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Ordnungsrecht Gewerberecht - Zulassung/Lizenzen Genehmigungsrecht Sonstiges
VG Düsseldorf
10.03.2005
6 K 2210/02
Aufnahme in die Bewerberliste für eine Taxikonzession
Eine Taxen-Genehmigung ist zu versagen, wenn die örtlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 6K2210/02 Paragraphen: Datum: 2005-03-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5695 Bau- und Bodenrecht Ordnungsrecht Landwirtschaft- und Ernährung - Bauornungsrecht Genehmigungsrecht Ordnungsrecht Sonstiges
OVG Lüneburg
28.02.2005
1 ME 314/04
Beseitigungsanordnung; Illegalität, formelle; Nutzungsverbot; Sofortvollzug; Verkaufsstand
Verkaufsstand für landwirtschaftliche Produkte im Außenbereich
1. Ein Verkaufsstand, an dem der Landwirt Feldfrüchte verkauft, die rund 30 km entfernt davon erzeugt worden sind, ist nicht nach Nr. 11.10 des Anhangs zu § 69 NBauO von der Genehmigungspflicht befreit.
2. Ein solcher Verkaufsstand wird auch nicht mehr durch § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
NBauO § 69
NBauO § 89 I
VwGO § 80 II Nr. 4 Aktenzeichen: 1ME314/04 Paragraphen: NBauO§69 NBauO§89 VwGO§80 Datum: 2005-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5557 Bau- und Bodenrecht Ordnungsrecht - Bauordnungsrecht genehmigungsrecht Gaststättenrecht Ordnungsrecht Sonstiges
OVG Berlin - VG Berlin
25.10.2004
OVG 1 M 38.04
Mit seiner bei dem Verwaltungsgericht anhängigen Klage erstrebt der Kläger die Verpflichtung des Beklagten, ihm für einen Popcorn-Verkaufsstand (umgebautes Moped) eine Sondernutzungserlaubnis
für einen Standort auf der Auffahrt vor dem Haupteingang des
Reichstagsgebäudes, hilfsweise für einen Standort am Beginn der Auffahrt (Scheidemannstraße), zu erteilen.
Ein auf der zum Platz der Republik gewandten Vorderseite des Reichstagsgebäudes aufgestellter Popcorn-Verkaufsstand ist mit dem städtebaulichen Erscheinungsbild und der Würde des Parlamentsgebäudes unvereinbar. (Leitsatz der Redaktion)
VwGO § 166
ZPO § 114
BerlStrG § 11 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 1M38.04 Paragraphen: VwGO§166 ZPO§114 BerlStrG§11 Datum: 2004-10-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5419 Ordnungsrecht Gewerberecht - Gaststättenrecht Genehmigungsrecht Sonstiges Schausteller Märkte
VG Minden
13.08.2004
3 K 2206/04
Unzulässige Vergabepraxis bei der Zulassung von Ausschankständen.
Bei der von dem Beklagten geübten Vergabepraxis, 9 von 12 Ausschankständen für heimische Beschicker zu reservieren, handelt es sich um die unzulässige Bevorzugung eines ortsansässigen Produzenten und der ortsansässigen Wirte. An dieser Rechtsprechung der Kammer hält das erkennende Gericht auch nach erneuter Überprüfung fest. (Leitsatz der Redaktion)
GewO §§ 69, 70 Aktenzeichen: 3K2206/04 Paragraphen: GewO§69 GewO§70 Datum: 2004-08-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4549 Ordnungsrecht Gewerberecht - Ordnungsrecht Genehmigungsrecht Sonstiges Märkte
Bayerischer VGH - VG Würzburg
15.3.2004
22 B 03.1362
Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen, Heilung von Kompetenzverstößen, Unbeachtlichkeit von Kompetenzverstößen, Attraktivität des Betriebs als Vergabekriterium, Bindung an Vergaberichtlinien, Beliebtheit des Betreibers als Vergabekriterium
1. Die in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelte Kompetenzverteilung lässt die Schaffung weiterer Organe mit Entscheidungsbefugnissen nicht zu (wie BayVGH vom 17. 2. 1999, BayVBl 1999, 657).
2. Verstöße gegen die Zuständigkeitsnorm des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO können weder nach Art. 45 BayVwVfG geheilt noch nach Art. 46 BayVwVfG als unbeachtlich angesehen werden.
3. Bestehen für die Vergabe der Standplätze auf einem Volksfest nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO ermessensbindende Richtlinien, nach denen bestimmte Fallgruppen zu bilden sind, so darf die Verwaltung die damit verbundenen unbestimmten Rechtsbegriffe nicht so undifferenziert anwenden, dass der mit dem Richtlinienerlass verfolgte Steuerungszweck verfehlt wird.
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
GewO § 70 Abs. 1, Abs. 3
GO Art. 29; Art. 32 Abs. 2 Satz 1; Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2; Art. 39 Abs. 2
BayVwVfG Art. 45 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 1 Nr. 5; Art. 46 Aktenzeichen: 22B03.1362 Paragraphen: VwGO§113 GewO§70 GOArt.29 GOArt.32 GOArt.33 GOArt.37 GOArt.39 BayVwVfGArt.45 Datum: 2004-03-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3905 Landwirtschaft- und Ernährung Ordnungsrecht Gewerberecht - Landwirtschaft Sonstiges Ordnungsrecht Genehmigungsrecht Zwangsmaßnahmen Gewerbeaufsicht
Bayerischer VGH - VG Würzburg
17.2.2004
22 CS 04.95
22 CS 04.210
Schlachtanlage für Geflügel, Keine Vollstreckung einer Genehmigungsinhaltsbestimmung, Überschreitung einer bestandskräftig festgesetzten Kapazitätsobergrenze, Zeitlich befristete Stilllegungsanordnung, Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang in Form einer Versiegelung des Betriebs
VwGO § 161 Abs. 2
BImSchG § 18 Abs. 2; § 20 Abs. 2 Satz 1
VwZVG Art. 18 Abs. 1; Art. 34 Satz 1 Aktenzeichen: 22CS04.95 22CS04.210 Paragraphen: VwGO§161 BImSchD§18 BImSchG§20 VwZVGArt.18 VwZVGArt.34 Datum: 2004-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3534 Ordnungsrecht - Ordnungsrecht Verkehrsrecht Genehmigungsrecht
BayObLG - AG München
23.1.2004
3 ObOWi 3/04
Verkehr mit Mietwagen, Rückkehrpflicht, Betriebssitz im Mietwagenverkehr, unselbständige Niederlassung im Mietwagenverkehr, Mietwagen, Genehmigung des Mietwagenverkehrs
1. Die für den Betriebssitz erteilte Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen berechtigt den Unternehmer nicht dazu, unselbständige Niederlassungen an anderen Orte einzurichten.
2. Die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr bezieht sich stets auf den in der Genehmigung genannten Betriebssitz.
PBefG § 49 Abs. 4, § 46 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, § 17 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 1 Abs. 1 Aktenzeichen: 3ObOWi3/04 Paragraphen: PBerfG§49 PBerfG§46 PBerfG§17 PBerfG§9 PBerfG§2 PBerfG§1 Datum: 2004-01-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3494 Gewerberecht Ordnungsrecht - Schausteller Märkte Genehmigungsrecht
Bayerischer VGH
31.3.2003
4 B 00.2823
Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); Fortsetzungsfeststellungsklage; Geschäft der laufenden Verwaltung; Gemeinderat; Beschließender Ausschuss; Konkludente Widmung; Zulassungskriterien
Die Einzelentscheidung über die Zulassung von Schaustellern zu einem größeren Volksfest fällt bei Vorliegen konkurrierender Zulassungsanträge auch in einer Großstadt nur dann als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, wenn der Gemeinderat bzw. ein beschließender Ausschuss zumindest Vorgaben in Form von Auswahlkriterien beschlossen hat.
GO Art. 21; Art. 29; Art. 37
Art. 46 BayVwVfG
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 Aktenzeichen: 4B00.2823 Paragraphen: GGArt.21 GGArt.29 GGArt.37 BayVwVfGArt.46 VwGO§113 Datum: 2003-03-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2081 Ordnungsrecht Bau- und Bodenrecht - Verkehrsrecht Baugenehmigungsrecht
17.4.2002
10 A 4188/01
1. Mega-Light Werbeanlagen sind - ebenso wie Prismenwende- und Diaprojektionsanlagen - grundsätzlich geeignet, je nach Stand- oder Anbringungsort konkrete Straßenverkehrsgefährdungen nach § 13 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative BauO NRW zu verursachen. Sie führen zu
einer visuellen Ablenkung von Kraftfahrzeugführern, die durch die Erzeugung eines Überraschungseffektes und die Weckung von Neugier (auf das nächste Bild) hervorgerufen und verstärkt wird. Bei Dunkelheit können derartige Anlagen beampelte Kreuzungen dominieren
und Lichtzeichenanlagen überlagern. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob eine konkrete Straßenverkehrsgefährdung vorliegt.
2. Zur störenden Häufung von Werbeanlagen gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW.
BauO NRW §§ 13 Abs. 2 Sätze 1, 2. Alternative und 3; 63 Abs. 1, 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 35; 68 Abs. 1; 75 Aktenzeichen: 10A4188/01 Paragraphen: BauONRW§13 BauONRW§63 BauONRW§65 BauONRW§68 Datum: 2002-04-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1037
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