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Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Berlin VG Berlin
18.12.2003
6 C 6.03
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung nach Wehrübung; Ausfallzeiten.
Eine im Kalendermonat vor der Einberufung bereits seit mehr als zwei Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit steht der Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung nach § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 3 USG nicht entgegen.
USG §§ 10, 13 Aktenzeichen: 6C6.03 Paragraphen: USG10 USG§13 Datum: 2003-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3627 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG NRW - VG Arnsberg
3.12.2003
8 A 2166/02
Die dreimonatige Antragsfrist nach § 4 a Abs. 4 USG wird durch einen Antrag gewahrt, aus dem sich der Wille des Berechtigten ergibt, dass Leistungen zur Unterhaltssicherung begehrt werden. Es ist nicht erforderlich, dass erklärt wird, welche Leistungen im einzelnen geltend gemacht werden.
USG §§ 4 a, 13 a, 13 c Aktenzeichen: 8A2166/02 Paragraphen: USG§4a USG§13a USG§13c Datum: 2003-12-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3424 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG NRW - VG Düsseldorf
12.11.2003
6 A 1376/02
Bei der Berechnung, ob die für den Unterhalt eines aufgenommenen Kindes zur Verfügung stehenden Mittel das Sechsfache des Betrages des Familienzuschlages der Stufe 1 überschreiten, ist der kinderbezogene Teil des Familienzuschlages "brutto" (ohne Abzug gesetzlicher Abgaben) anzusetzen.
BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Aktenzeichen: 6A1376/02 Paragraphen: BBesG§40 Datum: 2003-11-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3165 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
11.11.2003
12 LA 400/03
Zum Begriff des Getrenntlebens nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG
BGB § 1567
UVG §§ 1 I Nr 2; 1 II Aktenzeichen: 12LA400/03 Paragraphen: BGB§1567 UVG§1 Datum: 2003-11-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2954 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Hessischer VGH - VG Gießen
14.10.2003
10 UZ 1167/01
DAUERND GETRENNT LEBEN, EHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT, HÄUSLICHE GEMEINSCHAFT, STIEFELTERNFAMILIE, UNTERHALTSVORSCHUSS
Der dauernd getrennt Lebende im Unterhaltsvorschussrecht
1. Nach Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG darf bei der Auslegung des Begriffs "von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt" nicht undifferenziert auf die Legaldefinition des § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB zurückgegriffen werden.
2. Ist das Kind nicht (mehr) in eine vollständige Familie eingebettet, weil sich die Elternteile getrennt haben und diese Trennung über einen längeren Zeitraum andauert, ist regelmäßig nicht auf bloß subjektive Vorstellungen der Elternteile abzustellen (wie OVG Münster, Urt. vom 05.02.2002 - 16 A 376/01 -, NJW 2002, 3564 ff.).
BGB § 1567 Abs 1 S 1
UVG § 1 Abs 1 Aktenzeichen: 10UZ1167/01 Paragraphen: BGB§1567 UVG§1 Datum: 2003-10-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3076 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH
24.7.2003
12 B 99.2155
Unterhaltsvorschussrecht
Ersatzanspruch, Fahrlässigkeit, Leben bei einem Elternteil, Verjährung des Ersatzanspruchs; hier offengelassen, ob § 852 BGB a.F., Art. 71 AGBGB a.F. oder als allgemeiner Grundsatz im Sozialrecht § 45 SGB I und § 113 SGB X anzuwenden ist, Kenntniserlangung von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen
UVG § 5 Abs. 1
BGB § 852 a.F.
AGBGB Art. 71 a.F.
SGB I § 45
SGB X § 113 Abs. 1 Aktenzeichen: 12B99.2155 Paragraphen: UVG§5 BGB§852 AGBGBArt.71 SGBI§45 SGBX§113 Datum: 2003-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2755 Gesundheit- und Fürsorge Familienrecht - Sozialhilferecht Unterhaltsrecht
OLG Hamm
9.6.2003
15 W 33/03
Anwendung der Härteregelung beim Einsatz von Vermögen
Ein Kapitalbetrag, den die Betroffene aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs als Abfindung für einen laufenden Unterhaltsanspruch
erhalten hat und auf dessen raten weisen Einsatz sie zur Deckung ihres
laufenden Unterhaltsbedarfs angewiesen ist, ist aufgrund der Härteregelung in § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG nicht als Vermögen für die Deckung von Aufwendungsersatz und Vergütung des für sie bestellten Berufsbetreuers einzusetzen.
BGB § 1836 e Nr. 2
BSHG § 88 Abs. 3 S. 2 Aktenzeichen: 15W33/03 Paragraphen: BGB§1836e BSHG§88 Datum: 2003-06-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2445 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH
26.5.2030
12 B 03.43
Unterhaltsvorschussrecht, kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG,
1. Ehegatten leben nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG dauernd getrennt, wenn ein Ehepartner ohne Befristung der Wirkung der Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen wurde, beide Ehepartner aber die eheliche Lebensgemeinschaft hier aufnehmen und fortführen wollen (wie Urteile des Senats vom 19.12.2000 Az. 12 B 98.3388, vom 2.2.2001 Az. 12 B 99.1373 und vom 25.4.2002 Az. 12 B 01.2987; abweichend von NdsOVG vom 10.3.1999 FEVS 51, 526 und OVG NRW vom 5.2.2002 NJW 2002, 3564 = NDV-RD 2002, 82)
2. Keine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 UVG auf vorgenannte Fallgestaltungen zur Rechtmäßigkeit des Ersatzverlangens des Leistungsträgers.
3. Das Elternteil, bei dem die Kinder leben, verletzt dann in fahrlässiger Weise die ihm obliegenden Mitteilungspflichten, wenn die Mitteilung der Abschiebung des anderen Elternteils aus der Strafhaft unterbleibt
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 5 Abs. 1 Aktenzeichen: 12B03.43 Paragraphen: UVG§1 UVG§5 Datum: 2003-05-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2443 Familienrecht Gesundheit- und Fürsorge - Unterhaltsrecht Sozilahilferecht
OVG NRW
10.10.2002
12 E 658/00
Neben dem - im natürlichen Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) wurzelnden und deshalb auch sozialhilferechtlich relevanten - Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf Umgang mit seinem Kind steht das - im Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs.
1 GG) verankerte - Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit diesem Elternteil.
Durch die Wahrnehmung dieses Rechts bedingte Fahrtkosten des Kindes rechnen unbeschadet der unterhaltsrechtlichen Lage zu seinem notwendigen Lebensunterhalt.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1
BSHG § 12 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 12E658/00 Paragraphen: GGArt.1 GGArt.2 GGArt.6 BSHG§12 Datum: 2002-10-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2199 Familienrecht Staatsangehörigkeit - Kindergeld Unterhaltsrecht Ausländerrecht
OVG Berlin
24.09.2002
8 B 3.02
1. Der gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG zu deckende Unterhaltsbedarf setzt sich aus den für die Familie festgesetzten Regelsätzen, einem Pauschalbetrag in Höhe von 20% der für die Familie festgesetzten Regelsätze, den Unterkunftskosten (Miete und Nebenkosten) für ausreichenden Wohnraum und den für die Familie voraussichtlich aufzubringenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen.
2. Kindergeld zählt zu den eigenen Mitteln im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 AuslG.
3. Bei der Ermittlung des zur Unterhaltssicherung zur Verfügung stehenden Einkommens sind von den Einnahmen die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern abzuziehen, die nach den Verhältnissen zu bemessen sind, die voraussichtlich bestehen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gelebt wird.
4. Von den Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung unabhängig davon abzusetzen, ob diese Beiträge tatsächlich gezahlt werden. Aktenzeichen: 8B3.02 Paragraphen: Datum: 2002-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3451
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