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VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung Vergabearten
OLG Rostock
25.11.2020
17 Verg 1/20
1. Für die Zulässigkeit einer Direktvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 6 VgV kommt es grundsätzlich nicht auf die subjektive Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers, sondern auf die objektive Unmöglichkeit der Deckung des Beschaffungsbedarfs durch andere Unternehmen an.
2. Auf die eigene Leistungsfähigkeit kann sich ein Wettbewerber im Nachprüfungsverfahren allerdings nicht berufen, wenn im Rahmen der Markterkundung dessen mit dem Vertrieb beauftragte Mitarbeiter unmissverständlich erklärten, das Produkt verfüge nicht über bestimmte technische Spezifikationen, die später - vergaberechtlich zulässig - zu Mindestanforderungen erhoben wurden, und deren Umsetzung werde auch nicht erfolgen.
3. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für behauptete Erklärungen zur Leistungsunfähigkeit.
VgV § 14 Abs 4 Nr 2 Buchst b, § 14 Abs 6
Aktenzeichen: 17Verg1/20 Paragraphen: Datum: 2020-11-25 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2487 VOB/A-VOL/A - Bieter Eignung
BGH - OLG Karlsruhe - LG Offenburg
6.10.2020
XIII ZR 21/19
Ortenau-Klinikum
1. Die Eignung eines Bieters, insbesondere seine für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderliche Leistungsfähigkeit, darf nur an Kriterien gemessen werden, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen genannt hat oder die sich unter Berücksichtigung von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie des vorgesehenen Ausführungszeitraums zwingend aus der Sache ergeben.
2. Wegen Nichterfüllung von Anforderungen an die Personalausstattung, die in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich verlangt werden, darf ein Bieter nur dann als nicht hinreichend leistungsfähig ausgeschlossen werden, wenn aufgrund konkreter Umstände objektiv zumindest ernsthafte Zweifel daran bestehen, ob er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Personal den Auftrag ordnungsgemäß und fristgerecht ausführen kann.
3. Schließt der Auftraggeber einen Bieter zu Unrecht wegen Nichterfüllung nichtbekanntgemachter Eignungskriterien als ungeeignet aus und erteilt den Auftrag einem anderen Bieter, steht es dem Schadensersatzanspruch des ausgeschlossenen Bieters nicht entgegen, dass der Auftraggeber die Erfüllung und den Nachweis dieser Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen hätte voraussetzen dürfen.
VOB/A 2012 § 6 Abs 3, § 12 Abs 1 Nr 2 Buchst u, § 16 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: XIIIZR21/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-06 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2489 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Bieter Angebotswertung
OLG Frankfurt
1.10.2020
11 Verg 9/20
"Newcomer"-Regelung in einer Ausschreibung zur Sammlung und zum Transport verschiedener Abfallfraktionen
1. Ist nach den Ausschreibungsbedingungen die Möglichkeit eröffnet, bei einem längerfristigen Auftrag zur Sammlung unterschiedlicher Abfallfraktionen, bestimmte Kostenbestandteile mit variablen Kosten zu kalkulieren, kann das Angebot eines Bieters, in dem sämtliche Kostenbestandteile für den gesamten Vertragszeitraum mit Festkosten kalkuliert worden sind, nur dann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich aus den Ausschreibungsbedingungen aus objektivierter Sicht eines verständigen Bieters zwingend ergibt, dass die Vergabestelle eine Kalkulation mit variablen Preisanteilen verlangt hat.
2. Sofern die Vergabestelle die Bewerbung sog. "Newcomer" in den Ausschreibungsbedingungen dadurch ermöglichen will, dass anstelle einschlägiger Referenzen weitergehende Angaben zur Eignung und Fachkunde gemacht und entsprechende geeignete Unterlagen vorgelegt werden können, hilfsweise sich die Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus anderen unternehmensbezogenen Angaben ergeben kann, so ist die Vergabestelle berechtigt, sich aufgrund einer großen Vielzahl einzelner Aufträge und ggf. stichprobenhafter Referenzabfragen von der Eignung des Bieters zu überzeugen.
GWB § 97, § 160
VgV § 53, § 57
Aktenzeichen: 11Verg9/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-01 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2486 VOB/A-VOL/A - Ausschreibungsaufhebung
VgK Niedersachsen
8.6.2020
VgK-09/2020
Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung des Vergabeverfahrens bei einem unwirtschaftlichen Angebot; Anforderungen an die Ermittlung des Auftragswerts
1. Die Vergabekammer kann infolge der BGH-Entscheidung, 20. März 2014, X ZB 18/13, den öffentlichen Auftraggeber selbst bei rechtswidriger Aufhebung der Vergabe nicht verpflichten, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen.(Rn.61)(Rn.78)
2. Ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A liegt bei einem unwirtschaftlichen Angebot vor.(Rn.61)(Rn.89)
3. Die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit erfordert eine aktuelle und ordnungsgemäße Ermittlung des Auftragswerts. Geeignete Grundlage hierfür ist ein bepreistes Leitungsverzeichnis nach Leistungsphase 6 d der Anlage 10 zu § 34 HOAI, nicht aber die Kostenberechnung nach DIN 276 nach Leistungsphase 3, erst recht nicht die Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 jeweils der Anlage 10 zu § 34 HOAI.(Rn.61)(Rn.93)
Wegen Aufhebung des offenen Verfahrens zur Vergabe der Rohbauarbeiten beim Bauvorhaben Neu- und Umbau der Funktionsdiagnostik und ZSVA am Standort ... (Vergabe-nummer ...)
VOB/A § 17 Abs 1 Nr 3
HOAI § 34
Aktenzeichen: VgK-09/2020 Paragraphen: Datum: 2020-06-08 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2479 VOB/A-VOL/A - Ausschluß
BGH - Kammergericht - LG Berlin
3.6.2020
XIII ZR 22/19
Vergabesperre
1. Ein eingetragener Verein, der sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, genießt bei dieser Tätigkeit den Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
2. Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen die Umsetzung einer solchen rechtswidrigen Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu.
3. Ein Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des öffentlichen Auftraggebers kann eine Vergabesperre nur insoweit rechtfertigen, als der Gefahr eines Einflusses auf ein Vergabeverfahren nicht durch eine sachgerechte Organisation der Vorbereitung und Durchführung
betroffener Vergabeverfahren sowie der hierauf bezogenen Entscheidungsprozesse begegnet werden kann.
BGB § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1 S 2
GWB § 124 Abs 1 Nr 5
Aktenzeichen: XIIIZR22/19 Paragraphen: Datum: 2020-06-03 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2482 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Preis
VgK München
27.5.2020
3194.Z3-3_01-20-7
Vergabe Dachabdichtungsarbeiten, Neubau Grundschule ...
1. Eintragungen im Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sind keine Preisangaben im Sinne des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.01.2015 - Verg 6/14). Die Angaben im Formblatt 223 sind vielmehr ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A bzw. §15 EU Abs. 2 VOB/A.
2. Der Auftraggeber braucht daher für die Anforderung des Formblatts 223 einen Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Preisgestaltung des Bieters. Er muss entweder die Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A oder eines ungewöhnlich hoch erscheinenden Angebots nach §15 EU Abs. 2 VOB/A bezwecken. Nur zu diesem Zweck darf das Formblatt 223, dessen Anforderung sich der Auftraggeber ggf. vorbehalten hat, tatsächlich angefordert werden.
3. Besteht ein solcher Aufklärungsbedarf führt das inhaltlich unzureichende Ausfüllen des Formblatts zum Ausschluss des Angebots.
4. Ein derartiger Aufklärungsbedarf kann auch dann bestehen, wenn die Auftragswertschätzung des Auftraggebers möglicherweise fehlerhaft und unvertretbar ist.
VOB/A 2016 § 16a Abs 2, § 15 Abs 2
Aktenzeichen: 3194.Z3-3_01-20-7 Paragraphen: Datum: 2020-05-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2478 VOB/A-VOL/A - Ausschluß Bietergemeinschaft Insolvenz
VgK Niedersachsen
18.5.2020
VgK-07/2020
Ermessensausübung bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Bieters bei Insolvenz
1. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A, wonach der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen kann, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, gilt gleichermaßen, wenn nur ein Mitglied einer Bietergemeinschaft von der Insolvenz betroffen ist (OLG Celle, 5. Septem-ber 2007, 13 Verg 9/07).(Rn.66)
2. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters gibt es keine Regelvermutung, dass nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Bieter finanziell nicht leistungsfähig ist, das Ermessen des Auftraggebers darf nicht generalisierend betätigt werden (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 2. Mai 2012, Verg 68/11).(Rn.67)
3. Es bedarf einer konkreten Überprüfung der Eignung mit dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraum und einer nachfolgenden ermessensfehlerfreien Entscheidung über den Ausschluss des Bieters (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06). Bei Insolvenz eines Bietergemeinschaftsmitglieds hat der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt vollständig zu prüfen (OLG Cel-le, 5. September 2007, 13 Verg 9/07).(Rn.67)
VOB/A § 6e Abs 6 Nr 2
Aktenzeichen: VgK-07/2020 Paragraphen: Datum: 2020-05-18 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2484 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung
VgK Rheinland Köln
29.4.2020
VK 17/20 - L
Öffentliche Auftragsvergabe: Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über die Rechtsnatur des Auftrags
1. Einzelfall einer Auslegung von Vergabeunterlagen aus der objektiven Perspektive eines verständigen Bieters.(Rn.57)(Rn.59)(Rn.67)
2. Die grundsätzliche Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers bezieht sich auf die Festlegung des Auftragsgegenstandes, des Beschaffungsgegenstandes und der Zuschlagskriterien.(Rn.75)(Rn.76)(Rn.82)Dabei darf er auch über die Rechtsnatur des zu vergebenden
Auftrags entscheiden.(Rn.84)
GWB § 127 Abs 1
Aktenzeichen: VK17/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2474 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Preis
VgK Niedersachsen
27.4.2020
VgK-04/2020
Zulässigkeit des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium
Der Preis ist als alleiniges Zuschlagskriterium jedenfalls dann zulässig, wenn es sich um standardisierte oder homogene Lieferungen oder Leistungen handelt oder der Auftraggeber Qualitätsanforderungen an die Lieferung oder Leistung in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis detailgenau, erschöpfend und lückenlos festlegt.(Rn.67)
GWB § 127 Abs 1 S 1, § 127 Abs 1 S 3, § 127 Abs 4 S 1
Aktenzeichen: VgK-04/2020 Paragraphen: Datum: 2020-04-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2473 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung
VgK Berlin
13.3.2020
VK-B 1-36/19
Digitale Akte Land Berlin
Vergabeverfahren: Anforderungen an die Dokumentation bei einer Qualitätswertung von Konzepten; Festlegung von „Antworterwartungen“ in Ansehung der Angebote
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Wertung der Angebote diskriminierungsfrei nach den Regeln des Gesetzes und der von ihm selbst aufgestellten Vorgaben zu handeln und dies entsprechend nachvollziehbar zu dokumentieren. Insbesondere im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten muss er seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen
Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind.(Rn.167)
2. Zieht der Auftraggeber bei seiner Wertung von ihm aufgestellte „Antworterwartungen“ heran und kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese erst in Ansehung der von den Bietern eingereichten Erstangebote und gegebenenfalls auch nach Durchführung der Präsentationen festgelegt worden sind, so begründet dies einen Verstoß gegen das Recht
des Bieters auf Durchführung eines transparenten, alle Bieter gleich behandelnden Vergabeverfahrens. Denn es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftraggeber die „Antworterwartungen“ in Ansehung der Angebote so formuliert hat, dass sie einzelnen Bietern zum Vor- oder Nachteil gereichen.(Rn.169)(Rn.170)
GWB § 97 Abs 1 S 1, § 97 Abs 2, § 127 Abs 1 S 2
VgV § 8 Abs 1 S 2, § 58 Abs 1
Aktenzeichen: VK-B1-36/19 Paragraphen: Datum: 2020-03-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2468 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Nebenangebot Vergabeverstoß
VgK München
5.3.2020
Z3-3-3194-1-47-11/19
Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes bei unzureichenden Mindestanforderungen für Nebenangebote bei einem Preisentscheid; Ausschluss eines Nebenangebots; schwere Verfehlung eines Unternehmens
1. Ein Verstoß durch nicht ausreichend detailliert festgelegte Mindestanforderungen bei der Zulassung von Nebenangeboten bei einem reinen Preisentscheid, ist für einen durchschnittlichen Bieter regelmäßig nicht erkennbar i.S.d. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, da hierzu Kenntnis der sich erst entwickelnden Rechtsprechung erforderlich ist.(Rn.61)(Rn.64)
2. Beruft sich der Auftraggeber selbst auf einen eigenen Vergabeverstoß zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge und hat der Bieter die vom Auftraggeber angestrebte Rechtsfolge gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB rechtzeitig gerügt, kann er geltend machen,
dass der unstrittige Vergabeverstoß zu einer anderen Rechtsfolge führen muss, auch wenn er diesen nicht rechtzeitig nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.(Rn.65)
3. Legt ein Auftraggeber nicht ausreichend detaillierte Mindestanforderungen für Nebenangebote bei einem reinen Preisentscheid fest, kann er die in den Vergabeunterlagen zugelassenen Nebenangebote nicht einfach unter Berufung auf die unzureichenden Mindestanforderungen ausschließen,(Rn.67) sondern muss das Vergabeverfahren zurückversetzen, die Vergabeunterlagen korrigieren und zur Abgabe neuer Angebote auffordern.(Rn.76)
4. Ein Ausschluss eines Unternehmens nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann keinen Bestand haben, wenn der Auftraggeber die Zurechnung des Fehlverhaltens von Mitarbeitern an das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz GWB i.V.m. § 123 Abs. 3 GWB nicht darlegen kann.(Rn.82)
GWB § 97 Abs 2, § 123 Abs 3, § 124 Abs 1 Nr 3, § 160 Abs 3 S 1 Nr 3
VOB/A 2016 § 8 Abs 2 Nr 3 Buchst b
Aktenzeichen: Z3-3-3194-1-47-11/19 Paragraphen: Datum: 2020-03-05 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2471 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Rechtsmittel Zustellung Fristen Ausschluß
VgK Leipzig
27.2.2020
1/SVK/041-19
Verspäteter Eingang eines Angebots auf einer Vergabeplattform wegen technischer Schwierigkeiten beim Hochladen
1. § 160 Abs. 3 GWB enthält keine Formvorschriften, so dass eine Rüge formlos, bspw. auch mündlich, angebracht werden kann. Insoweit ist es unschädlich, wenn eine Rüge dem Auftraggeber ausschließlich per Telefax und E-Mail zugeleitet und nicht über das Bietercockpit auf der Vergabeplattform hochgeladen wird.(Rn.93)(Rn.95)
2. Ein nicht fristgerechtes Angebot wird nur dann nicht nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen, wenn der Bieter die zu späte Angebotsabgabe nicht zu vertreten hat. Maßstab für das Vertretenmüssen ist zunächst § 276 BGB. Die dazu ausreichende einfache Fahrlässigkeit
bestimmt sich nach dem am allgemeinen Verkehrsbedürfnis ausgerichteten objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab.(Rn.111)
3. Es ist Sache des Bieters dafür zu sorgen, dass seine Hard- und Software korrekt installiert sind und aktuell gehalten werden. Ebenso hat der Bieter sicherzustellen, dass seine allgemeine Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig ist um die erforderlichen
Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren. Der Verantwortungsbereich des Bieters beginnt und endet am Übergabepunkt, also dort, wo die Daten seinen technischen Einflussbereich betreten bzw. verlassen.(Rn.120)
4. Es erscheint mindestens bedenklich, wenn ein Bieter den entscheidenden technischen Prozess des Hochladen eines Angebotes auf der Vergabeplattform mit dem man sich für einen Auftrag für einen langfristigen Leistungszeitraum bewerben möchte und hinter dem
ein wirtschaftliches Volumen im zweistelligen Millionenbereich steht, nicht nur über eine halbe Stunde sondern über fünf Stunden, bzw. eine Nacht lang sich selbst überlässt.(Rn.115)
GWB § 160 Abs 3
VgV § 57 Abs 1 Nr 1
BGB § 276
Aktenzeichen: 1/SVK/041-19 Paragraphen: Datum: 2020-02-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2469 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Ausschluß Preis
VgK Rheinland Köln
26.2.2020
VK 46/19 - B
Aufhebung einer Ausschreibung wegen Unangemessenheit der Angebotspreise; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Schätzung angemessener Baukosten mittels BKI-Kostenkennwerten
1. Die Auslegung eines Nachprüfungsantrags richtet sich im Zweifel nach den wohlverstandenen Interessen des Antragstellers.(Rn.16)(Rn.18)
2. Für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen einer Aufhebung der Ausschreibung ist im Nachprüfungsverfahren der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet. Begründet er die Aufhebung mit einer Unangemessenheit der Angebotspreise, gehen nicht ausgeräumte Zweifel an der Vertretbarkeit seiner Kostenschätzung zu seinen Lasten.(Rn.40)(Rn.42)
3. Bei der ersatzweise vorzunehmenden Schätzung angemessener Baukosten dürfen BKI-Kostenkennwerte zwar grundsätzlich herangezogen, jedoch nicht schematisch übernommen werden. Erforderlich ist vielmehr die nähere Betrachtung derjenigen Objekte, aus denen das BKI die Kostenkennwerte abgeleitet hat.(Rn.67)(Rn.69)Hat der Auftraggeber diese Betrachtung unterlassen und lehnt er eine Nachholung trotz entsprechender Aufforderung der Vergabekammer ab, muss die Kammer diese unzureichende Mitwirkung nicht durch eigene Sachaufklärung kompensieren.(Rn.88)(Rn.90)
VOB/A § 17 Abs 1 Nr 1, § 17 Abs 1 Nr 3
GWB § 167 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: VK46/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2475 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Ausschluß
VgK München
18.2.2020
Z3-3-3194-1-42-10-19
Angebotsausschluss bei Vorlage inhaltlich unzureichender Unterlagen auf ein Aufklärungsverlangen; Vereinbarkeit eines Wertungssystems mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs; Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von „Planungsfabrikaten“
1. Legt ein Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest, dass sich alle technischen Parameter aus vorzulegenden Unterlagen z.B. technischen Datenblättern ergeben müssen, darf er den Zuschlag nicht auf ein Angebot erteilen, zu dessen Aufklärung technische Datenblätter vorgelegt wurden, die von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen. Das gilt in diesem Fall auch dann, wenn der Bieter ausschreibungskonforme Leistung
zusagt.(Rn.97)(Rn.98)
2. Ein Wertungssystem bei dem das beste Angebot volle Punktzahl und das schlechteste keine Punkte erhält, führt im dem Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, 22. Januar 2014, Verg 26/13).(Rn.107)(Rn.108)
3. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25. Oktober 2018, C-413/17 (Roche Lietuva), bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von „Planungsfabrikaten“ (sog. unechte Produktvorgabe).(Rn.115)
VOB/A § 7 Abs 2 S 1, § 15 Abs 2, § 16 Nr 2, § 16d Abs 2
VOB/A § 13 Abs 1 Nr 5
Aktenzeichen: Z3-3-3194-1-42-10-19 Paragraphen: Datum: 2020-02-18 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2470 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Preis
VgK Thüringen
31.1.2020
250-4003-15476/2019-E-010-EA
Preis als alleiniges Zuschlagskriterium; Aufklärungspflicht bei einem ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis
1. Der Preis ist als alleiniges Zuschlagskriterium jedenfalls dann zulässig, wenn es sich um standardisierte oder homogene Lieferungen oder Leistungen handelt oder der Auftraggeber Qualitätsanforderungen an die Lieferung oder Leistung in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis detailgenau, erschöpfend und lückenlos festlegt.(
Rn.70)
1. Bei einer (teil-) funktionalen Ausschreibung ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium nicht ermessensgerecht.(Rn.71)
2. Der Auftraggeber hat vom Bieter Aufklärung zu verlangen, wenn der Gesamtpreis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Dabei prüft der Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.(Rn.73)
3. Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis können Angebote anderer Bieter bei dieser oder bei einer vergleichbaren anderen Ausschreibung, erfahrungsgemäß verlangte Preise oder die Auftragswertschätzung des Auftraggebers bieten, sofern in dieser Auftragswertschätzung die Kosten methodisch vertretbar und auch sonst fehlerfrei ermittelt worden sind (BGH, 31. Januar 2017, X ZB 10/16).(Rn.74)
GWB § 97 Abs 1 S 1, § 97 Abs 2, § 127 Abs 4 S 1
VgV § 60 Abs 1, § 60 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 250-4003-15476/2019-E-010-EA Paragraphen: Datum: 2020-01-31 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2476 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Ausschluß
OLG Celle
30.1.2020
13 Verg 14/19
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Verlängerung der Bindefrist
1. Zum Ausschluss eines Angebots mit der Begründung, dass der Bieter die vom Auftraggeber erbetene Bestätigung der Verlängerung der Bindefrist nicht übersandt habe.
2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht daran gehindert und kann unter Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten sein, den Zuschlag auf ein Angebot nach Ablauf der Bindefrist zu erteilen.
VgV § 57 Abs 1
BGB § 146, § 148, § 150 Abs 1
Aktenzeichen: 13Verg14/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-30 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2456 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung
OLG Frankfurt Vergabesenat
5.11.2019
11 Verg 4/19
Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten
Wenn in der bautechnischen Praxis ein Vorverständnis über den Qualitätsstandard eines Systems besteht (hier: Korrosionsbewehrung von Betonfertigteilen), dann ist dies ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung von Leistungsanforderungen durch den verständigen, fachkundigen Bieter.
GWB § 78, § 171, § 172, § 175, § 182
Aktenzeichen: 11Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-05 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2457 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung
OLG Frankfurt
5.11.2019
11 Verg 4/19
Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten
Wenn in der bautechnischen Praxis ein Vorverständnis über den Qualitätsstandard eines Systems besteht (hier: Korrosionsbewehrung von Betonfertigteilen), dann ist dies ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung von Leistungsanforderungen durch den verständigen, fachkundigen Bieter.
GWB § 78, § 171, § 172, § 175, § 182
Aktenzeichen: 11Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-05 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2458 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Ausschluß
VgK Niedersachsen
29.10.2019
VgK-38/2019
Vergabeverfahren Gebäudereinigung: Unterhalts-, Sonder- und Grundreinigung in den Liegenschaften
Vergabeverfahren: Angebotsausschluss bei Änderungen an den Vergabeunterlagen; Nachforderung von Unterlagen
1. Bei dem Tatbestand des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kommt es auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14). Der Bieter ist vielmehr ohne Einschränkungen an die in den Vergabeunterlagen im Einzelnen präzisierte Nachfrage des öffentlichen Auf-traggebers gebunden.(Rn.44)
2. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt auch bei einer Abweichung von den Vorgaben für die Auftragsausführung nach § 128 GWB vor.(Rn.45)
3. Die Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV scheidet aus, wenn das Angebot nach § 57 VgV zwingend auszuschließen ist. Auch ist eine Korrektur von fehler-haften Unterlagen nur bezüglich unternehmensbezogener Unterlagen zuläs-sig.(Rn.54)(Rn.55)
VgV § 56 Abs 2 S 1, § 56 Abs 3, § 57 Abs 1 Nr 4
GWB § 128
Aktenzeichen: VgK-38/2019 Paragraphen: Datum: 2019-10-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2467 VOB/A-VOL/A - Angebot Angebotswertung Ausschluß
OLG Sachsen-Anhalt
18.10.2019
7 Verg 4/19
1. Im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB hat der Vergabesenat die nach den Maßstäben der § 169 Abs. 2 S. 1 bis 4 GWB vorzunehmende Abwägung in eigener Abwägung vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Entscheidung der Vergabekammer auf Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch zu überprüfen. (Rn.28)
2. Zwar ist eine positive Kenntnis vom Vergabeverstoß i.S. von § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB schon dann anzunehmen, wenn sich ein redlich Denkender in der Lage des Antragstellers der Überzeugung vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes nicht verschließen würde. Erlangt der Antragsteller schon die Kenntnis von den maßgeblichen tatsächlichen Umständen nicht, so ist für die Anwendung dieser Grundsätze kein Raum. Eine versäumte Regelung der unternehmensinternen unverzüglichen Informationsweiterleitung zum fachkundigen Mitarbeiter oder dessen Vertreter liegt im Bereich der fahrlässigen Verhinderung der
Kenntniserlangung, bei der zwar Erkennbarkeit, aber nicht positive Kenntnis gegeben ist.(Rn.36)
3. Ein Angebot ist nach §§ 16 EU Nr. 2 i.V.m. 13 EU Nr. 5 VOB/A auszuschließen, wenn der Bieter ein Hauptangebot auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses mit den darin aufgeführten Mengen und Längen abgibt, obwohl er dem Systemvorschlag des Auftraggebers
nicht folgt und die von ihm angebotenen Bauteile systembedingt abweichende Baulängen aufweisen. (Rn.39)
GWB § 160 Abs 3 S 1 Nr 1, § 169 Abs 2 S 1, § 169 Abs 2 S 2, § 169 Abs 2 S 3, § 169 Abs 2 S 4
Aktenzeichen: 7Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-10-18 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2453
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