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Rechtsmittelrecht - Revision Kostenrecht
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
8.5.2012
XI ZR 261/10
1. Zur auf die beklagte Bank beschränkten Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht.
2. Eine unzulässige Revision ist regelmäßig in eine Anschlussrevision umzudeuten, diese wird aber bei Revisionsrücknahme wirkungslos.
3. Dem Revisionskläger sind grundsätzlich auch die Kosten einer Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese nach § 554 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung durch Rücknahme der Revision verliert. Das gilt auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Anschlussrevision.
4. Entgangener Gewinn, der als gleich bleibender Hundertsatz einer bestimmten Summe (Zinsen) geltend gemacht wird, ist eine Nebenforderung der ebenfalls eingeklagten Hauptforderung und erhöht den Streitwert nicht.
ZPO § 4 Abs 1, § 97 Abs 1, § 516 Abs 3 S 1, § 543 Abs 1 Nr 1, § 554 Abs 4
Aktenzeichen: XIZR261/10 Paragraphen: ZPO§4 ZPO§94 ZPO§516 ZPO§543 ZPO§554 Datum: 2012-05-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30965 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Stuttgart
23.3.2009
12 U 220/08
Im Falle einer Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO hat der Anschlussberufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig zu tragen.
Aktenzeichen: 12U220/08 Paragraphen: ZPO§522 Datum: 2009-03-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25919 Rechtsmittelrecht WEG-Recht - Beschwerde Kostenrecht
OLG München - LG Kempten - AG Kempten
17.10.2007
34 Wx 84/07
1. Eine auf den Kostenpunkt beschränkte unzulässige Rechtsbeschwerde kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr auf die Hauptsache erweitert werden.
2. Ist das Rechtsbeschwerdegericht mit einer zulässigen Erstbeschwerde gegen die vom LG vorgenommene Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren befasst, so kann es auch den Geschäftswert des erstinstanzlichen Verfahrens von Amts wegen abändern. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache unzulässig ist (wie BayObLG vom 11.11.1988 BReg.2 Z 84/88 = WE 1989, 220).
FGG §§ 20a Abs. 1, 29 Abs. 4
WEG a.F. § 48 Abs. 3
KostO § 31 Abs. 1 Satz 2 u. 3
Aktenzeichen: 34Wx84/07 Paragraphen: FGG§20a FGG§29 WEG§48 KostO§31 Datum: 2007-10-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22545 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
7.2.2007
XII ZB 175/06
Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses
vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).
ZPO §§ 516 Abs. 3, 524 Abs. 4
Aktenzeichen: XIIZB175/06 Paragraphen: ZPO§516 ZPO§524 Datum: 2007-02-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20264 Rechtsmittelrecht - Revision Rücknahme Kostenrecht
BGH - Kammergericht - AG Berlin-Tempelhof
11.10.2006
XII ZR 285/02
a) Nimmt der Revisionskläger die Revision zurück und verzichtet die Revisionsbeklagte auf die Kostenerstattung, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch, der von der Prozessbevollmächtigten der Revisionsbeklagten und - bei Gewährung von Prozesskostenhilfe - von
der Staatskasse geltend gemacht werden könnte (§ 126 Abs. 1 ZPO, § 59 RVG), nicht zur Entstehung. Eine spätere Kostengrundentscheidung, in welcher der Revisionskläger des Rechtsmittels für verlustig erklärt und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt werden, ändert daran nichts.
b) Der Revisionskläger kann in einem solchen Fall seine fehlende Kostenerstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen.
ZPO § 126 Abs. 1
RVG § 59
Aktenzeichen: XIIZR285/02 Paragraphen: ZPO§126 RVG§59 Datum: 2006-10-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19535 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Parteivortrag
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
24.7.2006
19 W 38/06
Vorbringen; Darlegungen; Beschwerde; Kostenentscheidung
Abweichend von § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist neues Vorbringen in der Beschwerdeinstanz bei einem Beschwerdeverfahren gegen eine Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO nicht zu berücksichtigen.
ZPO § 91
ZPO § 571 II Aktenzeichen: 19W38/06 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§571 Datum: 2006-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18597 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde Kostenrecht
BGH - OLG Karlsruhe - LG Heidelberg
28.3.2006
XI ZR 388/04
Eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts kann in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen korrigiert werden.
ZPO § 544 Abs. 5 Aktenzeichen: XIZR388/04 Paragraphen: ZPO§544 Datum: 2006-03-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17386 Rechtsmittelrecht Honorarrecht/RVG - Kostenrecht Nichtzulassungsbeschwerde Vergleichsgebühr Einigungsgebühr
BGH - OLG München - LG Traunstein
15.3.2006
XII ZR 209/05
Zur Verteilung der Kosten des Rechtsstreits, wenn sich die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich zur Hauptsache und wegen eines Teils der prozessbezogenen Kosten (hier: Anwaltsgebühren) verständigen und der Rechtsmittelführer danach eine von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurücknimmt.
ZPO § 98 Aktenzeichen: XIIZR209/05 Paragraphen: ZPO§98 Datum: 2006-03-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17388 Rechtsmittelrecht Erbrecht - Revision Zulassung Prozeßrecht Bewertung Kostenrecht
BGH - OLG celle - LG Hannover
8.3.2006
IV ZT 263/04
a) Zur Beschränkung einer Revisionszulassung "hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs".
b) Kommt es gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BGB auf den Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls an, bleibt der Wert des dem Erblasser bei vorheriger Grundstücksübertragung vorbehaltenen Wohnrechts unberücksichtigt (Bestätigung von BGHZ 118, 49).
ZPO § 543
BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Aktenzeichen: IVZT263/04 Paragraphen: ZPO§543 BGB§2325 Datum: 2006-03-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17234 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Berufungsverfahren Streitwert
BGH - OLG Naumburg - LG Dessau
20.07.2005
XII ZR 155/04
Der Streitgegenstand eines Berufungsverfahrens bestimmt sich nach den Anträgen, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Parteivortrags auszulegen sind.
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 1
ZPO § 528 Aktenzeichen: XIIZR155/04 Paragraphen: ZPO§520 ZPO§528 Datum: 2005-07-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14696 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Berufungsverfahren Streitwert
BGH - OLG München - LG München I
13.07.2005
XII ZR 295/02
a) Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemißt sich auch die Beschwer des weiter Klageabweisung begehrenden Beklagten grundsätzlich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.
b) Die Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren ist mit einer Differenzrechnung (dazu BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92 - NJW-RR 1993, 765 und Beschluß vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) zu ermitteln.
EGZPO § 26 Nr. 8 Aktenzeichen: XIIZR295/02 Paragraphen: EGZPO§26 Datum: 2005-07-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14698 Kostenrecht Rechtsmittelrecht - Sonstiges Beschwerde Kostenrecht
OLG Zweibrücken - LG Mainz - AG Mainz
02.06.2005
3 W 1/05
1. Der Rechtspfleger kann die sofortige Beschwerde gegen seine Entscheidung auch nachträglich im Wege der Abhilfe zulassen.
2. Die Kosten eines Postnachsendeauftrages sind dann als Aufwendungen des mit dem Wirkungskreis der Postkontrolle betrauten Betreuers erstattungsfähig, wenn dadurch gewährleistet ist, dass dieser von der gesamten eingehenden Post des Betroffenen Kenntnis nehmen kann.
FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2
RPflG § 11 Abs. 2 Satz 2
BGB § 670
BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1
BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 3W1/05 Paragraphen: FGG§56 RPflG§11 BGB§670 BGB§1835 BGB§1908i Datum: 2005-06-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14296 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Berufung Kostenrecht Rücknahme Berufungsverfahren Klagerücknahme
Kammergericht - LG Berlin
24.05.2005
1 W 405/04
erstattungsrechtliche "Sperre" bei fristwahrender Berufung und Rücknahme nach Ablauf der Begründungsfrist
Wird die zur Fristwahrung eingelegte und unbegründet gebliebene Berufung zurückgenommen, so ist dem Rechtsmittelgegner lediglich die hälftige Prozessgebühr zu erstatten, wenn er den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist gestellt hat. Dies gilt auch bei Rücknahme der Berufung erst nach Ablauf der Begründungsfrist jedenfalls dann, wenn nicht nach Ablauf der Frist und vor Rücknahme der Berufung ein (erneuter) Sachantrag auf Verwerfung des Rechtsmittels gestellt wurde.
ZPO § 91 Abs. 1
BRAGO § 32 Abs. 1 Aktenzeichen: 1W405/04 Paragraphen: ZPO§91 BRAGO§32 Datum: 2005-05-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13877 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Rücknahme
BGH - LG München I - AG München
04.05.2005
XII ZR 217/04
Zu den Voraussetzungen der Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (Rücknahme eines bei einem unzuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels).
GKG § 21
GKG § 8 a.F.
EGZPO § 7
EGGVG § 8 Abs. 2 Aktenzeichen: XIIZR217/04 Paragraphen: GKG§21 GKG§8 Datum: 2005-05-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13957 Kostenrecht Rechtsmittelrecht - Unterbevollmächtigter Revision Kostenrecht
OLG Nürnberg - LG regensburg
11.10.2004
5 W 3428/04
1. Die Einschaltung von Verkehrsanwälten ist im Revisionsverfahren nur ganz ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn aufgrund einer Auflage des Revisionsgerichts weiterer Sachvortrag erforderlich wird.
2. Die Partei kann jedoch die Erstattung der bei schriftlicher Beauftragung und Information des Revisionsanwalts anfallenden Kosten verlangen und hierfür auch einen Pauschbetrag von 20,00 Euro in Ansatz bringen.
ZPO § 91 Abs. 2
BRAGO § 52 Aktenzeichen: 5W3428/04 Paragraphen: ZPO§91 BRAGO§52 Datum: 2004-10-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11532 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Berufungsverfahren
OLG Karlsruhe
21.09.2004
13 W 96/04
Auch nach In-Kraft-Treten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes sind auch für das Berufungsverfahren Mehrkosten eines am betreffenden OLG zugelassenen, aber nicht an dessen Sitz ansässigen Rechtsanwaltes nach dem eindeutigen Wortlaut des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht erstattungsfähig.
ZPO § 91 Abs. 2 S. 2
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Aktenzeichen: 13W96/04 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§574 Datum: 2004-09-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11245 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Berufungsverfahren Vergleichsgebühr Kostenrecht
OLG Schleswig - LG Kiel
30.08.2004
9 W 141/04
Anwaltsgebühren, Vergleich, Berufungsverfahren
Zur Höhe der Anwaltsvergütung bei Vergleich auch über nicht anhängige Ansprüche im Berufungsverfahren
Werden anlässlich eines Berufungsverfahrens nicht anhängige Ansprüche mitverglichen, so löst dies lediglich eine 15/10-Vergleichsgebühr aus, die nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen ist (gegen OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2001 - 9 W 163/01 -, OLGReport 2002, 130 = SchlHA 2002, 122 f. = MDR 2002, 421 = Rpfleger 2002, 331 ).
BRAGO § 11 I
BRAGO § 23 I Aktenzeichen: 9W141/04 Paragraphen: BRAGO§11 BRAGO§23 Datum: 2004-08-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11542 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Anschlußberufung Kostenrecht Berufungsverfahren
OLG Köln - LG Köln
23.08.2004
11 U 196/03
Infolge der Zurückweisung der Berufung durch den Senat nach § 522 Abs. 2 ZPO verliert die Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung. Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass die Kosten in diesem Fall entsprechend den von der Rechtsprechung zur Rücknahme der Berufung aufgestellten Grundsätzen zu verteilen sind. Danach trägt grundsätzlich
der Berufungskläger auch die Kosten der durch Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO §§ 97 Abs. 1, 522 Abs. 2, 522 Abs. 2 Satz 2, 524 Abs. 4, 554 b a.F., 566 Abs. 2 Satz 3 a.F. Aktenzeichen: 11U196/03 Paragraphen: ZPO§97 ZPO§522 ZPO§524 ZPO§554 ZPO§566 Datum: 2004-08-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10765 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Zweibrücken - LG Landau
02.08.2004
7 U 251/03
Wird ein Berufungskläger durch einen Beschluss des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die einstimmige Zurückweisung der Berufung beabsichtigt ist, und nimmt er daraufhin innerhalb der Stellungnahmefrist seine Berufung zurück, fallen
die Kosten des Berufungsverfahrens beiden Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung in entsprechender Anwendung der §§ 97 i.V.m. 92 ZPO zur Last. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO §§ 92, 97, 522, 524 Abs. 4 Aktenzeichen: 7U251/03 Paragraphen: ZPO§92 ZPO§97 ZPO§522 ZPO§524 Datum: 2004-08-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11167 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Kostenrecht Kostenentscheidung Rechtsmittel
BGH - OLG Bamberg - LG Würzburg
27.5.2004
VII ZR 217/02
Das Revisionsgericht darf die Kostenentscheidung des Berufungsurteils nicht abändern, wenn es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist.
ZPO §§ 308 Abs. 2, 544 Abs. 4 Aktenzeichen: VIIZR217/02 Paragraphen: ZPO§308 ZPO§544 Datum: 2004-05-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10048 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
OLG Dresden - LG Dresden
17.5.2004
6 U 2010/03
Die Kosten wegen einer Zurückweisung der Berufung gemäß. § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos gewordenen Anschlussberufung hat der Anschlussberufungskläger zu tragen.
ZPO § 522 Aktenzeichen: 6U2010/03 Paragraphen: ZPO§522 Datum: 2004-05-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9699 Berufsrecht Insolvenzrecht Rechtsmittelrecht - Titel/Berufsbezeichnung Sonstiges Insolvenzverwalter Kostenrecht Beschwerde
BGH - LG Zweibrücken - AG Zweibrücken
6.5.2004
IX ZB 349/02
Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt im Beschwerdeverfahren, auch nach Aufhebung und Zurückverweisung.
ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1
Wer sich mit falschem Diplomtitel unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikation in strafbarer Weise die Bestellung zum Insolvenzverwalter erschleicht, ist von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen.
InsO § 63 Abs. 1
Ein Insolvenzverwalter, dem ein Anspruch auf Vergütung nach § 63 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann einen Bereicherungsanspruch nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 64 InsO geltend machen.
BGB § 812
InsO § 63 Abs. 1, § 64 Aktenzeichen: IXZB349/02 Paragraphen: BGB§812 InsO§63 InsO§64 BGB§812 ZPO§577 Datum: 2004-05-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9788 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Auswertiger Anwalt
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
6.5.2004
I ZB 27/03
Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren
Beauftragt eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Berufungsverfahren, sind die dadurch entstehenden Reisekosten erstattungsfähig, wenn die Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich
ist. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in zweiter Instanz nach denselben Grundsätzen wie in erster Instanz.
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: IZB27/03 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2004-05-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10030 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Verhandlungsgebühr Sonstiges
OLG Schleswig - LG Kiel
10.2.2004
9 W 163/03
Anwaltsgebühren, Verhandlungsgebühr, Berufung Zurückweisung der durch Beschluss,
Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Keine Verhandlungsgebühr (analog § 35 BRAGO) bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 ZPO Abs. 2 ZPO für den Anwalt des Berufungsbeklagten, wenn dieser – ohne eigenständige Berufungserwiderung – lediglich unter Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen die Beschlusszurückweisung angeregt hat.
BRAGO § 35
ZPO § 522 Aktenzeichen: 9W163/03 Paragraphen: BRAGO§35 ZPO§522 Datum: 2004-02-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9432 Kostenrecht rechtsmittelrecht - Streitwert Kostenrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
20.1.2004
X ZR 167/02
Für den Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt es auf einen lediglich hilfsweise, etwa für ein Zurückbehaltungsrecht, geltend gemachten Gegenanspruch des revisionsführenden Beklagten grundsätzlich nicht an.
EGZPO § 26 Nr. 8 Aktenzeichen: XZR167/02 Paragraphen: EGZPO§26 Datum: 2004-01-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8798 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Streiwert
OLG Celle - LG Hannover
28.11.2003
14 U 199/03
Legt die Partei, die im 1. Rechtszug obsiegt hat, Berufung ein, ist der Streitwert auf 600,01 Euro festzusetzen.
ZPO § 3 Aktenzeichen: 14U199/03 Paragraphen: ZPO§3 Datum: 2003-11-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8139 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Streitwert
BGH - OLG Nürnberg - LG Ansbach
25.11.2003
VI ZR 418/02
Sind mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so beläuft sich der Wert der mit der angestrebten Revision aller verurteilten Beklagten geltend zu machenden Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO maximal auf den (einfachen) Betrag der Verurteilung. Der Verurteilungsbetrag ist nicht mit der Anzahl der verurteilten Beklagten zu vervielfältigen.
ZPO §§ 2, 3, 5
EGZPO § 26 Nr. 8 Aktenzeichen: VIZR418/02 Paragraphen: ZPO§2 ZPO§3 ZPO§5 EGZPO§26 Datum: 2003-11-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8268 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel
25.11.2003
4 U 72/03
Keine Ermäßigung des Streitwerts des Berufungsverfahrens bei lediglich im Kosteninteresse erfolgter Einschränkung des Rechtsmittelantrags
Die Einschränkung des Rechtsmittelantrags ist bei der Streitwertberechnung im Rechtsmittelverfahren gem. § 14 Abs. 1 GKG nicht wertmindernd zu berücksichtigen, wenn sie offensichtlich nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist.
GKG § 14 Aktenzeichen: 4U72/03 Paragraphen: GKG§14 Datum: 2003-11-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8326 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
30.10.2003
8 W 459/03
Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs.2 ZPO, in dem eine Berufung durch einstimmigen Beschluss des Spruchkörpers mangels Erfolgsaussicht ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, löst keine "schriftliche" Verhandlungsgebühr nach § 35 BRAGO aus.
BRAGO § 35
ZPO 522 Abs. 2 Aktenzeichen: 8W459/03 Paragraphen: BRAGO§35 ZPO§522 Datum: 2003-10-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8089 Kostenrecht Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Gerichtskosten
Kammergericht
16.10.2003
1 AR 6/03
Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs.2 ZPO
Nr. 1226 KV zu § 14 Abs. 1 GKG ist nicht verfassungswidrig, soweit für den Beschluss über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs.2 ZPO die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist.
GKG KV Nr. 1226 zu § 11 Abs.1 GKG
ZPO § 522 Abs. 2 Aktenzeichen: 1AR6/03 Paragraphen: GKG§11 ZPO§522 Datum: 2003-10-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9680 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Verhandlungsgebühr
OLG Karlsruhe - LG Freiburg
25.09.2003
13 W 92/03
Bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 Absatz 2 ZPO fällt weder eine Verhandlungsgebühr nach § 35 BRAGO an noch eine halbe Verhandlungsgebühr in entsprechender Anwendung von § 33 Absatz 1 BRAGO oder von § 114 Absatz 3 BRAGO i. V. m. § 130a VwGO (im Anschluss an OLG Nürnberg JurBüro 2003, 249). Aktenzeichen: 13W92/03 Paragraphen: ZPO§522 BRAGO§35 BRAGO§33 BRAGO§114 VwGO§130a Datum: 2003-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8152 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
Kammergericht
16.09.2003
1 W 424/03
vorsorglich eingelegte Berufung
1. Hat eine Partei die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der (verlängerten) Begründungsfrist zurück, ist die durch den Sachantrag der Gegenpartei ausgelöste zweite Hälfte der Prozessgebühr
auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat (Aufgabe von Senat, JurBüro 1991, 1193).
2. Es wird offen gelassen, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festgehalten wird, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs.1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung
eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt.
ZPO § 91 Abs.1 S.1
BRAGO §§ 31 Abs.1 Nr.1, 32 Abs.1 Aktenzeichen: 1W424/03 Paragraphen: ZPO§91 BRAGO§31 BRAGO§32 Datum: 2003-09-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8457 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Brandenburg
07.07.2003
13 U 31/03
a) Wird die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 II ZPO zurückgewiesen und verliert damit die Anschlussberufung gemäß § 524 IV ZPO ihre Wirkung, so fallen die Kosten des zweiten Rechtszuges den Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung
zur Last.
b) Die Anschlussberufung ist zwar kein eigenständiges Rechtsmittel aber ein Angriffsmittel. Es entspricht einem kostenrechtlichen Grundprinzip, dass der Unterliegende die Kosten eines erfolglos gebliebenen Angriffsmittels zu tragen hat.
ZPO §§ 522, 524 Aktenzeichen: 13U31/03 Paragraphen: ZPO§522 ZPO§524 Datum: 2003-07-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7265 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
3.6.2003
VIII ZB 19/03
Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung (nur) zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, so kann die Gegenpartei die zweite Hälfte der anwaltlichen Prozeßgebühr, die durch
ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstanden ist, nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattet verlangen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756).
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: VIIIZB19/03 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2003-06-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6937 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
3.6.2003
VIII ZB 19/03
Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung (nur) zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, so kann die Gegenpartei die zweite Hälfte der anwaltlichen Prozeßgebühr, die durch
ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstanden ist, nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattet verlangen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756).
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: VIIIZB19/03 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2003-06-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7006 Berufsrecht Honorarrecht Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Notare Kostenrecht Beschwerde
OLG Hamm
13.05.2003
15 W 75/03
Anweisungsbeschwerde
Eine Anweisungsbeschwerde mit dem Ziel der Feststellung, dass eine Gebühr nicht entstanden ist, die der Notar in einer beabsichtigten Kostenberechnung in Ansatz bringen will, ist nicht zulässig.
KostO § 156 Abs. 6 Aktenzeichen: 15W75/03 Paragraphen: KostO§156 Datum: 2003-05-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7018 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Kostenentscheidung Rechtsmittel
8.5.2003
I ZB 40/02
Gegen eine im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 91a ZPO ergangene Entscheidung über die Kosten ist eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft.
ZPO § 91a, § 542 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: IZB40/02 Paragraphen: ZPO§91a ZPO§542 Datum: 2003-05-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6511 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
Kammergericht
14.04.2003
24 W 286/02
Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme
1. Die Anordnung der Kostenerstattung im Falle der Rücknahme der Erstbeschwerde in Wohnungseigentumssachen ist geboten, wenn bereits das Betreiben des Verfahrens eine positive Vertragsverletzung darstellt.
2. Die Geltendmachung vermeintlicher, jedoch tatsächlich unbegründeter Ansprüche gegen den Verwalter stellt nicht an sich schon eine positive Vertragsverletzung dar, sondern erst dann, wenn weitere besondere Umstände hinzutreten. Hierzu zählt insbesondere die völlige
Aussichtslosigkeit des eingelegten Rechtsmittels
3. Eine Erstbeschwerde ist nicht bereits aussichtslos, wenn das Amtsgericht den Antrag des Antragstellers mangels Verfahrensbefugnis zurückgewiesen hat. Abgesehen davon, dass die Verfahrensbefugnis bei Individualansprüchen gegen den Verwalter auch für einen einzelnen Wohnungseigentümer bestehen kann, kann die fehlende Verfahrensbefugnis
auch nachträglich durch Ermächtigung geheilt werden (§ 56 Abs. 2 ZPO analog).
WEG § 47 Satz 2 Aktenzeichen: 24W286/02 Paragraphen: WEG§47 Datum: 2003-04-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9871 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Prozeßvertretung/Anwälte Prozeßgebühr
OLG Köln
03.04.2003
26 WF 66/03
Anwaltsbestellung gegen fristwahrende Berufung
1. Der Berufungsbeklagte ist berechtigt sofort nach der Zustellung des Rechtsmittels einen Anwalt zu bestellen, auch wenn die Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt wurde.
2. Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor die Berufung begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten nur die halbe Prozessgebühr zu erstatten.
ZPO §§ 91 I, II S. 1, 516
BRAGO § 32 I Aktenzeichen: 26UF66/03 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§516 BRAGO§32 Datum: 2003-04-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7350 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Prozeßvertretung
OLG Köln - AG Eschweiler
03.04.2003
26 WF 66/03
Anwaltsbestellung gegen fristwahrende Berufung
1. Der Berufungsbeklagte ist berechtigt sofort nach der Zustellung des Rechtsmittels einen Anwalt zu bestellen, auch wenn die Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt wurde.
2. Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor die Berufung begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten nur die halbe Prozessgebühr zu erstatten.
ZPO §§ 91 I, II S. 1, 516,
BRAGO § 32 I Aktenzeichen: 26WF66/03 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§516 BRAGO§32 Datum: 2003-04-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9110 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Rechtsmittel
OLG Karlsruhe
30.3.2003
14 U 63/02
Wird die Berufung durch Beschluß nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, so hat der Berufungskläger die Kosten der Anschließung, die damit ihre Wirkung verliert, jedenfalls dann nicht zu tragen, wenn die Anschließung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand unbegründet war.
ZPO §§ 91 a Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 516, § 522 Abs. 2, § 524 Abs1, Abs. 4 Aktenzeichen: 14U63/02 Paragraphen: ZPO§91a ZPO§92 ZPO§97 ZPO§516 ZPO§522 ZPO§524 Datum: 2003-03-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10422 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Streitwert Rechtsmittel
OLG Karlsruhe
28.03.2003
1 W 10/03
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeitsstreitwert; Gebührenstreitwert; sofortige Beschwerde; Unanfechtbarkeit
1. Anders als eine Gebührenstreitwertfestsetzung kann eine zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit erfolgte Streitwertfestsetzung nicht gesondert mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.
2. Daran hat die Neugestaltung des Beschwerde- und des Berufungsrechts durch das Zivilprozessreformgesetz nichts geändert, auch wenn nunmehr gemäß § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine
Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
ZPO §§ 2; 3; 281; 513 Abs. 2; 850 f Abs. 2
GKG §§ 11 Abs. 2; 24; 25 Abs. 3 und 4 Aktenzeichen: 1W10/03 Paragraphen: ZPO§2 ZPO§3 ZPO§281 ZPO§513 ZPO§850 GKG§11 GKG§24 GKG§25 Datum: 2003-03-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6770 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
Kammergericht
25.02.2003
1 W 472/02
Kostenerstattung nach Rücknahme eines vorsorglich eingelegten Rechtsmittels
Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelgegners durch den Rechtsmittelführer anzuordnen, wenn er sein Rechtsmittel zwar zunächst nur vorsorglich (fristwahrend) und ohne Begründung eingelegt hat, es jedoch erst mehrere Monate nach Einlegung und nach Ablauf der - ohne Wiederholung der Vorsorglichkeitserklärung erbetenen - verlängerten Begründungsfrist zurückgenommen hat.
FGG § 13a Abs.1 Satz 1 Aktenzeichen: 1W472/02 Paragraphen: FGG§13a Datum: 2003-02-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8459 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Selbständiges Beweisverfahren
OLG Celle
29.01.2003
5 W 63/02
Streitwert, Gebühren und Kosten
1. Über Streitwertbeschwerden in selbstständigen Beweisverfahren entscheidet der Einzelrichter als Beschwerdegericht, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde.
2. Hat das Gericht den Streitwert eines isoliert geführten selbstständigen Beweisverfahrens nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten festgesetzt, sind Einwendungen
des Antragsgegners gegen die Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwertes, wonach die Mängelbeseitigung kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt ausgeführt werden könnte, unbeachtlich. Der Antragsgegner muss vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme einen Antrag stellen, der Sachverständige möge das Gutachten ergänzen
oder erläutern.
§§ 5 Abs. 4 S. 5, 25 GKG,
485 ff. ZPO, 568 ZPO Aktenzeichen: 5W63/02 Paragraphen: GKG§5 GKG§25 ZPO§568 ZPO§485 Datum: 2003-01-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6048 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Sonstiges
OLG Köln
24.01.2003
24 W 2/03
Verfahrensrecht, Erledigung der Hauptsache
1. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kann dahinstehen, wenn es jedenfalls unbegründet ist.
2. Bei der nach § 91 a Abs.1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung kann es unter Berücksichtigung des Leitarguments der Billigkeit geboten sein, die für die prozessuale Erstattungspflicht maßgebenden Grundsätze außer Betracht zu lassen, wenn die materielle Kostenersatzpflicht zu einem anderen Ergebnis führt. Dies ist der Fall, wenn den Beklagte die sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis nach Treu und Glauben sowie der Lage des Falles ergebende Nebenpflicht verletzt hat, den Kläger rechtzeitig
auf das Nichtbestehen des Klageanspruches hinzuweisen.
ZPO § 91a Aktenzeichen: 24W2/03 Paragraphen: ZPO§91a Datum: 2003-01-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5765 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
17.12.2002
X ZB 9/02
Auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurücknimmt, ist dem Berufungsbeklagten eine zur Kostenfestsetzung angemeldete 13/20-Gebühr eines zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu erstatten.
ZPO § 91 Abs. 1, 2 Aktenzeichen: XZB9/02 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2002-12-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5171 Rechtsmittelrecht - Kostenrecht
17.12.2002
X ZB 27/02
Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.
ZPO § 91 Abs. 1, 2 Aktenzeichen: XZB27/02 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2002-12-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5230 Rechtsmittelrecht - Berufung Kostenrecht
OLG Celle
12.12.2002
8 W 404/02
Hat das Berufungsgericht die voraussichtliche Zurückweisung der Berufung durch Beschluss angekündigt, jedoch Frist zur Erwiderung gesetzt, so sind die durch den Zurückweisungsantrag des Berufungsbeklagten verursachten Kosten notwendig und erstattungsfähig.
§§ 522 Abs. 2, 91 Abs. 1 ZPO,
§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO Aktenzeichen: 8W404/02 Paragraphen: ZPO§522 ZPO§91 BRAGO§31 Datum: 2002-12-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6137 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Kostenrecht Prozeßkostenhilfe
OLG Oldenburg
28.10.2002
11 WF 146/02
Keine Verrechnung von Prozesskostenhilfe auf die Kosten der Vorinstanz.
ZPO §§ 114, 119 Aktenzeichen: 11WF146/02 Paragraphen: ZPO§114 ZPO§119 Datum: 2002-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4681 Rechtsmittelrecht Kostenrecht - Kostenrecht Berufung Revision Streitwert Verweisungsbeschluß
BGH
3.7.2002
IV ZR 191/01
Verurteilt das Berufungsgericht den Beklagten auf eine Stufenklage zur Auskunft und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 - NJW 1970, 1083).
ZPO §§ 3, 254
GKG §§ 14, 18 Aktenzeichen: IVZR191/01 Paragraphen: ZPO§3 ZPO§254 GKG§14 GKG§18 Datum: 2002-07-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4067
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