Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 5 von 14
Bau- und Bodenrecht - Gewerbegebiet Nutzungsänderung
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
27.2.2018
4 B 39.17
Befreiung; Befristung; Gebietsverträglichkeit; Gewerbegebiet; Nutzungsänderung; Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende;
Nutzungsänderung für Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet
1. § 246 Abs. 10 BauGB ist auf die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen anwendbar.
2. Eine Nutzungsänderung unter Anwendung von § 246 Abs. 10 BauGB bedarf nach § 246 Abs. 17 BauGB keiner Befristung.
BauGB § 246 Abs. 10 und 17
Aktenzeichen: 4B39.17 Paragraphen: Datum: 2018-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20772 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Gewerbegebiet
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
7.6.2016
3 S 250/16
1. Zur Zulässigkeit einer 18 Wohnmobilstellplätze mit Übernachtungsmöglichkeit sowie eines Technikgebäudes zur Strom- und Wasserversorgung umfassenden Stellplatzanlage als Nebenanlage eines Gewerbebetriebes im Gewerbegebiet.
2. Mit der landesrechtlichen und dem Zweck der Gefahrenabwehr dienenden Definition des § 1 i. V. mit § 2 Abs. 1, Abs. 2 CPlVO Bad.-Württ. ist der bauplanungsrechtliche Begriff des Campingplatzes nicht abschließend bestimmt. Schon nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 BauNVO ist vielmehr zusätzlich erforderlich, dass der Platz Erholungszwecken dient, also
ebenso wie bei Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten i. S. des § 10 BauNVO Erholungszwecke im Vordergrund des Aufenthalts stehen.
Aktenzeichen: 3S250/16 Paragraphen: Datum: 2016-06-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19829 Bau- und Bodenrecht - Gewerbegebiet Mischgebiet Bebauungsplan Wohngebiet
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
27.10.2015
3 S 1985/15
1. In einem "Wohngebiet mit Gewerbebetrieben" im Sinne des § 38 Abs. 1 II a OBS sind neben den in einem solchen Gebiet zweifellos zulässigen Wohngebäuden auch solche Anlagen zulässig, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind.
2. Der Anspruch auf Gebietserhaltung ist kein über dem Bauplanungsrecht stehender Anspruch, der die Unzulässigkeit eines ansonsten zulässigen Vorhabens begründet. Der Anspruch kann vielmehr nur dann verletzt sein, wenn eine Baugenehmigung gegen die in einem Bebauungsplan getroffene Festsetzung eines Baugebiets verstößt.
Aktenzeichen: 3S1985/15 Paragraphen: Datum: 2015-10-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19647 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Bebauungsplan Gewerbegebiet
BVerwG - VGH Baden-Württemberg
10.9.2015
4 CN 8.14
Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; produzierendes Gewerbe; Nutzungsausschluss; Einzelhandelsbetriebe; Lagerhallen; Speditionen; Tankstellen; Vergnügungsstätten; Rechtsgrundlage; Erforderlichkeit der Planung; Planrechtfertigung; gesetzliche Ermächtigung; Planungsziele; "Städtebaupolitik"; städtebauliche Entwicklung und Ordnung; Entwicklungskonzepte; Umsetzung der Planungsziele; nicht vollständige -; Förderung der -; Förderpotential; Konterkarierung; Einzelheiten der Planung; Abwägungsgebot; Verhältnismäßigkeit; Gleichheit; gerichtliche Kontrolle.
Der festgesetzte Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets ist bereits dann im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB städtebaulich gerechtfertigt, wenn sich die Gemeinde im Rahmen ihrer durch Planungsziele konkretisierten städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen hält und den Festsetzungen in Bezug auf diese Ziele Förderpotential zukommt.Den Ausschluss sämtlicher Nutzungen, die die städtebauliche Zielsetzung in gleicher Weise gefährden, fordert § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht.
BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7
BauNVO § 1 Abs. 5, 6 Nr. 1, Abs. 9
VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4
Aktenzeichen: 4CN8.14 Paragraphen: Datum: 2015-09-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19421 Bau- und Bodenrecht - Gewerbegebiet Landwirtschaft
OVG NRW
5.5.2015
10 D 44/12.NE
Nebeneinander von Landwirtschaft und Gewerbegebiet - Bewertung von Geruchsbelästigungen nach GIRL
Die Festsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten auf Flächen, auf denen ein Geruchsimmissionswert von 0,20 im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) überschritten wird, ist auch im Übergang zum Außenbereich, der durch emittierende landwirtschaftliche
Betriebe geprägt wird, in aller Regel abwägungsfehlerhaft, weil dadurch die künftigen Nutzer des Baugebietes entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG einer erheblichen Belästigung ausgesetzt werden.
BauGB § 1 Abs 7
BImSchG § 5 Abs 1 Nr 1
VwGO § 47
Aktenzeichen: 10D44712 Paragraphen: BauGB§1 Datum: 2015-05-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19568
|