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VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
17.9.2019
X ZR 124/18
Lärmschutzwände
1. Der Teilnehmer an einem Vergabeverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mit einem auf einen Vergaberechtsverstoß gestützten Schadensersatzanspruch nicht ausgeschlossen, wenn er den Verstoß nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemacht hat.
2. Hat der Schadensersatz verlangende Bieter einen Vergaberechtsverstoß gerügt, kann ihm kein Mitverschulden nach § 254 BGB angelastet werden, wenn er die Rüge auf Bitten des Auftraggebers zurückgenommen hat, um das Vergabeverfahren nicht weiter zu verzögern.
BGB § 241 Abs 2, § 242, § 254, § 280 Abs 1, § 839 Abs 3
Aktenzeichen: XZR124/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-17 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2451 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Düsseldorf - LG Köln
20.7.2011
VI-U (Kart) 11/11
Dem Bauunternehmer steht gegen den Bauherrn in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe des Bauauftrages eine Verschiebung der Ausführungszeiten erforderlich geworden ist und dem Bauunter-nehmer hierdurch ursächlich Mehrkosten entstanden sind. Mit Recht hat das Landgericht diese Tatbestandsvoraussetzungen bejaht und die grundsätzliche Mehrvergütungspflicht der Beklagten festgestellt. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 307
VOB/B § 2 Abs 5, § 6 Abs 3
Aktenzeichen: VI-U(Kart)11/11 Paragraphen: BGB§307 VOB/B§2 VOB/B§6 Datum: 2011-07-20 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1916 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Brandenburg - LG Cottbus
14.12.2010
11 U 37/10
Öffentliche Auftragsvergabe:
Schadensersatz wegen der Nichtvergabe eines Auftrages; Zuschlagsentscheidung bei getrennter Ausschreibung sachlich und räumlich zusammenhängender Arbeiten
BGB § 241 Abs 2, § 280
Aktenzeichen: 11U37/10 Paragraphen: BGB§241 BGB§280 Datum: 2010-12-14 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1784 VOB/A-VOL/A - Leistungsbeschreibung Schadensersatz
OLG Celle
22.05.2008
13 Verg 1/08
1. Ein (drohender) Schadenseintritt im Sinn des § 97 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dargelegt, wenn ein Bieter, dessen Angebot wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen auszuschließen ist, in zulässiger Weise rügt, dass die Vergabestelle die wegen eines schweren Vergaberechtsfehlers zwingend gebotene Aufhebung der Ausschreibung unterlassen hat, sofern die Möglichkeit besteht, dass der Bieter bei einer Wiederholung des Vergabe verfahrens ein ausschreibungskonformes Angebot einreichen wird.
2. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung, die ein technisches Merkmal enthält, welches die Produkte bestimmter Hersteller bevorzugt.
GWB § 107 Abs 2 Satz 2
VOL/A § 8 Nr 3 Abs 4
Aktenzeichen: 13Verg1/08 Paragraphen: GWB§107 VOL/A§8 Datum: 2008-05-22 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1472 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
BGH - OLG Koblenz - LG Koblenz
27.11.2007
X ZR 18/07
a) Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens in § 126 Satz 1 GWB setzt kein Verschulden beim Verstoß gegen bieterschützende Bestimmungen voraus.
b) Ein Angebot hätte i. S. von § 126 Satz 1 GWB eine echte Chance auf den Zuschlag gehabt, wenn es innerhalb des Wertungsspielraums der Vergabestelle gelegen hätte, darauf den Zuschlag zu erteilen.
c) Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der für die Auftragserteilung vorgesehenen Wertungskriterien und deren Gewichtung, zu denen der öffentliche Auftraggeber ggf. nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast vorzutragen hat, zu prüfen.
d) Die vom Auftraggeber vorzunehmende Schätzung des Gesamtauftragswerts i. S. von § 1a VOB/A (§ 3 Abs. 1 VgV) bezieht sich auf die unter Wettbewerbsbedingungen voraussichtlich entstehende Gesamtvergütung.
e) Ein Anspruch aus culpa in contrahendo auf Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren kann einem Bieter zustehen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens (hier: Schätzung der Gesamtvergütung unterhalb des einschlägigen Schwellenwerts) nicht oder nicht so, wie geschehen, daran beteiligt hätte (Weiterführung von Sen.Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 34/04, NZBau 2007, 727, zur Veröffentl. in BGHZ vorgesehen).
GWB § 126 Satz 1
VOB/A § 1a (jetzt: § 3 Abs. 1 VgV)
culpa in contrahendo
Aktenzeichen: XZR18/07 Paragraphen: GWB§126 VOB/A§1a culpa in contrahendo Datum: 2007-11-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1410 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Naumburg - LG Halle
23.04.2007
1 U 47/06
Isolierarbeiten
1. Im Schadenersatzprozess entfaltet die Feststellung des schuldhaften Vergaberechtsverstoßes durch den Vergabesenat für das Prozessgericht Bindungswirkung (§ 124 Abs. 1 GWB); neues Vorbringen des öffentlichen Auftraggebers zum Themenkomplex „Pflichtverletzung“ ist präkludiert.
2. Anforderungen an die Darlegung eines hypothetischen Nebenangebotes, auf welches der Zuschlag bei vergaberechtskonformer Entscheidung zu erteilen gewesen sein soll.
Aktenzeichen: 1U47/06 Paragraphen: GWB§124 Datum: 2007-04-23 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1301 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Brandenburg - LG Potsdam
10.1.2007
4 U 81/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen
Aktenzeichen: 4U81/06 Paragraphen: Datum: 2007-01-10 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1212 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz Absprachen
OLG Frankfurt
7.11.2006
11 U 53/03 (Kart)
Vergabe; Auftrag; Schadensersatz; Schadenersatz; Preisabsprache; Preisabsprachen; Preisvereinbarung; Absprachen
Zum Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Submissionsabsprachen
BGB c.i.c.
Aktenzeichen: 11U53/03 Paragraphen: Datum: 2006-11-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1196 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Schadensersatz Parteivortrag
Vergabekammer des Landes Berlin
21.04.2006
B 2 - 17/06
Der drohende Schaden muss vom Antragsteller zumindest so begründet werden, dass nachvollziehbar wird, inwieweit seine Chancen auf den Zuschlag steigen, wenn der angebliche Verstoß gegen das Vergaberecht beseitigt wird.
GWB § 107 Abs. 2 Aktenzeichen: B2-17/06 Paragraphen: GWB§107 Datum: 2006-04-21 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1029 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
21.03.2006
4 U 51/05-79
Wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOL/A der Zuschlag nicht fristgerecht erteilt und erteilt der Ausschreibende später Einzelaufträge zu höheren Einzelpreisen, so kann er von den Lieferanten nicht Rückzahlung vermeintlicher Überzahlungen verlangen.
Aktenzeichen: 4U51/05 Paragraphen: Datum: 2006-03-21 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1043 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Dresden - LG Leipzig
27.01.2006
20 U 1873/05
1. Hat ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben, sich dementsprechend als Adressaten der abzugebenden Angebote bezeichnet und einen Vertragsschluss im eigenen Namen angekündigt, so ist er für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vergabe auch dann der richtige Beklagte, wenn der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter über das ausgeschriebene Vorhaben mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Namen eines Dritten geschlossen wird, der dem Auftraggeber intern für die Beschaffung der Bauleistung einzustehen hat.
2. Ein Auftraggeber kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Bieters nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit von dessen Angebot berufen, wenn er dieses Angebot von einem konkurrierenden Mitbieter hat ausführen lassen, der seinerseits in der Angebotsfrist ein der tatsächlichen Leistung nicht entsprechendes Angebot abgegeben
hatte und dessen nachgereichtes Angebot jedenfalls z. T. an den nämlichen formalen Mängeln leidet wie die Offerte des unberücksichtigt gebliebenen Bieters.
Aktenzeichen: 20U1873/05 Paragraphen: Datum: 2006-01-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=937 VOB/A-VOL/A - Bieter Schadensersatz
OLG Dresden - LG Leipzig
27.01.2006
20 U 1873/05
1. Hat ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben, sich dementsprechend als Adressaten der abzugebenden Angebote bezeichnet und einen Vertragsschluss im eigenen Namen angekündigt, so ist er für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vergabe auch dann der richtige Beklagte, wenn der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter über das ausgeschriebene Vorhaben mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Namen eines Dritten geschlossen wird, der dem Auftraggeber intern für die Beschaffung der Bauleistung einzustehen hat.
2. Ein Auftraggeber kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Bieters nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit von dessen Angebot berufen, wenn er dieses Angebot von einem konkurrierenden Mitbieter hat ausführen lassen, der seinerseits in der Angebotsfrist ein der tatsächlichen Leistung nicht entsprechendes Angebot abgegeben
hatte und dessen nachgereichtes Angebot jedenfalls z. T. an den nämlichen formalen Mängeln leidet wie die Offerte des unberücksichtigt gebliebenen Bieters.
BGB § 249 Abs. 1
BGB § 311 Abs. 2
VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b Aktenzeichen: 20U1873/05 Paragraphen: BGB3249 BGB§311 VOB/A§25 Datum: 2006-01-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=961 VOB/A-VOL/A - Angebotswertung Ausschluß Schadensersatz
OLG Naumburg - Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
26.10.2005
1 Verg 12/05
1. Ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB droht einem Antragsteller durch die behauptete Rechtsverletzung nicht, wenn er bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil sein Angebot aus anderen Gründen hätte ausgeschlossen werden müssen.
2. Fordert ein Auftraggeber die Abgabe der Erklärungen nach EFB Preis 1a, 1b, 2 innerhalb der Angebotsfrist, so ist ein Angebot zwingend auszuschließen, welches die unausgefüllten Formulare mit dem Aufdruck „Wird bei Auftragserteilung nachgereicht“ enthält.
3. Allein der Umstand, dass sämtliche innerhalb der Angebotsfrist eingereichte Angebote mangelbehaftet sind, begründet noch keine Pflicht zur Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A i.S. einer „Ermessensreduzierung auf Null“.
4. Der rechtmäßige Ausschluss seines Angebots nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.
GWB § 107
VOB/A § 26 Aktenzeichen: 1Verg12/05 Paragraphen: GWB§107 VOB/A§26 Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=873 VOB/A-VOL/A - Angebotswertung Schadensersatz
OLG Naumburg - Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
26.10.2005
1 Verg 12/05
1. Ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB droht einem Antragsteller durch die behauptete Rechtsverletzung nicht, wenn er bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil sein Angebot aus anderen Gründen hätte ausgeschlossen werden müssen.
2. Fordert ein Auftraggeber die Abgabe der Erklärungen nach EFB Preis 1a, 1b, 2 innerhalb der Angebotsfrist, so ist ein Angebot zwingend auszuschließen, welches die unausgefüllten Formulare mit dem Aufdruck „Wird bei Auftragserteilung nachgereicht“ enthält.
3. Allein der Umstand, dass sämtliche innerhalb der Angebotsfrist eingereichte Angebote mangelbehaftet sind, begründet noch keine Pflicht zur Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A i.S. einer „Ermessensreduzierung auf Null“.
4. Der rechtmäßige Ausschluss seines Angebots nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.
GWB §§ 97, Aktenzeichen: 1Verg12/05 Paragraphen: GWB§97 Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=911 VOB/A-VOL/A - Ausschluß Schadensersatz
LG Leipzig
19.8.2005
01 HK O 7069/04
Überreicht von den Rechtsanwälten Cornelius + Krage, Rechtsanwalt Andreas Kolberg, Sell-Speicher, Wall 55, D-24103 Kiel, Tel. +49 - 431 - 600 530, Fax +49 - 431 - 600 53 60, kolberg@cornelius-krage.de, www.cornelius-krage.de
1. Ein ungerechtfertigter Ausschluss aus einem Vergabeverfahren stellt eine Pflichtverletzung im Sinne von §§ 311 Abs. 2, 241 BGB dar, die zu Schadensersatzansprüchen des ausgeschlossenen Bieters führen kann.
2. Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung des rechtswidrig ausgeschlossenen Bieters stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar.
BGB §§ 242, 311 Aktenzeichen: 01HKO7069/04 Paragraphen: BGB§242 BGB§311 Datum: 2005-08-19 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=845 VOB/A-VOL/A - Angebotswertung Ausschluß Schadensersatz
BGH - OLG Düsseldorf - LG Wuppertal
07.06.2005
X ZR 19/02
a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines durch die Ausschreibung begründeten vorvertraglichen schutzwürdigen Vertrauensverhältnisses kommen nicht in Betracht, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war.
b) Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so daß die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluß von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt.
BGB § 276 Fa
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1
VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Aktenzeichen: XZR19/02 Paragraphen: BGB§276 VOB/A§21 VOB/A§25 Datum: 2005-06-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=820 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz Nebenangebote Angebotswertung
Bundeskartellamt
13.4.2005
VK 3-22/05
1. Ein Schaden ist entstanden oder droht zu entstehen, wenn durch die einzelnen gerügten Vergaberechtsverstöße die Zuschlagschancen des antragstellenden Bieters beeinträchtigt oder verschlechtert sein können. Der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter muss schlüssig dartun, dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist. Hat der Antragsteller ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.
2. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Art. 19 Abs. 2 der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG sind Nebenangebote zwar nur wertbar, wenn der Auftraggeber Mindestanforderungen aufgestellt hat und diese durch das Angebot erfüllt werden. Die Erläuterung in den Verdingungsunterlagen soll es den Bietern ermöglichen, in gleicher Weise von den Mindestanforderungen Kenntnis zu nehmen, und dient damit dem Transparenzgrundsatz, der die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes
gewährleistet. Der Transparenzgrundsatz erfordert, dass die Verdingungsunterlagen ein Mindestmaß inhaltlicher Vorgaben, denen die Nebenangebote genügen müssen, enthalten.
3. Es entspricht den Regelungen der VOB/A, wenn sich der Auftraggeber bei der Prüfung der Angebote nach den Zuschlagskriterien auf diejenigen Angebote beschränkt, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lassen (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 1
VOB/A). Angebote mit vergleichsweise hohen Preisen können demnach unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten von der weiteren Wertung ausgenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/A § 25 Aktenzeichen: VK3-22/05 Paragraphen: VOB/A§25 Datum: 2005-04-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=796 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Vergabe/Auftragserteilung Schadensersatz Vergabeverstoß
OLG Düsseldorf - 1. Vergabekammer des Bundes
23.02.2005
Vll-Verg 78/04
Auftragserteilung unter Verstoss gegen die Vergabevorschriften.
1. Nach deutschem Vergaberecht ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht eröffnet, wenn einem Unternehmen vor Einreichung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag wirksam erteilt worden ist. §§ 114 Abs. 2 S. 1, 123 S. 3 GWB ordnen an, dass ein bereits erteilter Zuschlag durch die Nachprüfungsinstanzen nicht aufgehoben werden kann. Ferner kann gemäß §§ 114 Abs. 2 S. 2, 123 S. 2 GWB nach Zuschlagserteilung nur noch festgestellt werden, dass das Unternehmen, das die Nachprüfung beantragt hat, durch den Auftraggeber in seinen Rechten verletzt ist.
2. Auch nach der neueren EuGH-Rechtsprechung ist nach wirksamer Zuschlagserteilung kein primärer Vergaberechtschutz geboten. Zwar hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9.9.2004 (Rs. C-125/03, www.RechtsCentrum.de) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, Verträge zu beenden, wenn der Vertrag unter Verletzung der Vergaberechtsvorschriften zustande gekommen ist. Daraus ist indes nicht zu folgern, dass die Mitgliedsstaaten den Unternehmen unter allen Umständen die Möglichkeit primären Rechtsschutzes eröffnen müssen. Vielmehr hat der EuGH ausdrücklich bestätigt, dass Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Abl. L 395, S. 33) die Mitgliedstaaten ermächtigt, nach Vertragsschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen. Von dieser Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber Gebrauch gemacht.
3. Nach § 13 Satz 6 VgV ist ein Vertrag nichtig, den der öffentliche Auftraggeber unter Ver-letzung seiner gegenüber den Bietern bestehenden Informationspflicht abschließt. (Leitsatz der Redaktion)
GWB §§ 114, 123
VgV § 13 Aktenzeichen: VII-Verg78/04 Paragraphen: GWB§114 GWB§123 VgV§13 Datum: 2005-02-23 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=743 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Schleswig - LG Lübeck
19.12.2003
4 U 4/00
Schadenersatz; culpa in contrahendo; entgangener Gewinn; ersparte Aufwendungen; Allgemeine Geschäftskosten; Wagnis und Gewinn; Gemeinkosten der Baustelle
Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung des Vergabeverfahrens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung von Erschließungsarbeiten.
1. Der Vermögensschaden ist im Wege der Differenzhypothese zu ermitteln, dabei muss sich jedoch der Geschädigte im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
2. Der Einwand ersparter Aufwendungen bei der Geltendmachung von entgangenem Gewinn i.S.v. § 252 BGB ist von Amtswegen zu prüfen.
3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der Geschädigte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs und damit auch für die ersparten Aufwendungen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.
4. Nicht zu den ersparten Aufwendungen gehören wegen ihres Fixkostencharakters die baubetriebswirtschaftlichen Kalkulationsposten "Allgemeine Geschäftskosten" sowie "Wagnis und Gewinn".
BGB § 252
BGB § 249 ff. Aktenzeichen: 4U4/00 Paragraphen: BGB§252 BGB§249 Datum: 2004-12-19 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=713 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
OLG Naumburg - LG Halle
22.11.2004
1 U 56/04
1. Die Vergabestelle hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung (positives Interesse) gegen einen Bieter, auf dessen Angebot sie selbst den Zuschlag nicht erteilt hat. Dies gilt auch dann, wenn sie zum Ausscheiden des Angebots verpflichtet war, weil das
Angebot wegen einer Fehlkalkulation des Bieters einen unangemessen niedrigen Preis aufwies, § 25 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A.
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A trägt grundsätzlich der Bieter das Risiko der Fehlkalkulation bei Erstellung seines Angebotes. Der Vergabestelle ist die Erteilung des Zuschlags auf ein fehlkalkuliertes Angebot nicht á priori verwehrt; der Bieter
ist nicht zur Anfechtung seines Angebotes berechtigt.
VOB/A § 25 Aktenzeichen: 1U56/04 Paragraphen: VOB/A-VOL/A Datum: 2004-11-22 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=706 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Vergabeverstoß Schadensersatz
Kammergericht
11.11.2004
2 Verg 16/04
Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung nicht aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der Gerichtshof entschieden hat, dass eine durch ein vergaberechtswidrige Vergabe begangene Vertragsverletzung während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall
gegen § 138 BGB verstößt.
GWB § 97
VgV § 13 Satz 6
BGB §§ 134, 138 Aktenzeichen: 2VerG16/04 Paragraphen: GWB§97 VgV§13 BGB§134 BGB§138 Datum: 2004-11-11 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=835 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz Ausschreibung Angebotswertung
OLG Naumburg - LG halle
26.10.2004
1 U 30/04
Gebäudeleittechnik
1. Das Zivilgericht stellt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenersatzanspruches wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen selbst fest, es ist an etwaige Entscheidungen der Vergabeprüfstelle bzw. des Vergabeüberwachungsausschusses bzw.
der Aufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers nicht gebunden. Etwas Anderes gilt nach § 124 Abs. 1 GWB lediglich für bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammern bzw. rechtskräftige Entscheidungen der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bzw. des nach § 124 Abs. 2 GWB angerufenen Bundesgerichtshofes.
2. Enthalten die Verdingungsunterlagen lediglich den Hinweis auf das Erfordernis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung, so genügt dem auch die Unterschrift eines Vertreters bzw. Beauftragten, soweit dieser mit entsprechender Vertretungsmacht handelt. Ein urkundlicher Nachweis seiner Vertretungsmacht ist nur Aufforderung des Auftraggebers und
innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist zu erbringen.
3. Nimmt ein Bieter Änderungen an der Leistungsbeschreibung (hier: Veränderung der Abmessungen von Schaltschränken, Mindermengen einer Eventualposition) vor und legt er seinem Angebot seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, so ist sein Angebot nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A wegen jedem der drei Verstöße zwingend auszuschließen. Es kommt nicht darauf an, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale oder wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf die Funktionalität
des Angebots haben können.
4. Zwar eröffnen § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A dem Auftraggeber einen großen Beurteilungsspielraum bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote; dieser ist jedoch überschritten,
wenn die Vergabeentscheidung auf objektiv widerlegten Vorurteilen des Beraters des Auftraggebers beruht.
5. Zur Ermittlung der Höhe des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO trotz unzureichender Darlegung der Angebots-Urkalkulation.
GWB § 124
VOB/A § 25 Aktenzeichen: 1U30/04 Paragraphen: GWB§124 VOB/A§25 Datum: 2004-10-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=705 VOB/A-VOL/A - Ausschreibungsaufhebung Schadensersatz
BGH - Kammergericht - LG Berlin
16.12.2003
X ZR 282/02
a) Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne daß einer der in § 26 VOB/A, § 26 VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.
b) Nimmt die öffentliche Hand von der Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags Abstand und bleibt sie bei der vor der Ausschreibung praktizierten Art des Betriebs eines Gebäudes oder des zu seinem Betrieb erforderlichen Leistungsbezugs, ohne daß dieser von der Ausschreibung
miterfaßt worden ist, liegt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der vor der Ausschreibung geübten Praxis keine zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtende Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags.
VOB/A § 26
VOL/A § 26
BGB § 276 Fc Aktenzeichen: XZR282/02 Paragraphen: VOB/A§26 VOL/A§26 BGB§276 Datum: 2003-12-16 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=606 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Beschlüsse Schadensersatz Sonstiges Zuschlag Ausschreibung Ausschreibungsaufhebung
OLG Celle - VgK Bezirksregierung Lüneburg
22.05.2003
13 Verg 9/03
1. Eine Vergabestelle kann nicht durch Entscheidung der Vergabekammer oder des Vergabesenates gezwungen werden, eine Leistung zu vergeben, die sie zwar bei Ausschreibung, später jedoch keinesfalls mehr beschaffen will.
2. Schadenersatzansprüche wegen einer damit verbundenen Aufhebung des Vergabeverfahrens bleiben unberührt.
GWB § 114 Aktenzeichen: 13Verg9/03 Paragraphen: GWB§114 Datum: 2003-05-22 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=539 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Sonstiges Schadensersatz
Baugewerbeverband Niedersachsen
VOB-Stelle
Fall 1027
Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer bei VOB-widriger Ausschreibung
VOB/A § 9, § 17
VOB/B § 2 Aktenzeichen: 1027 Paragraphen: VOB/A§9 VOB/A§17 VOB/B§2 Datum: 2002-12-02 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=337 VOB/A-VOL/A - Schadensersatz
16.4.2002
X ZR 67/00
Hätte der klagende Bieter mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der beklagte Auftraggeber die Nichtberücksichtigung des
Angebots nicht auf diesen Ausschlußtatbestand gestützt hat.
BGB § 276 Fa
VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Aktenzeichen: XZR67/00 Paragraphen: BGB§276 VOB/A§25 Datum: 2002-04-16 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=254 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Ausschreibung Angebot Angebotswertung Rügepflicht Schadensersatz
OLG Frankfurt a.M.
5.3.2002
11 Verg 2/01
1. Werden Leistungen in Einzellosen ausgeschrieben und wird von dem Bieter die Gesamtleistung in einem Paket angeboten, scheidet eine Wertung wegen Verstoß gegen die Verdingungsunterlagen aus. Eine losweise Wertung ist in einem solchen Fall nicht möglich.
2. Besteht keine Chance auf eine Zuschlagserteilung, fehlt es an der erforderlichen Antragsbefugnis im Sinne des § 107 Abs 2 Satz 2 GWB.
3. Ein drohender Schaden im Sinne des § 107 GWB kann nur ausreichend dargelegt worden, wenn überhaupt die Möglichkeit einer Zuschlagserteilung gegeben ist.
4. Die dem Bieter zur Verfügung stehende Zeitspanne für eine konkrete Rüge beträgt maximal zwei Wochen. (Leitsatz der Redaktion)
VOL/A § 21
GWB § 107 Aktenzeichen: 11Verg2/01 Paragraphen: VOL/A§21 GWB§107 Datum: 2002-03-05 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=256 VOB/A-VOL/A Vergabeverfahrensrecht - Schadensersatz Vergabeverfahren
OLG Rostock
24.9 2001
17 W 11/01
Macht der Unternehmer zur Begründung seines Schadens geltend, er werde auf Grund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss er mit seiner Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.
Aussicht auf Beauftragung hat grundsätzlich nur derjenige, der sich durch Abgabe eines Angebotes am Wettbewerb im Vergabeverfahren beteiligt hat. Der Unternehmer, der sich einer Angebotsabgabe enthält, vergibt sich selbst von vornherein jeglicher Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten und ist daher grundsätzlich nicht antragsbefugt.
Eine Antragsbefugnis kann trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist. Beruft er sich im Nachprüfungsverfahren hierauf, muss er zur Begründung seiner Antragsbefugnis zunächst eine solche Verhinderung schlüssig darlegen. (Leitsatz der Redaktion)
GWB § 108
Aktenzeichen: 17W11/01 Paragraphen: GWB § 108 Datum: 2001-09-24 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=129 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Vergabeverfahren Verfahrensfehler Schadensersatz
OLG Naumburg
23.7.2001
1 Verg 2/01
a) Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der
Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und (natürlich auch) inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.
b) Als sachdienlich ist dabei jede Auskunft zu verstehen, die mit der Vergabe oder der Ausführung der Bauleistung im Zusammenhang steht, also Auskünfte über technische Fragen ebenso wie solche, die für die vom Bewerber vorzunehmende Preiskalkulation von Bedeutung sein können. Die Auskunftspflicht des öffentlichen Auftraggebers dient der Einhaltung eines fairen, mit möglichst großer Beteiligung geführten Wettbewerbs und damit auch der Gleichbehandlung der beteiligten Bewerber.
c) Zu der Frage eines möglichen Schadenersatzansprucher bei Erteilung einer falschen Auskunft. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/A §§ 2,17
GWB § 97
Aktenzeichen: 1Verg2/01 Paragraphen: VOB/A§2 VOB/A§17 BWB§97 Datum: 2001-07-23 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=126 VOB/A-VOL/A - Ausschreibung Schadensersatz
BGH
8.9.1998
X ZR 48/97
Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.
VOB/A § 26
Aktenzeichen: XZR48/97 Paragraphen: VOB/A§26 Datum: 1998-09-08 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=65
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