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Vergabeverfahrensrecht - Einstweilige Anordnung
OLG Stuttgart - LG Heilbronn
21.7.2015
10 W 31/15
Gegen eine im einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangene Zwischenverfügung, mit der zeitlich beschränkt dem Antrag entsprochen wird (hier: Keine Zuschlagserteilung vor abschließender erstinstanzlicher Entscheidung), ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft.
ZPO § 935; § 940; § 936; § 924; § 567
VOB/A § 14 Abs. 6; § 16 Abs. 1, § 18
Aktenzeichen: 10W31/15 Paragraphen: Datum: 2015-07-21 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2251 Vergabeverfahrensrecht - Einstweilige Anordnung Rechtsmittel
OLG Düsseldorf
30.04.2008
VII-Verg 23/08
Eilverfahren
Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen im Vergabeverfahren
Aktenzeichen: VII-Verg23/08 Paragraphen: Datum: 2008-04-30 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1485 Vergabeverfahrensrecht - Einstweilige Anordnung Vollstreckung Sonstiges
OLG Naumburg - 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt LSA
17.3.2005
1 Verg 3/05
Krankenhaus-Catering II
1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Vollstreckungsmaßnahmen einer Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt ist in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO statthaft.
2. Das nach dem Gesetz als vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit einer bestandskräftigen Entscheidung tritt dann ausnahmsweise gegenüber dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen eine Vollstreckungsmaßnahme zurück, wenn entweder die im Eilverfahren gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird, oder wenn die sofortige Vollziehung für den Rechtsmittelführer eine unbillige, nicht durch das überwiegende öffentliche Interesse an der sofor-tigen Durchsetzung gebotene Härte zur Folge hätte.
3. Ob eine Gesellschaft privaten Rechts nach vollzogener Umwandlung von einer 100%-igen Eigengesellschaft des Landkreises in eine gemischt-wirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft noch die Eigenschaft besitzt, öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB zu sein, ist für die neue juristische Person selbständig zu prüfen.
VwGO § 80
GWB § 98 Aktenzeichen: 1Verg3/05 Paragraphen: VwGO§80 GWB§98 Datum: 2005-03-17 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=755 Vergabeverfahrensrecht - Einstweilige Anordnung
OLG Celle - Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg
15.07.2004
13 Verg 11/04
Das Beschwerdegericht kann im Vergabenachprüfungsverfahren einstweilige Anordnungen in analoger Anwendung von § 115 Abs. 3 GWB erlassen. Zu den Voraussetzungen dafür, im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 115 GWB dem Auftraggeber aufzugeben, die Angebotsfrist zu verlängern.
GWB § 115 Aktenzeichen: 13Verg11/04 Paragraphen: GWB§115 Datum: 2004-07-15 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=644
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