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Verkehrswegerecht Prozeßrecht - Straßenbaurecht Planfeststellung Rechtsmittel Klagebefugnis
BVerwG
10.4.2019
9 A 22.18
Abwägungsgebot; Ausschöpfungsgrad; Ausstrahlungsbereich; Auswirkungsbereich; Baugebiet; Bebauungsplan; Bewohner; Daueraufenthalt von Menschen; Feinstaub; Gemeindegebiet; Grenzwert; Hintergrundbelastung; Klagebefugnis; Konfliktbewältigung; Luftreinhalteplanung; Luftschadstoffbelastung; Luftschadstoffberechnung; Lärmbeeinträchtigung; Lärmermittlung; Lärmsanierung; Lärmschutz; Lärmzuwachs; Messpunkt; Prognosehorizont; Referenzpunkt; Stickstoffdioxid; erhebliche Beeinträchtigung; kommunale Einrichtung;
kommunale Planungshoheit; städtebauliche Ordnung; Änderungsplanung;
6-streifiger Ausbau der A 46 in Wuppertal
1. Eine Gemeinde ist nicht befugt, die Luftreinhalteinteressen ihrer Bewohner gerichtlich geltend zu machen; ihre Rügebefugnis umfasst nicht den Belang der Luftreinhaltung ohne Bezug zu einer kommunalen Rechtsposition.
2. Lärm- oder Luftschadstoffbelastungen eines Vorhabens, die auf eine außerhalb des Planfeststellungsabschnitts, aber im Ausstrahlungsbereich des Vorhabens gelegene gemeindliche Einrichtung einwirken, sind im Rahmen der allgemeinen planerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG zu berücksichtigen.
3. Die erhebliche Beeinträchtigung einer gemeindlichen Einrichtung kommt in Betracht, wenn an der Einrichtung vorhabenbedingt die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden.
GG Art. 28 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 1
39. BImSchV §§ 3, 4, 5
FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 9A22.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22183 Verkehrswegerecht Prozeßrecht - Fernstraßen Straßenbaurecht Planfeststellung Rechtsmittel Klagebefugnis
BVerwG
10.4.2019
9 A 24.18
Anstoßwirkung; Auslegungsbekanntmachung; Ausübungsbefugnis; Beschlusskompetenz; Beteiligungsfähigkeit; Einfamilienhaus; Fahrstreifen; Galerie; Gemeinschaftseigentum; Grenzwert; Grenzwertüberschreitung; Grobanalyse; Individualanspruch; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutz; Lärmschutzkonzept; Lärmschutzkonzeption; Lärmschutzwand; Lärmvorsorge; Prozessführungsbefugnis; Rechtsausübung; Rechtsbehelfsbelehrung; Schutzbedürftigkeit; Schutzfall; Schutzniveau; Schutzzweck; Sondereigentum; Straßenkörper; Tunnel; Ummarkierung; Vergemeinschaftung; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Vollschutz; Vorbelastung; Vorhabenziel; Wohneinheit; Wohnung; Wohnungseigentümergemeinschaft; aktive Lärmschutzmaßnahme; bauliche Erweiterung; durchgehender Fahrstreifen; gemeinschaftsbezogene
Rechte; offenporiger Asphalt; schädliche Umwelteinwirkung;
6-streifiger Ausbau der A 46 in Wuppertal
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist prozessführungsbefugt für die Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte in Ansehung eines Planfeststellungsbeschlusses, wenn ihr diese Rechte durch Beschluss der Eigentümer zur Ausübung übertragen wurden.
2. Eine bauliche Erweiterung einer Straße um einen durchgehenden Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 16. BImSchV liegt vor, wenn auf der gesamten Länge des Vorhabens ein bisher nicht den konstruktiven Anforderungen für einen Fahrstreifen entsprechender Standstreifen durch bauliche Maßnahmen ertüchtigt wird.
3. Die Führung einer Straße in einem Tunnel kann eine aktive Lärmschutzmaßnahme im Sinne des § 41 BImSchG darstellen, wenn der Überdeckelung neben dem Lärmschutz keine weitere Funktion zukommt und die konkreten Vorhabenziele davon unberührt bleiben (Bestätigung
von BVerwG, Urteil vom 23. November 2001 - 4 A 46.99 - LKV 2002, 275).
VwGO § 61 Nr. 1
VwVfG § 46, § 75 Abs. 1a
UmwRG § 4 Abs. 1a Satz 1
UVPG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1a Nr. 5
WEG § 10 Abs. 6 Satz 3, § 10 Abs. 6 Satz 5
BImSchG § 3 Abs. 1, § 41
16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
FStrG § 1 Abs. 4
Aktenzeichen: 9A24.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22184 Verkehrswegerecht - Planfeststellung Rechtsmittel
VGH Baden-Württemberg
17.07.2007
5 S 130/06
Planfeststellungsbeschluss, Bundesstraße, Dimensionierung, vierstreifiger Ausbau, planerische Rechtfertigung, Bundesverkehrswegeplan, Bedarfsplan, Abwägung, Alternative, landwirtschaftlicher Betrieb, Existenzgefährdung, Verkehrsgutachten
1. Zur Klagebefugnis eines Vereins (hier verneint), der ein Grundstück zum Zweck der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses erworben und ökologisch aufgewertet hat.
2. Zur Frage, ob die Kennzeichnung eines vierstreifigen Ausbaus und Neubaus im Bedarfsplan gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FStrAbG Alternativen ausschließt, die über mehrere Kilometer hinweg als zwei zweistreifige Straßen geführt werden.
3. Eine Gefährdung der Existenzfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs lässt sich nicht mit der Erwägung verneinen, der Inhaber stehe am Ende seines Berufslebens.
VwGO § 42
FStrG § 17
FStrAbG § 1 Abs. 2 Aktenzeichen: 5S130/06 Paragraphen: VwGO§42 FStrG§17 FStrAbG§1 Datum: 2007-07-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11409 Verkehrswegerecht Prozeßrecht - Luftverkehrsrecht Rechtsmittelrecht
BVerwG - Bayerischer VGH
22.02.2007
4 B 2.07
Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung; Lärmschutz gegen nächtlichen Fluglärm; Dauerschallkriterium; Bezugszeitraum
1. Die in § 144 Abs. 6 VwGO angeordnete Bindungswirkung an ein Revisionsurteil, das die Sache an die Vorinstanz zurückverweist, umfasst auch die vom Revisionsgericht angeführten materiell-rechtlichen Gründe dafür, dass der vom Revisionsführer verfolgte weitergehende Antrag, der auf eine Aufhebung der angegriffenen Behördenentscheidung und damit
auf eine eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts zielt, erfolglos bleibt.
2. Die Bindung der Vorinstanz an ein zurückverweisendes Urteil entfällt, wenn das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren nachträglich eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die spätere Entscheidung über den betreffenden Fall hinaus einen verallgemeinerungsfähigen Inhalt und fallübergreifende
Bedeutung hat.
3. Ob bei der Festsetzung eines Dauerschallkriteriums zur Beschränkung des nächtlichen Flugverkehrs nach Teilzeiträumen (Nacht-Rand-Stunden, weitgehend bewegungsfreie Kernzeiten) zu differenzieren ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Lärmschutzkonzepts ab.
VwGO § 144 Abs. 6
LuftVG § 9 Abs. 2
Aktenzeichen: 4B2.07 Paragraphen: VwGO§144 LuftVG§9 Datum: 2007-02-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10294 Prozeßrecht Verkehrswegerecht - Rechtsmittelrecht Luftverkehrsrecht
BVerwG - VGH Baden-Württemberg
28.9.2005
4 B 39/05
Grundsätzliche Bedeutung der Klärung der Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung (hier: Flughafen Lahr)
Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO ist in der Frage der rechtlichen Anforderungen an die Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen (Änderungs-) Genehmigung nach § 6 LuftVG gegeben.
VwGO § 132 Abs 2 Nr 1, LuftVG § 6 Aktenzeichen: 4B39/05 Paragraphen: VwGO§132 LuftVG§6 Datum: 2005-09-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7090 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung Rechtsmittel
Bayerischer VGH
29.11.2004
22 AS 04.40066
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung; Folgenabschätzung
VwGO § 80 Abs. 5
AEG § 18 Abs. 2
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 22AS04.40066 Paragraphen: VwGO§80 AEG§18 GGArt.28 Datum: 2004-11-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4951 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Mitwirkungs/Anhörungsrecht Rechtsmittel
BVerwG
22.09.2004
9 A 59.03
Planfeststellung für Bau einer Bundesfernstraße; Anhörungsverfahren; Einwendungsausschluss
Versäumt es ein von einer Straßenbauplanung Betroffener, im Anhörungsverfahren für eine straßenrechtliche Planfeststellung auf seine besondere betriebliche Disposition (hier: das Vorhandensein überbreiter Arbeitsfahrzeuge in seinem Landwirtschaftsbetrieb) hinzuweisen, so ist er mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, wenn im Hinblick auf diese Disposition jedenfalls das Risiko planbedingter Nachteile aus den ausgelegten Unterlagen für ihn erkennbar war.
VwVfGBbg § 73
FStrG § 17 Abs. 4 Aktenzeichen: 9A59.03 Paragraphen: VwVfGBbg§73 FStrG§17 Datum: 2004-09-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4915 Prozeßrecht Verkehrswegerecht - Rechtsmittelrecht Luftverkehrsrecht
BVerwG - VGH Mannheim
26.11.2003
9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; Flugverfahren; Anfangsanflugpunkt; Warteverfahren; Anflugroute; Anhörung; Beteiligung der Gemeinden; Abwägungsgebot; begrenzte gerichtliche Kontrolle; Fluglärmbelastung; Unzumutbarkeit.
1. Eine Rechtsänderung ist im Revisionsverfahren grundsätzlich auch dann beachtlich, wenn sie das Rechtsverhältnis gestaltet, auf dessen Feststellung die Klage gerichtet ist. In der Einbeziehung der neuen oder geänderten Rechtsverordnung in den Feststellungsantrag liegt daher in aller Regel keine nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO unzulässige Klageänderung.
2. Gemeinden, über deren Gebiet durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes eine Flugroute oder ein Warteverfahren festgelegt wird, haben keinen Anspruch auf Anhörung vor Erlass der Verordnung.
3. Die Festlegung der Flugrouten und des Warteverfahrens durch das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Klage der lärmbetroffenen Gemeinden und Anwohner vom Gericht jedenfalls nur darauf überprüft werden, ob bei der rechtsstaatlich gebotenen Abwägung schutzwürdige Belange der Kläger willkürlich unberücksichtigt geblieben sind (im Anschluss an BVerwGE
111, 276). Während des Rechtsstreits erfolgten normativen Änderungen des Flugverfahrens und den hierfür maßgeblichen Erwägungen des Luftfahrt-Bundesamtes ist dabei Rechnung zu tragen.
LuftVG § 1 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1, §§ 29 b, 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 b
LuftVO § 27a
VwGO § 142 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 9C6.02 Paragraphen: LuftVG§1 LuftVG§29 LuftVG§29b LuftVG§32 LuftVG§32b LuftVO§27a VwGO§142 Datum: 2003-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3280 Prozeßrecht Verkehrswegerecht Erschließungsrecht - Rechtsmittelrecht Straßenrecht Erschließungsanlagen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
19.2.2002
6 B 99.44
Berufungserweiterung; Verteilungsfläche; Erschlossenes Grundstück; Erschließungsanlage;
Parkhaus; Parkfläche; Widmung
1. Eine Berufungserweiterung ist wegen Verstoßes gegen § 124a Abs. 3 VwGO unzulässig,
wenn der durch die – ursprünglich beschränkt eingelegte – Berufung gesteckte Rahmen
nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist überschritten wird.
2. Ein straßenrechtlich gewidmetes gemeindliches Parkhaus fällt als Erschließungsanlage
nicht in den Kreis der durch eine Anbaustraße i.S.d. § 131 Abs. 1 BauGB erschlossenen
Grundstücke.
§ 124a Abs. 3 VwGO;
§ 123 Abs. 2 BauGB;
§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB;
§ 131 Abs. 1 BauGB;
§ 133 Abs. 1 BauGB;
Art. 6 BayStrWG Aktenzeichen: 6B99.44 Paragraphen: VwGO§124a BauGB§123 BauGB§127 BauGB§131 BauGB§133 BayStrWGArt.5 Datum: 2002-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=595
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