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Arbeits- und Angestelltenrecht - Befristete Arbeitsverhältnisse Aushilfe
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
20.04.2005
7 AZR 293/04
Befristung, studentische Hilfskraft
1. Die Befristung der seit dem 23. Februar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge mit studentischen Hilfskräften ist nach § 57e Satz 1 HRG iVm. § 57f Abs. 1 Satz 1 HRG nF für die Dauer von vier Jahren zulässig.
2. Befristete Vorbeschäftigungszeiten nach dem HRG in der vormaligen Fassung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
HRG in der Fassung vom 19. Januar 1999 (aF) § 57b Abs. 1
HRG in der Fassung vom 19. Januar 1999 (aF) § 57c
HRG in der Fassung vom 27. Dezember 2004 (nF) § 57f
HRG in der Fassung vom 27. Dezember 2004 (nF) § 57e
HRG in der Fassung vom 27. Dezember 2004 (nF) § 57b Abs. 1
HRG in der Fassung vom 27. Dezember 2004 (nF) § 57b Abs. 4
HRG in der Fassung vom 27. Dezember 2004 (nF) § 57a Aktenzeichen: 7AZR293/04 Paragraphen: Datum: 2005-04-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3565 Arbeits- und Angestelltenrecht - Aushilfe
22.8.2001
5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
Für den Arbeitnehmerstatus eines zur Aushilfe engagierten Orchestermusikers ist entscheidend,ob der Mitarbeiter auch im Rahmen des übernommenen Engagements seine
Arbeitszeit noch im wesentlichen frei gestalten kann oder insoweit einem umfassenden
Weisungsrecht der Orchesterleitung unterliegt.
BGB § 611 Abhängigkeit Aktenzeichen: 5AZR502/99 Paragraphen: BGB§611 Datum: 2001-08-22 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=242
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