abfindung, Unterhaltsverzicht,
Ratenzahlungen, Realsplitting, gerichtliche Kontrolldichte, gute Sitten
Dem aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten stehen im Rahmen des § 5 VAHRG die ungekürzten Versorgungsbezüge auch dann zu, wenn er den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durch eine Kapitalabfindung abgegolten hat (wie: BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGHZ 126, 202; BVerwGE 109, 231).
Die Annahme, dass sich der mit der Abfindung verbundene Unterhaltsverzicht lediglich auf einen begrenzten Zeitraum bezieht, ist nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände gerechtfertigt
(hier verneint).
SVG § 55c Abs. 1 S. 1,
VAHRG § 5 Abs. 1,
BGB § 1587 b Abs. 1 S. 1,
BGB § 1585 c,
BGB § 138 Aktenzeichen: 10A11872/03 Paragraphen: SVG§55c VAHR§5 BGB§1587b BGB§1585c BGB§138 Datum: 2004-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3718 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
25.2.2004
4 LC 262/03
Schulden; Tilgung; Unterhaltsleistung; Unterhaltsvorschuss
Keine Unterhaltsleistung durch Schuldentilgung Tilgt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, gemeinsame Verbindlichkeiten der Eltern,
ist das in der Regel auch dann nicht eine Unterhaltsleistung an das Kind, wenn es sich um Schulden für das ehemals gemeinsame und nunmehr noch von dem anderen Elternteil und dem Kind bewohmte Familienheim handelt.
BGB §§ 1601 ff; 1612
UVG §§ 1; 2 Aktenzeichen: 4LC262/03 Paragraphen: BGB§1601 BGB§1612 UVG§1 UVG§2 Datum: 2004-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3703 Familienrecht Staatsangehörigkeit - Unterhaltsrecht Ausländerrecht Sozialhilfe/Unterstützung
Hessischer VGH - VG frankfurt
16.02.2004
12 UE 2675/03
AUSWEISUNGSGRUND, EHEGATTENAUFENTHALT, ERMESSEN, FAMILIENNACHZUG,
LEBENSUNTERHALT, UNTERHALTSPFLICHT Ehebezogene Aufenthaltserlaubnis trotz Sozialhilfebedürftigkeit
1. Unterhaltszahlungen eines unterhaltspflichtigen Familienangehörigen sind für die Sicherung des Lebensunterhalts des Ehegatten eines Ausländers nur dann zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht nur zur Zahlung imstande, sondern auch dazu bereit ist oder erforderlichenfalls zu regelmäßigen Zahlungen gezwungen wird.
2. Von der Sicherung des Lebensunterhalts kann die Ausländerbehörde bei Verlängerung einer ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis ohne weitere Voraussetzungen gänzlich absehen; andere Vorschriften über die Unterhaltssicherung treten demgegenüber zurück.
AuslG §§ 17 Abs 2, 17 Abs 5, 18 Abs 1, 18 Abs 4, 46 Nr 4, 7 Abs 2 Aktenzeichen: 12UE2675/03 Paragraphen: AuslG§17 AuslG§18 AuslG§46 Datum: 2004-02-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3638
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