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Bankrecht - Darlehnsrecht Vertragsrecht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
17.9.2019
6 U 110/18
Die dem Darlehensnehmer von einer Bank (gegen einen "Bereitstellungszins") vertraglich eingeräumte Möglichkeit, von dieser jederzeit die Auszahlung der Darlehensmittel zu den vereinbarten Konditionen zu verlangen, stellt eine Leistung im Sinne von § 346 Abs. 1 S. 1
BGB dar.
BGB § 346 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 6U110/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-17 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=39442 Bankrecht - Vertragsrecht Widerrufsrecht
OLG Stuttgart - LG Heilbronn
2.7.2019
6 U 312/18
1. Eine i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die zukünftigen primären Vertragsansprüche der Bank leugnende negative Feststellungsklage wird nicht dadurch unzulässig, dass der Darlehensnehmer mit einem weiteren Antrag auch die Rückzahlung der bereits geleisteten Raten geltend macht (Anschluss BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – XI ZR 586/15.
2. Für eine solche negative Feststellungsklage besteht regelmäßig (auch) der Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Wohnsitz des Darlehensnehmers.
ZPO § 538 Abs 2 Nr 3, § 256, § 29
BGB § 269
Aktenzeichen: 6U312/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-02 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=39060 Bankrecht - Bausparen Vertragsrecht
OLG Köln - LG Aachen
18.1.2019
I-6 U 74/18
Kündigung durch Bausparkasse in Niedrigzinsphase
Für einen Unterlassungsantrag, der darauf gerichtet ist, einer Bausparkasse zu verbieten, Bausparverträge aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen Veränderung der finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen aus wichtigem Grund und/oder wegen Störung
der Geschäftsgrundlage zu kündigen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antrag nicht nur die von dem Kläger beanstandete außergerichtliche Kündigung, sondern auch die Rechtsverteidigung der Beklagten im Prozess erfasst und weil die Erklärung der Kündigung
einer gerichtlichen Auseinandersetzung über deren Berechtigung zwingend vorausgehen muss.
UKlaG § 1
Aktenzeichen: 6U74/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=38584 Bankrecht - Darlehnsrecht Vertragsrecht Kündigungsrecht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
23.5.2017
6 U 192/16
Bei Widerruf eines einvernehmlich vorzeitig abgewickelten Darlehensvertrages besteht nur ein Anspruch des Darlehensnehmers auf Herausgabe von Nutzungen, die der Darlehensgeber aus gezahlten Zinsen oder einer Vorfälligkeitsentschädigung gezogen hat, weil im Falle der einvernehmlichen vorzeitigen Vertragsbeendigung nach dem Willen der Parteien eine endgültige Rückführung des Darlehens gewollt ist, die die Folgen eines Widerrufs zumindest partiell vorwegnimmt.
Aktenzeichen: 6U192/16 Paragraphen: Datum: 2017-05-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37044 Bankrecht - Darlehnsrecht Vertragsrecht
BGH - OLG Schleswig - LG Lübeck
9.5.2017
XI ZR 314/15
Die Parteien können das Zustandekommen verbundener Verträge als Ergebnis einer rechtlichen Bewertung nicht unstreitig stellen.
BGB § 358
Aktenzeichen: XIZR314/15 Paragraphen: BGB§358 Datum: 2017-05-09 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37179
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