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Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Landwirtschaft Immissionsschutz Baugenehmigungsrecht
OLG Brandenburg
23.1.2020
11 S 20.18
Legehennenanlage; 39.990 Tierplätze; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Drittanfechtung durch Umweltverband; vorläufiger Rechtsschutz; Prüfungsmaßstab; summarische Rechtmäßigkeitsprüfung; Interessenabwägung; unzureichende erstinstanzliche Prüfung; eigene Prüfung des Beschwerdegerichts;
Verbandsklagebefugnis; Beteiligungsrecht; Verfahrensfehler; standortbezogene UVP-Vorprüfung; Nachvollziehbarkeit; Einschätzungsspielraum; Stickstoffbelastung umliegender Biotope; Flattergras-Buchenwald; LAI-Leitfaden; Critical Loads; Abschneidekriterium 5 kg; Waldbiotop; Abschneidekriterium 10 kg
1. Zum Merkmal des Beteiligungsrechts eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a UmwRG, der sich in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gegen das Ergebnis einer (standortbezogenen) UVP-Vorprüfung wendet.
2. Zum 5 kg-Abschneidekriterium nach dem LAI-Leitfaden
3. Zum 10 kg-Abschneidekriterium für Waldbiotope nach dem Erlass des Landes Brandenburg vom 31. März 2010
GG Art 19 Abs 4
VwGO § 80
UmwRG § 1 Abs 1 S 1 Nr 1
UVPG § 5 Abs 3 S 2, § 3a S 4aF
Aktenzeichen: 11S20.18 Paragraphen: Datum: 2020-01-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22753 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Landwirtschaft Lärmschutz
Bayerischer VGH - VG München
4.9.2019
1 ZB 17.662
Nachbarklage; Baugenehmigung für den Neubau eines Milchviehlaufstalls im Außenbereich;
Lärmimmissionen durch landwirtschaftliche Anlagen; Geruchsimmissionen aus Tierhaltung; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme
BBauG § 35 Abs 1, § 35 Abs 3 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: 1ZB17.662 Paragraphen: Datum: 2019-09-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22495 Bau- und Bodenrecht - Bauvoranfrage Landwirtschaft
Bayerischer VGH - VG Würzburg
14.8.2019
9 ZB 19.766
Bauvorbescheid für den Neubau eines Schweinestalls; Gebot der Rücksichtnahme
BauO Bay Art 71
Aktenzeichen: 9ZB19.766 Paragraphen: Datum: 2019-08-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22421 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Landwirtschaft Immissionsschutz
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
5.4.2019
11 N 35.15
Nachträgliche Anordnung; Geruchsimmissionen; Ferkelzuchtanlage; Schweinemast durch die LPG; besondere Situation in der vormaligen DDR; unwesentliche Änderung; altangezeigte Anlage; übergeleitete Anlage; Straßendorf; Wohnbebauung; Schicksalsgemeinschaft; relative Häufigkeit von Geruchsstunden; Immissionswert; Bildung eines Zwischenwertes;
Außenbereich; Innenbereich; Dorfgebiet; Wohn-/ Mischgebiet; arithmetisches Mittel; Einzelfallbetrachtung
VwGO § 124 Abs 2, § 124a Abs 4
BImSchG § 15 Abs 1, § 17 Abs 1 S 2, § 67 Abs 2
Aktenzeichen: 11N35.15 Paragraphen: Datum: 2019-04-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21808 Bau- und Bodenrecht - Landwirtschaft Außenbereich Priviligierte Bauvorhaben
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Osnabrück
1.11.2018
4 C 5.17
Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung; Ortslage; Privilegierung; Schonung des Außenbereichs; Siedlungsbereich; Singularität; UVPPflicht; Zumutbarkeit; Zurückverweisung; einfacher Bebauungsplan; konkrete qualifizierte
Standortzuweisung;
Privilegierung nicht uvp-(vorprüfungs-)pflichtiger gewerblicher Tierhaltungsanlagen
1. Der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB steht bei gewerblichen Tierhaltungsanlagen nicht entgegen, dass es sich bei diesen - jedenfalls in Teilen des Bundesgebiets - um Massenphänomene handeln dürfte.
2. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB scheidet grundsätzlich aus, wenn die Gemeinde von ihrer Planungshoheit im Wege der Bebauungsplanung Gebrauch gemacht und auf dieser Grundlage die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Realisierung des Vorhabens nach Maßgabe des § 30 BauGB eröffnet hat.
VwGO § 137 Abs. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 3
Aktenzeichen: 4C5.17 Paragraphen: Datum: 2018-11-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21280 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Abwehrrecht Landwirtschaft
VGH Baden-Württemberg
16.10.2018
8 S 2368/16
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an Schweinehaltungsbetrieb erlaubt
Die bloße Behauptung, eine unterbrochene Nutzung (hier: einen Schweinehaltungsbetrieb) wieder aufnehmen zu wollen, begründet noch keinen in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB schutzwürdigen Belang, wenn hierfür keine nachvollziehbare Perspektive aufgezeigt wird und eine Wiederaufnahme des Betriebs ohne eine erhebliche Ertüchtigung der
baulichen Anlagen sowie eine grundlegende Umstellung der Nutzungsbedingungen gar nicht zulässig ist.(Rn.47)
BauGB § 1 Abs 3, § 1 Abs 6 Nr 8b, § 1 Abs 7, § 13a Abs 1, § 214 Abs 1 S 1 Nr 2
Aktenzeichen: 8S2368/16 Paragraphen: Datum: 2018-10-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21455 Bau- und Bodenrecht - Bauvoranfrage Landwirtschaft
OVG NRW - VG Minden
21.9.2018
2 A 669/17
Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für einen Schweinemaststall mit 1.250 Mastplätzen - Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für Geruchsbelastungen
1. Bestandsschutz nach § 3b Abs. 3 Satz 3 UVPG a. F. (jetzt § 10 Abs. 6 UVPG) tritt ein, sobald das Vorhaben einen verfahrensrechtlich verfestigten Status erreicht. Dies ist nicht erst mit der Vorhabenzulassung der Fall, sondern schon dann, wenn der Vorhabenträger durch die Einreichung vollständiger Genehmigungsunterlagen alles zur Erteilung der Genehmigung seinerseits Erforderliche getan hat.(Rn.42)
2. Bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes verbietet sich jede schematische Anwendung bestimmter Immissionswerte. Insbesondere darf die GIRL nicht rechtssatzartig, sondern nur als Orientierungshilfe angewendet werden. Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind.(Rn.77)
3. Zu den bei der Prüfung des Einzelfalls zu berücksichtigenden und zu gewichtenden Aspekten gehören jedenfalls die Ortsüblichkeit und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen.(Rn.93)
4. Eine Erhöhung des im Außenbereich im Ausgangspunkt geltenden Immissionswerts von 0,15 auf einen Wert bis zu 0,25 bedarf dabei stets einer Prüfung der speziellen Randbedingungen des Einzelfalls. Dies gilt namentlich dann, wenn die prognostizierte Belastung den Wert von 20 % der Jahresstunden überschreitet. Denn der Wert von 0,25 ist bewusst nicht als Immissionswert nach Nr. 3.1 der GIRL benannt, um den Fehlschluss zu vermeiden, er sei im Außenbereich grundsätzlich maßgeblich.(Rn.88)
5. Danach kann die Nachfolgenutzung eines Betriebes, der gerade wegen seiner ganz erheblichen Geruchsbelastungen im durch landwirtschaftliche Gerüche bereits vorbelasteten Außenbereich angesiedelt wurde (hier eine Knochenleimfabrik), gegenüber einer nach
wie vor ausgeübten Landwirtschaft auch dann nicht die Einhaltung von Dorfgebietswerten verlangen, wenn die Betriebsaufgabe 40 Jahre zurückliegt.(Rn.110)
BauGB § 35 Abs 3 S 1 Nr 3
UVPG § 10 Abs 6, § 3b Abs 3 S 3
Aktenzeichen: 2A669/17 Paragraphen: Datum: 2018-09-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21721 Bau- und Bodenrecht - Landwirtschaft Außenbereich Priviligierte Bauvorhaben
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
4.9.2018
1 ME 65/18
Unzutreffende Privilegierung gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich; Hähnchenmast
1. Eine anerkannte Umweltschutzvereinigung kann gem. § 1 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG geltend machen, ein Außenbereichsvorhaben beeinträchtige Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In diesem Zusammenhang kann sie inzident auch rügen, das Vorhaben sei zu Unrecht als privilegiert behandelt worden.
2. Gewerblichen Geflügelmastställen kann die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB je nach Lage der Dinge fehlen, wenn ein geeignetes Industriegebiet zu ihrer Unterbringung zur Verfügung steht.
3. Ein nicht privilegiertes Vorhaben beeinträchtigt auch dann Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wenn die mit seiner Verwirklichung verbundenen Eingriffe in einer dem Naturschutzrecht genügenden Weise ausgeglichen werden.
BauGB § 35 Abs 1 Nr 4, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5
BNatSchG § 13, § 15 Abs 2
UmwRG § 1 Abs 4, § 2 Abs 4 S 1 Nr 2
Aktenzeichen: 1ME65/18 Paragraphen: Datum: 2018-09-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21465 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Bauordnungsrecht Landwirtschaft
VG Freiburg
7.8.2018
3 K 9009/17
Auch ein solches Bauvorhaben kann einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienen, das von einem anderen als dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs errichtet wird und das auch nicht in das Eigentum des Betriebsinhabers fällt.
Aktenzeichen: 3K9009/17 Paragraphen: Datum: 2018-08-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21115 Umweltrecht Bau- und Bodenrecht - Immissionsschutz Genehmigungsrecht Landwirtschaft Baugenehmigungsrecht
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
26.4.2018
12 LA 83/17
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Hähnchenmastställe
1. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann grundsätzlich mit der Begründung versagt werden, es seien schädliche Umwelteinwirkungen zu befürchten, weil ein Geruchswert von 25 % der Jahresstunden an einem benachbarten, im Außenbereich gelegenen Wohnhaus erstmals überschritten werde.
2. Auch eine landwirtschaftliche Prägung eines Gebietes und der Umstand, dass von dem Nachbargrundstück in der Vergangenheit selbst landwirtschaftliche Geruchsimmissionen ausgegangen sind, rechtfertigen es für sich genommen nicht, das Schutzniveau für das Nachbargrundstück (noch) weiter gehend herabzusetzen. Eine höhere Geruchsbelastung
kann jedoch ggf. (weiterhin) zumutbar sein, sofern schon die konkrete Vorbelastung über dem o. g. Jahresstundenswert liegt.
Aktenzeichen: 12LA83/17 Paragraphen: Datum: 2018-04-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20878 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Landwirtschaft Immissionsschutz
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
18.5.2016
6 B 74.15
Berufung; Baugenehmigung; Verpflichtungsklage; Wohnnutzung im Außenbereich; Terminsaufhebung bzw. -verlegung; Erkrankung des Klägers; fehlende Rücksprachemöglichkeit des anwaltlichen Vertreters mit dem Kläger; privilegierte Nutzung; landwirtschaftlicher Betrieb; Pferdepension; auf Dauer angelegte Planung des Betriebes; Darlegung; landwirtschaftliche Ausprägung; Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans; Fläche für die Landwirtschaft/Wald; Splittersiedlung; öffentliche Belange; Ausnahmen; Aufgabe der bisherigen Nutzung; zwischenzeitlich anderweitige Nutzung; Hofstelle
VwGO § 102 Abs 2, § 113 Abs 5, § 173
ZPO § 227
BauO BB § 67 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 6B74.15 Paragraphen: BauOBB§67 Datum: 2016-05-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19693 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Landwirtschaft Baugenehmigungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Immisionsschutz
OVG Lüneburg - VG Hannover
27.4.2016
12 LA 22/15
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Legehennenstall (Nachbarklage) - PKH für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung
Zu der Vereinbarkeit von § 3c Satz 1 und 2 UVPG i.V.m. Nr. 7.1.3 der Anlage 1 (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Fall der Errichtung und des Betriebs einer Anlage zur Intensivtierhaltung
von Hennen mit 15.000 bis weniger als 40.000 Plätzen) mit der UVP Richtlinie.
UVPG § 3c S 2, § 3c S 1, Anl 1 Nr 7.1.3
VwGO § 124 Abs 2 Nr 5, § 124 Abs 2 Nr 1, § 166
Aktenzeichen: 12LA22/15 Paragraphen: Datum: 2016-04-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19787 Bau- und Bodenrecht - Außenbereicht Landwirtschaft
BVerwG - OVG NRW - OVG Münster
17.12.2015
4 C 7.14
Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; Kumulation; nachträgliche -; funktionaler und wirtschaftlicher Bezug; Nachbarklage.
Der nach § 3b Abs. 2 UVPG zu fordernde funktionale und wirtschaftliche Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben im Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus. Ineinandergreifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend, aber nicht zwingend erforderlich. Es genügen Umstände, aus denen
sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
UVPG § 3b Abs. 2, 3, § 3c
UmwRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 3
Aktenzeichen: 4C7.14 Paragraphen: BauGB§35 Datum: 2015-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19503 Bau- und Bodenrecht - Nachbarrecht Baugenehmigungsrecht Landwirtschaft Außenbereich
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
28.8.2015
12 LA 120/14
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Schweinemaststalls - Antrag auf Zulassung der Berufung
Besteht im Außenbereich eine sogenannte Schicksalsgemeinschaft emittierender landwirtschaftlicher Betriebe, können für einen Nachbarn - abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der eigenen Emissionssituation - Geruchsstundenhäufigkeiten von deutlich über 25 % zumutbar sein (vorliegend 32 % Gesamtbelastung, davon 16 % Eigenbelastung).
BImSchG § 5 Abs 1 S 1 Nr 1
GImRL ND
Aktenzeichen: 12LA120/14 Paragraphen: Datum: 2015-08-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19289 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Landwirtschaft
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
17.7.2015
10 S 14.15
Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft; Vorbildwirkung
Ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung kann ausnahmsweise insbesondere dann bestehen, wenn von der baulichen Anlage eine Vorbildwirkung ausgeht, die alsbaldige Nachahmungen befürchten lässt.
GG Art 14 Abs 1
BauGB § 35 Abs 1, § 35 Abs 2, § 35 Abs 3 Nr 2, § 35 Abs 3 Nr 7
Aktenzeichen: 10S14.15 Paragraphen: Datum: 2015-07-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19266 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Baugenehmigungsrecht Landwirtschaft Immissionsschutz
OVG Lüneburg - VG Stade
9.6.2015
1 LC 25/14
Neubau eines Maststalls; Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Gerüche
1. Sind in einem Dorfgebiet die Immissionsrichtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) bereits überschritten, kann eine Genehmigung zum Bau eines weiteren, zur Immissionsbelastung in relevanter Weise beitragenden Maststalls auch dann nicht erteilt werden,
wenn dadurch die Immissionsbelastung - etwa aufgrund von Immissionsminderungsmaßnahmen an vorhandenen Ställen - insgesamt gleich bleibt oder abnimmt, aber weiterhin oberhalb der Richtwerte liegt.
2. Die landwirtschaftliche Betriebe und zugeordnete Wohnnutzungen auch nach Aufgabe der Landwirtschaft treffende Pflicht, bei fortbestehender landwirtschaftlicher Prägung des Gebiets Geruchsbelästigungen in einem über die Richtwerte der GIRL hinausgehenden Umfang hinzunehmen, gilt nur im Außenbereich (vgl. Senat, Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -,
juris Rn. 37 39 = BauR 2015, 464). Auf Dorfgebiete, die gemäß § 5 BauNVO auch dem allgemeinen Wohnen dienen, findet der vorstehende Grundsatz keine Anwendung.
BauNVO § 5 Abs 1
GIRL Nr 3.1, Nr 3.3
Aktenzeichen: 1LC25/14 Paragraphen: Datum: 2015-06-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19390 Bau- und Bodenrecht - Gewerbegebiet Landwirtschaft
OVG NRW
5.5.2015
10 D 44/12.NE
Nebeneinander von Landwirtschaft und Gewerbegebiet - Bewertung von Geruchsbelästigungen nach GIRL
Die Festsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten auf Flächen, auf denen ein Geruchsimmissionswert von 0,20 im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) überschritten wird, ist auch im Übergang zum Außenbereich, der durch emittierende landwirtschaftliche
Betriebe geprägt wird, in aller Regel abwägungsfehlerhaft, weil dadurch die künftigen Nutzer des Baugebietes entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG einer erheblichen Belästigung ausgesetzt werden.
BauGB § 1 Abs 7
BImSchG § 5 Abs 1 Nr 1
VwGO § 47
Aktenzeichen: 10D44712 Paragraphen: BauGB§1 Datum: 2015-05-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19568 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Landwirtschaft
VGH Baden-Württemberg
26.6.2014
5 S 203/13
Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan
1. Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch einfache Bebauungspläne steuern, die weite Teile ihres Außenbereichs erfassen (wie st.Rspr. OVG Lüneburg., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -).
2. Dies gilt auch nach der am 20.09.2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
3. Tierhaltungsanlagen ist bei einer solchen Steuerung durch einfachen Bebauungsplan im Außenbereich in substantieller Weise Raum einzuräumen (wie OVG Lüneburg., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -).
4. Dies gilt in besonderem Maße für Anlagen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung i. S. d. § 201 BauGB.
5. Will eine Gemeinde in einem einfachen Bebauungsplan die Nutzung weiter Teile ihres Außenbereichs durch nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben über die Steuerungsmöglichkeiten des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hinaus abweichend von § 35 BauGB regeln,
verlangt § 1 Abs. 3 BauGB eine nachvollziehbare, an hinreichend gewichtigen städtebaulichen Allgemeinwohlbelangen orientierte Begründung und konsistentes Verhalten im Hinblick auf die selbst gesetzten städtebaulichen Ziele (wie BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4
C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 zur Steuerung von Einzelhandelsbetrieben zum Zweck des Zentrenschutzes).
BauGB § 8 Abs 3, § 14, § 35 Abs 1 Nr 1, § 35 Abs 1 Nr 4
BImSchG § 3 Abs 1
Aktenzeichen: 5S203/13 Paragraphen: Datum: 2014-06-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18768 Bau- und Bodenrecht Landwirtschaft- und Ernährung - Landwirtschaft Bauordnungsrecht Tierschutzrecht
OVG Lüneburg - VG Stade
3.4.2014
12 ME 236/13
Nutzungsuntersagung
1. Zu der Befugnis einer Behörde, Sicherungsmaßnahmen in entsprechender Anwendung der verfahrensrechtlichen Grundlage des § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO zu ergreifen, wenn der von einem Verwaltungsakt Begünstigte die auf Antrag eines Dritten wiederhergestellte aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs missachtet.
2. An seiner Rechtsprechung, den Streitwert bei Betreiberklagen, die sich auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beziehen, degressiv zu bemessen (d.h. mit zunehmender Höhe der Investitionssumme einen abnehmenden Prozentsatz zugrunde zu legen), hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Streitwertkatalogs 2013 fest.
BImSchG § 20 Abs 2
VwGO § 80a Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 12ME236/13 Paragraphen: BImSchG§20 Datum: 2014-04-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18210 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Landwirtschaft
OVG Lüneburg
19.12.2012
1 MN 164/12
Einschränkung der Tierhaltung in Konzentrationszone bedarf besonderer Rechtfertigung
Je weiter Tierhaltung in einem für sie nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet eingeschränkt werden soll, desto gewichtiger müssen die städtebaulichen Gründe sein, welche die Gemeinde für einen Bebauungsplan anführen kann, in dem sie diese Nutzung reglementiert.
BauGB § 1 Abs 7, § 8 Abs 2
BImSchG § 5 Abs 1 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 1MN164/12 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§8 BImSchG§5 Datum: 2012-12-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17637
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