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Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Notwehr/Notstand Rauschmitteldelikte
OLG Karlsruhe
24.6.2004
3 Ss 187/03
1. Zur Rechtfertigung durch Notstand beim Umgang mit Cannabisprodukten zum Zwecke der Linderung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen
2. Für das Erfordernis der Geeignetheit der Notstandshandlung reicht es aus, dass die erfolgreiche Abwendung des drohenden Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist. Die Frage, wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeit sein muss, um die Beeinträchtigung des Eingriffsguts zu rechtfertigen, ist im Rahmen der Interessenabwägung zu beantworten.
StGB § 34
BtMG §§ 29 Abs. 1 Nr. 3, 29 a Abs. 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 3Ss187/03 Paragraphen: StGB§34 BtMG§29 BtMG§29a Datum: 2004-06-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1337 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Körperverletzungsdelikte Tötungsdelikte
BGH - LG Kiel
11. 12.2003
3 StR 120/03
1. § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in der Tatvariante des Verabreichens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge steht zu § 227 Abs. 1 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität.
2. Zur Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung, die durch das einverständliche Verabreichen illegaler Betäubungsmittel bewirkt wird.
StGB §§ 227, 228
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 3 Aktenzeichen: 3StR120/03 Paragraphen: StGB§227 StGB§228 BtMG§30 Datum: 2003-12-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1151 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Versuch/Rücktritt
Bayerisches ObLG - LG Augsburg
20.10.2003
4 St RR 120/03
Betäubungsmittel, Abgabe, Versuch, Bote
Wer Rauschgift einem Boten übergibt, der es absprachegemäß einem Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt als dem endgültigen Empfänger zuspielen soll, ist erst dann wegen vollendeter Abgabe von Betäubungsmitteln strafbar, wenn das Rauschgift in die JVA gelangt
ist. Mit der Übergabe der Betäubungsmittel an den Boten kann jedoch bereits die Versuchsstrafbarkeit gegeben sein.
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
StGB § 22 Aktenzeichen: 4StRR120/03 Paragraphen: BtMG§29 StGB§22 Datum: 2003-10-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1085 Besonderer Teil Allgemeiner Teil Sonstige Rechtsgebiete - Rauschmitteldelikte Versuch/Rücktritt Großer Senat
10.7.2003
3 StR 61/02
3 StR 243/02
Divergenzvorlage nach § 132 Abs. 2 GVG
a. Der Senat möchte in diesen Fällen - unter Aufgabe eigener entgegenstehender Rechtsprechung - den Schuldspruch aufheben. Er ist der Auffassung, daß erfolglose Ankaufbemühungen nicht als vollendetes Handeltreiben bewertet werden können. An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehindert.
b. Nach der Rechtsprechung aller Senate reichen für die Annahme vollendeten Handeltreibens ernsthafte Verhandlungen über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln aus, sofern nur das Stadium allgemeiner Anfragen verlassen ist. So unter anderem:
1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896;
2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48;
3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1;
4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470;
5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.
c. Damit sind die Voraussetzungen einer Divergenzvorlage nach § 132 Abs. 2 GVG gegeben, da der Senat, auch wenn er die entsprechende eigene Rechtsprechung aufgibt, von den Entscheidungen der anderen Strafsenate abweichen würde. (Leitsatz der Redaktion)
GVG § 132
BtMG §§ 29, 29a, 30, 30a
StGB § 30 Aktenzeichen: 3StR61/02 3StR243/02 Paragraphen: GVG§132 BtMG§29 BtMG§29a BtMG§30 BtMG§30a StGB§30 Datum: 2003-07-10 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=941 Besonderer teil Allgemeiner Teil - Rauschmitteldelikte Tat
OLG Stuttgart
29.04.2003
4 Ss 76/03
Für die Vollendung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln genügt es, wenn der Täter in Gewinnerzielungsabsicht eine aus seiner Sicht verbindliche Bestellung von Rauschgift bei jemandem aufgibt, der nach seiner Vorstellung als Verkäufer in Betracht kommt. Es ist unerheblich, ob dieser tatsächlich gewillt ist, Rauschgift zu liefern.
BtMG § 29 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Aktenzeichen: 4Ss76/03 Paragraphen: BtMG§29 Datum: 2003-04-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=886 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Strafbemessung Rauschmitteldelikte
13. Februar 2003
3 StR 349/02
Bei der Anwendung des minder schweren Falles nach § 30 a Abs. 3 BtMG ist die Sperrwirkung der höheren Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes wie dem des § 29 a Abs. 1, § 30 Abs. 1 BtMG zu beachten, sofern nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben ist.
BtMG § 30 a Abs. 3 Aktenzeichen: 3StR349/02 Paragraphen: BtMG§30 Datum: 2003-02-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=796 Allgemeiner Teil Besonderer Teil Sonstige Rechtsgebiete - Täter/Mittäter Rauschmitteldelikte Großer Senat
4. 2. 2003
GSSt 1/02
Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung kann nicht nur derjenige Täter eines Verbrechens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sein, der selbst unmittelbar Zugriff auf eine mitgeführte Schußwaffe oder einen sonstigen Gegenstand im Sinne dieser Vorschrift hat. Vielmehr
kann die vom gemeinsamen Tatplan umfaßte Bewaffnung eines Mittäters den übrigen Tätern nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) zugerechnet werden.
BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2 Aktenzeichen: GSSt1/02 Paragraphen: BtMG§30a Datum: 2003-02-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=825 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Strafbemessung Strafanordnung Rauschmitteldelikte
OLG Oldenburg
09.01.2003
1 VAs 26/02
Zur Feststellung, dass die Tat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung.
BtMG § 35 (Zurückstellung der Strafvollstreckung) Aktenzeichen: 1VAs26/02 Paragraphen: BtMG§35 Datum: 2003-01-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=729 Besonderer Teil Prozeßrecht - Rauschmitteldelikte Ermittlungsverfahren Sonstiges
19.11.2002
1 StR 346/02
Der Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG steht nicht entgegen, daß der Aufklärungserfolg nicht im Inland, sondern in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) eingetreten ist.
BtMG 1981 § 31 Nr. 1 Aktenzeichen: 1StR346/02 Paragraphen: BtMG§31 Datum: 2002-11-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=667 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Täter/Mittäter Rauschmitteldelikte
9.10.2002
1 StR 137/02
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
Mittäter sind sowohl für das Handeltreiben mit Rauschgift als auch für den Besitz die Gesamtmenge der gehandelten Ware zuzurechnen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 1StR137/02 Paragraphen: Datum: 2002-10-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=585
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