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Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
BGH - LG Hannover
1.9.2020
3 StR 469/19
Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG und Strafrahmenobergrenze aus § 30a Abs. 3 BtMG
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, wonach ausschließlich die Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung entfaltet, die Strafrahmenobergrenze jedoch dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen ist, wenn zwar ein minder schwerer Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber ein solcher gemäß § 29a Abs. 1 BtMG vorliegt; an seiner
abweichenden Auffassung hält er nicht mehr fest (Aufgabe BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14 und Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17).(Rn.5)
BtMG § 29a Abs 1, § 30a Abs 3
Aktenzeichen: 3StR349/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-01 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5223 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
OLG Hamm - AG Gelsenkirchen
30.4.2020
5 RVs 32/20
Zu den Voraussetzungen der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Überlassen einer Wohnung.
BtMG § 29a
StGB § 27
StPO § 261
Aktenzeichen: 5RVs32/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-30 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5171 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Bielefeld
28.1.2020
4 StR 303/19
Zur Ablehnung einer teleologischen Reduktion des Tatbestands des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
BtMG § 30a Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 4StR303/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-28 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5098 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Vorsatz/Fahrlässigkeit Rauschmitteldelikte
BGH - LG Hildesheim
23.7.2019
1 StR 107/18
Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen, bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind. Diese muss der Täter nach einer Parallelwertung in der Laiensphäre richtig in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben, um einen Vorsatzschuldvorwurf zu begründen.
StGB § 16
AMG § 5 Abs 2, § 95 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 1StR107/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5034 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Täter/Mittäter
OLG Köln - AG Köln
19.6.2019
1 RVs 97/19
1 RVs 99/19
1. §§ 73 und 73a n.F. StGB genießen keinen Vorrang vor § 73b n.F. StGB.
2. Zu den notwendigen Feststellungen im Falle der Einziehung beim Drittbegünstigten.
3. Zur Anwendung von § 433 Abs. 4 S. 2 StPO n.F.
4. Täter und Drittbegünstigter haften für die Einziehung ggf. als Gesamtschuldner.
StGB § 73, § 73a, § 73b
StPO § 433 Abs 4 S 2
Aktenzeichen: 1RVs97/19 1RVs99/17 Paragraphen: Datum: 2019-06-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4987 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Täter/Mittäter
BGH - LG Darmstadt
27.3.2019
2 StR 561/18
1. Wechselt ein Tatbeteiligter Geldscheine in „kleiner“ Stückelung aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft eines Tatgenossen zur Förderung dessen neuerlichen Betäubungsmittelankaufs gegen Geldscheine in „großer“ Stückelung, erlangt er keine Mitverfügungsbefugnis am Tatertrag des abgeschlossenen Betäubungsmittelgeschäfts. Dieses Geld unterfällt der Einziehung als Tatmittel bzw. Tatobjekt des geförderten fremden Drogenankaufs sowie einer von ihm tateinheitlich begangenen täterschaftlichen Geldwäsche.
2. Die tatplangemäße Rückgabe der gewechselten Geldscheine an den Tatgenossen zur Durchführung dessen Betäubungsmittelankaufs ist keine Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB.
StGB § 73 Abs 1, § 74c Abs 1, § 261 Abs 7
Aktenzeichen: 2StR561/18 Paragraphen: Datum: 2019-03-27 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4970 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
29.1.2019
Ss 114/2018 (64/18)
1. Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels gefährdet den Schuldspruch und den Strafausspruch bei Straftaten nach dem BtMG nur ausnahmsweise nicht.
2. Zur Nichterörterung des § 29 Abs. 5 BtMG beim Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels.
BtMG § 29 Abs 1 S 1 Nr 3, § 29 Abs 5
Aktenzeichen: Ss114/2018 Paragraphen: Datum: 2019-01-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4919 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
BGH - LG Hamburg
11.12.2018
5 StR 198/18
Zu den Voraussetzungen und Folgen eines wirksamen Verzichts im Zusammenhang mit der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
StGB § 73, § 73c
Aktenzeichen: 5StR198/18 Paragraphen: Datum: 2018-12-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4902 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
BGH - LG Dresden
25.9.2018
5 StR 251/18
Absehen von Strafe bei Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Aufklärungshilfe; Berücksichtigung der Gründe für die Versäumung des Präklusionszeitpunkts
1. Bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Satz 1 BtMG sind gemäß § 31 Satz 3 BtMG in Verbindung mit § 46b Abs. 2 StGB alle strafzumessungsrelevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.(Rn.11)
2. Die Gründe für ein Versäumen des Präklusionszeitpunktes (§ 46b Abs. 3 StGB) sind ohne Bedeutung.(Rn.18)
StGB § 46b Abs 2, § 46b Abs 3
BtMG § 31 S 1 Nr 1, § 31 S 3
Aktenzeichen: 5StR251/18 Paragraphen: Datum: 2018-09-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4891 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
OLG Frankfurt - AG Marburg
5.6.2018
2 Ss 12/18
Gerechtfertigter Besitz von Cannabis nach § 34 StGB nur im Umfang des notwendigen Konsums für Linderung der Gesundheitsbeeinträchtigung
Unter dem Gesichtspunkt der geringstmöglichen Aufopferung des Eingriffsguts kommt der Betäubungsmittelmenge eine entscheidende Bedeutung zu. Der Besitz von Cannabis kann nach § 34 StGB überhaupt nur in dem Umfang gerechtfertigt sein, der für den Konsum zur Linderung der Gesundheitsbeeinträchtigung erforderlich ist.
StGB § 34
Aktenzeichen: 2Ss12/18 Paragraphen: Datum: 2018-06-05 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4841 Besonderer Teil Allgemeiner Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
BGH - LG Detmold
29.3.2018
4 StR 568/17
Eine „Entscheidung über die Anordnung des Verfalls und des Verfalls von Wertersatz“ im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch das nicht begründete Unterbleiben der Anordnung einer dieser Maßnahmen in einem tatrichterlichen Urteil.
StGBEG Art 316h S 2
Aktenzeichen: 4StR568/17 Paragraphen: Datum: 2018-03-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4820 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Heilbronn
20.9.2017
1 StR 64/17
Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erkennbarkeit der Betäubungsmitteleigenschaft; Vorhersehbarkeit des Umstands, mit Betäubungsmitteln tatbestandlich umzugehen
1. Fahrlässig i.S.v. § 29 Abs. 4 BtMG treibt derjenige mit Betäubungsmitteln Handel, der bei fehlendem Vorsatz hinsichtlich der Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffs oder einer Zubereitung eine auf solche Objekte bezogene, eigennützige und auf Umsatz gerichtete
Tätigkeit entfaltet, obwohl er nach den konkreten Umständen des Einzelfalls bei sorgfältigem Verhalten die Betäubungsmitteleigenschaft hätte erkennen können.(Rn.30)
2. Welche darauf bezogenen Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, bestimmt sich wesentlich anhand der einzelfallbezogen zu beurteilenden Vorhersehbarkeit des Umstands, mit Betäubungsmitteln i.S.v. § 1 Abs. 1 BtMG tatbestandlich umzugehen.(Rn.30)
BtMG § 1 Abs 1, § 29 Abs 1 Nr 1, § 29 Abs 4
Aktenzeichen: 1StR64/17 Paragraphen: Datum: 2017-09-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4774 Besonderer Teil Allgemeiner Teil - Rauschmitteldelikte Strafbemessung
BGH
24.7.2017
GSSt 3/17
Im Rahmen der bei der tatgerichtlichen Ermessensentscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gebotenen Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände kann eine selbstverschuldete Trunkenheit die Versagung der Strafrahmenmilderung
tragen, auch wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos
der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist.
StGB § 21, § 49 Abs 1
Aktenzeichen: GSSt3/17 Paragraphen: Datum: 2017-07-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4807 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Bonn
7.11.2016
2 StR 96/14
1. Eine Einschränkung des Weltrechtsprinzips für Taten des "Vertriebs von Betäubungsmitteln" lässt sich § 6 Nr. 5 StGB nicht entnehmen.
2. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 6 Nr. 5 StGB kann aus völkerrechtlicher Sicht mit Blick auf den Nichteinmischungsgrundsatz geboten sein.
StGB § 6 Nr 5
Aktenzeichen: 2StR96/14 Paragraphen: StGB§6 Datum: 2016-11-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4695 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Nürnberg-Fürth
13.10.2016
1 StR 366/16
Zur Bestimmung des Grenzwerts der nicht geringen Menge bei Pentedron.
BtMG § 29a Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 1StR366/16 Paragraphen: Datum: 2016-10-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4674 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Waldshut-Tiengen
13.10.2016
4 StR 239/16
Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB liegt bei 1.500 €.
StGB § 308 Abs 1
Aktenzeichen: 4StR239/16 Paragraphen: StGB§308 Datum: 2016-10-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4679 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Nürnberg-Fürth
28.6.2016
1 StR 613/15
Der unerlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln zum Zweck der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten kann regelmäßig nicht durch § 34 StGB gerechtfertigt sein.
StGB § 34
Aktenzeichen: 1StR613/15 Paragraphen: StGB§34 Datum: 2016-06-28 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4612 Besonderer Teil Prozeßrecht - Beweisanträge Beweisführung Rauschmitteldelikte
OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt/Main
15.1.2016
1 Ss 364/15
Zum Begriff des Beweisantrags (hier: Konnexität)
1. Zum Begriff des Beweisantrags (hier: Konnexität) und zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung der Verfahrensrüge wegen dessen Nichtbescheidung
2. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht hat, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.
3. Zu den Voraussetzungen an eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei einem Gewinn in Höhe von 55 € aus Opiumgeschäften
4. Einzelfall einer Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht gem. § 126 Abs. 3 StPO wegen eingetretener Unverhältnismäßigkeit
StPO §§ 120 Abs. 1, 126 Abs. 3, 244, 344 Abs. 2 S. 2
BTMG § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Aktenzeichen: 1Ss364/15 Paragraphen: StPO§120 StPO§126 StPO§244 StPO§344 BtmG§29 Datum: 2016-01-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4530 Besonderer Teil Prozeßrecht - Rauschmitteldelikte Beweiswürdigung Urteil
OLG Bamberg
25.6.2015
3 OLG 6 Ss 44/15
Betäubungsmitteldelikt: Tatrichterliche Feststellung der für den Verkauf vorgesehenen Teilmenge sowie der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Täters über die Rauschmittel
1. Hat der Täter das Betäubungsmittel von vornherein in einem Vorgang teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch oder mit einer sonst abweichenden Zweckrichtung erworben, darf der Tatrichter wegen der unterschiedlichen Auswirkungen bei der rechtlichen Einordnung und bei der Strafzumessung nicht offen lassen, welcher Anteil für den späteren Verkauf vorgesehen war. Die Teilmengen sind vielmehr - notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung - tatrichterlich festzustellen, weil anderenfalls ungewiss bleibt, ob überhaupt eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Gegenstand des Handeltreibens war (u.a. Anschluss an BGH, 5. Dezember 1995, 4 StR 698/95, StV 1996, 214; BGH, 19. September 2001, 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 [Konkurrenzen 5]; BGH, 9. Juni 2004, 3 StR 166/04, StV 2004, 602; BGH, 6. September 2005, 3 StR 255/05, NStZ 2006, 173 und BGH, 9. Januar 2008, 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153).
2. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmit-teln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG muss sich aus den tatrichterlichen Feststellungen ergeben, dass der Täter anlässlich der Überbringung des Rauschmittels an einen Dritten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel innehatte und nicht nur als Bote, Besitzdiener oder sonstiger Verwahrgehilfe für einen anderen die tatsächliche Sachherrschaft über das Rauschmittel ausübte und in dieser Eigenschaft lediglich am Gewahrsamswechsel auf den Abnehmer mitwirkte (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006, 3 StR 381/06, NStZ-RR 2007, 24 [bei juris] und BayObLG München, 20. Oktober 2003, 4St RR 120/03, BayObLGSt 2003, 116 = NStZ 2004, 401 [für Abgabe]).
BtMG § 29 Abs 1 S 1 Nr 1, § 29a Abs 1 Nr 2, § 30 Abs 1 Nr 4
Aktenzeichen: 3OLG6Ss44/15 Paragraphen: Datum: 2015-06-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4493 Besonderer Teil - Rauschmitteldelikte
BGH - LG Landshut
14.1.2015
1 StR 302/13
1. Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes beginnt bei zwei Gramm.
2. Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-073 und CP 47,497 beginnt bei sechs Gramm.
BtMG § 29a Abs 1 Nr 2, § 30 Abs 1 Nr 4
Aktenzeichen: 2StR302/13 Paragraphen: BtMG§29a BtMG§30 Datum: 2015-01-14 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4407
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