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Berufsrecht Ordnungsrecht - Feuerwehr
OVG Lüneburg - VG Göttingen
26.11.2007
11 LA 297/06
Ausschluss, Freiwillige Feuerwehr, Meinungsäußerung, Sachverhaltsund Beweiswürdigung Verhalten, unkameradschaftlich, Verhältnismäßigkeit
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr können ausgeschlossen werden, wenn sie durch ihr Verhalten die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr erheblich stören (hier bejaht).
Feuerwehrsatzung
GG Art. 5
Nds. BrandSchG
VwGO § 124 II Nr. 1
VwGO § 124 II Nr. 2
Aktenzeichen: 11LA297/06 Paragraphen: Feuerwehrsatzung GGArt.5 Nds.BrandSchG Datum: 2007-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11675 Dienstrecht Berufsrecht - Laufbahnrecht Feuerwehr
OVG NRW
11.6.2003
1 A 649/01
Die Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist nicht aufgrund Gesetzes oder einer Tradition Voraussetzung für das Ergreifen des Berufes der Leitung einer Werkfeuerwehr.
1. Die zu dem Vorbereitungsdienst für juristische Berufe und das Lehramt sowie vergleichbare Berufe mit Blick auf das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) entwickelten Grundsätze finden auf das Brandreferendariat keine Anwendung.
2. Etwaige Besonderheiten, die im Einzelfall für die Feuerwehr besonders gefahrenintensiver Betriebe gelten könnten, gebieten keine andere Bewertung.
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Satz 2; 33 Abs. 2
FSHG NRW §§ 9, 10, 15 Abs. 2
LBG NRW §§ 6, 15, 16
LVO § 39 Aktenzeichen: 1A649/01 Paragraphen: GGArt.12 GGArt.33 FSHGNRW§9 FSHGNRW§10 FSHGNRW§15 LBGNRW§6 LBGNRW§15 LBGNRW§16 LVO§39 Datum: 2003-06-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2785
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