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Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Sigmaringen
12.7.2016
3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Interessenabwägung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Steuerschätzung; Zustimmung; Kammern
Das in § 16 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 HwO geregelte Erfordernis von übereinstimmenden, zustimmenden Erklärungen der örtlich zuständigen Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer ist im Rahmen einer auf § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gestützten, wegen Unzuverlässigkeit
verfügten Gewerbeuntersagung nicht einschlägig.
Aktenzeichen: 3K1949/16 Paragraphen: Datum: 2016-07-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19810 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
28.4.2016
6 S 29/16
Pflicht zur Dokumentation der Fortführung eines untersagten Gewerbes bei Anordnung von Zwangshaft; (keine) Durchsetzung der Pflicht zur Abmeldung eines Gewerbes mittels Zwangshaft
1. Verfolgt die Behörde mit einem Antrag auf Anordnung von Zwangshaft das Ziel, die Fortführung des untersagten Gewerbes zu unterbinden, muss sie hinreichend konkrete Tatsachen vortragen oder aktenkundig machen, aus denen sich die fortgesetzte Ausübung des Gewerbes ergibt.
2. Die den Gewerbetreibenden treffende Pflicht zur Abmeldung eines Gewerbes kann nicht im Wege der Zwangshaft durchgesetzt werden, wenn die Behörde nach § 14 Abs. 1 Satz 3 GewO die Abmeldung von Amts wegen vornehmen kann.
Aktenzeichen: 6S29/16 Paragraphen: Datum: 2016-04-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19721 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
11.2.2016
7 PA 12/16
Gewerbeuntersagung - PKH-Beschwerde
1. Zur Frage des Vorliegens eines sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzeptes.
2. Zur Frage des Verhältnisses von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Prozesskostenhilfeantrag.
GewO § 35
Aktenzeichen: 7PA12/16 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2016-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19637 Gewerberecht - Gaststätten Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
29.6.2015
7 ME 32/15
Untersagung der Ausübung eines Gaststättengewerbes (Diskothek) wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ein Gastwirt ist u.a. dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Betriebes strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt.
Der Betreiber einer Diskothek muss erforderliche Maßnahmen treffen, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen Vorschriften des Betäubungsmittel-gesetzes zu unterbinden.
GewO § 35
Aktenzeichen: 7ME32/15 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2015-06-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19184 Prozeßrecht Gewerberecht - Insolvenz Gewerbeuntersagung
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Regensburg
15.4.2015
8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; Insolvenzgericht; Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Sperrwirkung; Anwendungsverbot; Unzuverlässigkeit; Vollstreckungsmaßnahmen; Vollstreckungsverbot; vorläufige Maßnahmen des Insolvenzgerichts; Wiedergestattung der Gewerbeausübung; Aussetzung des Verfahrens.
1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens über eine Gewerbeuntersagung.
2. Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO maßgebliche Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gilt auch für den Anwendungsbereich des § 12 Satz 1 GewO (Fortentwicklung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 <2 ff.>). Daher bewirkt ein erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eröffnetes Insolvenzverfahren nicht die Rechtswidrigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen einer auf ungeordneten Vermögensverhältnissen beruhenden Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
3. § 12 Satz 1 GewO normiert kein Verbot der Vollstreckung von Gewerbeuntersagungen für die Dauer des Insolvenzverfahrens.
GewO § 12, § 35 Abs. 1 und 6
InsO § 21 Abs. 1 und 2
ZPO § 240
Aktenzeichen: 8C6.14 Paragraphen: Datum: 2015-04-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19210 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Sächsisches OVG - VG Leipzig
4.3.2015
3 A 363/14
Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit, Insolvenz der Gesellschaft
GewO § 35 Abs 7a, § 35 Abs 1, § 12
GG Art 12
ZPO § 802g
Aktenzeichen: 3A363/14 Paragraphen: Datum: 2015-03-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18821 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
13.1.2015
3 D 69/14
Gewerbeuntersagung und Ablauf der Abwicklungsfrist vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
1. Bei einer Gewerbeuntersagung und Ablauf der Abwicklungsfrist vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Anwendbarkeit des § 12 GewO unzweifelhaft.
2. Im Hinblick auf die Regelung des § 12 GewO steht lediglich in Streit, ob § 12 GewO einer gewerberechtlichen Untersagung entgegensteht, wenn ein Insolvenzverfahren innerhalb offener Rechtsbehelfsfrist gegenüber der Untersagung oder innerhalb der Abwicklungsfrist eröffnet wird.
GewO § 35 Abs 1, § 12
Aktenzeichen: 3D69/14 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2015-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18824 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
VG Sigmaringen
1.10.2013
5 K 597/13
Untersagung gewerblicher Sammlung, Vorlegungslast; Verhältnismäßigkeit
Aktenzeichen: 5K597/13 Paragraphen: Datum: 2013-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17939 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hannover
21.11.2012
11 A 5260/10
Wiedergestattung des untersagten Gewerbes
1. Die Jahresfrist des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist nur erfüllt, wenn die Untersagung danach grundsätzlich mindestens ein Jahr vollzogen gewesen ist, egal ob freiwillig beachtet oder zwangsweise durchgesetzt.
2. Die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Anwendung des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO.
BZRG § 51 Abs 1
GewO § 35 Abs 6, § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 11A5260/10 Paragraphen: BZRG§51 GewO§35 Datum: 2012-11-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17083 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Hessischer VGH - VG Frankfurt
1.11.2011
8 A 1660/11.Z
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer insolventen GmbH
Die Schutzwirkung des § 12 GewO bezieht sich nur auf den Gewerbetreibenden, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nicht aber auf den Vertretungsberechtigten, gegen den ein gesondertes Gewerbeuntersagungsverfahren geführt wird.
GewO § 35 Abs 7a, § 12
Aktenzeichen: 8A1660/11 Paragraphen: GewO§35 GewO§12 Datum: 2011-11-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16297 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
1.9.2011
7 ME 136/11
Führungsaufsicht; Gewerbeuntersagung; Steuern, Fälligkeit
Gewerbeuntersagung und führungsaufsichtliche Anordnung
Eine sich auf berufliche Tätigkeiten beziehende führungsaufsichtliche Weisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 4 StGB sperrt weder eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung noch sind damit die zugrunde liegenden Verurteilungen im Gewerbeuntersagungsverfahren unbeachtlich.
GewO § 35 I 1
StGB § 68b I Nr 4
Aktenzeichen: 7ME136/11 Paragraphen: GewO§35 StGB§68b Datum: 2011-09-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15824 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Gießen
6.7.2011
8 K 1342/10.GI
Gewerbeuntersagung im Insolvenzverfahren
Die Regelung des § 12 GewO, wonach während des Insolvenzverfahrens eine Gewerbeuntersagungsverfügung nicht erlassen werden darf, kann auf den Vertretungsberechtigten eines Gewerbetreibenden (hier: den Geschäftsführer einer GmbH) nicht angewendet werden.
GewO § 12, § 35 Abs 1 S 1 Aktenzeichen: 8K1342/10 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 Datum: 2011-07-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15917 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
3.2.2011
7 OA 101/10
Beweislast, Gewerbeausübung, Gewerbeuntersagung, Rechtsanspruch, Wiedergestattung
Wiedergestattung der Gewerbeausübung
1. Auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen für die Gewerbeuntersagung entfallen sind.
2. Die Beweislast für eine Aufrechterhaltung der Untersagungsverfügung trägt die Gewerbeaufsichtsbehörde.
GewO §§ 35 I, 35 III, 35 VI
Aktenzeichen: 7OA101/10 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2011-02-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15368 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hamburg
21.1.2010
4 E 3470/09
Vollzugsinteresse, Gewerbeuntersagung, Abgaben, sofortige Vollziehung
Kein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse an einer Gewerbeuntersagung, wenn der Gewerbetreibende nach Erlass der Untersagungsverfügung seine Abgabenrückstände abbaut und seinen laufenden Verpflichtungen nachkommt.
Aktenzeichen: 4E3470/09 Paragraphen: Datum: 2010-01-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14735 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Lüneburg
20.1.2010
5 A 155/08
Die Untersagung eines Gewerbes kann auf strafrechtliche Ermittlungen gestützt werden, in denen eine faktische Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich unzuverlässigen Firmen festgestellt worden ist.
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 5A155/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2010-01-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14624 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Bremen - VG Bremen
5.10.2009
2 B 273/09
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Drogenszene
Wer in einer Umgebung, in der häufig Drogenhandel betrieben wird, ein Geschäftslokal betreibt, muss die Gewähr dafür bieten, dass er in der Lage ist, dem Missbrauch des Lokals durch die Drogenszene - u. U. durch den Einsatz zusätzlichen Wachpersonals - zu widerstehen.
GewO § 35 Abs. 1
Aktenzeichen: 2B273/09 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15147 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
30.01.2009
7 LA 215/08
Gewerbeuntersagung, Prüfung, gerichtliche, Zeitpunkt, maßgeblicher
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber hat nichts daran geändert, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung ist.
GewO § 35 I
GewO § 35 VI
Nds AG VwGO § 8a
Aktenzeichen: 7LA215/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13434 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Bayerischer VGH
23.10.2008
22 ZB 08.2549
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; lang andauernde erhebliche Steuerschulden; Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung; Ausübung des Ermessens
GewO § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 22ZB08.2549 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13530 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hannover
08.10.2008
11 A 4439/07
Androhung, Betriebsmittel, Betriebsschließung, Gewerbeuntersagung, Verhältnismäßigkeit, Wegnahme, Zwang, Zwang, unmittelbarer, Zwangsgeld
Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung durch Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel
1. Die Androhung der Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel zur Durchsetzung der Anordnung, das Gewerbe abzumelden, verstößt gegen § 69 Abs. 7 SOG, nach dem der unmittelbare Zwang zur Abgabe einer Erklärung ausgeschlossen ist.
2. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ohne vorher erfolgter Zwangsgeldandrohung und -festsetzung ist im Einzelfall unverhältnismäßig, wenn der Behörde bekannt ist, dass der Gewerbetreibende über ein Einkommen verfügt und die Zwangsgeldfestsetzung damit nicht von vornherein ins Leere liefe.
SOG § 64 I
SOG § 69 VII
Aktenzeichen: 11A4439/07 Paragraphen: SOG§64 SOG§69 Datum: 2008-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13131 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
31.07.2008
7 LA 53/08
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
BGB-Gesellschaft nicht Gewerbetreibende
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein
BGB §§ 705 f.
GewO § 1
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 7LA53/08 Paragraphen: BGB§705 GewO§1 GewO§35 Datum: 2008-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12836
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