Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 12 von 12
Allgemeiner Teil Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Urteil Urteil/Entscheidung
OLG Karlsruhe
7.4.2016
2 (6) Ss 110/16
Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung
Ändert das Berufungsgericht den Schuldspruch wesentlich zugunsten des Angeklagten ab, bedarf die Verhängung der identischen Strafe wie im angefochtenen Urteil einer eingehenden Begründung.
Aktenzeichen: 2(6)Ss110/16 Paragraphen: Datum: 2016-04-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4553 Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Berufung
LG Freiburg
16.1.2008
7 Ns 320 Js 15990/07
Ist die Berufung wirksam auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt worden und dadurch hinsichtlich der vom Amtsgericht gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe Teilrechtskraft eingetreten, so ist die Berufungsstrafkammer gleichwohl befugt, unter Durchbrechung der Teilrechtskraft die Gesamtstrafe in ihre ursprünglichen Einzelstrafen aufzulösen und mit einer anderweitig rechtskräftig verhängten Strafe eine - nachträgliche - neue Gesamtstrafe zu bilden, weil die Regelung des § 55 StGB grundsätzlich Vorrang hat vor einer nachträglichen Entscheidung im Beschlussverfahren des § 460 StPO (gegen OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 196).
Aktenzeichen: 7Ns320Js15990/07 Paragraphen: StPO§460 StGB§55 Datum: 2008-01-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3096 Rechtsmittelrecht - Berufung Strafbemessung Urteil/Entscheidung
OLG Hamm - LG Detmold - AG Detmold
03.11.2004
4 Ss 376/04
Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den Urteilgründen; Verfahrensverzögerung
Geht das Berufungsgericht bei der Verurteilung des Angeklagten von einem geringeren Schuldumfang als das Amtsgericht aus, so hat es, wenn es dieselbe Strafe wie das Amtsgericht verhängt, die Gründe dafür darzulegen
StPO § 267
StPO § 261 Aktenzeichen: 4Ss376/04 Paragraphen: StPO§267 StPO§261 Datum: 2004-11-03 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1549 Besonderer Teil Allgemiener Teil Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Steuerdelikte Strafbemessung Rechtsmittelbeschränkung
OLG Celle
20.10.2003
22 Ss 139/03
Bei einer Verurteilung wegen eines Steuerdelikts ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn nach den Feststellungen eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO in Betracht kommt.
AO § 371 Aktenzeichen: 22Ss139/03 Paragraphen: AO§371 Datum: 2003-10-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1065 Prozeßrecht Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Verfahrensfehler Strafbemessung
OLG Stuttgart
16.10.2003
2 Ss 157/03
1. Ein Verfahrensverstoß gegen § 261 StPO liegt vor, wenn im Urteil wesentliche entscheidungserhebliche Einzelheiten einer in der Hauptverhandlung eingeführten Urkunde nicht erörtert werden.
2. Das Revisionsgericht kann unter Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe analog § 354 Absatz 1 StPO die Einzelstrafen neu festsetzen und den Schuldspruch von Tatmehrheit in neu zusammengefasste Tateinheiten berichtigen, wenn die richtige Bestimmung der Konkurrenzen zu keinen Veränderungen des Unrechts- bzw. des Schuldumfangs führt, so dass es keiner Zurückverweisung der Sache zur erneuten Straffestsetzung bedarf.
StPO §§ 261, 354 Abs.1 Aktenzeichen: 2Ss157/03 Paragraphen: StPO§261 StPO§354 Datum: 2003-10-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1272 Rechtsmittelrecht Allgemeiner Teil - Berufung Strafbemessung
OLG Düsseldorf
26.9.2003
III-2 Ss 116/03 - 62/03 II
Berufungsverfahren in Strafsachen: Bindung des Berufungsgerichts durch die erstinstanzlich unterbliebene Gesamtstrafenbildung aus früherer Geldstrafe und verhängter Freiheitsstrafe
Hat der Erstrichter - ausdrücklich oder stillschweigend - abgelehnt, aus einer früher erkannten Geldstrafe und der nunmehr verhängten Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden, so ist das Berufungsgericht bei alleinigem Rechtsmittel des Angeklagten hieran gebunden.
Etwas anderes gilt, wenn dem Erstrichter die gesamtstrafenfähige Verurteilung unbekannt geblieben ist oder die erstinstanzlich erkannte Gesamtfreiheitsstrafe durch die Einbeziehung der Geldstrafe nicht erhöht wird.
StPO § 331 Abs 1
StGB § 53 Abs 1, § 53 Abs 2, § 55 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 2Ss116/03 Paragraphen: StPO§331 StGB§53 StGB§55 Datum: 2003-09-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3918 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Urteil Urteil/Entscheidung Strafbemessung
OLG Hamm
9.1.2003
3 Ss 1056/02
Berufungsurteil, Bezugnahme, Strafzumessungserwägungen, eigene Feststellungen des Berufungsgerichts
Im Berufungsurteil kann nicht auf die Strafzumessungserwägungen und die dazu getroffenen Feststellungen des Amtsgerichts Bezug genommen werden.
StPO § 267 Aktenzeichen: 3Ss1056/02 Paragraphen: StPO§267 Datum: 2003-01-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=759 Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Berufung
OLG Hamm
24.9.2002
4 Ss 666/02
Strafzumessung, Begründungspflicht, Strafrahmenverschiebung, gleich Strafe
Nimmt das Berufungsgericht zugunsten des Angeklagten eine gravierende Strafrahmenverschiebung im Vergleich zum amtsgerichtlichen Urteil vor, setzt aber dennoch im Vergleich dazu eine höhere Einzelstrafe fest, ist dies nur schwer nachzuvollziehen und darf einer eingehenden
und besonderen Begründung.
StPO § 267 Aktenzeichen: 4Ss666/02 Paragraphen: StPO§267 Datum: 2002-09-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=583 Allgemeiner Teil Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Beweiswürdigung
HANSEATISCHES OLG
12.6.2002
II 19/02
Fehlende erstinstanzliche Feststellungen zur Qualität des gehandelten Betäubungsmittels stehen der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß nicht entgegen, wenn ausnahmsweise die in Betracht kommende Qualität den Schuldumfang nicht bestimmt und das Strafmaß nicht entscheidend beeinflussen kann (hier: Handeltreiben mit 1,8 bzw. 5 g Marihuana).
§§ 318 StPO
29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtmG Aktenzeichen: II19/02 Paragraphen: StPO§318 BtMG§29 Datum: 2002-06-12 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=462 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Urteil Revision Strafbemessung
OLG Braunschweig
20.11.2001
1 Ss 67/01
Eine Verschärfung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht ist auch auf eine Revision des Angeklagten möglich. Aktenzeichen: 2Ss67/01 Paragraphen: Datum: 2001-11-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=508 Allgemeiner Teil Verkehrsdelikte Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Alkohol am Steuer Berufung Anträge Sonstiges
BGH
15.5.2001
4 StR 306/00
wegen fahrlässigen Vollrauschs u.a.
Wurde neben der Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung zugleich eine Maßregel nach den §§ 69, 69 a StGB angeordnet, so ist die Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung nur dann unwirksam, wenn sich der Beschwerdeführer gegen insoweit doppelrelevante Feststellungen wendet oder die Bewährungsentscheidung mit der
Maßregelanordnung eng verbunden ist, so daß die entstehende Gesamtentscheidung möglicherweise nicht frei von inneren Widersprüchen bleiben würde.
StGB §§ 56, 69, 69a
StPO § 318 Satz 1
Aktenzeichen: 4StR306/00 Paragraphen: StGB§56 StGB§69 StGB§69a StPO§318 Datum: 2001-05-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=35 Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Strafbemessung
BGG
10.11.1999
3 StR 361/99
Das Verschlechterungsverbot gebietet dem neuen Tatrichter nicht, das Ausmaß der Kompensation für die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK im Vergleich zu der bisherigen Strafe des früheren Tatrichters zu bestimmen; er hat vielmehr die an sich - ohne die Verletzung des Beschleunigungsgebotes - verwirkte Strafe in einem neuen, eigenständigen Strafzumessungsvorgang zu ermitteln, ohne an die Höhe der früheren Strafe gebunden zu sein. Diese bildet erst die Obergrenze für die um das Ausmaß der Kompensation reduzierte, letztlich verhängte Strafe.
StPO § 358 Abs. 2
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 3StR361/99 Paragraphen: StPO§358 MRKArt.6 Datum: 1999-11-10 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=134
Ergebnisseite:
1
|