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Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
27.5.2020
4 LA 149/19
Erneuter Antrag auf Leistungen nach dem UhVorschG
Die Bewilligung von Unterhaltsleistungen in der Vergangenheit begründet keinen Vertrauensschutz mit Blick auf einen erneuten Antrag auf Unterhaltsleistungen, der nach der Verlängerung des möglichen Bezugszeitraumes aufgrund des mit Wirkung vom 1. Juli 2017 neu eingeführten § 1 Abs. 1a UVG gestellt worden ist. Die zuständige Behörde muss vielmehr sämtliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem UVG erneut prüfen.
UhVorschG § 1 Abs 1a, § 1 Abs 3
Aktenzeichen: 4LA149/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23025 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VG Freiburg
6.4.2020
4 K 345/20
1. Bei der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen ist vorläufiger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 VwGO und nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO statthaft.
2. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann im eigenen Namen Unterhaltsvorschuss beantragen.
3. Ein Elternteil kann auch dann alleinerziehend sein und beide Elternteile leben nicht notwendig zusammen, wenn sie sich als „Paar“ bezeichnen (vgl. OVG NW, Urt. v. 24.05.2016 - 12 A 157/15 -, juris).
Aktenzeichen: 4K345/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22967 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Bremen - VG Bremen
18.12.2017
5 C 36.16
Anwendungsvorrang; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Erforderlichkeit; Freizügigkeit; Klagebefugnis; Mitgliedstaat; Rechtfertigung; Unionsrecht; Unterhaltsvorschuss; Verhältnismäßigkeit;
Wohnsitzerfordernis; mittelbare Diskriminierung; fehlende Klagebefugnis, soweit die Klage über den von der Behörde geregelten Zeitraum hinausreicht; keine Anwendbarkeit des im UVG enthaltenen Wohnsitzerfordernisses wegen
Anwendungsvorrangs der Arbeitnehmerfreizügigkeit
1. Ein über den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung hinausgehendes Leistungsbegehren führt mangels Klagebefugnis zur Unzulässigkeit der Klage, wenn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt
derjenige der letzten Behördenentscheidung ist und die Behörde den Leistungsfall auch nur bis zu diesem Zeitpunkt geregelt hat.
2. Das in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG enthaltene Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes ist im Hinblick auf den Vorrang der in Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 und Art. 45 Abs. 2 AEUV gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht anzuwenden, wenn der alleinerziehende Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigt ist und mit dem Kind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt.
VwGO § 42 Abs. 2
UVG § 1 Abs. 1
VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 1 Buchst. z
AEUV Art. 45 Abs. 2
Aktenzeichen: 5C36.16 Paragraphen: Datum: 2017-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20776 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VG Göttingen
13.10.2017
2 B 712/17
Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Kindes auf Unterhaltsvorschuss
FreizügG/EU § 3 Abs 4
UVG § 1 Abs 1, § 1 Abs 2a
Aktenzeichen: 2B712/17 Paragraphen: Datum: 2017-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20993 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
16.8.2017
5 LA 29/17
Versorgung: hier Unterhaltsbeitrag - Antrag auf Zulassung der Berufung -
Gegen die Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 NBeamtVG, wonach Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen in angemessenem Umfang auf den Unterhaltsbeitrag sogenannter "nachgeheirateter" Ehepartner anzurechnen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
BeamtVG § 22 Abs 1
GG Art 3, Art 33 Abs 5, Art 6 Abs 1
BeamtVG ND § 23 Abs 1 S 2 Nr 2, § 26 Abs 1
Aktenzeichen: 5LA29/17 Paragraphen: Datum: 2017-08-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20807 Familienrecht - Unterhaltsrecht Vaterschaftsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
26.10.2015
4 PA 310/15
Zur Zumutbarkeit der Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft gemäß § 1 Abs. 3 UVG
Für den Fall, dass sich eine Kindesmutter darauf beruft, dass ihr die Mitwirkung an der Feststellung der Vaterschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft § 1 Abs. 3 UVG keine prozessuale Sonderregelung zu § 86 Abs. 1 Halbs. 1 VwGO, die die Rechtsfindung des Verwaltungsgerichts in tatsächlicher Hinsicht auf die Würdigung der von der Kindesmutter beigebrachten Beweismittel beschränkt.
UVG § 1 Abs 3
VwGO § 86 Abs 1 S 1 Halbs 1
Aktenzeichen: UVG§1 Paragraphen: Datum: 2015-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19465 Förderung- und Unterstützung Familienrecht - BAföG Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Göttingen
15.5.2015
4 ME 61/15
Ausbildungsförderung als Vorausleistung bei unwirksamer Unterhaltsbestimmung der Eltern
1. Im Rahmen der Anwendung von § 36 Abs. 3 BAföG hat das Ausbildungsförderungsamt selbst umfassend zu prüfen, ob eine Unterhaltsbestimmung, die die Eltern des Auszubildenden gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffen haben, deshalb unwirksam ist, weil sie
nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes nimmt.
2. Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern nimmt nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes, wenn sie darauf angelegt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft, die zwischen dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind sowie dessen Partner und dem gemeinsamen Kind der beiden besteht, auseinanderzureißen.
BAföG § 36 Abs 3, § 36 Abs 1
BGB § 1612 Abs 2 S 2, § 1612 Abs 2 S 1
GG Art 6 Abs 1
Aktenzeichen: 4ME61/15 Paragraphen: Datum: 2015-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18993 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
13.4.2015
5 D 17/15
Unterhaltsvorschuss: Leben und Versorgung eines Kindes bei einem Elternteil
Im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG lebt ein Kind bei einem seiner Elternteile, wenn dieser Elternteil als Kindergeldberechtigter bestimmt worden ist, für sämtliche Unterhaltskosten aufkommt, das Kind mit Kleidung und Nahrung vorsorge, für die Beiträge der Kindertagesstätte
aufkomme, während die Kindesmutter weder Unterhalt zahlt noch sich an den Kosten für das gemeinsame Kind beteiligt.
UVG § 1 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 5D17/15 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2015-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19110 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
11.2.2015
5 A 17/13
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss, Erstattungspflicht eines für die entsprechende Leistung zuständigen anderen Leistungsträgers
1. Mit einer Wiederverheiratung entfallen die Voraussetzungen für eine Unterhaltsvorschussgewährung.
2. Ein Erstattungsanspruch der Wohngeldbehörde gemäß § 103 Abs. 1 SGB X, der bei Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids nach § 28 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 WoGG infolge Wegfalls des Wohngeldanspruchs durch nachträglich bewilligte Leistungen nach dem SGB II bestehen könnte, setzt voraus, dass der Wohngeldbewilligungsbescheid ursprünglich
rechtmäßig war.
WoGG § 7 Abs 1 Nr 1, § 28 Abs 2
SGB X § 103 Abs 1, § 107
Aktenzeichen: 5A17/13 Paragraphen: WoGG§7 WoGG§28 SGBX§103 Datum: 2015-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18869 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
3.2.2015
5 D 39/14
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, kein Nachrangigkeitsverhältnis zwischen § 5 Abs. 2 UVG und § 7 UVG
UhVorschG § 2 Abs 3 Nr 1, § 5 Abs 2, § 7 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 5D39/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18916 Familienrecht Prozeßrecht - Gericht Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
2.2.2015
5 D 50/14
Einverständniserfordernis zur Einzelrichterübertragung; Unterhaltsvorschuss nur bei Situation eines faktisch alleinstehenden Elternteils
1. Die Einzelrichterübertragung gemäß § 6 VwGO ist nicht vom Einverständnis der Beteiligten abhängig.
2. Übertragungsbeschlüsse gemäß § 6 VwGO bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der formlosen Bekanntgabe.
3. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ist nicht verletzt, wenn der ordnungsgemäß ergangene Übertragungsbeschluss auf den Einzelrichter den Verfahrensbeteiligten
erst nach dessen Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag zugeht.
4. Die Eltern eines Kindes leben nur dann nicht i. S. v. § 1 Abs. 3 Alt. 1 UVG zusammen, wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG , faktisch (nicht nur förmlich) in der Situation eines alleinstehenden Elternteils befindet.
5. Gestaltet sich der Umgang des Kindesvaters mit seinen Kindern so, dass er trotz eigener Wohnung und eigenem Haushalt täglich von früh morgens bis zum Abend in der Wohnung der Mutter Umgang mit den Kindern hält, spricht alles dafür, dass auch der Kindesvater in so erheblichem Maße Betreuungsleistungen für die Kinder erbringt, dass nicht mehr davon
ausgegangen werden kann, dass die Mutter Alltag und Erziehung der Kinder auf sich allein gestellt (ohne den Kindesvater) bewältigen muss.
GG Art 101 Abs 1 S 2
VwGO § 6
UhVorschG § 1 Abs 1 Nr 2, § 1 Abs 3 Alt 1 UhVorschG, § 5 Abs 1 UhVorschG
Aktenzeichen: 5D50/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18961 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Freiburg
16.5.2013
5 C 28.12
Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche Befruchtung; Unterhaltsvorschussgesetz; Unterhaltsleistung; Unterhaltsvorschuss; Unterhaltsausfallleistung; Unterhaltsanspruch; Vaterschaft; Vaterschaftsfeststellung; aussichtslos; Mitwirkung; Obliegenheit; Möglichkeit; Zumutbarkeit; Übergang; Rückgriff; Regress;
Elternteil; Samenspender; Kind; Analogie; Regelungslücke; Planwidrigkeit; Ähnlichkeit; Rechtsfolge; Übertragung; Abstammung; allgemeiner Gleichheitssatz.
Kinder, die im Wege der heterologen Insemination durch das Sperma eines anonymen Spenders gezeugt wurden, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn die Feststellung der Vaterschaft im Einzelfall von vornherein aussichtslos ist.
GG Art. 3 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1 und Abs. 3 Alt. 2, § 6 Abs. 1, § 7
Aktenzeichen: 5C28.12 Paragraphen: GGArt.3 UVG§1 UVG§6 UVG§7 Datum: 2013-05-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17838 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG Bayreuth
14.1.2013
12 C 12.2737
Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund der in § 1 Abs. 2 UVG enthaltenen Verweisung dieselben Voraussetzungen wie für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB. Ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende
Versöhnungsversuche stehen deshalb gemäß § 1567 Abs. 2 BGB der Annahme eines dauernden Getrenntlebens im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG nicht entgegen.
UVG § 1 Abs 1 Nr 2, § 1 Abs 2
Aktenzeichen: 12C12.2737 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2013-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17584 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG Ansbach
7.11.2012
12 C 12.2279
Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem der Berechtigte nicht lebt, stellen nur dann Einkünfte des Berichtigten im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG dar, wenn sie dessen eigenen Unterhaltsanspruch betreffen (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 29.11.2011 - 12 S 2650/10 -, JAmt 2012, 283).
UVG § 1, § 2
Aktenzeichen: 12C12.2279 Paragraphen: UVG§1 UVG§2 Datum: 2012-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17377 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Hannover
11.10.2012
5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; Verwaltungsaktbefugnis; VA-Befugnis; Handlungsform; Leistungspflicht; Konkretisierung; Individualisierung; allgemeine Handlungsfreiheit; gesetzliche Ermächtigung; gesetzliche Grundlage; Über-/Unterordnungsverhältnis; Subordinationsverhältnis; öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch; Nähebeziehung; Elternteil; gesetzlicher Vertreter; Berechtigter; Leistungsfähigkeit; Unterhaltsvorschussleistungen; Sozialleistung; beredtes Schweigen; Entlastung; Verantwortung; Schwerpunkt; Aufnahme in den Haushalt; Kindergeld; unvollständige Angaben; fahrlässig; Fahrlässigkeit
1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG ermächtigt die zuständige Stelle zum Erlass eines Leistungsbescheides.
2. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind nicht zu gewähren, wenn das Kind weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut wird, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat.
BGB § 276 Abs. 2, § 1607
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 2 Abs. 1
SGB X § 50 Abs. 3 Satz 1
VwGO § 137 Abs. 2
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4
Aktenzeichen: 5C20.11 Paragraphen: Datum: 2012-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17163 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
23.8.2012
5 LA 240/10
Anspruch auf Familienzuschlag (Stufe 1) nach Scheidung; Nachweis der Unterhaltspflicht
1. Ein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG setzt voraus, dass der Beamte das (Fort-)Bestehen einer Unterhaltspflicht in geeigneter Weise belegt. Der pauschale Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen des nachehelichen Unterhalts genügt nicht.
2. Der Nachweis tatsächlicher Zahlungen ist dabei notwendiges, aber nicht hinreichendes Indiz, weil er überobligatorische Zahlungen nicht hinreichend sicher ausschließt und nicht ohne weiteres erkennbar ist, ob die Unterhaltspflicht auch in Zukunft besteht und der geschuldete
Unterhalt die Höhe des Familienzuschlags erreicht.
BBesG § 40 Abs 1 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: 5LA240/10 Paragraphen: BBesG§40 Datum: 2012-08-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16834 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
13.8.2012
4 PA 198/12
Rückforderung von Unterhaltsleistungen nach § 5 Abs. 2 UVG
UVG § 2 Abs 3 Nr 1, § 5 Abs 2, § 7 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 4PA198/12 Paragraphen: UVG§2 UVG§5 UVG§7 Datum: 2012-08-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16794 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
11.5.2012
6 M 100.12
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss nach Inobhutnahme des Kindes
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bewirkt nach § 1 Abs. 4 Satz 2 UVG einen Wegfall der Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG. Für den Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung ist während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kein Raum (mehr).
SGB VIII § 42 Abs 2 S 3, § 91 Abs 1 Nr 7, § 92 Abs 1 Nr 5
SGB X § 45, § 48
Aktenzeichen: 6M100.12 Paragraphen: SGBVIII§42 SGBVIII§91 SGBVIII§92 SGBX§45 SGBX§48 Datum: 2012-05-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16823 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
11.5.2012
6 M 100.12
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bewirkt nach § 1 Abs. 4 Satz 2 UVG einen Wegfall der Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG. Für den Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung ist während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kein Raum (mehr).
SGB VIII § 42 Abs 2 S 3, § 91 Abs 1 Nr 7, § 92 Abs 1 Nr 5
SGB X § 45, § 48
Aktenzeichen: 6M100.12 Paragraphen: SGBVIII§42 SGBVIII§91 SGBVIII§92 SGBX§45 SGBX§48 Datum: 2012-05-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16889 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
3.5.2012
12 S 2935/11
1. Einem aus einer anonymen künstlichen Befruchtung hervorgegangenen Kind kann, sofern nicht die Voraussetzungen des § 1600 Abs. 5 BGB gegeben sind, keine Unterhaltsleistung nach § 1 Abs. 1 UVG zustehen.
2. Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes verlangen, dass der öffentlichen Hand jedenfalls die potentielle Möglichkeit eröffnet ist, ihre Aufwendungen für die Gewährung der Unterhaltsleistung von dem anderen Elternteil erstattet zu bekommen.
UVG § 1 Abs 1, § 1 Abs 3, § 7
BGB § 1600 Abs 5
Aktenzeichen: 12S2935/11 Paragraphen: UVG§1 UVG§7 BGB§1600 Datum: 2012-05-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17519
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