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Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
29.03.2007
2 U 122/06
§§ 3, 4 Nr. 4 UWG statuieren nur eine Pflicht zur Angabe tatsächlich bestehender Bedingungen der Inanspruchnahme, nicht aber eine Pflicht, solche Bedingungen überhaupt erst aufzustellen. Eine Auslegung der Vorschrift im Sinne einer Rechtspflicht des Unternehmens, Verkaufsförderungsmaßnahmen anlässlich besonderer Ereignisse (z.B. Neueröffnung oder Schließung des Geschäftes) nur innerhalb festgelegter Zeiträume durchzuführen, widerspräche nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch der mit Abschaffung des Sonderveranstaltungsrechtes verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung. Der Veranstalter eines Räumungsverkaufs wegen Geschäftsaufgabe verstößt daher gegen §§ 3, 4 Nr. 4 UWG nicht, wenn er zu dessen tatsächlicher nicht festgelegtem Zeitraum in der Werbung nichts angibt.
UWG §§ 3, 4 Nr. 4
Aktenzeichen: 2U122/06 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 Datum: 2007-03-29 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=20680 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
OLG Hamburg
14. 1. 2004
5 U 68/03
„30 Jahre Apollo“
1. Wenn eine Verkaufsveranstaltung aus Anlass eines Firmenjubiläums in der Weise angekündigt wird, dass die Jahreszahl eines Firmengeburtstags ( „30 Jahre Apollo Optik“ ) mit einer entsprechenden Rabattgewährung auf einen Teil der Waren verknüpft wird ( „30% Rabatt auf alle Brillenfassungen“ ), kann eine unzulässige Sonderveranstaltung nach § 7
UWG vorliegen.
2. Ändert das werbende Unternehmen nach Abmahnung die Werbung dahingehend, dass nur noch der Rabatt ausgelobt wird, kann dies unter dem Gesichtspunkt der Fortsetzung und Ausnutzung eines durch eine wettbewerbswidrige Handlung geschaffenen Zustandes gemäß § 1 UWG unzulässig sein.
UWG § 7 Aktenzeichen: 5U68/03 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2004-01-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=8548 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
OLG Düsseldorf - LG Krefeld
17.11.2003
I-20 U 41/02
1. § 7 Abs. 1 UWG enthält eine Legaldefinition. "Sonderveranstaltung" ist danach jede Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet, der Beschleunigung des Warenabsatzes dient und den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorruft. Ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach der. Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung
im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt.
2. Verkaufsveranstaltungen liegen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs, wenn sie auf die angesprochenen Verkehrskreise wie eine Unterbrechung des normalen, gewöhnlichen Geschäftsbetriebes wirken, d.h. nicht mehr als üblicher, regelmäßiger Geschäftsbetrieb
erscheinen, sondern den Eindruck des Einmaligen, Unwiederholbaren entstehen lassen. Eine Sonderveranstaltung ist insoweit dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet. Maßgebend ist hierbei der Gesamteindruck, den die Ankündigung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung
sowie aller sonstigen Begleitumstände einschließlich einer in der betreffenden Branche bestehenden Übung macht.
3. Nach den jeweiligen Verhältnissen des Falles kann bereits die Herausstellung außergewöhnlicher Preisvorteile als solche den Eindruck einer außerhalb des Üblichen liegenden Sonderverkaufsveranstaltung begründen. Im Besonderen gilt dies dann, wenn der Anschein vermittelt wird, die Aktion sei zeitlich begrenzt, so dass, um die Gelegenheit nicht zu versäumen, unabhängig von einem aktuell bestehenden Bedarf sofort gekauft werden müsse. Hierzu ist nicht unbedingt eine kalendermäßige Befristung erforderlich. Der Eindruck der zeitlichen Begrenzung kann sich ebenso gut aus sonstigen Umständen. Dass sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem konkreten Antragsgegner normalerweise an den Tag gelegten Geschäftsgebarens hält, ist demgegenüber ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)
UWG § 7 Aktenzeichen: I-20U41/02 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2003-11-17 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=7985 Wettbewerbsrecht - Werbung Sonderveranstaltungen Wettbewerb Sonstiges
OLG Oldenburg - LG Osnabrück
23.10.2003
1 U 63/03
Durch eine Verkaufswettbewerb, den ein Groß- oder Zwischenhändler für seine gewerblichen Kunden (Fachhändler) veranstaltet und bei dem Sachprämien zu gewinnen sind, wird nicht ohne weiteres ein wettbewerbsrechtlich relevanter, unlauterer Anreiz für sachfremdes
Händlerverhalten geschaffen. Solche Verkaufswettbewerbe sind grundsätzlich, wenn im Einzelfall nicht besondere Umstände hinzutreten, nicht wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG.
UWG § 1 Aktenzeichen: 1U63/03 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2003-10-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=8690 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen Sonstiges
OLG Hamburg
24.4.2003
5 U 111/02
Filial-Räumungsverkauf
1. Die sich aus § 8 Abs. 6 Nr. 2 UWG ergebende Unterlassungspflicht setzt bei Filialunternehmen grundsätzlich voraus, dass nicht nur eine von mehreren Filialen, sondern der Geschäftsbetrieb insgesamt aufgegeben wird.
2. Dieser Grundsatz erfährt in besonders gelagerten Ausnahmefällen dann eine Durchbrechung, wenn selbstobjektive Betrachter nicht verlässlich erkennen können, ob die geschlossene Betriebsstätte als Filiale überhaupt für eine gewisse Dauer einem bestimmten Unternehmen zugeordnet war, um welche Rechtspersönlichkeit es sich hierbei handelte und ob diese noch andere Filialen unterhielt.
UWG § 8 Abs. 6 Nr. 2 Aktenzeichen: 5U111/02 Paragraphen: UWG§8 Datum: 2003-04-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=7781 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
OLG Köln
21.08.2002
6 U 103/02
Wettbewerbsrecht, Sonderveranstaltung in der Sonderveranstaltung
1. Kündigt ein Unternehmen der Möbelbranche in seiner Werbung in zeitlichem Zusammenhang mit einem Saisonschlussverkauf und neben seiner Schlussverkaufswerbung für nicht schlussverkaufsfähige Ware an
„keine SSV-Ware- Trotzdem bis zu 50, 60, 70% reduziert“,
liegt hierin keine Ankündigung einer verbotenen Sonderveranstaltung, wenn sich die Werbung deutlich von derjenigen für den Schlussverkauf abhebt.
2. Zur Abgrenzung der Sonderveranstaltung von Sonderangeboten.
UWG § 7 Aktenzeichen: 6U103/02 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2002-08-21 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=5289 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen Werbung Unzulässige Werbung
15.4.1999
I ZR 83/97
Preissturz ohne Ende
Eine außerhalb der Karenzzeit vor einem Schlußverkauf geschaltete Werbung, die wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, begründet grundsätzlich nicht die Gefahr, daß auch innerhalb der Karenzzeit, in der die Werbung als Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung zu werten wäre, entsprechend geworben wird.
UWG Vor § 1
Zur Frage der Vorwegnahme eines Schlußverkaufs durch die in einer mit "Preissturz ohne Ende" überschriebenen Zeitungsanzeige, in der eine Vielzahl von im Schlußverkauf üblicherweise angebotenen Artikeln mit Preisherabsetzungen beworben wird.
UWG § 7 Abs. 1
Aktenzeichen: IZR83/97 Paragraphen: UWGvor§1 UWG§7 Datum: 2002-08-06 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=1496 Wettbewerbsrecht - Werbung Sonderveranstaltungen unzulässige Werbung
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
20.3.2002
5 U 44/01
Sparschwein-Wochen
Die Werbung für – zeitlich nicht begrenzte - „Sparschwein-Wochen“, während der eine Vielzahl (hier: ca. 100) konkret bezeichneter Artikel zu besonders günstigen Preisen angeboten werden, dient der Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung, die auch bei Möbel-Discountern jedenfalls bei Beachtung der guten kaufmännischen Sitten nicht branchenüblich ist.
§§ 7 Abs. 1 UWG Aktenzeichen: 5U44/01 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2002-03-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3057 Wettbewerbsrecht - unzulässige Werbung Sonderveranstaltungen
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
20.3.2002
5 U 44/01
Sparschwein-Wochen
Die Werbung für – zeitlich nicht begrenzte - „Sparschwein-Wochen“, während der eine Vielzahl (hier: ca. 100) konkret bezeichneter Artikel zu besonders günstigen Preisen angeboten werden, dient der Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung, die auch bei Möbel-Discountern jedenfalls bei Beachtung der guten kaufmännischen Sitten nicht branchenüblich ist.
§ 7 Abs. 1 UWG Aktenzeichen: 5U44/01 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2002-03-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3076 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Sonderveranstaltungen
OLG Hamburg - LG Hamburg
20.3.2002
5 U 44/01
Sparschwein-Wochen
Die Werbung für – zeitlich nicht begrenzte - „Sparschwein-Wochen“, während der eine Vielzahl (hier: ca. 100) konkret bezeichneter Artikel zu besonders günstigen Preisen angeboten werden, dient der Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung, die auch bei Möbel-Discountern jedenfalls bei Beachtung der guten kaufmännischen Sitten nicht branchenüblich ist.
UWG § 7 Abs. 1 Aktenzeichen: 5U44/01 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2002-03-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16028 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
8. November 2001
3 U 317/00
Kündigt ein Möbelhändler in einem Werbeprospekt im Rahmen von „Betten Aktions-Wochen“ eine „Riesenauswahl“ ( an Betten ) zu „super günstigen“ Preisen an, so kann darin die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung zu sehen sein.
§ 7 UWG Aktenzeichen: 3U317/00 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2001-11-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3203 Wettbewerbsrecht - Werbung Sonderveranstaltungen
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
25.10.2001
3 U 12/01
Durch den Hinweis „Sale“ wird nicht stets auf eine Sonderveranstaltung, insbesondere
einen bereits begonnenen Schlußverkauf hingewiesen. Maßgebend sind die Umstände des
Einzelfalles.
§ 7 UWG Aktenzeichen: 3U12/01 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2001-10-25 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=2974 Wettbewerbsrecht - Unterlassungsklage Abmahnungsrecht Sonderveranstaltungen
7.6.2001
I ZR 115/99
Jubiläumsschnäppchen
Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungsantrags, der auf das Verbot einer Werbung "mit Aussagen wie ..." gerichtet ist.
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Zur Beurteilung der Werbung mit einer mehrseitigen Zeitungsbeilage, in der mit dem Hinweis auf das einjährige Geschäftsjubiläum der Verkaufsstätte und den Worten "die
Jubiläumsschnäppchen warten schon" eine Vielzahl von - als besonders günstig gekennzeichneten - Angeboten beworben wird, als Werbung für eine unzulässige Sonderveranstaltung.
UWG § 7 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2
Aktenzeichen: IZR115/99 Paragraphen: ZPO§253 UWG§7 Datum: 2001-06-07 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=1879 Wettbewerbsrecht - Abmahnungsrecht Sonderveranstaltungen Irreführende Angaben
6.4.2000
I ZR 114 /98
Neu in Bielefeld II
Nutzt der Gläubiger eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Möglichkeiten nicht, die Kosten der Rechtsverfolgung durch Streitgenossenschaften auf der Aktivseite oder Passivseite niedrig zu halten oder erhebt er Hauptsacheklage, ohne abzuwarten, ob die inhaltsgleiche einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt wird, deutet dies auf eine mißbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs hin.
UWG § 13 Abs. 5
In der Werbung für eine Geschäftseröffnung, bei der Computer und Computerzubehör zu Sonderpreisen "direkt ab Lkw" verkauft werden, liegt die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung.
UWG § 7 Abs. 1
Zur Frage einer irreführenden Werbung, wenn besonders herausgestellten Preisen
durchgestrichene "Normalpreise" gegenübergestellt werden.
UWG § 3
Aktenzeichen: IZR114/98 Paragraphen: UWG§13 UWG§7 UWG§3 Datum: 2000-04-06 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=532 Wettbewerbsrecht - Sonderveranstaltungen
20.1.2000
I ZR 196/97
Ambulanter Schlußverkauf
Ein Schlußverkauf, der in der zeitlichen Lage der Sommerschlußverkäufe ohne Bezug zu einer stationären Verkaufsstätte in einer nur für die Dauer des Schlußverkaufs eingerichteten provisorischen Verkaufsstätte angekündigt wird, stellt keine zulässige
Sonderveranstaltung dar.
UWG § 7 Abs. 1 und 3 Nr. 1
Aktenzeichen: IZR196/97 Paragraphen: UWG§7 Datum: 2000-01-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=502 Wettbewerbsrecht - Unterlassungsklage Verbände/Organisationen Sonderveranstaltungen
20.5.1999
I ZR 31/97
RUMMS!
a) Ergibt die Rechtsprüfung bei einer Verbandsklage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, daß das beanstandete Verhalten nicht wettbewerbswidrig ist und daher die Klage jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist, kann die Frage offenbleiben, ob die Klage mangels einer hinreichenden Ausstattung des Verbandes oder mangels einer hinreichenden Zahl von Gewerbetreibenden, die dem Verband angehören, unzulässig ist.
b) Die Ankündigung einer Sonderveranstaltung in einer mehrseitigen, in auflagenstarken Tageszeitungen erschienenen Anzeige ist grundsätzlich geeignet, den Wettbewerb auf dem fraglichen Markt wesentli ch zu beeinflussen.
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
Zur Beurteilung einer Zeitungsanzeige, in der aus Anlaß eines Firmenjubiläums für besonders günstige Angebote geworben wird.
UWG § 7 Abs. 1 und 3 Nr. 2
Aktenzeichen: IZR31/97 Paragraphen: UWG§7 Datum: 1999-05-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=1487
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