Stichwortsuche

Nach Rechtsprechung filtern

Suche nach Rechtsgebieten

Übersicht aller Rechtsgebiete

Urteil der Woche

komplettes Urteil als PDF
E-Mail (Prozeßrecht), Zustellung (Prozeßrecht)
OLG Rostock - LG Schwerin
3.4.2024
7 U 2/24

Zur Frage des Beweises des Zugangs einer (einfachen) E-Mail; Verneinung eines Anscheinsbeweises.

Eine Offenlegung der gesamten elektronischen Posteingänge der Beklagten im hier interessierenden Zeitraum durch die Beklagte verweist, war und ist diesem Beweisantritt nicht nachzugehen. Nicht anders als in der „analogen“ Welt, in der ein Zugangsnachweis in einem Zivilprozess unstreitig nicht dadurch geführt werden könnte, dass die Briefkästen oder gar Wohn- und Geschäftsräume des vermeintlichen Empfängers umfassend auf den in Rede stehenden Brief „durchforstet“ werden und der Prozessgegner diese Maßnahme zu dulden bzw. an ihr gar aktiv mitzuwirken hätte, kann der Beweis des Zugangs einer E-Mail nicht dadurch erbracht werden, dass der vermeintliche Adressat selbst seinen E-Mail-Account mit dem virtuellen Posteingangskorb und ggf. weiteren Ablageordnern („Gelöschte Elemente“ o.ä.) zu Beweiszwecken gleichsam zur Verfügung stellen müsste. (Leitsatz der Redaktion)

BGB § 130 Abs 1 S1

Am häufigsten aufgerufene Urteile der letzten 7 Tage

komplettes Urteil als PDF
E-Mail (Prozeßrecht), Zustellung (Prozeßrecht)
OLG Rostock - LG Schwerin
3.4.2024
7 U 2/24
Zur Frage des Beweises des Zugangs einer (einfachen) E-Mail; Verneinung eines Anscheinsbeweises.
Eine Offenlegung der gesamten elektronischen Posteingänge ...
komplettes Urteil als PDF
Bieter (VOB/A-VOL/A), Eignung (VOB/A-VOL/A)
BayObLG
6.9.2023
Verg 5/22
Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen im Rahmen
einer Museumssanierung: Präklusion mit der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung;
überste...
komplettes Urteil als PDF
Baumängelrecht (Baurecht), Gewährleistungsrecht (Baurecht), Sicherheitsleistung (Baurecht)
OLG Hamburg - LG Hamburg
26.1.2024
4 U 4/23
1. Beanstandet der Bauherr Fehler bei der Bauausführung nur unter dem Gesichtspunkt,
dass diese nachteilige Auswirkungen auf den Schallschutz hätten, so b...
komplettes Urteil als PDF
Sonstiges (Schadensrecht), Haftungsrecht (Schadensrecht), Tierhaltung (Schadensrecht)
OLG Koblenz - LG Trier
8.5.1991
5 U 1812/90
Pferdehalterhaftung: Verwendung von Nutzpferden als Zugtiere bei Karnevalsumzug;
unberechenbares Verhalten bei Kaltblütern
1. Benutzt ein Pferdehalter die ...
komplettes Urteil als PDF
Verkehrssicherungspflicht (Schadensrecht)
LG Trier
7.2.1995
1 S 150/94
Verkehrssicherungspflichten des Leiters eines Karnevalsumzuges: Werfen von Süßigkeiten
in die Zuschauer
Es gehört nicht zu den Verkehrssicherungspflichten des Veranstal...

Interessante Urteile

komplettes Urteil als PDF
Baumängelrecht (Baurecht), Gewährleistungsrecht (Baurecht), Sicherheitsleistung (Baurecht)
OLG Hamburg - LG Hamburg
26.1.2024
4 U 4/23

1. Beanstandet der Bauherr Fehler bei der Bauausführung nur unter dem Gesichtspunkt, dass diese nachteilige Auswirkungen auf den Schallschutz hätten, so bedarf die Fehlerbehauptung keiner weiteren Aufklärung, wenn sowohl das vom Bauherrn als vertragsgemäß behauptete als auch auch das durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier Ausführung erreichbare erhöhte Schallschutzniveau tatsächlich erreicht ist und eine sachverständige Beurteilung auch sonst keine Hinweise auf etwaige Schallschutzdefizite ergibt.

2. Es ist kein gerichtliches Geständnis i.S.d. § 288 ZPO, wenn eine Partei auf Rückfrage die vom Gericht im Rahmen seines Sachberichts vorgenommene Einteilung des Tatsachenvortrags in streitig und unstreitig lediglich als zutreffend bezeichnet.

3. Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert keinen über etwaige Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Druckzuschlag nach § 641 Abs. 3 BGB. Sie ist nur anhand der voraussichtlich zu zu sichernden Mängelbeseitigungskosten zu bemessen. Ggf. ist daher ein Austausch der Bürgschaft gegen eine herabgesetzten, auf das Sicherungsinteresse begrenzte Bürgschaftserklärung vorzunehmen.

4. Weil zwischen der Klage auf Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft und der Gewährleistungswiderklage wirtschaftliche Gleichwertigkeit i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG besteht, entspricht der höhere Gegenstandswert der Gewährleistungswiderklage dem Gesamtstreitwert.
komplettes Urteil als PDF
Sonstiges (Schadensrecht), Haftungsrecht (Schadensrecht), Tierhaltung (Schadensrecht)
OLG Koblenz - LG Trier
8.5.1991
5 U 1812/90

Pferdehalterhaftung: Verwendung von Nutzpferden als Zugtiere bei Karnevalsumzug; unberechenbares Verhalten bei Kaltblütern

1. Benutzt ein Pferdehalter die Tiere im allgemeinen als Holzrückpferde im Wald und setzt er sie ausnahmsweise bei einem Karnevalsumzug als Zugtiere vor einer alten Feuerwehrspritze ein, so kann er sich gleichwohl auf das Entlastungsprivileg für Nutztiere (BGB § 833 S 2) berufen.

2. Auch bei zwei "lammfrommen" Kaltblütern ist ein unberechenbares tierisches Verhalten nicht ausgeschlossen.

3. Bleibt unklar, warum Pferde ausgebrochen sind, so geht diese Unklarheit zu Lasten des Halters.

BGB § 833 S 2
komplettes Urteil als PDF
Verkehrssicherungspflicht (Schadensrecht)
LG Trier
7.2.1995
1 S 150/94

Verkehrssicherungspflichten des Leiters eines Karnevalsumzuges: Werfen von Süßigkeiten in die Zuschauer

Es gehört nicht zu den Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Karnevalszuges, den Teilnehmern des Umzuges Anweisungen über das Werfen von Süßigkeiten in die Zuschauermenge zu geben.

BGB § 823 Abs 1
komplettes Urteil als PDF
Verkehrssicherungspflicht (Schadensrecht)
LG Trier
5.6.2001
1 S 18/01

Haftung aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Hörschaden durch abgefeuerte Weinbergskanonen bei einem Karnevalsumzug

Wenn eine sich langsam bewegende Fußgruppe bei einem Karnevalsumzug zwei Weinbergskanonen (unterschiedlicher Größe) mit sich führt und daraus in regelmäßigen Abständen Böller- bzw Konfettischüsse abfeuert, steht einem Zuschauer am Straßenrand, der durch einen (lauten) Kanonenknall einen Hörschaden erleidet, gegen den Veranstalter des Karnevalsumzugs kein Schadenersatzanspruch zu. Dem Veranstalter kann nicht unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung zur Last gelegt werden, daß er den Teilnehmern des Umzugs keine Anweisungen hinsichtlich des Gebrauchs von Weinbergskanonen erteilt hat. Es ist bei Karnevalsumzügen üblich, daß Kanonen zum Verschießen von Konfetti oder zur Abgabe von Böllerschüssen mitgeführt werden. Bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt ist ein Zuschauer in der Lage, etwaige von diesen Kanonen ausgehende Gefahren (rechtzeitig) zu erkennen und sich entsprechend einzurichten (hier: insbesondere durch Entfernung von seinem Standort).

BGB § 254 Abs 1, § 823 Abs 1
komplettes Urteil als PDF
Schmerzensgeld (Schadensrecht), Verkehrssicherungspflicht (Schadensrecht)
AG Köln
7.1.2011
123 C 254/10

Schmerzensgeld aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung eines an einem Karnevalsumzug teilnehmenden Vereins für eine durch das Werfen von Schokoladenriegels verursachte Verletzung

Eine anlässlich eines Rosenmontagszugs durch das Werfen von kleinen Schokoriegeln erlittene Verletzung stellt regelmäßig ein bedauerliches Unglück dar, welches grundsätzlich keinen Schadenersatzanspruch begründet. Insbesondere trifft den teilnehmenden Verein keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren ist das Werfen kleiner, leichter und abstrakt ungefährlicher Gegenstände, zu denen auch Schokoriegel zählen, nicht als rechtswidrig anzusehen, vgl. u.a. LG Trier, vom 07. Februar 1995 - 1 S 150/94.(Rn.16) Auch ist vor bestimmten Gebäuden, wie z. B. einer Seniorenresidenz, keine besondere Wurfzurückhaltung geboten.(Rn.19)

BGB § 249, § 250, § 253 Abs 2, § 823 Abs 1, § 823 Abs 2

Anwälte

Anwalt

Rechtsanwalt und Notar Franz O. Schneider

Allgemeines Zivilrecht
Asylrecht/ Ausländerrecht
Erbrecht
Familienrecht/ Eherecht
Gesellschaftsrecht
Mietrecht
Wirtschaftsrecht

069 / 3803240
http://WWW.runfos.de
Anwalt

Wittig

Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Bankrecht
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Schadensersatz/ Haftungsrecht
Wirtschaftsrecht

089 / 242 901 20
http://www.Fachanwaltskanzlei-Muenchen.de
Anwalt

Rechtsanwalt Alexander Lindenberg

Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Bankrecht
Erbrecht
Familienrecht/ Eherecht
Schadensersatz/ Haftungsrecht
Strafrecht
Straßenverkehrsrecht
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht

030 / 3069909-0
http://www.Rechtsanwalt-Lindenberg.de
Anwalt

Volker Gerstner

Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Internationales Recht
Wirtschaftsrecht

06222 / 388956
http://www.ra-gerstner.de
Anwalt

Max Fackler

Baurecht (öffentliches Baurecht)
Baurecht (privates/ ziviles Baurecht)
Verwaltungsrecht

0831 / 14122
http://www.anwaltskanzlei-fackler.de



Rechtscentrum.de (Beta-Version) Impressum