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Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
27.5.2020
4 LA 149/19
Erneuter Antrag auf Leistungen nach dem UhVorschG
Die Bewilligung von Unterhaltsleistungen in der Vergangenheit begründet keinen Vertrauensschutz mit Blick auf einen erneuten Antrag auf Unterhaltsleistungen, der nach der Verlängerung des möglichen Bezugszeitraumes aufgrund des mit Wirkung vom 1. Juli 2017 neu eingeführten § 1 Abs. 1a UVG gestellt worden ist. Die zuständige Behörde muss vielmehr sämtliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem UVG erneut prüfen.
UhVorschG § 1 Abs 1a, § 1 Abs 3
Aktenzeichen: 4LA149/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23025 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VG Freiburg
6.4.2020
4 K 345/20
1. Bei der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen ist vorläufiger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 VwGO und nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO statthaft.
2. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann im eigenen Namen Unterhaltsvorschuss beantragen.
3. Ein Elternteil kann auch dann alleinerziehend sein und beide Elternteile leben nicht notwendig zusammen, wenn sie sich als „Paar“ bezeichnen (vgl. OVG NW, Urt. v. 24.05.2016 - 12 A 157/15 -, juris).
Aktenzeichen: 4K345/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22967 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Bremen - VG Bremen
18.12.2017
5 C 36.16
Anwendungsvorrang; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Erforderlichkeit; Freizügigkeit; Klagebefugnis; Mitgliedstaat; Rechtfertigung; Unionsrecht; Unterhaltsvorschuss; Verhältnismäßigkeit;
Wohnsitzerfordernis; mittelbare Diskriminierung; fehlende Klagebefugnis, soweit die Klage über den von der Behörde geregelten Zeitraum hinausreicht; keine Anwendbarkeit des im UVG enthaltenen Wohnsitzerfordernisses wegen
Anwendungsvorrangs der Arbeitnehmerfreizügigkeit
1. Ein über den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung hinausgehendes Leistungsbegehren führt mangels Klagebefugnis zur Unzulässigkeit der Klage, wenn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt
derjenige der letzten Behördenentscheidung ist und die Behörde den Leistungsfall auch nur bis zu diesem Zeitpunkt geregelt hat.
2. Das in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG enthaltene Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes ist im Hinblick auf den Vorrang der in Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 und Art. 45 Abs. 2 AEUV gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht anzuwenden, wenn der alleinerziehende Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigt ist und mit dem Kind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt.
VwGO § 42 Abs. 2
UVG § 1 Abs. 1
VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2
VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 1 Buchst. z
AEUV Art. 45 Abs. 2
Aktenzeichen: 5C36.16 Paragraphen: Datum: 2017-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20776 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VG Göttingen
13.10.2017
2 B 712/17
Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Kindes auf Unterhaltsvorschuss
FreizügG/EU § 3 Abs 4
UVG § 1 Abs 1, § 1 Abs 2a
Aktenzeichen: 2B712/17 Paragraphen: Datum: 2017-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20993 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
16.8.2017
5 LA 29/17
Versorgung: hier Unterhaltsbeitrag - Antrag auf Zulassung der Berufung -
Gegen die Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 NBeamtVG, wonach Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen in angemessenem Umfang auf den Unterhaltsbeitrag sogenannter "nachgeheirateter" Ehepartner anzurechnen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
BeamtVG § 22 Abs 1
GG Art 3, Art 33 Abs 5, Art 6 Abs 1
BeamtVG ND § 23 Abs 1 S 2 Nr 2, § 26 Abs 1
Aktenzeichen: 5LA29/17 Paragraphen: Datum: 2017-08-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20807 Familienrecht - Unterhaltsrecht Vaterschaftsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
26.10.2015
4 PA 310/15
Zur Zumutbarkeit der Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft gemäß § 1 Abs. 3 UVG
Für den Fall, dass sich eine Kindesmutter darauf beruft, dass ihr die Mitwirkung an der Feststellung der Vaterschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft § 1 Abs. 3 UVG keine prozessuale Sonderregelung zu § 86 Abs. 1 Halbs. 1 VwGO, die die Rechtsfindung des Verwaltungsgerichts in tatsächlicher Hinsicht auf die Würdigung der von der Kindesmutter beigebrachten Beweismittel beschränkt.
UVG § 1 Abs 3
VwGO § 86 Abs 1 S 1 Halbs 1
Aktenzeichen: UVG§1 Paragraphen: Datum: 2015-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19465 Förderung- und Unterstützung Familienrecht - BAföG Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Göttingen
15.5.2015
4 ME 61/15
Ausbildungsförderung als Vorausleistung bei unwirksamer Unterhaltsbestimmung der Eltern
1. Im Rahmen der Anwendung von § 36 Abs. 3 BAföG hat das Ausbildungsförderungsamt selbst umfassend zu prüfen, ob eine Unterhaltsbestimmung, die die Eltern des Auszubildenden gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffen haben, deshalb unwirksam ist, weil sie
nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes nimmt.
2. Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern nimmt nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes, wenn sie darauf angelegt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft, die zwischen dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind sowie dessen Partner und dem gemeinsamen Kind der beiden besteht, auseinanderzureißen.
BAföG § 36 Abs 3, § 36 Abs 1
BGB § 1612 Abs 2 S 2, § 1612 Abs 2 S 1
GG Art 6 Abs 1
Aktenzeichen: 4ME61/15 Paragraphen: Datum: 2015-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18993 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
13.4.2015
5 D 17/15
Unterhaltsvorschuss: Leben und Versorgung eines Kindes bei einem Elternteil
Im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG lebt ein Kind bei einem seiner Elternteile, wenn dieser Elternteil als Kindergeldberechtigter bestimmt worden ist, für sämtliche Unterhaltskosten aufkommt, das Kind mit Kleidung und Nahrung vorsorge, für die Beiträge der Kindertagesstätte
aufkomme, während die Kindesmutter weder Unterhalt zahlt noch sich an den Kosten für das gemeinsame Kind beteiligt.
UVG § 1 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 5D17/15 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2015-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19110 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
11.2.2015
5 A 17/13
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss, Erstattungspflicht eines für die entsprechende Leistung zuständigen anderen Leistungsträgers
1. Mit einer Wiederverheiratung entfallen die Voraussetzungen für eine Unterhaltsvorschussgewährung.
2. Ein Erstattungsanspruch der Wohngeldbehörde gemäß § 103 Abs. 1 SGB X, der bei Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids nach § 28 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 WoGG infolge Wegfalls des Wohngeldanspruchs durch nachträglich bewilligte Leistungen nach dem SGB II bestehen könnte, setzt voraus, dass der Wohngeldbewilligungsbescheid ursprünglich
rechtmäßig war.
WoGG § 7 Abs 1 Nr 1, § 28 Abs 2
SGB X § 103 Abs 1, § 107
Aktenzeichen: 5A17/13 Paragraphen: WoGG§7 WoGG§28 SGBX§103 Datum: 2015-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18869 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
3.2.2015
5 D 39/14
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, kein Nachrangigkeitsverhältnis zwischen § 5 Abs. 2 UVG und § 7 UVG
UhVorschG § 2 Abs 3 Nr 1, § 5 Abs 2, § 7 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 5D39/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18916 Familienrecht Prozeßrecht - Gericht Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
2.2.2015
5 D 50/14
Einverständniserfordernis zur Einzelrichterübertragung; Unterhaltsvorschuss nur bei Situation eines faktisch alleinstehenden Elternteils
1. Die Einzelrichterübertragung gemäß § 6 VwGO ist nicht vom Einverständnis der Beteiligten abhängig.
2. Übertragungsbeschlüsse gemäß § 6 VwGO bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der formlosen Bekanntgabe.
3. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ist nicht verletzt, wenn der ordnungsgemäß ergangene Übertragungsbeschluss auf den Einzelrichter den Verfahrensbeteiligten
erst nach dessen Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag zugeht.
4. Die Eltern eines Kindes leben nur dann nicht i. S. v. § 1 Abs. 3 Alt. 1 UVG zusammen, wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG , faktisch (nicht nur förmlich) in der Situation eines alleinstehenden Elternteils befindet.
5. Gestaltet sich der Umgang des Kindesvaters mit seinen Kindern so, dass er trotz eigener Wohnung und eigenem Haushalt täglich von früh morgens bis zum Abend in der Wohnung der Mutter Umgang mit den Kindern hält, spricht alles dafür, dass auch der Kindesvater in so erheblichem Maße Betreuungsleistungen für die Kinder erbringt, dass nicht mehr davon
ausgegangen werden kann, dass die Mutter Alltag und Erziehung der Kinder auf sich allein gestellt (ohne den Kindesvater) bewältigen muss.
GG Art 101 Abs 1 S 2
VwGO § 6
UhVorschG § 1 Abs 1 Nr 2, § 1 Abs 3 Alt 1 UhVorschG, § 5 Abs 1 UhVorschG
Aktenzeichen: 5D50/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18961 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Freiburg
16.5.2013
5 C 28.12
Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche Befruchtung; Unterhaltsvorschussgesetz; Unterhaltsleistung; Unterhaltsvorschuss; Unterhaltsausfallleistung; Unterhaltsanspruch; Vaterschaft; Vaterschaftsfeststellung; aussichtslos; Mitwirkung; Obliegenheit; Möglichkeit; Zumutbarkeit; Übergang; Rückgriff; Regress;
Elternteil; Samenspender; Kind; Analogie; Regelungslücke; Planwidrigkeit; Ähnlichkeit; Rechtsfolge; Übertragung; Abstammung; allgemeiner Gleichheitssatz.
Kinder, die im Wege der heterologen Insemination durch das Sperma eines anonymen Spenders gezeugt wurden, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn die Feststellung der Vaterschaft im Einzelfall von vornherein aussichtslos ist.
GG Art. 3 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1 und Abs. 3 Alt. 2, § 6 Abs. 1, § 7
Aktenzeichen: 5C28.12 Paragraphen: GGArt.3 UVG§1 UVG§6 UVG§7 Datum: 2013-05-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17838 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG Bayreuth
14.1.2013
12 C 12.2737
Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund der in § 1 Abs. 2 UVG enthaltenen Verweisung dieselben Voraussetzungen wie für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB. Ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende
Versöhnungsversuche stehen deshalb gemäß § 1567 Abs. 2 BGB der Annahme eines dauernden Getrenntlebens im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG nicht entgegen.
UVG § 1 Abs 1 Nr 2, § 1 Abs 2
Aktenzeichen: 12C12.2737 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2013-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17584 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG Ansbach
7.11.2012
12 C 12.2279
Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem der Berechtigte nicht lebt, stellen nur dann Einkünfte des Berichtigten im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG dar, wenn sie dessen eigenen Unterhaltsanspruch betreffen (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 29.11.2011 - 12 S 2650/10 -, JAmt 2012, 283).
UVG § 1, § 2
Aktenzeichen: 12C12.2279 Paragraphen: UVG§1 UVG§2 Datum: 2012-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17377 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Hannover
11.10.2012
5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; Verwaltungsaktbefugnis; VA-Befugnis; Handlungsform; Leistungspflicht; Konkretisierung; Individualisierung; allgemeine Handlungsfreiheit; gesetzliche Ermächtigung; gesetzliche Grundlage; Über-/Unterordnungsverhältnis; Subordinationsverhältnis; öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch; Nähebeziehung; Elternteil; gesetzlicher Vertreter; Berechtigter; Leistungsfähigkeit; Unterhaltsvorschussleistungen; Sozialleistung; beredtes Schweigen; Entlastung; Verantwortung; Schwerpunkt; Aufnahme in den Haushalt; Kindergeld; unvollständige Angaben; fahrlässig; Fahrlässigkeit
1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG ermächtigt die zuständige Stelle zum Erlass eines Leistungsbescheides.
2. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind nicht zu gewähren, wenn das Kind weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut wird, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat.
BGB § 276 Abs. 2, § 1607
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 2 Abs. 1
SGB X § 50 Abs. 3 Satz 1
VwGO § 137 Abs. 2
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4
Aktenzeichen: 5C20.11 Paragraphen: Datum: 2012-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17163 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
23.8.2012
5 LA 240/10
Anspruch auf Familienzuschlag (Stufe 1) nach Scheidung; Nachweis der Unterhaltspflicht
1. Ein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG setzt voraus, dass der Beamte das (Fort-)Bestehen einer Unterhaltspflicht in geeigneter Weise belegt. Der pauschale Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen des nachehelichen Unterhalts genügt nicht.
2. Der Nachweis tatsächlicher Zahlungen ist dabei notwendiges, aber nicht hinreichendes Indiz, weil er überobligatorische Zahlungen nicht hinreichend sicher ausschließt und nicht ohne weiteres erkennbar ist, ob die Unterhaltspflicht auch in Zukunft besteht und der geschuldete
Unterhalt die Höhe des Familienzuschlags erreicht.
BBesG § 40 Abs 1 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: 5LA240/10 Paragraphen: BBesG§40 Datum: 2012-08-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16834 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
13.8.2012
4 PA 198/12
Rückforderung von Unterhaltsleistungen nach § 5 Abs. 2 UVG
UVG § 2 Abs 3 Nr 1, § 5 Abs 2, § 7 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 4PA198/12 Paragraphen: UVG§2 UVG§5 UVG§7 Datum: 2012-08-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16794 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
11.5.2012
6 M 100.12
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss nach Inobhutnahme des Kindes
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bewirkt nach § 1 Abs. 4 Satz 2 UVG einen Wegfall der Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG. Für den Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung ist während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kein Raum (mehr).
SGB VIII § 42 Abs 2 S 3, § 91 Abs 1 Nr 7, § 92 Abs 1 Nr 5
SGB X § 45, § 48
Aktenzeichen: 6M100.12 Paragraphen: SGBVIII§42 SGBVIII§91 SGBVIII§92 SGBX§45 SGBX§48 Datum: 2012-05-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16823 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
11.5.2012
6 M 100.12
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bewirkt nach § 1 Abs. 4 Satz 2 UVG einen Wegfall der Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG. Für den Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung ist während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kein Raum (mehr).
SGB VIII § 42 Abs 2 S 3, § 91 Abs 1 Nr 7, § 92 Abs 1 Nr 5
SGB X § 45, § 48
Aktenzeichen: 6M100.12 Paragraphen: SGBVIII§42 SGBVIII§91 SGBVIII§92 SGBX§45 SGBX§48 Datum: 2012-05-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16889 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
3.5.2012
12 S 2935/11
1. Einem aus einer anonymen künstlichen Befruchtung hervorgegangenen Kind kann, sofern nicht die Voraussetzungen des § 1600 Abs. 5 BGB gegeben sind, keine Unterhaltsleistung nach § 1 Abs. 1 UVG zustehen.
2. Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes verlangen, dass der öffentlichen Hand jedenfalls die potentielle Möglichkeit eröffnet ist, ihre Aufwendungen für die Gewährung der Unterhaltsleistung von dem anderen Elternteil erstattet zu bekommen.
UVG § 1 Abs 1, § 1 Abs 3, § 7
BGB § 1600 Abs 5
Aktenzeichen: 12S2935/11 Paragraphen: UVG§1 UVG§7 BGB§1600 Datum: 2012-05-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17519 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
8.3.2011
5 LA 215/10
Pfändung, Schuldner, Stiefkind, Unterhalt
Zur Frage der Anwendung des § 850 f. Abs. 1 Ziff 1a ZPO bei im Haushalt des Schuldners lebenden Stiefkindern
BGB § 1360a
ZPO § 850 f I 1a
Aktenzeichen: 5LA215/10 Paragraphen: BGB§1360a ZPO§850 Datum: 2011-03-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15364 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
23.3.2010
4 S 3077/08
Ist der Schuldner einer Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nicht mit dem Wehrpflichtigen identisch und lebt er mit ihm nicht in familiärer Gemeinschaft, liegt dann eine besondere Härte im Sinne von § 16 Abs. 3 USG vor, wenn er selbst nicht in der Lage ist, den überzahlten Betrag aus seinem Einkommen oder Vermögen zurückzuzahlen und er weder einen eindeutigen, ohne Schwierigkeiten zu realisierenden Anspruch gegen einen Dritten auf Ausgleich oder Übernahme der Verbindlichkeit hat noch einem Dritten eine sittliche Pflicht zur Leistung eines Ausgleichs zukommt, der dieser auch nachzukommen bereit ist.
Aktenzeichen: 4S3077/08 Paragraphen: Datum: 2010-03-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14792 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Hamburg - VG Hamburg
19.1.2009
1 Bf 69/05
Das Einkommen der Referendare aus Nebentätigkeit darf auch dann auf ihre Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden, wenn das unterhaltspflichtigen Referendaren verbleibende Nettoeinkommen
das steuerrechtliche Existenzminimum unterschreitet. Der Verordnungsgeber muss den Freibetrag angesichts des geringen Anteils unterhaltspflichtiger Referendare nicht nach der Zahl der Kinder staffeln.
Aktenzeichen: 1Bf69/05 Paragraphen: Datum: 2009-01-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13545 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Bayreuth
23.10.2008
5 C 13.08
Kinder, bei denen die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 UVG vorliegen, haben auch dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn sie Angehörige eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates sind.
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 1
NATO-Truppenstatut Art. 1 Abs. 1
NATO-TrStatZAbK Art. 13 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1
Aktenzeichen: 5C13.08 Paragraphen: GGArt.3 GGArt.20 NATO-TruppenstatutArt.1 UVG§1 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13501 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Regensburg
23.10.2008
5 C 5.08
Anspruch von Angehörigen eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates auf Leistungen nach den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Angehörigeneigenschaft aufgrund häuslicher Gemeinschaft mit dem Unterhaltsverpflichteten; Vereinbarkeit der Legaldefinition "Angehöriger" in Art. 1 Abs. 1 NATO-Truppenstatut mit der Definition des Art. 13 Abs. 1 Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (NATO-TrStatZAbK); Geltung des Unterhaltsvorschussgesetzes als Teil des Sozialgesetzbuches; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers i.R.d. Bewirkung einer Ungleichbehandlung von Personengruppen aufgrund der Ungleichbehandlung von Sachverhalten
Kinder, bei denen die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 UVG vorliegen, haben auch dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn sie Angehörige eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates sind.
NATO-TrStAbk Art. 1 Abs. 1
NATO-TS ZAbk Art. 13 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 1
Aktenzeichen: 5C5.08 Paragraphen: NATO-TrStAbkArt.1 NATO-TS ZAbkArt.13 UVG§1 GGArt.3 GGArt.20 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13629 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG NRW - VG Düsseldorf
23.04.2008
21 A 2699/05
Die von § 5 Abs. 1 VAHRG vorausgesetzte Unterhaltspflicht liegt trotz des Verzichts des Unterhaltsberechtigten vor, wenn der Verzicht nur als Gegenleistung für eine Abfindung erklärt worden ist.
Die Abfindung kann aus der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück bestehen.
VAHRG § 5
BeamtVG § 57 Abs. 1
BGB § 1585 c
Aktenzeichen: 21A2699/05 Paragraphen: VAHRG§5 BeamtVG§57 BGB§1585c Datum: 2008-04-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13111 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Hessischer VGH - VG Gießen
17.04.2008
5 A 610/08.Z
Ehrenamt; geringfügiges Einkommen; Hausfrau; Haushaltsführung; Patientenfürsprecherin; Unterhaltsverpflichung
Verdienstausfall bei Ausübung eines Ehrenamtes
Die Führung des ehelichen Haushalts kann die geldwerte Erfüllung der Unterhaltspflichten zwischen Eheleuten darstellen, die einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamtes gemäß § 27 Abs. 1 HGO begründet.
HGO § 27 Abs. 1
Aktenzeichen: 5A610/08 Paragraphen: HGO§27 Datum: 2008-04-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12716 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG NRW - VG Düsseldorf
09.04.2008
1 A 2307/07
§ 5 Abs. 1 VAHRG erfasst nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sondern auch einen solchen auf Familienunterhalt gemäß § 1360 BGB; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Beitrag des Ausgleichsverpflichteten zum Familienunterhalt unter
Berücksichtigung der ungekürzten Rente oder Versorgung höher ist als der des Ausgleichsberechtigten.
Darauf, dass der Anspruch auf Familienunterhalt einen nachehelichen
Unterhaltsanspruch (unmittelbar) ersetzt, kommt es demgegenüber nicht an.
BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1
BGB § 1360
VAHRG § 5 Abs. 1
Aktenzeichen: 1A2307/07 Paragraphen: BeamtVG§57 BGB§1360 VAHR§5 Datum: 2008-04-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12746 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - Hessischer VGH - VG Gießen
28.02.2008
2 C 44.07
Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; Formfreiheit einer Unterhaltsvereinbarung; Versorgungsausgleich
Aus § 5 Abs. 1 VAHRG ergibt sich kein Schriftformerfordernis für eine Unterhaltsvereinbarung.
VAHRG § 5 Abs. 1
BGB § 1585c
BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
VwGO § 144 Abs. 4
Aktenzeichen: 2C44.07 Paragraphen: VAHR§5 BGB§1585c BeamtVG§57 Datum: 2008-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12261 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
20.02.2008
6 B 6.06
Unterhaltsvorschuss; Höchstdauer (72 Monate); berücksichtigungsfähige Zeiträume; rechtmäßig erbrachte Leistungen; zeitgleich gezahlter Kindesunterhalt; Einstellung der Vorschussleistung nach zwei Monaten
Für die Berechnung der Leistungshöchstdauer nach § 3 UVG ist eine später oder zeitgleich mit der Leistung erfolgende Erstattung ohne Belang. Dies gilt auch, wenn der Unterhaltsvorschuss bei bereits einsetzender Unterhaltszahlung des familienfernen Elternteils noch für eine kurze Übergangszeit (zwei bis drei Monate) geleistet wird.
UVG § 3
Aktenzeichen: 6B6.06 Paragraphen: UVG§3 Datum: 2008-02-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12551 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Düsseldorf
17.01.2008
2 B 58.07
Familienzuschlag für Geschiedene; Ehegatte; Unterhalt; Unterhaltsvereinbarung; Wiederverheiratungsklausel; aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet; nachehelicher Unterhalt
Eine Unterhaltsverpflichtung, die ein Beamter bei seiner Scheidung auch für den Fall der Wiederheirat des bisherigen Ehegatten diesem gegenüber abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 1586 Abs. 1 BGB vertraglich eingegangen ist, ist keine Verpflichtung zum Unterhalt "aus der Ehe" im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG.
BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 3
BGB § 1586 Abs. 1
BGB § 1585c
Aktenzeichen: 2B58.07 Paragraphen: BBesG§40 BGB§1586 BGB§1585c Datum: 2008-01-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11883 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG Bayreuth
11.12.2007
12 BV 06.382
Unterhaltsvorschussgesetz; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut; Ausschlusstatbestand; Soziale Sicherung
Kinder eines Mitglieds des Zivilen Gefolges der NATO-Truppen haben gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 NATO-TrStatZAbk keinen Anspruch auf Leistungen nach dem UVG.
UVG § 1
NATO-TrStatZAbk Art. 13 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 12BV06.382 Paragraphen: UVG§1 NATO-TrStatZAbkArt.13 Datum: 2007-12-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11902 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
05.07.2007
5 C 40.06
Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von Leistungszeiten nach Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung/Rückzahlung von Unterhaltsleistungen
Auf die Leistungshöchstdauer nach § 3 Abs. 1 UVG sind erbrachte Unterhaltsvorschussleistungen jedenfalls dann nicht anzurechnen, wenn der zu Grunde liegende Bewilligungsbescheid aufgehoben worden und die Leistung von dem Berechtigten (§ 5 Abs. 2 UVG) oder einem Elternteil, mit dem dieser zusammenlebt, zurückerstattet (§ 5 Abs. 1 UVG) worden ist.
UVG § 3
UVG § 5 Abs. 1
UVG § 5 Abs. 2
Aktenzeichen: 5C40.06 Paragraphen: UVG§3 UVG§5 Datum: 2007-07-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11127 Familienrecht - Unterhaltsrecht Sonstiges
Bayerischer VGH - VG Ansbach
27.03.2007
5 C 06.2392
Namensänderung; Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit; Einkommen; Unterhaltsanspruch; Volljähriges Kind; Prozesskostenvorschuss
Der unterhaltsrechtliche Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss des unverheirateten volljährigen Kindes, das noch keine eigene Lebensstellung erreicht hat und sich deswegen noch nicht selbst unterhalten kann (vgl. BGH, B.v. 23.3.2005 - XII ZB 13/05, NJW 2005, 1722), schließt auch in auf Namensänderung gerichteten Verwaltungsprozessen die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus.
NÄG § 3
ZPO § 114
ZPO § 115 Abs. 1
BGB § 1360a Abs. 4
BGB § 1601
Aktenzeichen: 5C06.2392 Paragraphen: NÄG§3 ZPO§114 ZPO§115 BGB§1360a BGB§1601 Datum: 2007-03-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10393 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
12.02.2007
4 LA 94/07
Arbeitslosigkeit, Barunterhalt, Freistellung von Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflicht, Unterhaltsvorschuss
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
1. Bleiben erwartete Unterhaltszahlungen des barunterhaltungspflichtigen Elternteils nicht planwidrig aus, kommt eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss nicht in Betracht.
2. Ein planwidriger Ausfall von Unterhaltsleistungen liegt nicht vor, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freistellt.
1 Abs § 1 UVG - Unterhaltsvorschussgesetz –
BGB § 1603
Aktenzeichen: 4LA94/07 Paragraphen: BGB§1603 UVG§1 Datum: 2007-02-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10261 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VG Stuttgart
8.12.2006
9 K 3620/06
Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, Leiblicher Vater, Gesetzlicher
Vater „Anderer Elternteil“ im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG ist der leibliche Vater nur, wenn er auch der „gesetzliche Vater“ ist.
UVG §§ 1, 5, 6
BGB § 1592
Aktenzeichen: 9K3620/06 Paragraphen: UVG§1 UVG§5 UVG§6 BGB§1592 Datum: 2006-12-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10089 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Saarland - VG Saarland
27.01.2006
3 Q 52/05
Unterhaltsvorschuss; Mitteilung einer Änderung bewilligungsrelevanter Verhältnisse.
1. Mitteilen einer Änderung bewilligungsrelevanter Verhältnisse im Verständnis von § 6 Abs. 4 UnterhaltsvorschussG bedeutet "in Kenntnis setzen" von dieser Änderung und verlangt eine gezielte Unterrichtung der Behörde über diese Änderung.
2. Die Empfängerin von Unterhaltsvorschussleistungen kommt ihrer Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 4 UnterhaltsvorschussG nicht nach, wenn sie bei Stellung eines Antrages auf eine andere Leistung der Jugendhilfe zwar ihre neue Wohnanschrift angibt, es aber der Findigkeit der Behörde überlässt festzustellen, dass sie die neue Wohnung von dem säumigen
Unterhaltsschuldner angemietet hat und diesem regelmäßig Miete zahlt.
UhVorschG § 6 Abs 4 Aktenzeichen: 3Q52/05 Paragraphen: UhVorschG§6 Datum: 2006-01-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7994 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH
13.12.2005
12 B 03.1619
Die unterschiedliche Behandlung des hälftigen Kindergeldanteils in § 2 Abs 2 S 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes und § 1612b Abs 5 BGB ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar.
Aktenzeichen: 12B03.1619 Paragraphen: BGB§1612b Datum: 2005-12-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7425 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Sächsisches OVG - VG Leipzig
17.11.2005
5 B 553/04
Unterhaltsvorschuss, Fahrlässigkeit, Mitteilungspflicht, Ersatz
1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes - UVG - lässt - im Gegensatz zu § 45 Abs. 2 i.V.m. § 50 SGB X - einen einfachen Fahrlässigkeitsvorwurf genügen.
2. Die Nichtbeachtung von in Merkblättern festgehaltenen Verpflichtungen begründet grundsätzlich einen Fahrlässigkeitsvorwurf nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG.
3. Der Mitteilungsverpflichtung nach § 6 Abs. 4 UVG wird grundsätzlich nur Genüge getan, wenn die Mitteilung gegenüber der für die Unterhaltsvorschussleistung zuständigen Stelle des Jugendamtes erfolgt.
4. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG und § 7 UVG stehen in keinem Nachrangigkeitsverhältnis zueinander.
UVG §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 4, 7
BAföG § 47a
SGB X §§ 45 Abs. 2, 50
BSHG §§ 90, 91 Aktenzeichen: 5B553/04 Paragraphen: UVG§5 UVG§6 UVG§7 BAföG§47a SGBX§45 SGBX§50 BSHG§90 BSHG§91 Datum: 2005-11-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7831 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG München
26.10.2005
12 B 03.1207
Unterhaltsvorschussgesetz, Höchstleistungsdauer
keine Anrechnung von Zeiten, für die Leistungen zurückgezahlt sind Zeiträume, in denen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Unrecht gewährt worden sind, werden nicht auf die Höchstleistungsdauer nach § 3 UVG angerechnet, wenn die Leistungen zurückgezahlt worden sind.
UVG § 3 Aktenzeichen: 12B03.1207 Paragraphen: UVG§3 Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7785 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Bayerischer VGH - VG München
26.10.2005
12 B 03.1222
Unterhaltsvorschussgesetz, Höchstleistungsdauer, keine Anrechnung von Zeiten, für die Leistungen zurückgezahlt sind Zeiträume, in denen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Unrecht gewährt
worden sind, werden nicht auf die Höchstleistungsdauer nach § 3 UVG angerechnet, wenn die Leistungen zurückgezahlt worden sind.
UVG § 3 Aktenzeichen: 12B03.1222 Paragraphen: UVG§3 Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7786 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
18.08.2005
2 LA 1286/04
Barunterhalt, Mietbeihilfe, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvereinbarung, Zivildienst
Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Haben Eltern ihrem unterhaltsberechtigtem Kind eine ihnen gehörende Wohnung vor der Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst vermietet, so steht dies einem Anspruch auf Mietbeihilfe nach § 7a USG grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Wehrpflichtige/Zivildienstleistende den Mietzins (und die Nebenkosten) nur aus dem ihm von seinen
Eltern zur Verfügung gestellten Barunterhalt hatte bestreiten können.
USG 7a Aktenzeichen: 2LA1286/04 Paragraphen: USG§7 Datum: 2005-08-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6779 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - VG Schleswig
02.06.2005
5 C 24.04
Ledig, Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht -; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; Unterhaltsvorschuss, kein - für Kinder, die bei einem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil leben
Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 2
LPartG (F. 2001) §§ 1 ff. Aktenzeichen: 5C24.04 Paragraphen: UVG§1 LPartG§1 Datum: 2005-06-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6654 Familienrecht - Unterhaltsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Lüneburg
24.02.2005
5 C 17.04
Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -; Unterhaltszahlung, kostenfreie Bereitstellung von Unterkunft, keine -; Unterkunft, kostenfreie Bereitstellung von -, als
Die Tilgung von Verbindlichkeiten für ein Familieneigenheim, in dem die unterhaltsvorschussberechtigten Kinder mietzinsfrei wohnen, durch den barunterhaltsverpflichteten Elternteil ist keine "Unterhaltszahlung" im Sinne des § 2 Abs. 3 UVG, die anteilig auf die Unterhaltsleistung
angerechnet werden darf.
UVG § 1 Abs. 1
UVG § 2 Abs. 3 Aktenzeichen: 5C17.04 Paragraphen: UVG§1 UVG§2 Datum: 2005-02-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5914 Gesundheit- und Fürsorge Familienrecht - Unterhaltsrecht Sozialhilferecht
Thüringer OVG - VG Gera
30.11.2004
1 KO 867/01
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Einkommensgrenze; Regelsatz; Sozialhilfe; Bemessungsgrenze; Einkünfte; Zuflussprinzip; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Hilfsbedürftigkeit; Nachrang; Leistungsfähigkeit; Unterhaltsbedarf; Unterhaltsleitlinien; Rundfunkgebührenstaatsvertrag;
Verfassungsmäßigkeit
1. Ob sog. realisierbare Unterhaltsansprüche als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und damit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Thüringer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anzusehen sind, ist zweifelhaft. Von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in diesem Sinne kann jedenfalls nur dann ausgegangen werden, wenn
er auch der Höhe nach zweifelsfrei feststeht und dementsprechend ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann.
2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen um eine Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei.
RGebStV § 6
ThürBefrVO § 1 Ab. 1 Nr. 7
BSHG §§ 2 Abs. 1, 11, 76 Abs. 1
BGB § 1601 ff
VwGO § 188 S. 2 Aktenzeichen: 1KO867/01 Paragraphen: RGebStV§6 ThürBefrVO§1 BSHG§2 BGB§1601 VwGO§188 Datum: 2004-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5944 Familienrecht - Unterhaltsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
02.08.2004
4 S 399/03
Versorgungsausgleich, Kürzung der Versorgung, Unterhaltsvergleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Freistellungsvereinbarung
Ein Anspruch auf Unterhalt im Sinne von § 5 Abs. 1 VAHRG ist nicht gegeben, wenn in einem Unterhaltsvergleich die geschiedene Ehefrau gegenüber ihrem früheren Ehemann auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, dieser sich aber verpflichtet, seine frühere Ehefrau von Ansprüchen der gemeinsamen Kinder auf Ausbildungsunterhalt freizustellen.
VAHRG § 5 Abs. 1
BeamtVG § 57 Abs. 1
BGB §§ 1569 ff., 1585c, 1601 ff. Aktenzeichen: 4S399/03 Paragraphen: VAHRG§5 BeamtVG§57 BGB§1569 BGB§1585c BGB§1601 Datum: 2004-08-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4498 Familienrecht - Unterhaltsrecht
Hessischer VGH - VG Frankfurt
01.07.2004
10 UZ 1802/03
"Aufteilung" von Kindern, Ausbleiben von Unterhalt, Sorgerechtsentscheidung, Unterhaltsvorschuss
1. Es liegt kein Ausbleiben von Unterhaltsleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 a UnterhaltsvorschussG vor, wenn Eltern zwei Kinder bei ihrer Scheidung dergestalt unter sich "aufgeteilt" haben, dass jeder Elternteil das Sorgerecht für eines der Kinder erhält und auch
tatsächlich dieses Kindes vollständig unterhält.
2. Dies gilt auch, wenn bei mehreren Kindern der Elternteil, der Unterhaltsvorschuss begehrt, nur für ein Kind sorgeberechtigt ist und die anderen Kinder bei dem anderen Elternteil verbleiben.
3. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn der eine Elternteil leistungsunfähig wird.
4. Die genannten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die "Aufteilung" der Kinder nicht durch Übereinkunft der Eltern erfolgt, sondern weil ein Elternteil die Kinder ins Ausland verbringt und dort behält und die dadurch eingetretene faktische "Aufteilung" der Kinder durch eine entsprechende Sorgerechtsentscheidung bekräftigt wird.
UVG § 1 Abs. 1
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 3 a Aktenzeichen: 10UZ1802/03 Paragraphen: UVG§1 Datum: 2004-07-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5076 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Rheinland-Pfalz
12.03.2004
10 A 11872/03
Versorgungsbezüge, Kürzung der Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Härtefallregelung, Härtefall, Rentenanwartschaft, Unterhalt, nachehelicher Unterhalt, Anspruch auf Unterhalt, Unterhaltsvertrag, Kapitalabfindung, Abfindungsvertrag, Abfindung, Unterhaltsverzicht,
Ratenzahlungen, Realsplitting, gerichtliche Kontrolldichte, gute Sitten
Dem aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten stehen im Rahmen des § 5 VAHRG die ungekürzten Versorgungsbezüge auch dann zu, wenn er den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durch eine Kapitalabfindung abgegolten hat (wie: BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGHZ 126, 202; BVerwGE 109, 231).
Die Annahme, dass sich der mit der Abfindung verbundene Unterhaltsverzicht lediglich auf einen begrenzten Zeitraum bezieht, ist nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände gerechtfertigt
(hier verneint).
SVG § 55c Abs. 1 S. 1,
VAHRG § 5 Abs. 1,
BGB § 1587 b Abs. 1 S. 1,
BGB § 1585 c,
BGB § 138 Aktenzeichen: 10A11872/03 Paragraphen: SVG§55c VAHR§5 BGB§1587b BGB§1585c BGB§138 Datum: 2004-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3718 Familienrecht - Unterhaltsrecht
OVG Lüneburg
25.2.2004
4 LC 262/03
Schulden; Tilgung; Unterhaltsleistung; Unterhaltsvorschuss
Keine Unterhaltsleistung durch Schuldentilgung Tilgt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, gemeinsame Verbindlichkeiten der Eltern,
ist das in der Regel auch dann nicht eine Unterhaltsleistung an das Kind, wenn es sich um Schulden für das ehemals gemeinsame und nunmehr noch von dem anderen Elternteil und dem Kind bewohmte Familienheim handelt.
BGB §§ 1601 ff; 1612
UVG §§ 1; 2 Aktenzeichen: 4LC262/03 Paragraphen: BGB§1601 BGB§1612 UVG§1 UVG§2 Datum: 2004-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3703 Familienrecht Staatsangehörigkeit - Unterhaltsrecht Ausländerrecht Sozialhilfe/Unterstützung
Hessischer VGH - VG frankfurt
16.02.2004
12 UE 2675/03
AUSWEISUNGSGRUND, EHEGATTENAUFENTHALT, ERMESSEN, FAMILIENNACHZUG,
LEBENSUNTERHALT, UNTERHALTSPFLICHT Ehebezogene Aufenthaltserlaubnis trotz Sozialhilfebedürftigkeit
1. Unterhaltszahlungen eines unterhaltspflichtigen Familienangehörigen sind für die Sicherung des Lebensunterhalts des Ehegatten eines Ausländers nur dann zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht nur zur Zahlung imstande, sondern auch dazu bereit ist oder erforderlichenfalls zu regelmäßigen Zahlungen gezwungen wird.
2. Von der Sicherung des Lebensunterhalts kann die Ausländerbehörde bei Verlängerung einer ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis ohne weitere Voraussetzungen gänzlich absehen; andere Vorschriften über die Unterhaltssicherung treten demgegenüber zurück.
AuslG §§ 17 Abs 2, 17 Abs 5, 18 Abs 1, 18 Abs 4, 46 Nr 4, 7 Abs 2 Aktenzeichen: 12UE2675/03 Paragraphen: AuslG§17 AuslG§18 AuslG§46 Datum: 2004-02-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3638
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