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Ordnungsrecht - Polizeirecht
OLG Braunschweig
12.6.2020
3 W 88/20
Voraussetzungen für verdeckte Bildaufzeichnung nach § 35 niedersächsisches POG
1. Die §§ 34, 35 NPOG können lediglich als Ermächtigungsgrundlage personenbezogener Datenerhebung dienen, nicht aber einer ausschließlich ortsbezogenen Datenerhebung.
2. Die Zielperson der Maßnahmen gemäß der §§ 34, 35 NPOG muss eindeutig individualisiert sein. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Personalien der betroffenen Personen bekannt sind; eine solche Individualisierung muss aber darüber hinausgehen, dass alle Personen überwacht werden sollen, die einen bestimmten Ort aufsuchen.
3. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NPOG erfordert das Vorliegen einer konkreten Gefahr. Ein Gefahrverdacht – bei dem die Sicherheitsbehörden das Vorliegen einer Gefahr lediglich für möglich halten – reicht nicht aus.
4. Die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bzw. 3 NPOG vorzunehmende Prognose, dass eine Person eine der dort benannten Straftaten begeht, ist auf der Grundlage von Tatsachen zu treffen. Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze reichen in beiden Fällen nicht aus.
SOG ND § 2 Nr 1, § 2 Nr 2, § 2 Nr 14, § 6, § 7, § 8, § 19 Abs 4 S 1, § 19 Abs 4 S 2,
SOG ND § 19 Abs 4 S 3, § 34 Abs 1 S 1 Nr 1, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2, § 34 Abs 1 S 1 Nr 3,
SOG ND § 34 Abs 2 S 5, § 34 Abs 2 S 8, § 35 Abs 1, § 35 Abs 1 S 1, § 35 Abs 2 S 5,
SOG ND § 35 Abs 3 S 2
BKAG § 45
StGB § 12 Abs 1, § 89a, § 129a, § 129b
FamFG § 63 Abs 1
GKG § 2 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 3W88/20 Paragraphen: Datum: 2020-06-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23068 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
17.12.2018
11 LA 66/18
Effektiver Rechtsschutz auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Observation
Geht es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme, die sich typischerweise kurzfristig erledigt, gilt die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur für schwerwiegende Grundrechtseingriffe, sondern auch für einfach-rechtliche Rechtsverletzungen, die - von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgesehen - kein Grundrecht tangieren, und für weniger schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten. Wenn und soweit sich die Kurzfristigkeit der Maßnahme aus der Eigenart der Maßnahme selbst ergibt und der Betroffene gerade aufgrund dieser Kurzfristigkeit ansonsten keinen Rechtsschutz erlangen kann, verlangt das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene die ihn belastende Maßnahme unabhängig von der Schwere des damit verbundenen Rechtseingriffs in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen kann.
StPO § 170 Abs 2
VereinsG § 20 Abs 1 S 1 Nr 4
VwGO § 43 Abs 1, § 80 Abs 5
GG Art 2 Abs 1, Art 1 Abs 1, Art 19 Abs 4
Aktenzeichen: 11LA66718 Paragraphen: Datum: 2019-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21578 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG - OVG Saarland - VG Saarlouis
13.12.2019
6 B 30.19
Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 7. März 2016
Aufklärungspflicht; Einschränkungen von Personenkontrollen im Grenzgebiet in zeitlicher und örtlicher Hinsicht; Grenzkontrollen; Grenzübertrittskontrollen; Kontrollen zur Identitätsfeststellung;
Lageerkenntnisse und polizeiliche Erfahrung als Entscheidungsgrundlagen für die eingeschränkte Durchführung von Grenzkontrollen; Rechtsrahmen für die unionsrechtskonforme Anwendung polizeilicher Befugnisse; Schengener Grenzkodex; Tatsachengrundlagen für gerichtliche Feststellungen; ermessenslenkender Erlass als geeigneter Rechtsrahmen;
gerichtliche Ortskunde;
Der Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 7. März 2016 (GMBl S. 203) ermöglicht eine unionsrechtskonforme Durchführung von Kontrollen zur Identitätsfeststellung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG.
BPolG § 23 Abs. 1 Nr. 3
AEUV Art. 67 Abs. 2
VO (EG) Nr. 562/2006 Art. 20, Art. 21 Buchst. a
Aktenzeichen: 6B30.19 Paragraphen: Datum: 2019-12-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22730 Ordnungsrecht - Verkehrsrecht Polizeirecht
OLG Frankfurt - AG Gelnhausen
06.11.2019
2 Ss-OWi 942/19
1. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Kernaufgabe des Staates. Sie dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der am Verkehr teilnehmenden Bürger. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe, die unmittelbar aus dem Gewaltmonopol folgt und deswegen bei Verstößen berechtigt, mit Strafen und/oder Bußgeldern zu reagieren. Sie ist ausschließlich Hoheitsträgern, die in einem Treueverhältnis zum Staat stehen, übertragen.
2. In der Folge kann der Staat nicht die Regelungs- und Sanktionsmacht an „private Dienstleister“ abgeben, damit diese für ihn als „Subunternehmer“ ohne Legitimation hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
3. Zuständig für die kommunale Verkehrsüberwachung ist der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde. In dieser Funktion ist er kein kommunales Selbstverwaltungsorgan, sondern Teil der Polizei und unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums unterworfen.
4. Bei der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs beim Einsatz technischer Verkehrsüberwachungsanlagen ist die Hinzuziehung und Übertragung von Aufgaben an private Dienstleister bzw. Personen, die nicht in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, ausgeschlossen.
5. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt ausdrücklich nicht die Übertragung hoheitlicher Aufgaben.
Aktenzeichen: 2Ss-OWi942/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22568 Ordnungsrecht - Polizeirecht Datenschutz
OVG Lüneburg - VG Hannover
18.10.2019
11 LC 148/15
Bekämpfung von Fußball-Hooligans; Speicherung personenbezogener Daten in der Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Pflicht zur Übersendung einer Verfahrensbeschreibung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Die Übersendung einer Verfahrensbeschreibung für eine Datei, in der personenbezogene Daten zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben verarbeitet werden, an den Landesbeauftragten für den Datenschutz ist formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Speicherung personenbezogener Daten.
SOG ND 2005 § 38 Abs 1 S 1, § 39 Abs 3 S 2
DSG ND § 22 Abs 1 S 1, § 22 Abs 5 Nr 2, § 8 Abs 1, § 8 S 1 Nr 6
VwGO § 43 Abs 1
Aktenzeichen: 11LC148/15 Paragraphen: Datum: 2019-10-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22592 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
23.9.2019
1 S 1698/19
1. Die polizeiliche Aufgabe der Obdachlosenunterbringung ist von der Ortspolizeibehörde wahrzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Obdachlose tatsächlich aufhält und die Unterbringung begehrt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - VBlBW 1996, 233 und v. 16.01.1996 - 1 S 3042/95 - NVwZ-RR 1996,
439).
2. Verlässt ein Obdachloser das Gemeindegebiet einer Ortspolizeibehörde nur deshalb, weil diese sich zu Unrecht weigert, ihn zur Gefahrenabwehr unterzubringen, und ihn auf andere Gemeinden verweist, beseitigt das die örtliche Zuständigkeit jener Gemeinde nicht.
PolG BW § 1, § 3, § 68
Aktenzeichen: 1S1698/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22608 Ordnungsrecht - Verkehrsrecht Polizeirecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
23.8.2019
3 M 181/19
Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Blutuntersuchung nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO
StPO § 81a Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 3M181/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22604 Ordnungsrecht - Polizeirecht
Bayerischer VGH - VG Regensburg
14.8.2019
10 ZB 19.1334
Klage auf Herausgabe sichergestellter Reifen; Bestandskräftige Sicherstellung; Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung; Darlegung von Zulassungsgründen; Verfahrensmangel wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrags
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 5, § 146 Abs 2
Aktenzeichen: 10ZB19.1334 Paragraphen: Datum: 2019-08-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22456 Ordnungsrecht - Polizeirecht
Bayerischer VGH - VG Ansbach
8.7.2019
10 ZB 18.1003
Schriftformerfordernis für Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
1. Für eine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung ist grundsätzlich eine schriftliche Begründung erforderlich.(Rn.7)
2. Versuchte und vollendete gefährliche Körperverletzung können im konkreten Einzelfall Straftaten von erheblicher Bedeutung sein.(Rn.10)
PolAufgG Bay 1990 vom 24.06.2013 Art 36 Abs 1 Nr 1, Art 36 Abs 3 S 3, Art 36 Abs
5, PolAufgG Bay 1990 vom 24.06.2013 Art 30 Abs 5 S 2
PolAufgG Bay 1990 vom 24.05.2018 Art 40 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 10ZB18.1003 Paragraphen: Datum: 2019-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22197 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
4.7.2019
11 OB 144/19
Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
1. „Hintermann“ i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wissenschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert.
2. Bezüglich der für eine Durchsuchungsanordnung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG erforderlichen „hinreichenden Anhaltspunkte“ dafür, dass eine Durchsuchung zur Auffindung bedeutsamer Beweismittel führen werde, gelten die für Vereinsmitglieder bestehenden Anforderungen entsprechend auch für Hintermänner des Vereins.
VereinsG § 4
Aktenzeichen: 11OB144/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22087 Ordnungsrecht Internationales Recht - Polizeirecht Sicherheit
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
4.7.2019
1 S 1772/19
Zuständigkeit deutscher Polizeibehörden für die Abwehr von Gefahren im Ausland
Deutsche Polizeibehörden sind für die Abwehr von Gefahren im Ausland jedenfalls auch dann zuständig, wenn es um den Schutz der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als universelle Grundrechte geht und die Gefahren, die sich im Ausland realisieren, vom Bundesgebiet ausgehen.
Aktenzeichen: 1S1772/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22159 Ordnungsrecht Grundgesetz - Polizeirecht Grundrechte
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
5.6.2019
6 C 2/19 (6 C 7/13)
Die automatisierte Kennzeichenkontrollen erlaubenden, nicht dem Nichtigkeitsverdikt unterfallenden Bestimmungen des bayerischen Polizeirechts sind zwar nach den unter I. dargelegten Maßgaben des bindenden und mit Gesetzeskraft versehenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 zum Teil mit dem Grundgesetz unvereinbar, bleiben jedoch auch insoweit - in ihrer Fassung vom 18. Mai 2018 - bis zu einer Neuregelung durch den Landesgesetzgeber, längstens bis zum 31. Dezember 2019 weiter anwendbar. Eine Neuregelung ist noch nicht in Kraft getreten und die genannte Frist ist noch nicht abgelaufen. Bedenken im Hinblick auf den Vollzug dieser Vorschriften und der übrigen hier einschlägigen, mit der Verfassung vereinbaren Normen bestehen nicht. In dieser Hinsicht wird auf die Ausführungen einschließlich der bindenden Feststellungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (UA Rn. 126 ff.) verwiesen.
Aktenzeichen: 6C2/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22071 Ordnungsrecht - Polizeirecht Ordnungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
8.5.2019
12 S 13.19
Hausverbot; Störung des Dienstbetriebs; Verhältnismäßigkeit; Anordnung des Sofortvollzugs
VwGO § 80 Abs 3, § 80 Abs 5
Aktenzeichen: 12S13.19 Paragraphen: Datum: 2019-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21894 Ordnungsrecht - Polizeirecht Sicherheit
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
8.5.2019
7 C 28.17
Abwägung; Antrag; Begründungspflicht; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse; Geheimhaltungsinteresse; Informationsinteresse; Kommunikation in Umweltfragen; Kommunikationsstrategie; Rechte am geistigen Eigentum; Stuttgart 21; Verfahrensfehler; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Zugang zu Umweltinformationen; gerichtliche Kontrolle; mögliche Auswirkung auf Umweltbestandteile; Äußerungen eines Polizeibeamten; öffentliches Interesse an der Bekanntgabe;
Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21
Ob Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG sich auf Umweltbestandteile oder -faktoren wahrscheinlich auswirken können, kann in Anlehnung an den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab festgestellt werden; es genügt die nicht nur fernliegende oder theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 25).
RL 2003/4/EG Art. 2 Nr. 1 Buchst. c, Art. 3 Abs. 1,
RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d und e, Abs. 5 Satz 2
UIG § 2 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a
UVwG BW § 23 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a, § 24 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1,
UVwG BW § 27 Abs. 1 Satz 3, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3
Aktenzeichen: 7C28.17 Paragraphen: Datum: 2019-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22233 Ordnungsrecht - Polizeirecht Versammlungsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Göttingen
3.5.2019
6 B 149.18
Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung; Versammlungsrechtliche Verfügung; allgemeines Polizeirecht; unmittelbarer Zwang;
Durchsetzung einer versammlungsrechtlichen Verfügung auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts
Fehlt es an speziellen Regelungen zur Vollstreckung der auf versammlungsrechtlicher Grundlage erlassenen Verfügungen, steht die von Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlungsfreiheit dem Rückgriff auf die allgemeinen landesrechtlichen Regelungen nicht entgegen.
GG Art. 8
NVersG § 10 Abs. 2 Satz 1
Nds. SOG § 69 Abs. 1
Aktenzeichen: 6B149.18 Paragraphen: Datum: 2019-05-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22023 Ordnungsrecht - Polizeirecht Ordnungsrecht Gebühren Sportveranstaltungen
BVerwG - OVG Bremen - VG Bremen
29.3.2019
9 C 4.18
(Mit-)Veranstalter; Abgrenzbarkeit; Abrechnung; Abzug; Auslegungsbedürftigkeit; Begründungspflicht; Bemessungskriterien; Beschlagnahme; Bestimmtheit; Beurteilungsspielraum; Billigkeitsmaßnahme; Bindung; Bindungswirkung; Differenzierungskriterien; Doppelabrechnung; Durchsuchung; Erfahrungswerte; Ermessensausübung; Fußball-Bundesliga; Fußballclub;
Fußballspiel; Fußballverein; Gebühr; Gebührenbemessung; Gebührenhöhe; Gebührenpflicht; Gebührenrahmen; Gebührenschuldner; Gebührentatbestand; Gebührenumfang; Gefahrenabwehr; Gefahrenabwehrtätigkeit; Gefahrenprognose; Gesamtschuldner; Gesamtschuldnerauswahl; Gewalthandlungen; Gewinnorientierung; Ingewahrsamnahme; Kosten; Kostenaufteilung; Landesrecht; Lastengerechtigkeit; Leistung; Ligaverband; Mehraufwand; Nutznießer; Näheverhältnis; Pauschale; Polizei; Polizeieinsatz; Polizeikräfte; Polizeipräsenz; Polizeirecht; Profifußball; Risikominimierung; Sicherheitsfragen; Sicherheitsvorsorge; Sicherheitsvorsorge; Sicherstellung; Sondervorteil; Steuer; Strafverfolgung; Störer;
Störerhaftung; Unterstützungseinsätze; Veranstalter; Veranstaltergebühr; Veranstaltung; Veranstaltungsort; Verhältnismäßigkeit; Vermarktungsrechte; Verwaltungsgebühr; Verwaltungsvorschrift; Vorhersehbarkeit; Vorhersehbarkeit; Vorkasse; Vorteil; Wertungswiderspruch; Wettbewerb; Wettbewerbsverzerrung; Willkür; Zurechnung; Zweckveranlasser; abtrennbare staatliche Leistung; auswärtige Polizeikräfte; doppelfunktionale Maßnahmen; effektiver Rechtsschutz; gerichtliche Kontrolle; gewinnorientierte Veranstaltung; lizensierte Vereine; steuerfinanzierter Eigenanteil; unbestimmter Rechtbegriff; willkürliche Handhabung; Überdeckung;
Gebührenpflicht eines Veranstalters für besonderen polizeilichen Aufwand bei Hochrisiko-Veranstaltung
1. Die Erfüllung der vom Leistungsfähigkeitsprinzip determinierten Steuerschuld gewährt keinen Anspruch auf die unentgeltliche Inanspruchnahme besonders zurechenbarer staatlicher Leistungen. Wer zum Zwecke der Gewinnerzielung in besonderem Maße ein öffentliches
Gut (hier die staatliche Sicherheitsvorsorge) in Anspruch nimmt, darf hierfür grundsätzlich mit einer Gebühr belegt werden.
2. Eine landesgesetzliche Regelung (hier § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG), die dem Veranstalter einer gewinnorientierten Großveranstaltung, die wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang
mit der Veranstaltung vorhersehbar erforderlich macht, zur Deckung des
Mehraufwandes eine Gebühr auferlegt, steht mit dem Steuerstaatsprinzip (Art. 104a ff. GG) grundsätzlich in Einklang.
3. Eine solche Gebühr, die den Veranstalter nicht als Störer der öffentlichen Sicherheit, sondern ausschließlich als Nutznießer der verstärkten Polizeipräsenz in Anspruch nimmt, steht in keinem Wertungswiderspruch zum Polizeirecht. Zur Vermeidung einer unzulässigen Überdeckung müssen aber "Doppelabrechnungen" gegenüber dem Veranstalter und dem Störer vermieden werden.
4. Mit Art. 12 Abs. 1 GG ist die Veranstaltergebühr vereinbar, wenn sie unter Berücksichtigung der Art der Veranstaltung regelmäßig in einer angemessenen Relation zu dem wirtschaftlichen Ergebnis steht, das der Veranstalter auch dank des verstärkten Polizeieinsatzes
erzielen kann.
5. Eines steuerfinanzierten Abschlages vom gebührenpflichtigen Aufwand bedarf es auch unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Gefahrenabwehr nicht, wenn der zusätzliche Sicherheitsaufwand ausschließlich aufgrund einer gewinnorientierten privaten Veranstaltung erforderlich wird.
6. Unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit der Norm bedarf es bei einer Gebühr mit dem unmittelbaren Zweck einer Kostendeckung nicht zwingend der tatbestandlichen Bestimmung eines Gebührensatzes. Hinreichende Bestimmtheit kann auch hergestellt werden, indem die Bemessungsfaktoren für die Kosten normiert werden.
GG Art. 3, 12, 14, 19 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 104a ff.
BremGebBeitrG § 4 Abs. 4 Satz 1, § 13 Abs. 4
ZPO § 563 Abs. 4
Aktenzeichen: 9C4.18 Paragraphen: Datum: 2019-03-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22185 Ordnungsrecht - Verkehrsrecht Polizeirecht
VG Freiburg
12.3.2019
4 K 7058/18
1. Die Zurückbehaltungsbefugnis aus § 83a Satz 1 PolG muss nicht durch Verwaltungsakt ausgeübt werden.
2. Zur Frage, ob Widerspruch und Klage gegen einen Kostenbescheid wegen Abschleppens eines Fahrzeugs die Fälligkeit der Kostenforderung beseitigen.
3. Zur Frage, ob sich das Zurückbehaltungsrecht aus § 83a Satz 1 PolG auch auf die Ladung eines abgeschleppten Fahrzeugs erstreckt.
4. Die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis aus § 83a Satz 1 PolG wird jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn die Polizei das abgeschleppte Fahrzeug über sechs Monate hinweg einbehalten hat.
Aktenzeichen: 4K7058/18 Paragraphen: Datum: 2019-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21786 Ordnungsrecht - Polizeirecht
Bayerischer VGH - VG Regensburg
27.2.2019
10 C 18.2522
Herausgabe einer sichergestellten Sache; Entfallen der Voraussetzungen für die Sicherstellung; Einstellung des Strafverfahrens; Fehlende Berechtigung
VwGO § 166 Abs 1 S 1
ZPO § 114 Abs 1 S 1
PolAufgG Bay vom aF Art 25 Nr 2, Art 28 Abs 1
StPO § 170 Abs 2
Aktenzeichen: 10C18.2522 Paragraphen: Datum: 2019-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21742 Ordnungsrecht - Polizeirecht Ordnungsrecht
OVG Lüneburg - VGB Braunschweig
4.2.2019
11 LA 366/18
Erteilung eines Platzverweises
1. Mit dem Begriff des Ortes in § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG wird ein engerer räumlicher Bereich umschrieben. Eine Beschränkung auf ein Gebäude, auf eine Straße oder auf einen Platz ist damit nicht verbunden. Je nach Gefahrenlage kann die Maßnahme auch einen darüberhinausgehenden
Bereich betreffen.
2. Die Störung oder Behinderung der polizeilichen Arbeit kann die Erteilung eines Platzverweises nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG rechtfertigen.
SOG ND § 17 Abs 1 S 1, § 17 Abs 4
VwVfG § 37
Aktenzeichen: 11LA366/18 Paragraphen: Datum: 2019-02-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21579 Ordnungsrecht - Polizeirecht Ordnungsrecht
OVG Bremen - VG Bremen
8.1.2019
1 LB 252/18
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichem Platzverweis
1. Ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann sich insbesondere aus den Gesichtspunkten der konkreten Wiederholungsgefahr, der Rehabilitierung, der schwerwiegenden Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Präjudizwirkung für einen beabsichtigten Schadensersatzanspruch ergeben.(Rn.20)
2. Für sich genommen nicht ausreichend für die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist dagegen, dass es um eine Maßnahme geht, die sich typischerweise kurzfristig erledigt.(Rn.30)
PolG BR § 14
VwGO § 113 Abs 1 S 4
Aktenzeichen: 1LB252/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21661 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Bremen - VG Bremen
8.1.2019
1 LB 252/18
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichem Platzverweis
1. Ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann sich insbesondere aus den Gesichtspunkten der konkreten Wiederholungsge-fahr, der Rehabilitierung, der schwerwiegenden Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Präjudizwirkung für einen beabsichtigten Schadensersatzanspruch ergeben.(Rn.20)
2. Für sich genommen nicht ausreichend für die Annahme eines Fortsetzungsfeststel-lungsinteresse ist dagegen, dass es um eine Maßnahme geht, die sich typischerweise kurzfristig erledigt.(Rn.30)
PolG BR § 14
VwGO § 113 Abs 1 S 4
Aktenzeichen: 1LB252/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21760 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
29.8.2018
1 S 52.18
Übermittlung von Fluggastdaten; Visadaten; Nummer und ausstellender Staat des erforderlichen Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums; Anordnung für bestimmte Strecken; Dienstleistungsfreiheit (nicht berührt); Europarechtswidrigkeit (verneint)
Die Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens gemäß § 31a Abs 3 Nr 6 BPolG zur Übermittlung der Nummer und des ausstellenden Staates des zur Einreise erforderlichen Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums ist bei summarischer Prüfung mit Europarecht vereinbar.
AEUV Art 56, Art 58 Abs 1
EGRL 82/2004 Art 3 Abs 2
EURL 2016/681 Erwägungsgrund Nr 4, Erwägungsgrund Nr 5
Aktenzeichen: 1S52.18 Paragraphen: Datum: 2018-08-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21123 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
28.6.2018
1 N 98.17
Rigaer Straße; gefährlicher Ort; kriminalitätsbelasteter Ort; Identitätsfeststellung; Datenabfrage; Datenabgleich; Datenspeicherung
Zur Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort und zu in diesem Zusammenhang erfolgten Abfragen aus dem polizeilichen Dateisystem.
SOG BE § 21 Abs 2 Nr 1a, § 21 Abs 2 Nr 1aa, § 28 Abs 1 S 1, § 28 Abs 1 S 2, § 42 Abs 1
Aktenzeichen: 1N98.17 Paragraphen: Datum: 2018-06-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20920 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Leipzig
27.6.2018
6 C 39.16
Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des Verwaltungsverfahrens; Entschließungsermessen; Ermessen; Fingerabdruck; Lichtbild; Notwendigkeit; Prognose; Sach- und Rechtslage; Strafverfolgungsvorsorge; Verhältnismäßigkeit; Widerspruchsbescheid;
Wiederholungsgefahr; Zeitpunkt; erkennungsdienstliche Behandlung;
maßgeblicher Zeitpunkt;
Wegfall der Beschuldigteneigenschaft bei Anordnung einer ED-Behandlung nach § 81b StPO
1. Eine auf § 81b 2. Alt. StPO gestützte Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wird nicht allein dadurch rechtswidrig, dass die Beschuldigteneigenschaft des Adressaten vor Erlass des Widerspruchsbescheids wegfällt (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom
19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192).
2. Die Gründe für den Wegfall der Beschuldigteneigenschaft hat die Widerspruchsbehörde bei Prüfung der Notwendigkeit und der ihr obliegenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen.
StPO § 81b
SächsPolG § 20 Abs. 1 Nr. 2
VwGO § 68 Abs. 1 Satz 1, § 79 Abs. 1 Nr. 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 114 Satz 1
VwVfG § 40
Aktenzeichen: 6C39.16 Paragraphen: Datum: 2018-06-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21110 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
19.6.2018
1 S 2071/17
1. Für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gegenüber einem Mitglied einer verbotenen Vereinigung zum Zweck des Auffindens weiterer Beweismittel bedarf es eines "Anfangsverdachts", also tatsächlicher und hinreichender Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verbotstatbestandes und für die Möglichkeit der Zugehörigkeit zur betroffenen Vereinigung.
Bloße Vermutungen oder Mutmaßungen sind nicht ausreichend.
2. Tatsächliche Anhaltspunkte können sich auch aus "Behördenzeugnissen" ergeben, bei denen die unmittelbaren Quellen der darin niedergelegten Erkenntnisse nicht wiedergegeben werden.
3. Eine Beschlagnahmeanordnung, die die erfassten Gegenstände nicht zweifelsfrei kennzeichnet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit aufzuheben.
Aktenzeichen: 1S2071/17 Paragraphen: Datum: 2018-06-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21019 Sonstige Rechtsgebiete Ordnungsrecht - Telekommunikation Polizeirecht
BVerwG
30.5.2018
6 A 3.16
Auslegung; Berufsausübung; Berufsausübungsfreiheit; Beschränkungsanordnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Bundesministerium des Innern; Bundesnachrichtendienst; Datenpaket; Datenstrom; Deutsche Bundespost; Duldungspflicht; Durchführung; Eingriff; Fernmeldegeheimnis; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; G 10-Kommission; Gefahrenbereich;
Handlungspflicht; Inpflichtnahme; Internetknotenpunkt; Mitwirkungsverpflichtung; Netzbetreiber; Schutzbereich; Spiegeln; Splitten; Telekommunikation; Telekommunikationsanlage; Telekommunikationsdienst; Telekommunikationsgeheimnis; Telekommunikationsleitung; Telekommunikationsteilnehmer; Telekommunikationsunternehmen; Telekommunikationsverkehr;
Verantwortung; Vermittlungseinrichtung; Verpflichtungsanordnung;
Verwaltungsakt; Verwaltungsaktsbefugnis; Vorkehrungen; Wahl der Mittel; Wiederholungsgefahr; Ziel der Maßnahme; Zusammenschaltung von Netzen; hinreichende Bestimmtheit; strategische Fernmeldeüberwachung; Übergabepunkt; Übermittler der Kommunikation; Übertragungsweg; Überwachungsmaßnahme;
Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung
1. Die Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens nach § 2 Abs. 1 Satz 3 G 10, an der Durchführung einer Maßnahme der strategischen Fernmeldeüberwachung mitzuwirken (sog. Verpflichtungsanordnung), ist ein Verwaltungsakt, der von der für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme zuständigen Stelle zu erlassen ist.
2. Der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG erfasst nicht den von den Kommunikationsteilnehmern eingeschalteten Übermittler ihrer Kommunikation, der verpflichtet ist, die Überwachung zu ermöglichen. Der Übermittler ist gegenüber den Teilnehmern nicht für die Überwachung verantwortlich und haftet dafür nicht.
3. Die gerichtliche Kontrolle einer gegen die Verpflichtungsanordnung gerichteten Klage erstreckt sich nicht auf die der Verpflichtungsanordnung zugrunde liegenden Anordnung der Überwachungsmaßnahme nach § 5 G 10 (sog. Beschränkungsanordnung).
GG Art. 10, 12, 14
G 10 § 2 Abs. 1 Satz 3 und 5, § 5 Abs. 1, §§ 9, 10, 11, 15
TKG § 110
TKÜV §§ 26, 27
VwVfG § 35 Satz 1, § 43 Abs. 2
BGB § 133
VwGO §§ 42, 50 Abs. 1 Nr. 4, §§ 43, 113 Abs. 1 Satz 4
Aktenzeichen: 6A3.16 Paragraphen: Datum: 2018-05-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21046 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
8.1.2018
4 S 1385/17
Abgrenzung von Rufbereitschaft (hier: Kriminaldauerdienst) und Bereitschaftsdienst
Zur Abgrenzung von Rufbereitschaft (hier: Kriminaldauerdienst) und Bereitschaftsdienst
Aktenzeichen: 4S1385/17 Paragraphen: Datum: 2018-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20492 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Greifswald - VG Greifswald
17.10.2017
1 LB 137/11
Polizeirecht
Werden erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 81b 2. Alt. StPO gegen einen Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeordnet und wird das Strafverfahren im weiteren Verlauf nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 ff. StPO eingestellt oder der Beschuldigte
freigesprochen, bedarf es für die (weitere) Anordnung der Maßnahmen eines Restverdachtes, der sich zumindest auch aus der Anlasstat ableiten lassen muss, weil in diesem Verfahren die Anordnung getroffen worden ist.
StPO § 81b Alt 2, § 170 Abs 2, §§ 153ff
Aktenzeichen: 1LB137/11 Paragraphen: Datum: 2017-10-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20749 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VG Lüneburg
22.12.2016
5 B 140/16
Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei durch eine Person
Die Polizei kann Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren durch eine Person erheben, wenn objektiv kein Grund für ein polizeiliches Einschreiten vorgelegen hat und dies subjektiv für den Betroffenen erkennbar gewesen ist. Dies gilt auch, wenn der Betroffene eine tatsächliche oder vermeintliche Bedrohungslage deutlich schwerwiegender als tatsächlich wahrgenommen schildert.
AllgGO ND Nr 108.1.3.1
VwKostG ND § 3, § 1
StVO § 12
VwGO § 80
Aktenzeichen: 5B140/16 Paragraphen: Datum: 2016-12-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20036 Ordnungsrecht - Datenschutz Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
30.11.2016
1 S 472/16
Ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht auch bei einer bestandskräftigen Ablehnung der Löschung von personenbezogenen Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen nur unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 LVwVfG oder des § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1, § 49 Abs. 1 LVwVfG.
Aktenzeichen: 1S472/16 Paragraphen: Datum: 2016-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20176 Ordnungsrecht - Polizeirecht Waffenrecht
VG Freiburg
15.9.2016
7 K 3106/16
Durchsuchungsanordnung zwecks Sicherstellung konkret benannter Waffen bzw. zwecks Feststellung des Besitzes sicherzustellender Waffen
1. Eine Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der waffenrechtlichen Sicherstellung gemäß § 6 LVwVG i.V.m. § 46 Abs. 3 WaffG darf nur ergehen, wenn die sicherzustellenden Waffen konkret benannt sind.
2. Muss hingegen zunächst im Wege der Durchsuchung nachgeforscht werden, ob der Pflichtige überhaupt (noch) sicherzustellende Waffen besitzt, bedarf es einer Durchsuchungsanordnung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 PolG, über die gemäß § 31 Abs. 5 PolG die Amtsgericht zu entscheiden haben.
Aktenzeichen: 7K3106/16 Paragraphen: Datum: 2016-09-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19997 Sonstige Rechtsgebiete Ordnungsrecht - Vereinsrecht Polizeirecht
BVerwG
26.4.2016
1 A 9.15
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Organisationsverbot; Vollzug; erstinstanzliche Zuständigkeit; Verweisung; Prozessökonomie; Rechtsschutzbedürfnis.
Sachliche Zuständigkeit für vereinsrechtliche Verfügung
1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erstreckt sich auf Vereins- und ihnen gleichzustellende Betätigungsverbote durch das Bundesministerium des Innern, nicht jedoch auf Verfügungen, die lediglich den Vollzug eines bereits ausgesprochenen Organisationsverbots betreffen.
2. Ein Rechtsstreit ist auch nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach§ 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG an das sachlich und örtlich zuständige Verwaltungsgericht zur eigenverantwortlichen Entscheidung zu verweisen.
GVG § 17 Abs. 2, § 17a Abs. 2
VereinsG §§ 3, 8, 18
VwGO § 48 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 2, § 83
Aktenzeichen: 1A9.15 Paragraphen: GVG§17 GVG§17a VereinsG§3 Datum: 2016-04-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19581 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
5.4.2016
1 S 275/16
1. Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alternative StPO setzt voraus, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen nicht nur im Zeitpunkt des Ergehens des Ausgangsbescheids, sondern auch bei Erlass des Widerspruchsbescheids schwebt (entgegen SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 118).
2. War der Betroffene bei Erlass des Ausgangsbescheids Beschuldigter im Sinn des § 81b 2. Alternative StPO und verliert diese Eigenschaft während des Widerspruchsverfahrens, so kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unter Heranziehung von § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG aufrecht erhalten werden.
Aktenzeichen: 1S275/16 Paragraphen: StPO§81b Datum: 2016-04-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19570 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG
13.1.2016
1 A 2.15
Anhörung; Härte Plauen; Gremium MC; Gefahrenabwehr; Gebietsanspruch; Machtanspruch; Motorradclub; Regionalsprecher; Regionalverband; Rocker; Rockerorganisation; Supporter; Supporter-Club; Supporter-Organisation; Teilorganisation; Vereinszweck; Vereinsverbot.
"Härte Plauen" als Teilorganisation des Gremium Motorcycle Club Regionalverbands Sachsen
Zur Teilorganisationseigenschaft der Supporter-Organisation einer Rockervereinigung ("Härte Plauen").
VereinsG § 3 Abs. 3
VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 61 Nr. 2, § 108 Abs. 1
VwVfG §§ 28, 39
Aktenzeichen: 1A2.15 Paragraphen: VereinsG§3 Datum: 2016-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19481 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG
7.1.2016
1 A 3.15
Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex; Führungschapter; Gebietsanspruch; Gefahrenabwehr; Gremium MC; Hells Angels MC; Machtanspruch; Motorradclub; "No mercy-Patch"; Outlaw Motorcycle Gang; Prägung; Präsenzzeigen; Region; Regionalsprecher; Regionalverband; Regionalversammlung; Rockerorganisation; Sachsen;
Schweigegebot; Selbstbehauptung; Strafgesetzwidrigkeit; Teilorganisation; Teilverein; Unschuldsvermutung; Verein; nichtrechtsfähiger Verein; Vereinstätigkeit; Vereinsverbot; Vereinszweck; Vergeltung; Zeugnisverweigerungsrecht; Zurechnung; Zuständigkeit; 7er-Rat.
Verbot eines Regionalverbands des Gremium Motorcycle Club wegen Strafgesetzwidrigkeit
1. Für eine organisierte Willensbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG reicht eine auf faktischer Unterwerfung beruhende autoritäre Organisationsstruktur.
2. Auch eine einzelne Straftat kann für sich genommen einen hinreichend schweren Anlass für ein Vereinsverbot begründen, etwa wenn sich aus ihr die durch ein Vereinsverbot zu begrenzende Gefahr einer weiteren, Rechtsgüter verletzenden Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Vereinigungen ergibt.
EMRK Art. 6 Abs. 2
GG Art. 9 Abs. 2
VereinsG §§ 2, 3, 8, 9, 10, 11, 12
VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 61 Nr. 2, §§ 98, 108 Abs. 1
VwVfG §§ 28, 39
ZPO §§ 384, 446, 451, 453
Aktenzeichen: 1A3.15 Paragraphen: Datum: 2016-01-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19482 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG
16.11.2015
1 A 4.15
Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel; Libanon; "Märtyrer-Stiftung"; Negierung des Existenzrechts eines Staates; Religionsfreiheit; Religionsgemeinschaft; Shahid Stiftung; Syrien; Vereinsverbot; Völkerverständigungswidrigkeit.
Vereinsverbot wegen Völkerverständigungswidrigkeit
Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG, wenn er eine Stiftung, die integraler Teil der Hisbollah ist, über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang finanziell
unterstützt, ihm die Zugehörigkeit der unterstützten Stiftung zur Hisbollah bekannt ist und er sich mit der Hisbollah einschließlich der von dieser vertretenen, das Existenzrecht Israels negierenden Einstellung und deren bewaffneten Kampf identifiziert.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 26 Abs. 1, Art. 140
VereinsG § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2
VwVfG § 28 Abs. 1 Satz 1
EMRK Art. 11
Aktenzeichen: 1A4.15 Paragraphen: Datum: 2015-11-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19483 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VG Frankfurt
8.5.2015
5 L 478/15.F
Präventive Sicherstellung von inkriminiertem Bargeld
Soweit präventiv sichergestelltes Bargeld für eine rechtswidrige Tat oder aus ihr erlangt worden sei, sind die Regelungen des Bundesrechts über Verfall und Einziehung der §§ 73 ff. StGB und die zu ihrer Sicherung vorgesehenen prozessualen Maßnahmen der §§ 111b ff. StPO vorrangig und abschließend. Die bloße Möglichkeit, das Geld zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebraucht oder verwertet werden soll, genügt nicht, um eine präventive Sicherstellung zu rechtfertigen.
SOG HE § 40 Nr 4
StPO § 111b Abs 2, § 111d
StGB § 73, § 74 StGB
Aktenzeichen: 5L478/15 Paragraphen: Datum: 2015-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19085 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
22.4.2015
11 ME 58/15
Erkennungsdienstliche Behandlung - vorläufiger Rechtsschutz
1. Auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. SOG kann eine erkennungsdienstliche Maßnahme nur zur Verhütung von Gefahren und nicht zur Vorsorge für eine etwaige spätere Strafverfolgung angeordnet werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
2. Abgrenzungskriterium zwischen den Ermächtigungsgrundlagen des § 81b Alt. 2 StPO und des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. SOG zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ist vorrangig das angestrebte Ziel der anordnenden Behörde.
3. Zur Frage, ob die erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Abnahme von Finger, Handflächen und Handkantenabdrücken sowie der Feststellung und Vermessung äußerer körperlicher Merkmale auch im Intimbereich von § 15 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 Nds. SOG gedeckt sind (hier bejaht).
SOG ND § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
StPO § 81b Alt 2
Aktenzeichen: 11ME58/15 Paragraphen: Datum: 2015-04-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18956 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg
20.4.2015
11 MS 298/14
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vereinsverbot
Stellt die Verbotsbehörde in der Verfügung, mit der der Verein sofort vollziehbar verboten und aufgelöst wird, fest, dass der Zweck und die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider laufen und der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag, der darauf beschränkt ist, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, soweit der Verein verboten wird, weil er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
GG Art 9 Abs 2
StGB § 85 Abs 1 S 1 Nr 2, § 86a Abs 1, § 86 Abs 1 Nr 2
VereinsG § 20 S 1, § 3 Abs 1 S 1
VwGO § 80 Abs 5 S 1
Aktenzeichen: 11MS298/14 Paragraphen: Datum: 2015-04-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18957 Ordnungsrecht - Polizeirecht
Sächsisches OVG - VG Leipzig
20.3.2015
3 A 212/14
Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung
1. Die Notwendigkeit i. S. d. § 81b Alt 2 StPO bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Beschuldigte in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Beschuldigten letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten.
2. Eine abweichende rechtliche Einstufung eines vom Beschuldigten begangenen Gewaltdelikts durch das Strafgericht führt nicht zu einer Unzulässigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten.
StPO § 81b Alt 2
Aktenzeichen: 3A212/14 Paragraphen: StPO§81b Datum: 2015-03-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19061 Ordnungsrecht - Ordnungsrecht Sonstiges Polizeirecht
OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Schwerin
3.3.2015
3 O 37/14
Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnung; Fortsetzungsfeststellungsklage
1. Zur Durchsuchungsanordnung eines Vereinsheims und zum auf das entsprechende Grundstück bezogenen Sicherstellungsbescheid im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot eines Motorradclubs.
2. Auch nach dem Vollzug der Durchsuchung eines Vereinsheims besteht ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bezogen auf die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses, da auch eine solche Durchsuchung grundrechtsrelevant ist (Art. 13 u. Art. 14 GG).
3. Eine Vermietung von Räumen des Vereinsheims an ein Einzelunternehmen des Vizepräsidenten des verbotenen Vereins zu Tätowierungszwecken hindert eine Durchsuchungsanordnung und Sicherstellung des Grundstücks nicht, wenn in der Verbotsverfügung des Innenministeriums als Vereinszweck ausdrücklich die Tattoo Szene als Geschäftsbereich des
Vereins genannt wird.
GG Art 13, Art 14
VwGO § 113
VereinsG
Aktenzeichen: 3O37/14 Paragraphen: Datum: 2015-03-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19029 Sonstige Rechtsgebiete Ordnungsrecht - Datenschutz Polizeirecht
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
10.2.2015
1 S 554/13
Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus Ermittlungsverfahren durch den Polizeivollzugsdienst
1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus Ermittlungsverfahren durch den Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 1 PolG in der Fassung vom 13.01.1992 (GBl. S. 1, ber. S. 596, GBl. 1993, S. 155 - PolG a.F.) räumen der Behörde kein Ermessen ein. Bei der Beurteilung der für eine rechtmäßige Datenspeicherung erforderlichen Wiederholungsgefahr (§ 38 Abs. 1 Sätze 2 und 3 PolG a.F.) steht dem Polizeivollzugsdienst allerdings ein Prognosespielraum zu (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
2. Die die Wiederholungsgefahr nach § 38 Abs. 1 Sätze 2, 3 PolG a.F. begründenden Anhaltspunkte sind in einer auf den Einzelfall bezogenen, auf schlüssigen, verwertbaren und nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhenden Entscheidung festzuhalten. Fehlt es an einer solchen Dokumentation der Wiederholungsgefahr, ist die Datenspeicherung
rechtswidrig. Dies gilt auch für die Dokumentation der Gefahr der künftigen Begehung von Straftaten nach § 37 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 Nr. 1 PolG.
3. Die Voraussetzungen für eine Speicherung personenbezogener Daten nach § 38 Abs. 1 PolG a.F. sind für jede Speicherung gesondert zu prüfen. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Speicherung ist dabei auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Speicherung
abzustellen.
Aktenzeichen: 1S554/13 Paragraphen: Datum: 2015-02-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18789 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
10.2.2015
6 B 3.15
Passentziehung; Strafverfolgung; Entziehungswillen; Auslandsaufenthalt; Zusammenarbeit mit Behörden des Aufenthaltsstaates; menschenrechtswidrige Behandlung; Trennung des Klageverfahrens; Streitgegenstand; Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
1. Einem Deutschen, der sich im Ausland aufhält, ist regelmäßig der Pass zu entziehen, wenn der Wille, sich der Strafverfolgung zu entziehen, ein wesentlicher Grund für die Fortsetzung des Auslandsaufenthalts ist. Dies ist aufgrund einer Würdigung aller tatsächlichen Umstände, insbesondere des Verhaltens im Ausland und der Höhe der in Betracht kommenden Strafe, zu beurteilen.
2. Fragen der Zusammenarbeit der deutschen Auslandsvertretung mit Behörden des Aufenthaltsstaats zur Beendigung des Auslandsaufenthalts sind für die Passentziehung regelmäßig ohne rechtliche Bedeutung.
PassG § 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1, § 8
VwGO § 93 Satz 2, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Aktenzeichen: 6B3.15 Paragraphen: Datum: 2015-02-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18843 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VG Frankfurt
3.12.2014
5 K 1632/14.F
Blockupy 2013: Vorrang der Hilfeleistung vor persönlichem Kontakt mit Rechtsanwalt
Es ist kein Rechtssatz ersichtlich, demzufolge ein Anspruch besteht, unter allen Umständen und zu jeder Zeit persönlich mit seinem Bevollmächtigten in Kontakt zu treten.
ZPO § 307
SOG HE § 57, § 31 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 5K1632/14 Paragraphen: Datum: 2014-12-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18618 Ordnungsrecht - Polizeirecht
VG Frankfurt
1.12.2014
5 K 2486/13.F
Tatsachen und tatsächliche Anhaltspunkte im hessischen Gefahrenabwehr- und Polizeirecht
Durch den differenzierten Sprachgebrauch unter Abstellen teils auf -Tatsachen-, teils auf -tatsächliche Anhaltspunkte-, bestimmt der Gesetzgeber graduell unterschiedliche konditionale Voraussetzungen für einen Eingriff.
SOG HE § 31 Abs 1, § 31 Abs 3 S 1
Aktenzeichen: 5K2486/13 Paragraphen: Datum: 2014-12-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18619 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
14.7.2014
6 B 2.14
erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.
Ist eine angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO vollzogen, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung unter dem Gesichtspunkt ihrer Notwendigkeit der Zeitpunkt der Vornahme der erkennungsdienstlichen
Behandlung.
StPO § 81b Alt. 2
Aktenzeichen: 6B2.14 Paragraphen: StPO§81b Datum: 2014-07-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18494 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
24.2.2014
11 LC 228/12
Kosten der Unterbringung im Polizeigewahrsam; Vereinbarkeit der Freiheitsentziehung mit Art. 5 EMRK
1. Wird eine amtsrichterliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme nicht getroffen, ist im Streit über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung im polizeilichen Gewahrsam die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme eine inzident zu prüfende Voraussetzung für die Gebührenpflicht.
2. Der Eingriffsgrund des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) EMRK bietet keine ausreichende Grundlage für die Rechtfertigung einer Freiheitsentziehung im Wege eines polizeilichen Präventivgewahrsams.
3. Der polizeiliche Präventivgewahrsam kann nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) EMRK gerechtfertigt sein.
MRK Art 5 Abs 1 S 2 Buchst c, Art 5 Abs 1 S 2 Buchst b
GG Art 104 Abs 2 S 2
SOG ND § 18 Abs 1 Nr 2a, § 19 Abs 1 S 1, § 19 Abs 1 S 2, § 4
VwKostG ND § 5, § 3, § 1
Aktenzeichen: 11LC228/12 Paragraphen: Datum: 2014-02-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18163 Ordnungsrecht - Polizeirecht Sonstiges
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
16.1.2014
11 ME 313/13
Aufenthalts- und Betretungsverbot - vorläufiger Rechtsschutz
Aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG ergibt sich eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 18.05.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237).
SOG ND § 1 Abs 1 S 1, § 1 Abs 1 S 3, § 1 Abs 2, § 17 Abs 4 S 1
Aktenzeichen: 11ME313/13 Paragraphen: SOGND§1 Datum: 2014-01-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18090 Ordnungsrecht - Polizeirecht
OVG Lüneburg
19.6.2013
11 LA 1/13
Filmen und Fotografieren von polizeilichen Einsätzen, Identitätsfeststellung
1. Eine Identitätsfestellung zur Abwehr einer Gefahr dient regelmäßig der weiteren Aufklärung einer Gefahrenlage.
2. Werden von Polizeibeamten im Einsatz Nahaufnahmen erstellt und liegen aus Sicht der Polizeibeamten hinreichende Anhaltspunkte für die Gefahr vor, dass diese unter Verstoß gegen §§ 22, 23 KunstUrhG verbreitet werden, sind sie berechtigt, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der betreffenden Person zu ergreifen.
KunstUrhG § 22, § 23, § 33
SOG ND § 13 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 11LA1/13 Paragraphen: KunstUrhG§22 KunstUrhG§23 KunstUrhG§33 SOGNds§13 Datum: 2013-06-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17648 Ordnungsrecht - Polizeirecht
BVerwG - Thüringer OVG
18.2.2013
6 BN 1.12
Polizeiverordnung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Normenkontrolle; Jahresfrist; Fristversäumung; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; abstrakte Gefahr; Gefahrenverdacht.
War jemand aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, sich zur Erhebung einer Normenkontrollklage durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und führt das zur Herbeiführung einer anwaltlichen Vertretung erforderliche Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Versäumung der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, so ist ihm zur
Wahrnehmung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) Wiedereinsetzung in diese Frist zu gewähren.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
Thür OBG §§ 27, 54
Aktenzeichen: 6BN1.12 Paragraphen: Datum: 2013-02-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17484
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