Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 5 von 9
Vergabeverfahrensrecht - Parteien Klagebefugnis
BKartA Bonn
16.11.2018
VK 1 - 99/18
Handwerkskammern können nicht Partei in einem Vergabeverfahren sein. (Leitsatz der Redaktion)
GWB § 99 Nr 4
Aktenzeichen: VK1-99-18 Paragraphen: Datum: 2018-11-16 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2398 Vergabeverfahrensrecht - Klagebefugnis
OLG Düsseldorf
18.06.2008
VII-Verg 23/08
Die Nichtigkeitsfolge einer Verletzung des § 13 S. 1 VgV dient dem Schutz desjenigen Bieters, der nach dieser Vorschrift vom öffentlichen Auftraggeber zu informieren gewesen wäre; lediglich dieser Bieter kann sich mithin auf die Nichtigkeitsfolge berufen. Aus diesem Grunde prüfen die Vergabesenate in derartigen Fällen, ob auch und gerade der Antragsteller - nach § 13 S. 1 VgV zu informierender - Bieter oder Interessent war. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VII-Verg23/08 Paragraphen: VgV§13 Datum: 2008-06-18 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1512 Vergabeverfahrensrecht - Klagebefugnis
OLG Düsseldorf
14.05.2008
VII-Verg 27/08
Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z.B. Subunternehmer, Berater, potentielle Mieter) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.
Demgemäß kann einen Nachprüfungsantrag nur derjenige stellen, der darlegt, er habe sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den fraglichen Auftrag beworben. Dies wäre hier von vornherein nur dann der Fall, wenn die Antragstellerin darlegen könnte, willens gewesen zu sein, den Vertrag (Grundstückskaufvertrag mit der unter 1. näher charakterisierten Bauverpflichtung) mit der Antragsgegnerin im eigenen Namen abzuschließen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VII-Verg27/08 Paragraphen: Datum: 2008-05-14 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1513 Vergabeverfahrensrecht - Klagebefugnis
OLG Naumburg - LG Magdeburg
29.04.2008
1 W 14/08
1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist.
2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse.
3. Es kann offen bleiben, inwieweit im Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB subjektive Rechte der Bewerber bzw. Bieter auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften der VOB/A bestehen.
Aktenzeichen: 1W14/08 Paragraphen: Datum: 2008-04-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1522 Vergabeverfahrensrecht - Klagebefugnis
OLG Saarbrücken
25.7.2007
1 Verg 1/07
Wer einen Nachprüfungsantrag stellt, hat zur Voraussetzung seiner Antragsbefugnis darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Insoweit wird nicht verlangt, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte; andererseits ist insoweit auch nicht ausreichend irgendein möglicher Schaden; nach dem Normzweck erforderlich ist vielmehr eine gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß verursachte Minderung der Chancen auf den Zuschlag.
Aktenzeichen: 1Verg1/07 Paragraphen: Datum: 2007-07-25 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1316
|