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Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
17.12.2019
8 S 2711/19
Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Klein- bzw. Haustierhaltung in den Außenwohn- und Wohnbereichen eines Grundstücks in einem reinen Wohngebiet.
Aktenzeichen: 8S2711/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22840 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet
VGH Hessen - VG Wiesbaden
28.11.2019
4 B 1416/19
Die Nutzung eines Gebäudes als "Jugendhilfe-Kinderhaus", in welchem Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden, ist in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO 1968 bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Einer eigenständigen Haushaltsführung steht nicht entgegen, dass die Bewohner auf dem
Weg dorthin durch ausgebildete Sozialpädagogen und eine Hauswirtschaftskraft angeleitet und unterstützt werden.
BAUNVO (1968) § 3
SGB VIII § 34
Aktenzeichen: 4B1416/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22798 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet Bauordnungsrecht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
11.7.2019
3 A 1621/17.Z
Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet
1. Die Haltung von Tauben zu Hobbyzwecken kann Ausdruck des Wohnens im Sinne einer Freizeitgestaltung sein.
2. Die hobbymäßige Taubenzucht kann grundsätzlich als untergeordnete Nebenanlage oder -einrichtung i. S. v. § 14 BauNVO gesehen werden.
3. Handelt es sich bei einem Taubenverschlag um eine zulässige Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO sind die typischer Weise hiervon ausgehenden Beeinträchtigungen grundsätzlich hinzunehmen.
BauGB § 30
BauNVO § 4, § 14, § 15
Aktenzeichen: 3A1621/17 Paragraphen: Datum: 2019-07-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22372 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
18.12.2018
8 A 11049/18
Zulässigkeit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft pflegebedürftiger älterer Menschen in einem reinen Wohngebiet
Zur Zulässigkeit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft pflegebedürftiger älterer Menschen in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO 1977.(Rn.11)
1. Nach BauNVO, Fassung 1977, § 3 sind Altenpflegeheime wegen des im Vordergrund stehenden Betreuungszwecks keine Wohngebäude.(Rn.11)
2. Verbleiben Menschen in ihrer bisherigen häuslichen Umgebung unter Inanspruchnahme von mehr oder weniger umfangreichen Pflege- und Betreuungsleistungen so wohnen sie.(Rn.12)
3. Bei der ambulant betreuten Wohngemeinschaft handelt es sich um eine neue Form des Aufenthalts älterer Menschen. Bei ihr kommt es für die städtebauliche Zuordnung darauf an, ob und inwieweit die konkrete Wohngruppe die Kriterien des Wohnbegriffs erfüllt. Maßgeblich dafür ist das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung.(Rn.13)
BauNVO § 3 Abs 1, § 3 Abs 2, § 4
Aktenzeichen: 8A11049/18 Paragraphen: Datum: 2018-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21820 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Wohngebiet Bauordnungsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg
18.10.2017
4 CN 6.17
Allgemeines Wohngebiet; Auslegung des Bebauungsplans; Bebauungsplan; Dauerwohnen; Ferienwohnen; Maßgeblicher Zeitpunkt; Mischgebiet; Planungsziel; Reines Wohngebiet; Sondergebiet für die Erholung.; Sonstiges Sondergebiet; Wesentlicher Unterschied;
Kombination von Dauerwohnen und Ferienwohnungen in einem sonstigen Sondergebiet
1. Der Aufenthalt in Ferienwohnungen ist kein Wohnen im Sinne der Baunutzungsverordnung.
2. Ein Gebiet, in dem das Wohnen als Nutzung zwar überwiegt, dem Aufenthalt in Ferienwohnungen aber ein das Gebiet mitprägender Anteil zukommen soll, unterscheidet sich im Sinne von § 11 Abs. 1 BauNVO wesentlich von einem allgemeinen Wohngebiet.
BauNVO § 1 Abs. 5 und 6 Nr. 2, §§ 3, 4, 6 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11 Abs. 1 und 2, § 13a
ZPO § 560
Aktenzeichen: 4CN6.17 Paragraphen: Datum: 2017-10-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20603 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Wohngebiet
BVerwG - VGH Baden-Württemberg
7.9.2017
4 C 8.16
Ausschluss der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO; Ausschluss von Nutzungen; Bebauungsplan; Betriebe des Beherbergungsgewerbes; Betriebe des Beherbergungs- gewerbes als allgemein zulässige Nutzung.; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine Zweckbestimmung eines
allgemeinen Wohngebiets; allgemeines Wohngebiet;
Allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets
Bei einem vollständigen Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO allgemein zu- lässigen Nutzungen in einem Bebauungsplan bleibt die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets nicht gewahrt. Dies gilt auch dann, wenn im Bebauungsplan fest- gesetzt wird, dass die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe
des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig sind.
Aktenzeichen: 4C8.16 Paragraphen: Datum: 2017-09-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20599 Bau- und Bodenrecht - Bauletplanung Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Göttingen
20.12.2016
4 B 49.16
Wohngebäude; Wohnnutzung; Begriff des Wohnens; Wohngruppe; psychotherapeutische -; Minderjährige; Unterbringung; Betreuung; reines Wohngebiet.
Unterbringung und psychotherapeutische Betreuung Minderjähriger im reinen Wohngebiet
Die Nutzung eines Wohngebäudes in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO 1968 zur Unterbringung und psychotherapeutischen Betreuung von Minderjährigen ist bauplanungsrechtlich unzulässig (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12).
BauNVO 1968 § 3 Abs. 1
BauNVO 1990 § 3 Abs. 4
Aktenzeichen: 4B49.16 Paragraphen: Datum: 2016-12-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20206 Bau- und Bodenrecht - Gewerbegebiet Mischgebiet Bebauungsplan Wohngebiet
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
27.10.2015
3 S 1985/15
1. In einem "Wohngebiet mit Gewerbebetrieben" im Sinne des § 38 Abs. 1 II a OBS sind neben den in einem solchen Gebiet zweifellos zulässigen Wohngebäuden auch solche Anlagen zulässig, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind.
2. Der Anspruch auf Gebietserhaltung ist kein über dem Bauplanungsrecht stehender Anspruch, der die Unzulässigkeit eines ansonsten zulässigen Vorhabens begründet. Der Anspruch kann vielmehr nur dann verletzt sein, wenn eine Baugenehmigung gegen die in einem Bebauungsplan getroffene Festsetzung eines Baugebiets verstößt.
Aktenzeichen: 3S1985/15 Paragraphen: Datum: 2015-10-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19647 Bau- und Bodenrecht - Flüchtlingsheime Wohngebiet
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
6.10.2015
3 S 1695/15
Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen Wohngebiet
1. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber fallen unter den Begriff der sozialen Anlage im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO und sind daher in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig.
2. Zu den Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB.
Aktenzeichen: 3S1695/15 Paragraphen: Datum: 2015-10-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19646 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet Nutzungsänderung Bauleitplanung
OVG Berlin-Brandenburg
6.10.2015
OVG 10 B 1.14
Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung; übergeleiteter Baunutzungsplan für Berlin 1958/60; allgemeines Wohngebiet; Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen; gewerbliche Kleinbetriebe; Rücksichtnahmegebot; Zumutbarkeit; städtebauliche Grundsätze; Wohnruhe; störende Häufung von Vergnügungsstätten; trading-down-Effekt; Genehmigungsfreistellungsverfahren; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Subsidiaritätsregelung
1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60.
2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung
verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an.
3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.
BauNVO § 4, § 15 Abs 1
VwGO § 43 Abs 1
BauO BE § 63 Abs 1, § 63 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: 10B1.14 Paragraphen: Datum: 2015-10-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19754 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
18.9.2015
1 ME 126/15
Wohngemeinschaft ausländischer Arbeitnehmer im Allgemeinen Wohngebiet
1. Eine Wohngemeinschaft von ausländischen Arbeitnehmern kann in einem allgemeinen Wohngebiet im Einzelfall auch dann als Wohnnutzung i. S. von §§ 3, 4 BauNVO zulässig sein, wenn die Schlafräume von jeweils zwei Personen belegt sind.
2. Eine Doppelbelegung von Schlafräumen schließt eine Wohnnutzung allerdings regelmäßig aus, wenn keine persönlichen Beziehungen zwischen den Bewohnern bestehen, weil dann ein Rückzug in das Private nicht in dem gebotenen Umfang möglich ist. Enger Freundschaften oder verwandtschaftlicher Bande bedarf es allerdings nicht.
BauNVO § 4, § 3
Aktenzeichen: 1ME126/15 Paragraphen: BauNVO§4 BauNVO§3 Datum: 2015-09-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19333 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
13.10.2014
5 S 2616/13
Ein (mit einer Markise) überdachter Selbstbedienungs-Verkaufsstand für Gemüse und Obst, der seitlich und nach hinten durch Holzbretter begrenzt ist, ist ein Laden, der nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise auch in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden kann.
Aktenzeichen: 5S2616/13 Paragraphen: Datum: 2014-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18557 Bau- und Bodenrecht - Wohngebiet Sonstiges
OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Greifswald
19.2.2014
3 L 212/12
Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit Ferienwohnungen als Wohngebäude bzw. als Beherbergungsbetrieb
1. Ferienwohnungen sind in einem reinen Wohngebiet regelmäßig unzulässig.
2. Ein Gebäude mit Ferienwohnungen ist kein Wohngebäude im Sinne des Bauplanungsrechts; es ist daher im reinen Wohngebiet nicht gemäß § 3 Abs 2 BauNVO allgemein zulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
3. Ein Gebäude mit Ferienwohnungen ist nicht ohne weiteres ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes; es ist daher im reinen Wohngebiet auch nicht ohne weiteres gemäß § 3 Abs 3 Nr 1 BauNVO ausnahmsweise zulässig.
4. Ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes liegt vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen, entweder weil dies nach der Art der Räumlichkeiten gar nicht möglich ist, oder weil die Inanspruchnahme beherbergungstypischer Dienstleistungen die Nutzung prägt.
BauNVO § 3 Abs 2, § 3 Abs 3 Nr 1
Aktenzeichen: 3L212/12 Paragraphen: BauNVO§3 Datum: 2014-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18766 Bau- und Bodenrecht Staatsrecht - Bauleitplanung Wohngebiet Kirchenrecht
OVG Lüneburg - VG Stade
07.12.2009
1 LA 255/08
Gebietscharakter, Gebot der Rücksichtnahme, Moschee, Wohngebiet, allgemeines, islamisches Gebetshaus
Islamisches Gebetshaus in allgemeinem Wohngebiet
Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als
unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
BauNVO § 4
GG Art. 4
Aktenzeichen: 1LA255/08 Paragraphen: BauNVO§4 GGArt.4 Datum: 2009-12-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14302 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Wohngebiet
VG Lüneburg
21.04.2009
2 B 37/09
Gänse, Nachbarn, Nutzungsuntersagung, Pferde, Tierhaltung, Verwirkung, Ziegen, reines Wohngebiet
Zur Tierhaltung in einem reinen Wohngebiet
BauNVO § 14
NBauO § 89 I Nr. 5
Aktenzeichen: 2B37/09 Paragraphen: BauNVO§14 NBauO§89 Datum: 2009-04-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13868 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Wohngebiet
VG Göttingen
12.03.2009
2 A 124/07
Gebietscharakter, Räume, freiberufliche, Wohngebiet, reines
(keine) Freiberufliche Praxis im reinen Wohngebiet
BauNVO § 13
BauNVO § 15 I 1
BauNVO § 3
Aktenzeichen: 2A124/07 Paragraphen: BauNVO§13 BauNVO§15 BauNVO§3 Datum: 2009-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13516 Bau- und Bodenrecht Kommunalrecht - Bauleitplanung Bebauungsplan Wohngebiet Kindergärten
OVG Hamburg - VG Hamburg
15.10.2008
2 Bs 171/08
Kindertageseinrichtung in einem reinen Wohngebiet
1. Die Grundstücke in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO, in dem alle gewerblichen und handwerklichen Betriebe, Läden und Wirtschaften ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen Wohnbedürfnissen dienen. Welche Nutzungen in einem derartigen Gebiet neben der Wohnnutzung regelhaft zulässig sind, ist nicht der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde im konkreten Einzelfall überlassen, sondern aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abstrakt-generell zu bestimmen. Dabei sind die in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen.
2. Eine Kindertageseinrichtung ist unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO nur zulässig, wenn es sich um eine "kleine" Einrichtung handelt, die bereits aufgrund ihres Typs mit der Wohnnutzung verträglich ist. Ob eine Einrichtung "klein" ist, ist dabei auch von dem im Baustufenplan festgesetzten Maß der Bebauung abhängig.
Aktenzeichen: 2Bs171/08 Paragraphen: BPVO§10 Datum: 2008-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13175 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
Thüringer OVG - VG Gera
30.8.2007
1 KO 330/06
Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht; nachträgliche Änderung; Genehmigung; Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Abänderung; Dialysezentrum; Behandlungsplatz; Dialyseplatz; Kapazitätserweiterung; Erkennbarkeit; Verkehr; Zunahme; Verkehrsbelastung; Ziel- und Quellverkehr; Drei-Schicht-Betrieb; Zwei-Schicht-Betrieb; Widerspruch; Monatsfrist; Jahresfrist; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Treu und Glauben; Kenntnis; Kenntniserlangung; Verwirkung; allgemeines Wohngebiet; Gemeinbedarfsanlage; gebietsverträglich; Gebietsverträglichkeit; Gebietscharakter; Zweckbestimmung; gebietstypisch; gebietsunübliche Störung; Zu- und Abfahrtsverkehr; An- und Abfahrtsverkehr; Ruhebedürfnis; TA Lärm; Unruhe; Kraftfahrzeug; Taxi; Krankenwagen; Dialysepatient; Dialysebehandlung; Stoßzeiten; Wohngebietsstraße; Vorbelastung; Einkaufszentrum; Puffer; Wohnruhe; Schutzniveau; Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart
Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet
1. Die durch die Unterschrift auf den Bauvorlagen erklärte Zustimmung des Nachbarn zu einem Bauvorhaben ist hinfällig, wenn das Vorhaben nachträglich in einer Weise abgeändert wird, die sich nachteilig auf die Belange des Nachbarn auswirkt.
2. Das die Zulässigkeit von Anlagen im allgemeinen Wohngebiet einschränkende Kriterium der "Gebietsverträglichkeit" bezieht sich nicht nur auf die Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 3 BauNVO, sondern gilt auch für die nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 regelhaft zulässigen Anlagen und Nutzungen.
3. Maßgebend für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - störend wirkt. Nicht entscheidend für das Vorliegen einer in diesem Sinne gebietsunüblichen Störung ist, ob die jeweils geltenden immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden (wie BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155).
4. Ein Dialysezentrum stellt keine in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässige Anlage für gesundheitliche Zwecke dar, wenn es aufgrund seiner Größe und Betriebsweise mit einem An- und Abfahrtsverkehr verbunden ist, durch den eine erhebliche Unruhe in das Wohngebiet hineingetragen wird (hier: Zentrum mit 33 Behandlungsplätzen und Zwei-Schicht-Betrieb von 6.00 bis 18.00 Uhr an sechs Tagen in der Woche).
BauGB § 30 Abs 1
BauNVO § 4
BauNVO § 15 Abs 1
Aktenzeichen: 1KO330/06 Paragraphen: BauGB§30 BauNVO§4 BauNVO§15 Datum: 2007-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11949 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Wohngebiet
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
17.08.2007
1 LA 37/07
Büronutzung, Flächenvergleich, freiberuflich Tätige, Räume
Berufsausübung von freiberuflich Tätigen in Wohngebieten
Bei der quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe in einem reinen Wohngebiet im Verhältnis zur Wohnnutzung (50 %-Grenze) ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden.
BauNVO § 13
Aktenzeichen: 1LA37/07 Paragraphen: BauNVO§13 Datum: 2007-08-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11261 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
Hessischer VGH - VG Darmstadt
24.01.2007
4 TG 2870/06
kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes, Nachbar
Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet
Zur Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes klein ist und damit in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist zunächst auf die sich aus den konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans ergebende spezifische Situation des Baugebietes abzustellen. Der Begriff des kleinen Betriebes im Sinne von § 3 Abs. 3
Nr. 1 BauNVO ist nämlich objektiv baugebietstypisch und bezogen auf das konkrete Baugebiet auszulegen. Dabei ist die Anzahl der Betten eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Messgröße. Maßgebend sind die Auswirkungen der gesamten Einrichtung auf das Baugebiet. Dementsprechend ist insgesamt auf die Erscheinungsform, die Betriebsform und auch die Art und Weise der Betriebsführung abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Betrieb nicht die bloße Übernachtungsmöglichkeit im Vordergrund steht, sondern sein Raumangebot eine Vielzahl von Aktivitäten oder Behandlungsmöglichkeiten im Wellness-Bereich eröffnet.
BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 1
Aktenzeichen: 4TG2870/06 Paragraphen: BauNVO§3 Datum: 2007-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10598 Bau- und Bodenrecht - Allgemeines Wohngebiet Baugenehmigungsrecht
Thüringer OVG - VG Weimar
10.8.2005
1 KO 714/02
Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
nähere Umgebung; allgemeines Wohngebiet; Gebietscharakter; Straße; trennende Wirkung; Gewerbebetrieb; Steinmetz; Grabstein; störend; typisierende Betrachtungsweise; atypisch; lärmintensiv; Maschinen; Arbeiten; Anspruch; Bewahrung; Gebietsart; Rücksichtnahme
1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.
2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).
BauGB § 34 Abs 1
BauGB § 34 Abs 2
BauNVO § 4 Aktenzeichen: 1KO714/02 Paragraphen: BauGB§34 BauNVO§4 Datum: 2005-08-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7167 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
OVG NRW - VG Köln
05.12.1997
7 A 6206/95
Nichtigkeitsfeststellungsklage des Nachbarn zwecks Abwehr eines genehmigten Bauvorhabens; Genehmigung in eigener Sache - Behördenzuständigkeit; Zulässigkeit von Asylbewerberheimen im WR-Gebiet
1. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist zulässig, wenn die Unwirksamkeit einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung im Hinblick auf die Verletzung nachbarschützender Normen geltend gemacht wird.
2. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß im Geltungsbereich der Landesbauordnung NW die Verwaltung einer Gemeinde in ihrer Funktion als Baugenehmigungsbehörde über eigene Bauvorhaben entscheidet.
3. Asylbewerberheime widersprechen nicht generell dem Gebietscharakter eines reinen Wohngebietes.
BauGB § 34 Abs 2
BauNVO § 3 Abs 3 Nr 2
VwGO § 43
Aktenzeichen: 7A6206/95 Paragraphen: Datum: 1997-12-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19188
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