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VOF - Angebot Angebotswertung Ausschreibung
KG Berlin
1.9.2014
Verg 18/13
Ausschreibung auf der Grundlage der HOAI 2009 und Beauftragung nach Inkrafttreten der HOAI 2013
Zur Frage der Vergaberechtsmäßigkeit einer Ausschreibung, die auf die HOAI Bezug nimmt, wenn die HOAI während der laufenden Ausschreibung geändert wird.
Eine Ausschreibung auf der Grundlage der HOAI 2009 leidet seit dem Inkrafttreten der HOAI 2013 an rechtlichen Fehlern, die derart schwerwiegend sind, dass das pflichtgebundene Ermessen, das dem Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 6 VOF im Hinblick auf die Entscheidung
über eine etwaige Ausschreibungsaufhebung zusteht, auf Null reduziert ist, so dass die Ausschreibung insgesamt aufzuheben ist und die Leistungen im Falle fortbestehenden Beschaffungsinteresses des Auftraggebers neu auszuschreiben sind.
GWB § 118 Abs 1 S 3
VO § 14 Abs 6 F
HOAI 2009 § 49
HOAI 2013 § 51, § 57
Aktenzeichen: Verg18/13 Paragraphen: Datum: 2014-09-01 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2226 VOF - Angebotswertung Zuschlag
VK Brandenburg
25.6.2014
VK 6/14
Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.
HOAI § 7 Abs. 3
HOAI 2013 § 44 Abs. 7, § 52 Abs. 5
Aktenzeichen: VK6/14 Paragraphen: HOAI§7 HOAI2013§44 HOAI2013§52 Datum: 2014-06-25 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2163 VOF - Angebot Angebotswertung
VgK Niedersachsen
26.3.2014
VgK-06/2014
Bestmögliche Leistungserbringung (VOF)
1. Gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF schließt der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bieter, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
2. Der Begriff der „bestmöglichen Leistungserbringung“ in der VOF ist gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichsten Angebot nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A und § 97 Abs. 5 GWB bzw. dem wirtschaftlich günstigsten Angebot nach Art. 53 Abs. 1 lit. a VKR.
3. Der Begriff der bestmöglichen Leistung ist gegenüber dem Begriff des wirtschaftlichsten Angebotes nur scheinbar weiter gefasst. Darin kommt zum Ausdruck, dass der Wertungsvorgang nach der VOF nur begrenzt objektivierbar und im Übrigen von subjektiven Elementen geprägt ist, wobei der Auftraggeber auch die Rahmen der Verhandlungen gewonnen
Eindrücke von der Leistungsfähigkeit der Bieter berücksichtigen kann.
4. Der Auftraggeber muss denjenigen Bewerber auswählen, der am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungsverfüllung bietet. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VgK-06/2014 Paragraphen: Datum: 2014-03-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2233 VOF - Angebot Angebotswertung
VgK Niedersachsen
7.2.2014
VgK-51/2013
VOF-Verfahren
Der Auftraggeber muss grundsätzlich allen am Auftrag interessierten Unternehmen alle Kriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung ihres Angebots berücksichtigt werden, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt machen. Es dürfen keine Unterkriterien
oder Gewichtungsregeln angewendet werden, die der Auftraggeber den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, der Auftraggeber darf keine Bewertungskriterien zurückhalten. Der BGH hat jüngst für die Wertung von Nebenangeboten Ähnliches festgestellt:
"Die vergaberechtskonforme Wertung von (Neben)Angeboten, die den vorgegebenen Mindestanforderungen genügen, ist durch Festlegung aussagekräftiger, auf den jeweiligen Auftragsgegenstand und den mit ihm zu deckenden Bedarf zugeschnittener Zuschlagskriterien zu gewährleisten, die es ermöglichen, das Qualitätsniveau von (Neben)Angeboten und ihren technisch-funktionellen und sonstigen sachlichen Wert über die Mindestanforderungen hinaus nachvollziehbar und überprüfbar mit dem für die Hauptangebote nach dem Amtsvorschlag vorausgesetzten Standard zu vergleichen."
Das gilt erst recht für die Wertung der Hauptangebote und ist seit längerem allgemeiner Stand der Rechtsprechung. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VgK-51/2013 Paragraphen: Datum: 2014-02-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2145 VOF - Angebot Angebotswertung Bieter
OLG Koblenz
29.1.2014
1 Verg 14/13
1. Der Auftraggeber von Planungsleistungen ist nicht verpflichtet - und wegen der Unanwendbarkeit der HOAI auf Planer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der Union wohl auch nicht berechtigt -, den Bietern die anzuwendende Honorarzone verbindlich vorzugeben.*)
2. Jeder Angebotsausschluss ist eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, für die es einen triftigen Grund geben muss.*)
3. Ein Angebotsausschluss wegen einer - wie auch immer rechtlich zu qualifizierenden - Diskrepanz zwischen Vergabeunterlagen und Angebot setzt eine eindeutige und unmissverständliche Vorgabe des Auftraggebers voraus.*)
HOAI 2009 §§ 1, 7 Abs. 2, § 34 Abs. 1
VOF §§ 6, 11 Abs. 5
Aktenzeichen: 1Verg14/13 Paragraphen: HOAI§1 HOAI§7 HOAI§34 VOF§6 VOF§11 Datum: 2014-01-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2130
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