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Allgemeiner Teil Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Urteil Urteil/Entscheidung
OLG Karlsruhe
7.4.2016
2 (6) Ss 110/16
Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung
Ändert das Berufungsgericht den Schuldspruch wesentlich zugunsten des Angeklagten ab, bedarf die Verhängung der identischen Strafe wie im angefochtenen Urteil einer eingehenden Begründung.
Aktenzeichen: 2(6)Ss110/16 Paragraphen: Datum: 2016-04-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4553 Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Strafbemessung Berufung
LG Freiburg
16.1.2008
7 Ns 320 Js 15990/07
Ist die Berufung wirksam auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt worden und dadurch hinsichtlich der vom Amtsgericht gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe Teilrechtskraft eingetreten, so ist die Berufungsstrafkammer gleichwohl befugt, unter Durchbrechung der Teilrechtskraft die Gesamtstrafe in ihre ursprünglichen Einzelstrafen aufzulösen und mit einer anderweitig rechtskräftig verhängten Strafe eine - nachträgliche - neue Gesamtstrafe zu bilden, weil die Regelung des § 55 StGB grundsätzlich Vorrang hat vor einer nachträglichen Entscheidung im Beschlussverfahren des § 460 StPO (gegen OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 196).
Aktenzeichen: 7Ns320Js15990/07 Paragraphen: StPO§460 StGB§55 Datum: 2008-01-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3096 Rechtsmittelrecht - Berufung Strafbemessung Urteil/Entscheidung
OLG Hamm - LG Detmold - AG Detmold
03.11.2004
4 Ss 376/04
Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den Urteilgründen; Verfahrensverzögerung
Geht das Berufungsgericht bei der Verurteilung des Angeklagten von einem geringeren Schuldumfang als das Amtsgericht aus, so hat es, wenn es dieselbe Strafe wie das Amtsgericht verhängt, die Gründe dafür darzulegen
StPO § 267
StPO § 261 Aktenzeichen: 4Ss376/04 Paragraphen: StPO§267 StPO§261 Datum: 2004-11-03 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1549 Besonderer Teil Allgemiener Teil Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Steuerdelikte Strafbemessung Rechtsmittelbeschränkung
OLG Celle
20.10.2003
22 Ss 139/03
Bei einer Verurteilung wegen eines Steuerdelikts ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn nach den Feststellungen eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO in Betracht kommt.
AO § 371 Aktenzeichen: 22Ss139/03 Paragraphen: AO§371 Datum: 2003-10-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1065 Prozeßrecht Allgemeiner Teil Rechtsmittelrecht - Verfahrensfehler Strafbemessung
OLG Stuttgart
16.10.2003
2 Ss 157/03
1. Ein Verfahrensverstoß gegen § 261 StPO liegt vor, wenn im Urteil wesentliche entscheidungserhebliche Einzelheiten einer in der Hauptverhandlung eingeführten Urkunde nicht erörtert werden.
2. Das Revisionsgericht kann unter Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe analog § 354 Absatz 1 StPO die Einzelstrafen neu festsetzen und den Schuldspruch von Tatmehrheit in neu zusammengefasste Tateinheiten berichtigen, wenn die richtige Bestimmung der Konkurrenzen zu keinen Veränderungen des Unrechts- bzw. des Schuldumfangs führt, so dass es keiner Zurückverweisung der Sache zur erneuten Straffestsetzung bedarf.
StPO §§ 261, 354 Abs.1 Aktenzeichen: 2Ss157/03 Paragraphen: StPO§261 StPO§354 Datum: 2003-10-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1272
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